Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 AStG kann die Hinzurechnungsbesteuerung auch beschränkt Steuerpflichtige treffen, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen gewerblichen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist.[1]

[1] Hinsichtlich Einzelheiten vgl. BMF, AEAStG-E, Rz. 252ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge