Schrifttum:

Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise, DStZ 2006, 575; Ditz, Die Grenzen des Fremdvergleichs – Zugleich Plädoyer für ein Festhalten am Fremdvergleichsgrundsatz, FR 2015, 115; Eigelshoven/Nientimp, Die Dokumentation angemessener Verrechnungspreise nach den Verwaltungsgrundsätze-Verfahren: Eine kritische Analyse, DB 2005, 1184; Fiehler/Dahle, Tax Compliance Management und Verrechnungspreise, IWB 2017, 287; Finsterwalder, Einkunftsabgrenzung bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, BMF-Schreiben "Verwaltungsgrundsätze-Verfahren", DStR 2005, 765; Fischer/im Schlaa, Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise – bisherige Erfahrungen mit der Betriebsprüfung und aktueller Entwicklungen, BB 2007, 918; Gocke/Ditz, Internationale Verrechnungspreise und das Steuerstrafrecht, in FS Streck, 2011, S. 495; Gotzens, Verrechnungspreise und Steuerstrafrecht, PStR 2006, 253; Joecks/Kaminski, Dokumentations- und Sanktionsvorschriften für Verrechnungspreise in Deutschland, IStR 2004, 65; Kiesel/Theisen, Steuerstrafrechtliche Risiken konzerninterner Verrechnungspreisgestaltungen, IStR 2006, 284; Lindenthal, Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und Folgen ihrer Verletzung, 2006; Meyer, Abwehrstrategien gegen die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Betriebsprüfungsverfahren, DStR 2005, 2114; Peters/Pflaum, Steuerhinterziehung durch unangemessene Verrechnungspreise, wistra 2011, 50; Rasch/Rettinger, Aktuelle Fragen der Verrechnungspreisdokumentation, Unternehmenscharakterisierung und Methodenwahl in den Verwaltungsgrundsätze-Verfahren BB 2007, 353; Schaumburg, Steuerstrafrechtliche Grenzen internationaler Steuergestaltungen aus deutscher Sicht, in Leitner/Dannecker (Hrsg.), Finanzstrafrecht 2003, 177; Schaumburg in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, Rz. 18.80 ff.; Schaumburg/Schaumburg, Verrechnungspreise zwischen Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung, in FG Baumhoff, Köln 2020, 297; Schaumburg, Grenzüberschreitende Einkünftekorrektur bei Betriebsstätten – Verfassungs- und europarechtliche Aspekte, ISR 2013, 197; Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 2021, Rz. 11.218 ff., 14.241 ff., 16.118 ff.; Sidhu/Schemmel, Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Gewinnverlagerungen durch Festlegung unangemessener Konzernverrechnungspreise, BB 2005, 2549; Sidhu/Schemmel, Unangemessene Konzernverrechnungspreise, PStR 2006, 46; Vögele/Bader, Systematik der Schätzung von Verrechnungspreisen, IStR 2002, 354; Wassermeyer, Dokumentationspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen, DB 2003, 1535; Wassermeyer/Baumhoff, Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, 2014; Wehnert/Selzer, Verrechnungspreise – Grenzen der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO, DB 2005, 1295; Weigell, Dokumentation für Pflichten bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen: Einzug des Steuerstrafrechts in das internationale Steuerrecht!, DStR 2005, 162; Werra, Zweifelsfragen bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen – Zum Entwurf der Verwaltungsgrundsätze – Verfahren zur Einkunftsabgrenzung zwischen internationalen Unternehmen, IStR 2005, 19; Zech, Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen, 2009.

1. Einführung

 

Rz. 1586

[Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich gleichsam bestätigt. Sehr viel häufiger als in früheren Betriebsprüfungen wird (bei Feststellung eines Mehrergebnisses) ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, zumal die möglichen Mehrergebnisse teils extrem sind[3]. Oftmals verzichten die betroffenen Steuerpflichtigen auf eine gerichtliche Klärung,[4] speziell im Hinblick auf eine mögliche Außenwirkung.

Das Einfallstor bildet dabei immer häufiger die Negierung der bspw. nach § 1 Abs. 1 AStG erforderlichen Geschäftsbeziehung zum Ausland[5], indem der Ort der Geschäftsleitung im Inland verortet wird[6]. Auch die Angemessenheit der Verrechnungspreise wird zunehmend in Frage gestellt.

Sind strafrechtliche Verurteilungen bislang Mangelware, hat das Thema doch unter der Wasseroberfläche weiter Hochkonjunktur[7]. Festzustellen ist auch, dass die Einleitung eines Strafverfahrens und die Belehrung der Beteiligten bisweilen in unzulässiger Weise hinausgezögert werden.

[Autor/Stand] Autor: Peters, Stand: 01.02.2022
[2] So ausdrücklich Eigelshoven/Nientimp, DB 2005, 1...

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