Das am 11.6.2021 vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" sieht insbesondere die Schaffung eines sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vor. Mit diesem sollen Geschäftsvorgänge von Unternehmern und Privatpersonen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten eingedämmt werden.

Neben der Einführung eines Betriebsausgabenabzugs und verschärfter Quellenbesteuerung wird auch die Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zu Zwischengesellschaften in Steueroasen erweitert. Bei der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung gelten sämtliche Einkünfte einer in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Zwischengesellschaft als passive Einkünfte.

Betroffen sind aktuell Geschäftsaktivitäten in folgenden Ländern (sog. schwarze Liste):

[1]

  • Amerikanisch-Samoa (seit dem 24.12.2021),
  • Anguilla (seit dem 21.12.2022),
  • Bahamas (seit dem 21.12.2022),
  • Fidschi (seit dem 24.12.2021),
  • Guam (seit dem 24.12.2021),
  • Palau (seit dem 24.12.2021),
  • Panama (seit dem 24.12.2021),
  • Samoa (seit dem 24.12.2021),
  • Trinidad und Tobago (seit dem 24.12.2021),
  • Turks- und Caicosinseln (seit dem 21.12.2022),
  • Amerikanische Jungferninseln (seit dem 24.12.2021),
  • Vanuatu (seit dem 24.12.2021).
[1] Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung v. 16.12.2022, BGBl 2022 I S. 2413.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge