Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Teilungsversteigerung / 3.1.1 Erfordernis auch bei Teilungsversteigerung

Gesamtes Vermögen betroffen? Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein zusätzliches Problem zu beachten: Zwar verwaltet grundsätzlich jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig. Will er allerdings über sein Vermögen im Ganzen verfügen, muss der andere Ehegatte dem Geschäft zustimmen.[1] Hierdurch soll zum einen erreicht werden, dass der Familie die wirtschaf...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.1 Gründe

Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag.mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2 Vertragliche Modifizierung

1.2.1 Individuelle Lösung Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güt...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / Zusammenfassung

Überblick Die Zugewinngemeinschaft ist eigentlich eine Form der Gütertrennung, bei der am Ende der Zugewinn ausgeglichen wird. In die Ehe eingebrachter Grundbesitz bleibt im Alleineigentum und unterliegt bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Für Ehen mit Auslandsberührung gibt es Wahlmöglichkeiten. Inzwischen bietet sich auch der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugew...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.3 Sonderfall: Wahl-Zugewinngemeinschaft

Der Wahlgüterstand[1] ist zwar dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nachgebildet, doch gibt es keinen erbrechtlichen Ausgleich des Zugewinns. Das Erbrecht eines in der Wahl-Zugewinngemeinschaft lebenden deutschen Ehegatten bestimmt sich also ausschließlich nach § 1931; wegen des Zugewinns findet die Auseinandersetzung mit den Erben de...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3 Gerichtliche Überprüfung

1.3.1 Wirksamkeitskontrolle Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts di...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.2 Inhaltliche Regelung

Modifizierte Zugewinngemeinschaft Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstands wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.2 Formvorschriften

Formunwirksamkeit Vorsicht ist bei Vereinbarungen zwischen den Eheleuten geboten, denn sie können formunwirksam sein, wie in folgendem Fall: Im gesetzlichen Güterstand lebende Eheleute vereinbarten formlos, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind, im...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / Zusammenfassung

Überblick Eheleute (und eingetragene Lebenspartner) leben grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können diese allerdings im Wege des Ehevertrags modifizieren oder aber die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft, neuerdings auch der Wahl-Zugewinngemeinschaft wählen. Eine Eintragung im Güterrechtsregister kann sinnvoll sein. Ge...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.1 Individuelle Lösung

Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güterständen festlegen. Beis...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.1 Mehrere Möglichkeiten

Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinschaft durch jederzeit mögli...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.2 Ausgewogenheit des Vertrags

Gestörte Vertragsparität Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags regelmäßig noch nicht. Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.1 Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Regelfall Häufig wird es sich jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um eine sog. ehebedingte (auch: ehebezogene, unbenannte) Zuwendung handeln. Diese liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Dabei hegt er die ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.3 Aufklärungspflicht des Notars

Abgrenzung Es ist zwischen der notariellen Pflicht zur Aufklärung über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB einerseits und der notariellen Pflicht zur Stellungnahme und Nachforschung, ob die Vorschrift im konkreten Fall eingreift, zu unterscheiden. Über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB ist bereits dann aufzuklären, wenn nicht ei...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 1 Worum geht es?

Gesetzlich vorgesehen Haben Ehegatten[1] nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB "automatisch" im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, oft ohne um deren genaue Bedeutung zu wissen. Die Zugewinngemeinschaft ist – entgegen ihrem Namen und entgegen weit verbreiteter Annahme[2] – keine Gemeinschaft: Das Vermögen des Mannes ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.2 Prüfung durch Grundbuchamt

Eingeschränkte Prüfungspflicht Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen. Doch was bedeutet das...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 4 Gemeinschaftliche Verwaltung

Nur gemeinsame Berechtigung Wird das Gesamtgut von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, so sind die Ehegatten insbesondere nur gemeinschaftlich berechtigt, über das Gesamtgut zu verfügen und Rechtsstreitigkeiten zu führen, die sich auf das Gesamtgut beziehen (§ 1450 Abs. 1 BGB). Dies führt zu Einschränkungen bei der Klagebefugnis gegen eine dem Nachbarn für sein Grundstüc...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.9 Ausgleich von Zuwendungen vor der Ehe

Rückabwicklung möglich Mitunter erfolgen Zuwendungen bereits vor der Eheschließung, also unter Verlobten. Scheitert die alsdann geschlossene, im gesetzlichen Güterstand geführte Ehe oder kommt es nicht zur Heirat, stellt sich auch hier die Frage nach einem über den Anspruch auf Zugewinnausgleich hinausgehenden Ausgleichsanspruch. Er kann z. B. bestehen, wenn Verlobte im Hinbl...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.2 Vorsorgender Ehevertrag

Vor oder während der Ehe Im Rahmen von vorsorgenden Eheverträgen stehen zumeist der Wunsch nach dem Schutz des eigenen Vermögens bzw. einzelner Positionen sowie der Wunsch nach Konfliktvorsorge durch Schaffung möglichst klarer Verhältnisse im Vordergrund. Die Parteien mögen hierbei zwar eine Vorstellung von dem geplanten Ehemodell haben, Sicherheit hierüber besteht jedoch nic...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.3 Verjährung

Beginn Wann die Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern fällig werden, hat der BGH [1] nunmehr geklärt: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem sich Kind und Schwiegerkind endgültig getrennt und die Schwiegereltern davon Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müssten (§ 199 Abs. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt ist vom Güterstand...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.4 Sittenwidrigkeit und Grundbuchverfahren (neu!)

Unwirksamer Ehevertrag? Bei der Eintragung in das Grundbuch reicht grundsätzlich die Eintragungsbewilligung des Betroffenen zur Eintragung aus. Die Wirksamkeit des Grundgeschäfts ist danach in der Regel nicht Voraussetzung der Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt darf die Grundbucheintragung selbst dann nicht ablehnen, wenn es das Geschäft, das Grundlage einer dinglichen...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.5 Beratungsfehler

Steuerrechtliche Probleme bei Grundstücksübertragung Bei Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind stets steuerrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen.[1] Das gilt vor allem für den beratenden Rechtsanwalt. Er hat in bestimmten Konstellationen auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen. Praxis-Beispiel Hinzuziehung eines Ste...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2 Auseinandersetzung

5.2.1 Auseinandersetzungsgemeinschaft Überschuss wird verteilt Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen.[1] Bis zur endgültigen Abwicklung besteht eine Auseinandersetzungsgemeinschaft mit weiterhin gemeinschaftlicher Verwaltung fort.[2] Die Auseinandersetzung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Verbindlichkeiten des Gesam...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.1 Auseinandersetzungsgemeinschaft

Überschuss wird verteilt Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen.[1] Bis zur endgültigen Abwicklung besteht eine Auseinandersetzungsgemeinschaft mit weiterhin gemeinschaftlicher Verwaltung fort.[2] Die Auseinandersetzung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Verbindlichkeiten des Gesamtguts berichtigt werden und sodann de...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.1 Grundsatz

Änderung der Rechtsprechung Bis zum Jahr 2008 galt: Zuwendungen unter den Partnern werden nach Beendigung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht ausgeglichen. Etwas anderes galt nur ausnahmsweise, wenn ausdrücklich oder konkludent ein entsprechender Gesellschaftsvertrag geschlossen worden war. Dann hat der BGH [1] diesen Grundsatz gelockert und für den Fall sogenannter gem...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.1 Wirksamkeitskontrolle

Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts die Ehefrau unangemessen bena...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.2.2 Ausnahmefälle

Unbilligkeit? Ausnahmsweise kann nach Scheitern der Ehe ein Ausgleichsanspruch wegen Störung der Geschäftsgrundlage [1] gegeben sein, wenn andernfalls ein Ehegatte unzumutbar benachteiligt wäre. Bei Gütertrennung sind die Anforderungen an einen Rückgewähranspruch zwar weniger streng als beim gesetzlichen Güterstand; gleichwohl ist die Annahme einer Unzumutbarkeit auch hier di...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.3 Ausübungskontrolle

Verstoß gegen Treu und Glauben? An die Bestandskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB schließt sich im Übrigen die gerichtliche Ausübungskontrolle nach §§ 242, 313 BGB an: Die Berufung auf den Ausschluss im Ehevertrag darf nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.[1] Hierbei ist zu prüfen, ob sich aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolgen nunmehr eine evide...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / Zusammenfassung

Überblick Die Gütergemeinschaft entsteht aufgrund eines Ehevertrags und führt zu verschiedenen Vermögensmassen, nämlich dem Gesamtgut, dem Vorbehaltsgut und dem Sondergut. Grundbesitz kann zum Gesamtgut oder zum Vorbehaltsgut zählen. Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen. In der Praxis spielt die Gütergemeinschaft keine...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.2.1 Grundsatz

Grundsatz: Keine Ausgleichsansprüche Jeder Ehegatte behält den Grundbesitz, der bei Beendigung des Güterstands in seinem Eigentum steht. Dies gilt auch bei Zuwendungen.[1] Ausgleichsansprüche bestehen grundsätzlich nicht.[2]mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere durch notarielle Vereinbarung können die Ehegatten Gütertrennung vereinbaren. Bei Beendigung des Güterstands bestehen Ausgleichsansprüche lediglich in Ausnahmefällen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Gütertrennung ist in § 1414 BGB geregelt.mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2.2 Eintragungsfähige Tatsachen

Was ist eintragungsfähig? Welche Tatsachen eingetragen werden können, ist im Einzelnen umstritten. Auf jeden Fall eintragungsfähig sind Eheverträge (ebenso deren Änderung und Aufhebung) sowie die Ausschließung oder Änderung des gesetzlichen Güterstands zum Zweck der Wirkung gegenüber Dritten nach § 1412 BGB.[1] Gleiches gilt für eine Beschränkung oder Ausschließung der sog. Sc...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 6.2 Pfändung eines Anteils am Gesamtgut

Unzulässige Pfändung Der Anteil an dem Gesamtgut ist grundsätzlich pfändbar, jedoch erst nach Beendigung der Gemeinschaft (§ 860 ZPO). Der zukünftige Anteil am Gesamtgut einer Gütergemeinschaft kann während des Bestehens dieses Güterstandes nicht gepfändet werden.[1]mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.2 Vertragliche Regelung

Gütliche Einigung In erster Linie sollten die Eheleute bestrebt sein, die Auseinandersetzung zwischen ihnen gütlich herbeizuführen. Ein entsprechender Auseinandersetzungsvertrag ist formlos gültig. Zu seiner Herbeiführung kann jeder Ehegatte das Amtsgericht[1] zwecks Vermittlung anrufen.mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.3 Anspruch auf Sicherheitsleistung

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für Übernahme eingebrachter Vermögensgegenstände bestehen. Dazu folgender Fall: Praxis-Beispiel Übernahme eingebrachten Vermögens Die Ehefrau begehrt nach rechtskräftiger Ehescheidung die Übernahme mehrerer in die Gütergemeinschaft mit dem Ex-Ehemann eingebrachter Grundstücke, die ihr von ihren Elte...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.4 Gerichtliches Verfahren

Notfalls Antrag bei Gericht Kommt eine Auseinandersetzungsvereinbarung der Ehegatten nicht zustande, muss derjenige Ehegatte, der die Auseinandersetzung betreiben will, vor dem zuständigen Amtsgericht – Familiengericht einen Auseinandersetzungsantrag stellen.[1] Zuvor muss das Vermittlungsverfahren nach §§ 373 Abs. 1, 363 ff. FamFG durchgeführt werden.[2] Richtiger Antrag Im Ra...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.3 Mitwirkungspflicht

Ordnungsgemäße Verwaltung Nach § 1472 Abs. 3 BGB ist jeder Ehegatte dem anderen gegenüber (weiterhin) verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind. Anders als bei der gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtguts vor Beendigung der Gütergemeinschaft[1] braucht die zur Vornahme eines im Rahmen ordnungsgemäßer Verwal...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 1 Was bedeutet Gütertrennung?

Eigenständige Verwaltung Besonderes Merkmal des Güterstands der Gütertrennung[1] ist, dass zwischen den Eheleuten keine vermögensrechtliche Beziehung entsteht. Sie stehen sich vermögensrechtlich wie Unverheiratete gegenüber. Es gibt nur 2 selbstständige Vermögensmassen, die des Ehemanns und die der Ehefrau. Auch die Schulden bleiben gesondert. Jeder Ehegatte verwaltet völlig ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr