Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Güterrecht / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[259] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer...mehr

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Güterrecht / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[15] Sie kann auch konkludent erfolgen. Die Annahme einer konkludenten Zustimmung setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte weiß, dass er zu einer re...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.2 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 32 In den Fällen der Beendigung des Güterstandes oder bei Beantragung der Scheidung, Aufhebung der Ehe oder bei Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bzw. der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft entsteht gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB ein umfassender Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs- und Endvermögens. Auskunft kann dabei nicht nur über...mehr

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Güterrecht / 15.3.1 Vermittlung durch das Amtsgericht

Rz. 323 In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in §§ 373 Abs. 1 i. V. m. 342 ff. FamFG ein Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft vorgesehen, für welches nach § 3 Nr. 2c RPflG der Rechtspfleger zuständig ist. Antragsberechtigt für ein solches Verfahren sind für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch Ehescheidung beide Eheg...mehr

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Güterrecht / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser so genannte privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.4 Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Sofern man sich sowohl für den Erbfall als auch für den Scheidungsfall absichern möchte, kommt eine – gesetzlich nicht geregelte – Kombination der Güterstände der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung im Betracht. Die Vereinbarung der sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft ermöglicht es, den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ganz auszuschließen oder abzuändern, ...mehr

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Güterrecht / 18.4.4 Vereinbarung von Zahlungszielen

Rz. 347 Da die Zugewinnausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 3 BGB mit Rechtskraft der Scheidung fällig wird, kann es sinnvoll sein, abweichend davon zu vereinbaren, dass die Zahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden soll und bis dahin gestundet wird. Rz. 348 Es kann auch geregelt werden, dass die Zugewinnausgleichsforderung nicht in Geld ausgeglichen wird, sonde...mehr

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Güterrecht / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

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Güterrecht / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 206 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Güterrecht / 3.2.1 Indexierung des Anfangsvermögens

Rz. 65 Wenn das Anfangsvermögen ermittelt wurde, darf nicht vergessen werden, dieses auf die Kaufkraftverhältnisse zum Stichtag des Endvermögens umzurechnen. Da Geld im Laufe der Jahre kontinuierlich an Wert verliert, würde derjenige Ehegatte mit dem höheren Anfangsvermögen angesichts der Inflation erheblich benachteiligt werden, wenn das Anfangsvermögen nach den Preisen zum...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 3.5.7 Anrechnung nach § 1380 BGB

Rz. 208 Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten können unter den Voraussetzungen des § 1380 BGB als Vorausempfang auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden. Rz. 209 § 1380 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass dasjenige auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten angerechnet wird, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Besti...mehr

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Güterrecht / 3.5.3.1 Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Rz. 192 Hemmung und Neubeginn der Verjährung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 203 BGB ff. Danach kann eine Hemmung der Verjährung insbesondere durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB), durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) oder wegen bestehender Ehe (§ 207 BGB) gehemmt sein. Rz. 193 In der Praxis am bedeutsamsten ist die Hemmung der Verjährung durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / b) Absatz 2

Rz. 30 Eine Gebühr für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung entsteht regelmäßig bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) durch den Tod eines Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat einen Zugewinnausgleichsanspruch nach den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Dieser fiktive Zugewinnausgleichsa...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Güterrechtliche Rechtswahl nach neuem Recht

Rz. 135 Wichtiger Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine Neuerung bedeutet, Art. 22 EuGüVO. Eine Güterrechtsspaltung ist ausgeschlossen, Art. 21 EuGüVO. Artikel 21 EuGüVO Einheit des anzuwendenden Rechts Das gesamte Vermögen der Ehegatten unterliegt ungeachtet seiner Belegenhe...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 115 Art. 15 Abs. 4 EGBGB bestimmt: Zitat Die Vorschriften des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen bleiben unberührt. Bezüglich des Güterstands von Flüchtlingen und Vertriebenen muss eine Ausnahme gelten. Weil sie fast immer ihr gesamtes Vermögen in ihrer Heimat verloren haben, ist es nicht sachgerecht, an ihren Güterstand im Zeitpunkt de...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 91 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Wechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zum Aufenthaltsprinzip

Rz. 134 Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage unter dem EGBGB ist die Verschiebung vom Staatsangehörigkeits- hin zum Aufenthaltsprinzip von zentraler Bedeutung. So kommt es für das Güterrecht bzw. Vermögensrecht künftig zu einer Anknüpfung an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten bzw. Lebenspartner, Art. 26 EuGüVO. Artikel 26 EuGüVO Mangels Rechtswahl...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 191 Die Schenker sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben mehrere Abkömmlinge. Sie wenden ihrer ebenfalls im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirateten Tochter ein Baugrundstück zu, das diese als ehebedingte Zuwendung ihrem Ehegatten zu ½ Miteigentum überträgt. Gleichzeitig wird ein Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen den Übergebern und ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 4. Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht

Rz. 8 Im ehelichen Güterrecht bestehen nicht selten Grundstücksgemeinschaften unter den Eheleuten: Die Zugewinngemeinschaft bzw. die Gütertrennung kann enden durch Ehevertrag, evtl. mit gü...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 98 Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die die Erbschaft ausgeschlagen haben, mitgezählt. Nicht mitgezählt werden dagegen diejenigen, die zum Zeitpun...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Miterben als Erbengemeinschaft

Rz. 28 Die Eintragung der Miterben erfolgt gem. § 47 GBO unter Angabe des Miteigentumsverhältnisses "in Erbengemeinschaft". Bei der Erbengemeinschaft werden Bruchteile der Miterben im Grundbuch nicht eingetragen.[18] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erwo...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 270 Die Übergeber sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Die Übergeber überlassen einem ihrer Abkömmlinge ihren landwirtschaftlichen Betrieb, wobei sie ihr Auskommen im Alter durch umfangreiche Leibgedingleistungen absichern. Sie wünschen sich dabei eine Gleichstellung des weichenden Geschwisterteils. Gleichzeitig ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 91 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, nämlich erstens von der Höhe der gesetzlichen Erbquote, zweitens vom Wert des Nachlasses und drittens vom Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Rz. 92 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (vgl. zur Pflichtteilsquote eines Partners ein...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Muster: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 242 Dem Vergleich an sich sollte ein Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt werden, und er sollte eine Zusicherung hinsichtlich etwaiger Vorempfänge enthalten. Darüber hinaus sollte eine Regelung hinsichtlich der späteren Ausgleichung nach § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB erfolgen. Bezüglich der Werte der Nachlassgegenstände empfiehlt sich eine verbindliche Anerkennung. Vorsorglich i...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Überg...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung

Rz. 259 Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozes...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Berechnungsbeispiele

Rz. 185 Die Ausgangszahlen sind gerundet. (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 130.000 DM = 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Höhe des Pflichtteilsanspruchs des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 101 Die Höhe der Pflichtteilsquote des eingetragenen Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie die des Ehegatten. Sie beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach § 10 Abs. 1 LPartG beläuft sich das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners neben Verwandten der ersten Ordnung auf ¼, neben Verwandten der zweiten Ordnung auf die Hälfte (entsprechend...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 517 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse – wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechts...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Gleichstellung mit einer Grundstücksverfügung

Rz. 33 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[24] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[25] Allerdings prüft das V...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 240 Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folg...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Persönliche Voraussetzung

Rz. 254 Gemäß Art. 15 EGBGB gilt § 1358 BGB für alle im Inland lebenden Ehegatten sowie über § 21 LPartG auch für auf alle eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auf Lebensgefährten, Eltern und Abkömmlinge kann diese Vorschrift nicht analog angewandt werden.[340] Es endet mit dem Getrenntleben gem. § 1567 BGB der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner. § 1358 BGB ist zwinge...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Teilerbscheins

Rz. 246 Muster 7.51: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Teilerbscheins Muster 7.51: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Teilerbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ beantrage i...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Rücktritt von einem mit einem Ehevertrag verbundenen Erbvertrag

Rz. 231 Wurde der Erbvertrag in einer notariellen Urkunde mit einem Ehevertrag verbunden (§ 2276 Abs. 2 BGB), so kann der Rücktritt vom Erbvertrag erklärt werden, ohne dass dadurch die Wirksamkeit des Ehevertrags berührt würde. Dazu der BGH:[166] Zitat "… Haben Eheleute vor einem Notar in einer einzigen von diesem beurkundeten Verhandlung durch Ehevertrag den Güterstand der all...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / bb) Prüfung seitens des Grundbuchamts

Rz. 34 Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstücks nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das veräußerte Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet.[27] Dies entspricht dem Regel-/Ausnahmeverhä...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 43 Im Unterschied zur Ausschlagung wegen unzureichender Zuwendung kommt es bei der "taktischen" Ausschlagungsmöglichkeit des Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB zum einen nicht auf die Höhe des erlangten Erbteils an, und zum anderen greift die Ausschlagungsmöglichkeit nicht nur bei einer Erbeinsetzung durch Verfügung von Todes wegen, sondern auch dann, wenn es bei der geset...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 254 Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________, wohnh...mehr