Rz. 204

Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Übergebers die auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten in persönlicher und dinglicher Haftung. Der Ehegatte des Übergebers erklärt einen umfassenden, gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht. Desgleichen verzichtet der Übernehmer auf Pflichtteilsrechte beim Ableben seiner Eltern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge