Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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FF 11/2024, Zur Zulässigkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Feststellung des Trennungszeitpunktes. [2] Die Beteiligten sind seit dem 26.4.1995 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die Beteiligten leben getrennt, wobei der genaue Trennungszeitpunkt zwischen ihnen streitig ist. Unstreitig ist je...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Anfangsvermögen (§ 1374 BGB)

Das Anfangsvermögen soll jenes Vermögen aus dem ausgleichspflichtigen Zugewinn nehmen, das selbst bei typisierender Betrachtung nicht auf das gemeinsame Wirtschaften zurückführbar ist. Zum Anfangsvermögen eines Ehegatten gehören alle rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, die ihm vor dem Eintritt des Güterstands, i.d.R. also im Zeitpunkt der Eheschließung...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Allgemeines zu § 1365 BGB

1. Zustimmung des Ehegatten bei Grundstücksveräußerung Rz. 87 Bei der Vorbereitung eines Kaufvertrags kann es beachtlich sein, zu prüfen, ob der Abschluss der Vereinbarung davon abhängt, dass auf der Verkäuferseite ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner der Veräußerung zustimmen muss. Zu denken ist beispielsweise an eine Zustimmung nach § 1365 BGB oder auch an eine ver...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 2. Endvermögen (§ 1375 BGB)

Endvermögen i.S.v. § 1375 Abs. 1 BGB ist das Vermögen jedes Ehegatten bei Beendigung des Güterstands (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, vgl. § 1384 BGB). a) Abfindungen Erhält ein Ehegatte vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Abfindung aufgrund des Verlustes seiner Arbeitsstelle, stellt sich die Frage, ob der betreffende Betrag über den Zugewinnausgleich zu berüc...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 7. Verweigerte Zustimmung eines Ehegatten

Rz. 96 Verweigert ein Ehegatte die notwendige Zustimmung nach § 1365 BGB, wird der schwebend unwirksame Kaufvertrag endgültig unwirksam.[72] Ändert der Ehegatte, der seine Zustimmung versagt doch noch seine Meinung und will seine eherechtliche Zustimmung erteilen, bedarf es des Abschlusses eines neuen Kaufvertrags.mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Gütertrennung

Rz. 98 Durch die Gütertrennung sind die Vermögen der Ehegatten eigentumsrechtlich und haftungsrechtlich völlig voneinander getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Bei Beendigung der Ehe wird keinerlei Zugewinn ausgeglichen. Bei der Gütertrennung darf ein Ehegatte eine Immobilie zu Alleineigentum erwerben, ohne Zustimmung des anderen Ehegatten. Auch die Veräuß...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 103 Während der Ehe gilt Gütertrennung. Bei Beendigung der Ehe wird ein schuldrechtlicher Ausgleich des während der Ehe hinzuerworbenen Vermögens durchgeführt, wobei geschenktes oder geerbtes Vermögen nicht berücksichtigt wird. Bloße Wertzuwächse des Anfangsvermögens werden anders als bei der Zugewinngemeinschaft nicht erfasst. Ein Ehegatte kann eine Immobilie zu Alleine...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Zustimmung des Ehegatten bei Grundstücksveräußerung

Rz. 87 Bei der Vorbereitung eines Kaufvertrags kann es beachtlich sein, zu prüfen, ob der Abschluss der Vereinbarung davon abhängt, dass auf der Verkäuferseite ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner der Veräußerung zustimmen muss. Zu denken ist beispielsweise an eine Zustimmung nach § 1365 BGB oder auch an eine vergleichbare Zustimmung nach einer ausländischen Rechtso...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 6. Eigentümergrundschuld bedarf keiner Zustimmung des Ehegatten

Rz. 95 Eine Eigentümergrundschuldbestellung bedarf keiner Zustimmung nach § 1365 BGB durch den Ehegatten, auch nicht die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, die eine prozessuale Willenserklärung ist.[71]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsbeteiligung

1. Zugewinngemeinschaft Rz. 99 Die Zugewinngemeinschaft ist ein besonderer Typ der Gütertrennung. Jeder Ehegatte/Lebenspartner ist und bleibt allein Eigentümer seiner Sachen, die er vor der Ehe bereits besaß und die er während der Ehe erworben hat (§ 1363 Abs. 2 BGB). Bei Scheidung der Ehe/gerichtlicher Trennung der Lebenspartnerschaft wird, bis auf einige Ausnahmen, das währe...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / V. Errungenschaftsgemeinschaft

Rz. 104 Bei der Errungenschaftsgemeinschaft besteht neben der Gütertrennung für Eigengut auch Gütergemeinschaft für das Gesamtgut. Grundsätzlich fallen Gegenstände oder Immobilien, die während der Ehe erworben werden, in das Gesamtgut. Vermögen das bereits in die Ehe eingebracht wurde oder Vermögen, das durch Schenkung oder Erbschaft hinzuerworben wird, wird dagegen zu Eigen...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 6. Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. GwG

Rz. 54 Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) sind immer natürliche Personen, in deren Eigentum oder Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung letztlich die Vereinbarung durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Rz. 55 Wirtschaftlich Berechtigte bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Stiftungen und be...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Aufklärungen des Notars über § 1365 BGB

Rz. 91 Der Notar soll zunächst den Käufer und den Verkäufer über das Bestehen und die Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB aufklären. Liegen keine näheren Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Zustimmung eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners notwendig ist, besteht für den Notar allerdings nicht die Verpflichtung, die Vermögensverhältnisse des verfügenden Ve...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Zustimmung nach § 1365 BGB auch bei Grundpfandrechten

Rz. 94 Auch bei Grundpfandrechten kann das Erfordernis der Zustimmung nach § 1365 BGB greifen. Banken stellen regelmäßig die Formulare zur Bestellung einer Grundschuld. Das Formular sieht dann vor, dass der Ehegatte, der mit dem Eigentümer und Grundpfandrechtsbesteller im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft lebt, seine Zustimmung zu erteilen hat, wenn die Immobilie d...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Berücksichtigung des vorbehaltenen Wohnungsrechts als verbleibendes Vermögen

Rz. 102 Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen und es spielt dabei keine Rolle, dass der andere Ehegatte nicht auf das Wohnungsrecht zugreifen kann.[79]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Gesamtplan

Rz. 101 Wenn ein Gesamtplan zur Veräußerung mehrerer Immobilien vorliegt, kann dies dazu führen, dass selbst dann, wenn noch bei einem großen Vermögen 11,3 % Restvermögen verbleibt, die Zustimmung nach § 1365 BGB ausdrücklich erforderlich sein kann.[78] Ein Gesamtplan kann z.B. vorliegen, wenn drei zeitversetzte Immobilienübereignungen anstehen und diese rechtlich voneinande...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Zugewinngemeinschaft

Rz. 99 Die Zugewinngemeinschaft ist ein besonderer Typ der Gütertrennung. Jeder Ehegatte/Lebenspartner ist und bleibt allein Eigentümer seiner Sachen, die er vor der Ehe bereits besaß und die er während der Ehe erworben hat (§ 1363 Abs. 2 BGB). Bei Scheidung der Ehe/gerichtlicher Trennung der Lebenspartnerschaft wird, bis auf einige Ausnahmen, das während der Ehe-/Lebenspartn...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Aufgeschobene Gütergemeinschaft

Rz. 105 Bei der aufgeschobenen Gütergemeinschaft handelt es sich um eine während der Ehe bestehende Gütertrennung, bei der bei Beendigung der Ehe erst ein Ausgleich des "Gesamtgutes" stattfindet. Selbst Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, unterliegt bei Beendigung der Ehe dem Ausgleich. Nur Vermögen, das geschenkt oder geerbt wurde und dabei ausdrücklich zum Vorbehalts...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / I. Die Auskunftspflicht (§ 1379 BGB)

Nach der Beendigung des Güterstands kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist, vgl. § 1379 BGB. Nach § 1379 Abs. 2 BGB schulden die Ehegatten einander diese Auskunft auch bezogen auf den Stichtag der Trennung. Bei § 1379 BGB handelt es sich nicht um einen ei...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Grundbuchamt darf fehlende Zustimmung des Ehegatten nur im Ausnahmefall beanstanden

Rz. 93 Das Grundbuchamt darf die fehlende Zustimmung des Ehegatten nur beanstanden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass sie nach § 1365 BGB erforderlich ist.[68] Trotzdem fordern zahlreiche Grundbuchämter diese Zustimmung standardmäßig an.[69] Es kann deshalb sinnvoll sein, die Frage der Zustimmung nach § 1365 BGB im Kaufvertrag zu protokollieren.mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 8. Transparentes Beurkundungsverfahren betreffend die Zustimmung des Ehegatten

Rz. 97 Wird die Zustimmung des Ehegatten – wie oft in der Praxis – mit beurkundet, muss der Notar darauf achten, dass die Regelungen klar und verständlich abgefasst sind. Obergerichtlich wurde entschieden,[73] dass ein notariell beurkundeter Vertrag selbst dann unwirksam ist, wenn die ausdrücklich erklärte Zustimmung des Ehegatten gem. §§ 1365 ff. BGB fehlt, auch wenn der zu...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 2. Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom Verbund nach § 145 ZPO

Die Einbeziehung güterrechtlicher Ansprüche in den Verbund ist problematisch, weil dies einen erheblicher "Zinsschaden" zur Folge haben kann, weil Zinsansprüche erst mit Beendigung des Güterstands einsetzen (§ 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB).[47] Wurde Zugewinnausgleich im Verbund geltend gemacht und möchte der Ausgleichsberechtigte weiteren Zinsschaden vermeiden, besteht aber die Mö...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Zustimmungserfordernisse bei bestimmten Vermögensgrößen des veräußernden Ehegatten

Rz. 100 Veräußert ein Ehegatte seine ihm gehörende Immobilie oder wesentliche Teile seines Vermögens, so kann unter Umständen zur Veräußerung die Zustimmung des anderen Ehegatten notwendig sein (§ 1365 BGB). In jedem Fall kann ein Ehegatte ohne die Zustimmung nach § 1365 BGB durch den anderen Ehegatten eine Immobilie veräußern, wenn der veräußernde Ehegatte zum Zeitpunkt des...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / III. Vorzeitiger Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Jeder Ehegatte kann ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich erheben (§§ 1385, 1386 BGB). In diesem Fall wird der Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung vorgezogen, d.h. maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§ 1387 BGB). Ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / 2. Der zweite Fall: der Schuldner, der sich trennt

Beispiel Der Schuldner gibt im Rahmen der Kontaktaufnahme an, dass er gerade in Scheidung lebe. Er habe bereits den Scheidungsantrag gestellt. Die Situation nehme seine finanziellen Möglichkeiten sehr in Anspruch, da er nun einen eigenen Hausstand unterhalte und er von seinem Ehegatten noch keinen Unterhalt bekomme. Mehr als nur eine Möglichkeit: Den Zugewinn be(tr)achten Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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ZErb 10/2024, Erbrecht und Testament bei Ehegatten

Schönenberg-Wessel (Hrsg.) FamRZ-Buch 46 2023 462 Seiten, 74 EUR Gieseking, ISBN 978-3-7694-1269-7 Die gesetzliche Erbfolge sowie testamentarische Gestaltungen bei Ehegatten spielen in der beratenden Praxis eine erhebliche Rolle. Denn letztwillige Verfügungen werden typischerweise gerade von solchen Erblasserinnen und Erblasser errichtet, die sich für ihre Hinterbliebenen verantw...mehr

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FF 10/2024, Nochmals: Werts... / a) Nießbrauchsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Frage der Werterhöhung durch vermeintlich externe Ursachen bereits eindeutig festgelegt. Dies mag einen anderen rechtlichen Zusammenhang betreffen; für die Lebenstatsachen besteht hier aber kein Unterschied: Die Belastung mit einem Wohnrecht oder einem Nießbrauch eines nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegiert geschenkten Gegenstandes nimmt durch ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.2.3 Ergänzende Hinweise/Gestaltungen

Keine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen. Das Gleiche gilt naturgemäß, wenn der zuwendende Ehegatte verstirbt. Praxis-Beispiel Keine Zusammenr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.1 Wertersatzanspruch

Errichtet jemand im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich zivilrechtlicher[1] und zugleich wirtschaftlicher Eigentümer des bebauten Grundstücks.[2] Davon abweichend ist das Gebäude dem Hersteller und Nutzungsberechtigten steuerlich zuzurechnen, wenn er wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäud...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbstständige nicht zu dem ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

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ZErb 09/2024, Prüfungskompe... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Beschlusskopf bezeichneten Grundstücks ist im Grundbuch der am 15.9.1960 geborene Beteiligte zu 1) eingetragen. Mit Vertrag vom 10.5.2023 (UVZ-Nr. 759/2023 des verfahrensbevollmächtigten Notars, Bl. 10 ff. in Grundakte Bl. 5699) übertrug der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz an die Beteiligte zu 2), seine Tochter, wobei als Gegenleistung ein Ausgleichsb...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Gewahrsam beim Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 136 Bei einem verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Schuldner findet bei der Gewahrsamsprüfung die gesetzliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO bzw. § 739 Abs. 2 ZPO, § 8 LPartG Anwendung. Wenn der Ehemann der Schuldnerin ein Einzelhandelsgeschäft nicht erkennbar allein und im Alleinbesitz betreibt, sondern mit Beteiligung bzw. Mitbesitz der Schuldnerin,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul K – Weitere Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte

Rz. 219 Schon das alte Formular nach der ZVFV 2012 hat mit dem "Anspruch G" die Möglichkeit vorgesehen, weitere Ansprüche, Forderungen und Vermögensrechte zu finden, die in den Modulen E bis J nicht aufgeführt sind. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die vorgesehene Zeile nicht genügt, um solche Ansprüche hinreichend bestimmt zu bezeichnen. Es besteht einerseits die...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

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FF 09/2024, Schmerzensgeld & Zugewinn

Wege zur Vermeidung der Teilung 1. Der Umgang mit Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich ist problematisch und umstritten. Die Rechtsprechung behandelt die Zahlungen, die einem Ehegatten zur Kompensation erlittener Schmerzen und erfahrenen Leids geleistet worden sind, wie jeden anderen Vermögenserwerb und rechnet ihn folglich zu seinem Zugewinn, der mit dem Ehepartner zu teilen ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / III. Pflichtteil und Güterstand

Rz. 44 Da sich das Erbrecht bei Vorhandensein von Ehegatten in Abhängigkeit vom Güterstand bestimmt,[94] variiert bei verheirateten Erblassern und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, die Pflichtteilsquote des Ehegatten, Lebenspartners, der Abkömmlinge und der Eltern des Verstorbenen je nachdem, welcher Güterstand bestand. Aus der Güterstandsabhäng...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 3. Pflichtteil und Güterstand

a) Die Güterstandsabhängigkeit des Pflichtteils Rz. 13 Da bei Versterben eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sich das Erbrecht in Abhängigkeit vom Güterstand des Verstorbenen bestimmt (§ 1371 Abs. 1 BGB, § 6 S. 2 LPartG), variiert insoweit die Pflichtteilsquote der Pflichtteilsberechtigten je nachdem, welcher Güterstand bestand. Siehe dazu auch die Tabelle nach § 3 R...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Gesetzlicher Güterstand

Rz. 88 Gesetzlicher Güterstand nach französischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté reduite aux acquêts, Art. 1400 ff. c.c.).[80] Alles, was die Eheleute nach der Eheschließung entgeltlich erworben haben, bildet ihr Gesamtgut und ist Teil der ehelichen Gütergemeinschaft. Im Erbfall ist das Gesamtgut vor Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen dem überl...mehr

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§ 18 Länderübersicht / V. Güterstand und Pflichtteil

1. Gesetzlicher Güterstand Rz. 88 Gesetzlicher Güterstand nach französischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté reduite aux acquêts, Art. 1400 ff. c.c.).[80] Alles, was die Eheleute nach der Eheschließung entgeltlich erworben haben, bildet ihr Gesamtgut und ist Teil der ehelichen Gütergemeinschaft. Im Erbfall ist das Gesamtgut vor Auseinandersetzung des Nac...mehr