Überblick

Die Zugewinngemeinschaft ist eigentlich eine Form der Gütertrennung, bei der am Ende der Zugewinn ausgeglichen wird. In die Ehe eingebrachter Grundbesitz bleibt im Alleineigentum und unterliegt bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Für Ehen mit Auslandsberührung gibt es Wahlmöglichkeiten. Inzwischen bietet sich auch der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZGA) als Alternative an.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das eheliche Güterrecht ist in den §§ 1363 ff. BGB geregelt. Die Vorschriften zum Ehevertrag finden Sie in den §§ 1408 ff. BGB. Durch die Neufassung des § 1519 BGB wurde der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZGA) in das BGB eingefügt.

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