Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Beschränkung auf drei Fachanwaltsbezeichnungen (seit dem 1.9.2009)

Rz. 39 Früher galt gem. § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO a.F., dass ein Rechtsanwalt lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen durfte. Dem lag der Gedanke des Gesetzgebers zugrunde, dass der hohe Qualitätsstandard, der für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung vorausgesetzt wird, auf max. zwei Gebieten erreicht und beibehalten werden kann. Wie bereits in der Einleitung erläut...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 289 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Zwecke der R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verfügungsverbote mit Grundbucheintragung

Rz. 95 Verfügungsverbote, die durch Grundbucheintragung entstehen, also ohne diese nicht wirksam sind und absolute Wirkungen haben, sind logisch auch eintragungsfähig. Einzelfälle:[240]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Technische Voraussetzungen

Rz. 1393 Soweit eine Online-Teilnahme gestattet wird, besteht auch eine Verpflichtung der Gesellschaft, die technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Grundvoraussetzung hierfür ist, die Präsenzversammlung in Echtzeit zumindest in Ton zu verfolgen. Die Satzung oder die Geschäftsordnung muss eine solche Bild- und/oder Tonübertragung gem. § 118 Abs. 4 AktG gestatten. Rz....mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / V. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 87 Die stille Gesellschaft ist maßgeblich in den §§ 230 ff. HGB und subsidiär in den §§ 705 ff. BGB geregelt.[107] Das Gesetz enthält dabei zahlreiche dispositive Vorschriften, von denen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag weitgehend frei abweichen können. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich deshalb zunächst aus den zwingenden Bestimmungen der...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Verschonungssystem bei Betriebsvermögen mit Nachversteuerungsregelung

Rz. 268 Für die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen wird auf die Darstellung in § 17 Rdn 23 ff. verwiesen. Das Gesetz nimmt auch in der aktuellen Fassung (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–Nr. 5 ErbStG) bestimmte Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen aus. Dies hat für Betriebsaufspaltungen Bedeutung:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen, so wird, nachdem die bei dem Recht bewirkte Grundbucheintragung auf dem Brief vermerkt ist, der Vermerk über die erste Eintragung des Rechts durchstrichen und der Brief mit Einschnitten versehen. (2) Ist verfügt worden, daß der Brief unbrauchbar zu machen ist, und ist in den G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Nachbesserung einer fehlerhaften Einberufung

Rz. 1144 Ist die Einberufung unvollständig, ist eine Nachbesserung durch Richtigstellung in nachträglichen Informationen an die Aktionäre unzulässig.[3345] Nur in Ausnahmefällen kommt eine Korrektur durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern in Betracht.[3346] Dies gilt nicht, wenn Einberufungsbedingungen wie insbes. Zeit und Ort der Versammlung betroffen sind. Hier...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Erlöschen der Mitbelastung

Rz. 27 Wenn die Kenntlichmachung der Mitbelastung vorgeschrieben ist, muss auch Vorsorge getroffen werden, dass dieser Vermerk in Übereinstimmung mit dem Grundbuch gehalten wird. Nach Abs. 2 ist das Erlöschen einer Mitbelastung von Amts wegen zu vermerken. Sämtliche Fälle des Erlöschens – durch Rechtsgeschäft, Gesetz, ganz oder teilweise – sind gemeint. Rz. 28 Sind die belaste...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 13. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 174 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Baugeld

Rz. 201 Zu diesem Zweck ist zunächst der Begriff des Baugelds erheblich ausgeweitet worden. Nach dem Gesetz über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB) waren darunter lediglich Gelder zu verstehen, deren Finanzierung dinglich abgesichert war; diese Definition entspricht jetzt § 1 Abs. 3 Nr. 1 BauFordSiG. Nunmehr zählen dazu gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 BauFordSiG aber auch alle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Dauer des Erbbaurechts

Rz. 174 Die Festlegung der Dauer bedarf als wesentlicher Teil des dinglichen Inhalts der Einigung und Eintragung.[722] Das Gesetz bestimmt weder eine Dauer noch Mindest- oder Höchstdauer, lässt damit auch "ewige Erbbaurechte" zu.[723] Das Erbbaurecht kann nur nicht vor seiner Grundbucheintragung beginnen; schuldrechtlich können seine Wirkungen aber vorgezogen werden.[724] Au...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt einmal angelegte, maschinell geführte Grundbuchblätter im Grundsatz wie Papiergrundbuchblätter nach den Abschnitten VI (§§ 28 ff. GBV) und VII (§§ 34 ff. GBV), wobei jedoch einige Besonderheiten des XIII. Abschnitts (§§ 61 ff. GBV) gelten. Der mit dem DaBaGG geänderte Abs. 1 S. 2 setzt die Änderung in der Bekanntgabepraxis um, wie bereits bei §...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Gewährleistungseinbehalt

Rz. 283 Die meisten Verträge enthalten eine Vereinbarung über den Gewährleistungseinbehalt bzw. eine Gewährleistungssicherheit. Das lässt leicht vergessen, dass hierfür zunächst eine Vereinbarung nötig ist.[327] Weder das Gesetz (BGB) noch die VOB/B gibt dem Auftraggeber ein Recht auf eine Gewährleistungssicherheit; ebenso wenig lässt sich dieses aus Gewohnheitsrecht oder Ha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung (Abs. 1)

Rz. 2 Anlass für eine Verfahrenseinleitung kann ein Eintragungs- oder Berichtigungsantrag eines Beteiligten sein, anlässlich dessen Bearbeitung das gegenstandslose Recht vom Grundbuchamt bemerkt wird. Ebenso kann ein Antrag eines Beteiligten auf Löschung eines gegenstandslosen Rechts Anlass zur Verfahrenseinleitung geben, wobei es sich bei diesem Antrag nur um eine Anregung ...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wechsel des Berechtigten (Abs. 1)

Rz. 2 Ein Wechsel in der Person eines am Verfahren Beteiligten kann während des Verfahrens durch Vorgänge innerhalb oder außerhalb des Grundbuchs eintreten. Erfasst werden Erwerbsvorgänge durch Rechtsgeschäft, Hoheitsakt oder Gesetz. Im Betracht kommt z.B. ein Wechsel der Person des Berechtigten durch Tod des bisherigen Berechtigten oder durch Übertragung des Rechts. Entspre...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 4. Wahl des Stichtags

Problematisch erscheint zudem der Stichtag, welchem das notarielle Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt wird. Laut dem Gesetz gilt gem. § 2311 Abs. 1 BGB als Stichtag der Todestag. Bei Krypto-Assets stellt sich daher die Frage, wie genau die Werte aus dem Wallet für den Stichtag des Todestags ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang kann mittlerweile die Stuttgarter Bör...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchrichter

Rz. 5 Da das RPflG die Grundbuchsachen in vollem Umfang dem Rechtspfleger überträgt (vgl. § 3 Nr. 1h RPflG) und keine Richtervorbehalte vorsieht, wird der Grundbuchrichter grundsätzlich nur noch auf Vorlage einer Sache durch den Rechtspfleger (§ 5 RPflG), aufgrund einer Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers (vgl. Rdn 7) oder im Falle von...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Erinnerung Gegen Entscheidungen in Verfahren über die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG sowohl für den Rechtsanwalt als auch für die Staatskasse die Erinnerung gegeben. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG erklärt für das Erinnerungsverfahren die Vorschriften des § 33 Abs. 4 S. 1, Abs. 7 und 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 51 Die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb der Fristen des § 438 BGB. Bei der Regelung der Verjährung hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts für den Bauhandwerker Vorteile gebracht, indem nun in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschrieben ist, dass die Ansprüche aus § 437 Nr. 1, Nr. 3 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Verwendung alter Vordrucke, die jetzt in § 105 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 98 GBV lassen den Medientransfer von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente und andere Dateiformate zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Zwecke der R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / II. WpÜG und Übernahmerichtlinie

Rz. 250 In Deutschland gab es im Gegensatz zu anderen führenden Finanzmärkten bis zum 1.1.2002 keine gesetzliche Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Mit der Übernahmerichtlinie[580] wurde EU-weit Klarheit und Transparenz bei der Abwicklung von Übernahmeangeboten geschaffen.[581] Da das WpÜG auf der Grundlage eines ge...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Teilwert als Substanzwert

Rz. 121 [Autor/Stand] Vielmehr ist der Teilwert von Anfang an als ein Substanzwert, d.h. aber als kosten- und preisorientierter Wert, begriffen worden. Dies erhellt bereits daraus, dass der Teilwert im Rahmen seiner gesetzlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte[2] als ein besonderer Anwendungsfall (Unterfall) des gemeinen Werts gesehen wurde. So hatte schon der RFH de...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / B. Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Rz. 4 Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht bereits ergibt, sind die im allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse verorteten §§ 305 ff. BGB keinesfalls nur auf Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anzuwenden. Im Gegenteil ist es vielmehr so, dass ihre Anwendung auf arbeitsvertragliche Verein...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Prüfungspflicht des Grundbuchamts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Abs. 1 S. 1 legt dem Grundbuchamt die Pflicht auf, vor der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchblatts (§ 28 S. 1 GBV) zu prüfen, ob die Rangverhältnisse unklar oder unübersichtlich sind (siehe § 90 GBO Rdn 3) und ihre Klarstellung nach den Umständen angezeigt erscheint. Wegen § 29 GBV gilt die Pflicht auch bei der Umschreibung nach § 28 S. 2 GBV. Obwohl das G...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Bedeutung

Rz. 64 Mit der Einführung des § 648a BGB a.F. (jetzt § 650f BGB) durch das Bauhandwerkersicherungsgesetz vom 27.4.1993[62] sollte die nur unzulänglich durch § 648 BGB a.F. (jetzt § 650e BGB) gewährleistete Absicherung des zur Vorleistung verpflichteten Unternehmers verbessert werden. Aufgrund der oft mangelnden Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer sowie ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff des Nutzers (Abs. 1)

Rz. 2 Der hier gegebene und in § 4 Abs. 4 Nr. 2–4 verwendete Nutzerbegriff ist nicht der des § 9 SachenRBerG; dort kennzeichnet er alle aus dem Gesetz Berechtigten, hier kennzeichnet er – enger – alle aus dem Recht zum Besitz des Art. 233 § 2a EGBGB Berechtigten. Rz. 3 Die Definition geht zurück auf frühere Interpretationsempfehlungen der BMJ zu Art. 233 § 2b EGBGB.[1] Sie en...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / D. Gestaltungsempfehlung

Rz. 6 Verkaufen nichteheliche Partner eine gemeinsame Immobilie, so sollten sie den Kaufpreis so auf die Lebensgefährten verteilen, wie es ihrem Berechtigungsverhältnis an der Immobilie im Innenverhältnis entspricht. Nicht notwendig maßgeblich dürfte das grundbuchlich verlautbarte Berechtigungsverhältnis sein: zwischen den Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der BGH-Rech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Auskunfts- und Berichtspflicht

Rz. 235 Während § 717 Abs. 1 BGB n.F. (vormals: § 716 BGB a.F.) ein Informationsrecht der Gesellschafter einräumt, besteht nach dem neu eingeführten § 717 Abs. 2 BGB n.F. (vgl. vormals: §§ 713, 666 BGB) eine eigenständige Pflicht der geschäftsführenden Gesellschafter, von sich aus der Gesellschaft die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Geschäftsangelegen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Verdeckte Sacheinlage

Rz. 65 Verdeckte Sacheinlagen sind Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften sowohl bei der Gründung als auch bei der Kapitalerhöhung. Die Gesellschafter wählen formal den Weg einer Bargründung oder -kapitalerhöhung, führen der Gesellschaft aber nicht effektiv oder dauerhaft Barkapital zu. Im Zuge der GmbH-Reform durch das MoMiG hat der Gesetzgeber erstmalig in §...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nicht wesentlicher Inhalt (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angabe des Ranges der Hypothek und insbesondere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemein

Rz. 3 § 93b GBV knüpft an das Gesetz v. 17.3.1998 (BGBl I S. 502) an. Dort ist eine Wertausgleichspflicht des Grundstückseigentümers für die Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel vorgesehen. Der Wertausgleich wird durch die zuständige Behörde festgesetzt; er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, § 25 Abs. 6 BBodSchG.[1]mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschafterrechte

Rz. 354 Grds. rückt der Erwerber in alle sich aus der Gesellschafterstellung des Veräußerers ergebenden Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft ein. Dies ergibt sich für die nach § 711a Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 717 Satz 1 BGB a.F.) nicht abspaltbaren Gesellschafterrechte bereits aus dem Gesetz. Dass höchst persönlich eingeräumte Gesellschafterrechte davon ausgekla...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 10 [Ermächtigung an Landesrecht]

Gesetzestext (1) Die Befugnis der zuständigen Landesbehörden, zur Anpassung an landesrechtliche Besonderheiten ergänzende Vorschriften zu treffen, wird durch diese Verfügung nicht berührt. (2) Soweit auf die Vorschriften der Grundbuchverfügung verwiesen wird und deren Bestimmungen nach den für die Überleitung der Grundbuchverfügung bestimmten Maßgaben nicht anzuwenden sind, ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / V. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 251 Da die Unterbeteiligung als solche nicht im Gesetz geregelt ist (vgl. o. Rdn 219), ergeben sich die Rechte der Gesellschafter einer Unterbeteiligung primär aus dem Gesellschaftsvertrag. Einer völlig freien Ausgestaltung der Rechte und Pflichten sind durch das Wesen und die grundlegende Struktur der Unterbeteiligung Grenzen gesetzt. Auf den Streit, ob die zwingenden R...mehr