Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rangvermerk

Rz. 1 § 18 GBV gilt nur für die Fälle, in denen ein Rangvermerk überhaupt eingetragen zu werden braucht. Er ist eine grundbuchtechnische Vorschrift; die materielle Entstehung des Ranges wird durch sie nicht berührt; materiell-rechtlich genügt der Rangvermerk beim zurücktretenden Recht.[1] Soweit ein Rangvermerk eingetragen werden muss, ist er verfahrensrechtlich bei allen bet...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 148 [Autor/Stand] § 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Entfallen der Voraussetzungen des Aufschubs

Rz. 95 Der vorübergehende Zustand des Aufschubs nach Art. 17 Abs. 4 MMVO kann sein Ende auf zweierlei Weise finden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zur Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs, insbesondere zur Entwicklung von Migrationsverfahren zur Umwandlung der vorhandenen Grundbucheintragungen in voll strukturierte Grundbuchdaten wurde mit Einführung des § 134a GBO die Übermittlung von personenbezogenen Grundbuchdaten an Entwickler von Daten-Migrationsprogrammen zugelassen, der Zweck der...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Erscheinungsformen

Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmtes Vermögen und der f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prozess- und Verfahrenshandlungen

Rz. 36 Die Grundsätze des Zivilprozessrechts zu Prozesshandlungen[86] gelten grundsätzlich auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit im Grundbuchverfahrensrecht.[87] Als wesentlich sind zu nennen: Rz. 37 Der "Prozesshandlung" des Zivilprozessrechts entspricht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die "Verfahrenshandlung". Rz. 38 Verfahrenshandlungen sind alle bewussten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Grundkonzeption

Rz. 540 Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, auf die das GmbH-Recht Anwendung findet, soweit § 5a GmbHG keine Sonderregelungen trifft. Sonderregelungen finden sich im Gesetz lediglich wie folgt:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Beschlussfassung

Rz. 123 Die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger müssen der Verschmelzung auf der Grundlage des vollständigen Vertrages oder seines Entwurfs zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG).[313] Das UmwG sieht hierfür bei der Beteiligung der verschiedensten Rechtsträger eine 3/4-Mehrheit vor (§§ 43 Abs. 2, 50 Abs. 1, 65, 78, 84, 112 UmwG), bei der Beteiligung von ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zustimmungsbeschluss

Rz. 2082 Art. 23 Abs. 1 SE-VO sieht vor, dass die Aktionäre der Gründungsgesellschaften dem Verschmelzungsplan in einer Hauptversammlung zustimmen müssen.[5268] Detaillierte Angaben macht die Verordnung nicht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UmwG [5269] wurde die Durchführung von Konzernverschmelzung erheblich vereinfacht. Im Fall der Verschmelzung einer ausländischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet können auch besatz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Publizität der Rechnungslegung

Rz. 31 Ein Kernstück der europarechtlichen Publizitätsvorschriften betrifft die Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften sowie der Kapitalgesellschaften & Co. Normativer Ansatzpunkt sind hierbei die Bestimmungen der Gesellschaftsrechtsrichtlinie 2017/1132, die für die Offenlegung auf die Unterlagen der Rechnungslegung nach Richtlinie 78/660/EWG [24] (Vierte gesellschaftsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG).[1] § 99 GBV (Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf) enthält Ausführungsbestimmungen und nimmt Bezug auf Abs. 3. Die Vorschrift enthält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 2. Verwaltungsvollstreckung für den Vermächtnisnehmer

Rz. 16 Der Erblasser kann eine Verwaltungsvollstreckung auch für einen Vermächtnisnehmer anordnen. Dies ergibt sich schlichtweg daraus, dass die Verwaltung eines dem Vermächtnisnehmer zugewendeten Gegenstandes einem Testamentsvollstrecker übertragen werden kann.[31] Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Das Gesetz räumt dem Erblasser aber die umfassende Mög...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Konzernvoraussetzungen i.S.d. Zinsschranke

Rz. 239 Das durch die Vorschrift eingeführte Betriebsausgabenabzugsverbot findet nur auf "Betriebe" i.S.d. § 4h EStG Anwendung. Die Zinsschrankenregelung enthält in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG selbst bei Überschreiten der Freigrenze eine Befreiungsvorschrift: Bei "Betrieben", die Personenunternehmen sind, können hiernach Zinsaufwendungen oberhalb der Freigrenze ohne E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 11. Elfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 161 Die Richtlinie (89/666/EWG) vom 21.12.1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen (Zweigniederlassungsrichtlinie)[322] ergänzt die (Erste) Publizitätsrichtlinie und die beiden (Vierte und Siebte) Bilanzrichtlinien. Sie enthäl...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / III. Vertragsstrafe

Rz. 195 In Bauverträgen werden typischerweise Vertragsstrafen bzw. Pönalen für Fristüberschreitungen vereinbart. Regelungen zur Vertragsstrafe sind in § 309 Nr. 6 BGB, §§ 339–345 BGB, § 8 Abs. 7 VOB/B und § 11 VOB/B enthalten. Weder nach dem Gesetz noch nach der VOB/B kann eine Vertragspartei automatisch eine Vertragsstrafe geltend machen. Die im Gesetz und in der VOB/B enth...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Übergang "durch Rechtsgeschäft"

Rz. 34 Der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber muss nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB "durch Rechtsgeschäft" erfolgen. Dies kann bspw. die Veräußerung der wesentlichen Betriebsmittel, aber auch bspw. ein Vertrag über deren Verpachtung sein. An die Erfüllung des Merkmals "durch Rechtsgeschäft" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es genügt, we...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Geschäfte eines Kaufmanns

Rz. 22 § 343 Abs. 1 HGB setzt zunächst überhaupt "Geschäfte" voraus. Geschäfte sind Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen und Unterlassungen, wie z.B. die Mahnung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Leistung und ihre Annahme, das Schweigen im Handelsverkehr oder die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB).[34] Nicht unter den Geschäftsbegriff i.S.d. § 343 HG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 15 ff. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 61–66 GBO enthalten die technischen Grundregeln des maschinell geführten Grundbuchs und wurden im Wesentlichen mit dem RegVBG [1] – wie auch die weiteren Unterabschnitte des XIII. Abschnitts – eingefügt und in den §§ 62, 63 GBV mit dem DaBaGG[2] geändert. Die Vorschriften basieren auf der Ermächtigung in § 134 GBO (vgl. § 134 GBO Rdn 2).mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zahl der Gesellschafter

Rz. 130 Schon der Begriff der Gesellschaft setzt das Vorhandensein von mindestens zwei Personen voraus.[222] Das Ausscheiden des letzten Mitgesellschafters führt gem. § 712a BGB n.F. zur sofortigen liquidationslosen Beendigung der Gesellschaft, da, gleich wie das Ausscheiden des Gesellschafters zustande gekommen ist, ein Schuldverhältnis nicht zwischen einer Person und diese...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Entstehungsgeschichte

Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden. Die Personengesellscha...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 140 Der vereinfachten (nominellen) Kapitalherabsetzung gem. § 58a GmbHG kommt in der Praxis gesteigerte Bedeutung zu, da der einzuhaltende Gläubigerschutz des § 58 Abs. 1 GmbHG entfällt. Allerdings dient die nominelle Kapitalherabsetzung ausschließlich der Sanierung, da sie nur zu folgenden Zwecken zulässig ist:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahme: Protokollierung in bestimmten Fällen

Rz. 16 Somit verbleiben für eine Protokollierung die Sachverhalte, in denen der Notar ein berechtigtes Interesse bejaht und den Grundbuchinhalt mitteilt, obwohl keine der vorstehenden Fallgruppen einschlägig ist.[17] Dies könnte etwa der Fall sei, wenn der Notar kollegialiter Einsichten für einen anderen Notar vornimmt. Da allerdings die Vermutung für die Verwendung im Rahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wertsicherungsvereinbarungen im Grundbuch

Rz. 23 Wertsicherungsvereinbarungen machen die Höhe einer Geldschuld vom Preis oder einer Menge anderer Güter oder Leistungen abhängig, um die Geldschuld vom Nennbetrag der geltenden Währung (Nennwertprinzip) zu lösen und wertbeständig zu halten, ändern aber nichts am Regelungsgehalt des S. 2. Sie unterliegen seit dem 14.9.2007[79] zum Schutz der Preisstabilität einer differ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse

Rz. 994 § 107 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt, dass Mangel der Niederschrift über die Aufsichtsratssitzungen nicht zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen. Weiter verlangt der entsprechend anwendbare § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass es zur Wirksamkeit des Beschlusses der Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei der Einberufung bedarf.[2958] I.Ü. enthält das Gesetz ke...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Löschungsvormerkung bis 1978

Rz. 69 Durch Gesetz v. 22.6.1977 (BGBl 1977, 998) ist das Recht der Löschungsvormerkung grundlegend geändert worden.[181] § 1179 BGB in der bis zum 1.1.1978 geltenden Fassung ist anzuwenden auf eine Löschungsvormerkung, die bis zum 31.12.1977 eingetragen worden ist; auf eine Löschungsvormerkung, die nach diesem Zeitpunkt eingetragen wurde, sofern der Antrag vor dem 1.1.1978 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Zusammensetzung

Rz. 940 Gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine höhere Zahl festsetzen. Der Grundsatz der Teilbarkeit durch drei wurde aufgehoben und gilt nur noch für solche Gesellschaften, die der Mitbestimmung nach dem DrittelBG unterliegen. Weitere Besonderheiten bestehen im Fall der Arbeitnehmermitbestimmung.[2846] Empfehlungen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Entsprechende Anwendung von Vorschriften des EGBGB

Rz. 7 Abs. 2 erklärt einige grundlegende Bestimmungen des EGBGB auf das Grundbuchrecht für entsprechend anwendbar. Rz. 8 Art. 1 Abs. 2 EGBGB besagt, übertragen auf das Grundbuchrecht folgendes: Soweit in der GBO oder der ÄndVO 1935 die Regelung den Landesgesetzen vorbehalten oder bestimmt ist, dass landesgesetzliche Vorschriften unberührt bleiben oder erlassen werden können, ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bindung an tatsächliche Feststellungen, Abs. 3 i.V.m. § 74 Abs. 3 FamFG

Rz. 50 Nach Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 74 Abs. 3 S. 4 FamFG, 559 Abs. 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Gerichts der Rechtsbeschwerde nur dasjenige Parteivorbringen, das aus der Beschwerdeentscheidung oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Ist die Sachverhaltsschilderung unklar und unbestimmt, dann darf das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus versuchen, die tatsächl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzlich vorgemerkter Löschungsanspruch

Rz. 72 Der Gesetzgeber trug mit dem Gesetz v. 22.6.1977 der Kreditpraxis Rechnung, die stets einen Löschungsanspruch und eine Löschungsvormerkung gegenüber vorrangigen Grundpfandrechten forderte. Diese bisherige Praxis wurde zum gesetzlichen Regelfall gemacht: Nach § 1179a Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder nachrangige Grundpfandrechtsgläubiger gegenüber dem Grundstückseigentümer ein...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Normzweck und Systematik

Rz. 183 § 34 WpHG regelt die Voraussetzungen, unter denen sich ein Meldepflichtiger die Stimmrechte aus Aktien, die ihm nicht selbst gehören, wie eigene zurechnen lassen muss. Dahinter steht die Überlegung, dass eine transparente Information des Kapitalmarkts in zahlreichen Fällen nicht lediglich eine Offenlegung von direkt gehaltenen Stimmrechten erfordert, sondern auch Kon...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Annahmeverzug des Käufers beim Handelskauf

Rz. 100 Der Annahmeverzug des Käufers beim Handelskauf hat in den Vorschriften der §§ 373, 374 HGB insoweit eine eigenständige Regelung erfahren, als dadurch eine Erweiterung der Rechte des Verkäufers bei Annahmeverzug des Käufers nach BGB bewirkt wird. § 373 HGB beinhaltet also letztendlich eine Kumulation der Rechte aus BGB und HGB.[193] Dem Verkäufer werden zusätzlich das...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Gegenleistung Anteilsgewährung

Rz. 77 Des Weiteren folgt aus der Definition der Verschmelzung in § 2 UmwG, dass die "Gegenleistung" für die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger, die dadurch ja ihre Anteile bzw. Mitgliedschaften am erlöschenden Rechtsträger verlieren, in der Gewährung von – gleichwertigen – Anteilen oder Mitgliedschaften an dem aufnehmenden bzw. neu entstehenden Rechtsträger beste...mehr