Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009[1] und der Änderung in Abs. 1 S. 1 durch das DaBaGG, Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs vom 1.10.2013.[2]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit

Rz. 62 Sachlich: Eintragungsfähig sind alle dinglichen Rechte, Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen und sonstigen Vermerke, deren Eintragung im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben oder zugelassen ist.[115] Eintragungsfähig ist eine Tatsache auch dann, wenn das Gesetz die Eintragung zwar nicht ausdrücklich regelt, an die Eintragung oder Nichteintragung aber ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Umschreibung unter Verwendung bestimmter Vordrucke, die jetzt in § 104 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 97 GBV lassen den Medientransfer von Papierdokumenten in die elektronische Form zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Systematik der SE-VO

Rz. 2042 Die SE-Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU ( Art. 288 Abs. 2 AEUV). Die SE-Richtlinie ist dagegen nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Richtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten. Gem. Art. 288 Abs. 3 Satz 1 AEUV (vormals Art. 249 Abs. 3 EGV) werden den zuständigen Behörden die Wahl und die Form der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsfähigkeit allgemein

Rz. 77 Zur Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit ist zu prüfen, ob es sich überhaupt um eine Verfügungsbeeinträchtigung handelt, wenn ja, ob sie absoluter, relativer oder vertraglicher Art ist, einen gutgläubigen Erwerb verhindert, mit Grundbucheintragung oder außerhalb des Grundbuchs entsteht, auf privatem oder öffentlichem Recht beruht und ob das Gesetz ihre Eintragun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 79 a) Es muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Eintragung begehrt wird; das Wort "Ersuchen" braucht nicht verwendet zu werden. Rz. 80 b) Inhaltlich muss das Ersuchen dem Eintragungsantrag und der Eintragungsbewilligung entsprechen, die durch das Ersuchen ersetzt werden. Das Grundstück muss in Übereinstimmung mit dem Grundbuch oder durch Bezugnahme auf ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen der Neuausstellung

Rz. 2 Erforderlich ist ein Antrag; eine Erteilung von Amts wegen findet nicht statt, der Antrag bedarf keiner Form. Regelmäßig ist Antragsberechtigter der Gläubiger der Hypothek, auch wenn er nicht eingetragen ist; das Gläubigerrecht ist dann gem. § 29 GBO mit § 1155 BGB nachzuweisen.[1] Berechtigter ist auch derjenige, der sein Recht vom Gläubiger ableitet, z.B. aufgrund wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 1–20 GBMaßnG regeln das Verfahren zur Umstellung von Geldbeträgen von früherer Reichsmark auf Deutsche Mark nach der Währungsreform des Jahres 1948 durch das Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens – Umstellungsgesetz v. 20.6.1948 (WiGBl 1948 Beil. Nr. 5, 13), zul. geänd. d. Art. 9 Nr. 1 des Gesetzes v. 20.12.1982 (BGBl I 1948, 1857). Sie gelten für Hypotheken, Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Stiftungen

Rz. 55 Stiftungen sind (derzeit noch) nicht registriert. Die Vertretungsmacht der Organe wird durch eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.[61] Rz. 56 Der Gesetzgeber hat mit der Stiftungsrechtsreform[62] ein Stiftungsregister eingeführt, das zum 1.1.2026 seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist bundesweit zuständig beim Bundesamt der Justiz angesiedelt. Bestehende S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge

Rz. 2 Das BGB wendet das Immobiliarsachenrecht auch auf Schiffe und Schiffsbauwerke an, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe und Schiffsbauwerke, zu denen auch Schwimmdocks gehören,[1] können in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister eingetragen werden. Das Verfahrensrecht ist in der Schiffsregisterordnung geregelt (SchRegO, in der v. 25.12.199...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Wesen und Funktionen der eigenhändigen Unterschrift

Rz. 1 In der herkömmlichen, vom Papier geprägten Rechtswelt spielt die eigenhändige Unterschrift eine überragende Rolle. Das Gesetz definiert sie nicht, sondern setzt sie in § 126 BGB als einen in seinen rechtlichen und soziokulturellen Wirkungen im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelten Begriff voraus.[1] Rz. 2 Die Attraktivität des Schriftdokuments mit Unterschrift folgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Historische Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG ist erstmals durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (BGBl I 1954, 373) mit Wirkung für im Kj 1955 endende Wj in das EStG eingeführt worden. Er regelt die Bildung von Pensionsrückstellungen (zum Begriff s Rn 24f) dem Grunde und der Höhe nach. Insofern ist er teilweise eine Spezialvorschrift zu § 5 Abs 1 EStG und § 6 Abs 1 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR

Rz. 227 Eine Besonderheit des Bodenrechts der ehemaligen DDR war die Zulassung eines vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Eigentums an Gebäuden.[918] Gebäude und andere Baulichkeiten waren auch nach § 295 Abs. 1 ZGB [919] grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Selbstständiges Gebäudeeigentum konnte nur aufgrund besonderer Rechtsvorschriften entstehen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare mit Wirkung zum 1.9.2013 beim seit 2009 unbelegten § 85 GBV[1] eingefügt. Die bisherige Regelung des § 80 S. 2 GBV a.F., wonach Abdrucke den Ausdrucken nicht gleichstehen, war mit der Neuregelung überholt und wurde aufgehoben. Mit dem DaBaGG wurde die Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erloschene Rechte

Rz. 9 Entstandene, aber mittlerweile erloschene Rechte sind ebenfalls rechtlich gegenstandslos. Unerheblich ist, ob das Recht aufgrund einer altrechtlichen Regelung oder des derzeitigen materiellen Rechts erloschen ist. Erforderlich ist indes, dass das Recht vollständig weggefallen ist und nicht etwa in anderer Form fortbesteht. Hier kommen solche Rechte in Betracht, die inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsfähigkeit

Rz. 32 Eintragungsfähig sind nur die vom Gesetz zugelassenen Gesamthandsgemeinschaften. Es sind dies der nichtrechtsfähige Verein,[62] die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gütergemeinschaft, die fortgesetzte Gütergemeinschaft und die Erbengemeinschaft. Eine vertragliche Begründung anderer Gesamthandsgemeinschaften ist nicht zulässig. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Die Entwicklun... / II. Wie weit geht die Prüfungskompetenz des UdG?

Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Tätigkeit lediglich dann vor, wenn eine solche "erforderlich" erscheint. Danach solle nicht jedes – im Rahmen der nicht mutwilligen Rechtswahrnehmung zulässige – Bedürfnis nach Beratung mit einem Bedürfnis nach Vertretung gleichgesetzt werden.[21] Vielmehr gelte die Tätigkeit im Rahmen einer Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Behandlung von Urkunden durch das Grundbuchamt, und zwar in Abs. 1 und 2 derjenigen Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Sie dient der Sicherung der Publizität der Rechtsverhältnisse am Grundstück durch dauernden Nachweis der Eintragungsunterlagen.[1] Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Grundbuchrecht kennt – anders als das Notarrecht in Bezug auf die Bücher, nunmehr Verzeichnisse, des Notars und die Herstellung der Urkunden[1] – keine allgemeinen und einheitlichen Anforderungen an die zur Herstellung des Papiergrundbuchs verwendeten Materialien. Daraus sind bisher keine Gefährdungen für das Grundbuch bekannt geworden. Rz. 2 Die Inhomogenität der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beispiele nicht eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 236 Landesrechtliche Vorkaufsrechte, die nicht eintragungsfähig sind, sind bspw.:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 150 Das Erbbaurecht in seinen verschiedenen Ausprägungen hat folgende Rechtsgrundlagen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Vertriebenengüterstandsgesetz, Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F.

Rz. 225 Für Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, ihnen gleichgestellte Personen sowie Übersiedler aus der DDR sieht das in Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F. vorbehaltene Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 4.8.1969 (BGBl I 1969, 1067) eine Überleitung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht vor. In das Gesetz sind im Weg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 1374 Das Gesetz bestimmt die Höhe des Abfindungsanspruchs als den Betrag, der dem Wert des Anteils des ausscheidenden Partners entspricht. Das Gesetz gibt keine Bewertungsmethode vor; vielmehr herrscht Methodenoffenheit. Zu den denkbaren Methoden s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 416 ff. Für die Berechnung der angemessenen Abfindung gilt das Prinzip der Gesamtabrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kostengrundentscheidung

Rz. 43 Ein Ausspruch in der Beschwerdeentscheidung darüber, ob gerichtliche Kosten entstanden sind und wer sie zu tragen hat, ist grundsätzlich nicht geboten, weil sich dies aus dem Gesetz ergibt. Insoweit gilt dasselbe wie für die erste Instanz. Indes ist ein Kostenausspruch erforderlich, wenn sich die Kostenfolge, z.B. bei mehreren Beteiligten oder bei der Erledigung des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Relevanz des Rechtsverstoßes

Rz. 1407 Voraussetzung einer Anfechtung ist, dass der Rechtsverstoß für das Beschlussergebnis bei wertender Betrachtung relevant sein muss. Relevanz soll nach einer Ansicht jedoch nicht gegeben sein, wenn die Aktionäre frühzeitig über die Bedingungen der Online-Teilnahme und ihre eingeschränkten Rechte als Online-Teilnehmer informiert werden, etwa bei der Einberufung (§ 121 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsgeschichte

Rz. 2 § 1 GBO wurde geändert durch das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993,[1] durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVGBG) vom 11.8.2009[2] und durch das FGG-ReformG vom 17.12.2008.[3] Der Vorbehalt betreffend die Grundbuchführung in Baden-Württemberg ist m.W.v. 1.1.2018 durch das Gesetz vom 5.12.2014[4] entfallen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 1300 Mit dem am 19.7.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht nun in § 8 Abs. 4 PartGG eine weitere umfangreiche Möglichkeit[1677] der Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Unterhält die PartG eine für diesen Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung, haften für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Auf § 135 GBO nehmen Bezug die folgenden Vorschriften: § 136 GBO (Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbucha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 6. Reform des internationalen Gesellschaftsrechts

Rz. 225 Die oben dargestellte europarechtliche Einschätzung der Firmenanknüpfung würde sich grundlegend ändern, wenn die im Jahr 2008 angestoßene Reform des internationalen Gesellschaftsrechts weiterverfolgt werden würde. Denn nach dem Reformvorschlag beurteilen sich grds. alle Rechtsverhältnisse und Rechtsfiguren, die als "gesellschaftsrechtlich" qualifiziert werden können,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / H. Perspektiven

Rz. 121 Noch immer erfährt der Fachanwaltsbereich weitreichende Neuerungen. Durch das "Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zu Änderungen sonstiger Vorschriften"[116] ist es seit dem 1.9.2009 möglich, dass Rechtsanwälte drei statt wie bis dahin max. zwei Facha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu § 126 GBO / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 126 bis 141 GBO wurden seinerzeit durch das RegVBG vom 20.12.1993 in die GBO eingefügt.[1] Mit dem ERVGBG[2] wurden die Weichen für den bidirektionalen ERV mit den Grundbuchämtern gestellt und mit dem DaBaGG[3] wurden die Umsetzungen für die Migration des maschinellen Grundbuchs hin zu einem Datenbankgrundbuch geschaffen. Rz. 2 Bereits die Regelungen des RegVBG b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Externes Rating

Rz. 25 Bislang werden Ratings in Deutschland im Wesentlichen von bestimmten großen internationalen Agenturen angeboten. Zu Rating-Agenturen zählen z.B. Moody’s, Standard & Poor’s oder Fitch. Kunden dieser Agenturen sind v.a. staatliche Emittenten und Großunternehmen, die ihren Finanzierungsbedarf an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten decken wollen. Auch in Deu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / 1. Rechtslage ab 1.1.2024 durch das MoPeG: Voreintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 17 Das MoPeG[11] bringt mit Wirkung ab 1.1.2024 bedeutende Änderungen. Bevor eine GbR als Rechtsinhaberin im Grundbuch eingetragen werden kann, muss sie in das ebenfalls durch das MoPeG eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.) eingetragen sein; sie muss den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S....mehr