Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 4 Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Aus der Definition des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs könnte geschlossen werden, dass die Steuerschuld generell auch mit dem Eintreffen der Gegenstände beim Abnehmer (Beendigung der Beförderung oder Versendung) entsteht. Das ist falsch und richtig zugleich. Das Gesetz[1] geht vom Eintritt der Steuerschuld des Erwerbers mit dem Tag der Rechnungsausstellung des Liefe...mehr

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Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben

Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ausfuhrlieferung / 5.1 3-Monats-Frist beachten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) als Ausfuhrlieferungen steuerfrei, wenn sie der Kunde im persönlichen Reisegepäck ausführt. Häufig wird in diesem Bereich vom "Export über den Ladentisch" gesprochen. Der Begriff des persönlichen Reisegepäcks ist ein autonomer...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021 – IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnveredelung / Zusammenfassung

Begriff Der vor allem im deutschen Rechtssystem verwurzelte Begriff der Lohnveredelungsleistung greift umsatzsteuerrechtlich zu kurz. Gemeint sind alle Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen des Auftraggebers einschließlich deren Begutachtung. Der inländische Auftragnehmer einer Lohnveredelungsleistung kann an im Ausland ansässige steuerpflichtige Auftraggeber ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / Zusammenfassung

Begriff Für Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten existieren keine physischen Grenzkontrollen. Die Besteuerung des Warenbezugs hat daher im gewerblichen Handel im Wege der Selbstberechnung durch den Unternehmer zu erfolgen. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist strikt an die körperliche Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen gebunden. Die Bemessungsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / Zusammenfassung

Begriff Der anfangs nur für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer nutzbare sog. Mini One Stop Shop – MOSS – (einzige Anlaufstelle) kann seit 1.7.2021 auch für die sog. Fernverkäufe an nichtsteuerpflichtige Abnehmer ab einer Umsatzschwelle von 10.000 EUR (für das gesamte übrig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ausfuhrlieferung / Zusammenfassung

Begriff Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung setzt eine Warenbewegung ins Drittlandsgebiet voraus, die dem Umsatz des Lieferers zugeordnet werden kann. Der Lieferant oder sein ausländischer Abnehmer müssen den Liefergegenstand in das Drittlandsgebiet befördern oder versenden. Als primär zu verwendender Belegnachweis hierfür gelten die im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr elektro...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Ver... / Zusammenfassung

Begriff Das Umsatzsteuerrecht enthält mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen seit 1993, dem Beginn des Binnenmarktes einen Fiktionstatbestand für Fälle, in denen ein Unternehmer zu seiner Verfügung Gegenstände in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt und diese im Anschluss unmittelbar zur Ausführung steuerbarer Um­sätze nutzt. Dieses Verbringen führt im Abgangsstaat, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 106a Zuschuss zur Pflegeversicherung

§ 106a, der durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB VI eingefügt worden war, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.3.2003 (BGBl. I S. 3013) mit Wirkung zum 1.4.2004 gestrichen worden.mehr

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Der Verein als Vermieter od... / 3.2.2 Nebenkosten bei Gewerbemietvertrag

Während im Wohnraummietrecht die Umlage der Betriebskosten auf die im Gesetz verankerten Positionen beschränkt ist, können im Gewerbemietvertrag auch weitere Nebenkosten auf den Mieter übertragen werden. Sie müssen aber auch im Mietvertrag aufgeführt werden. Bei Heiz- und Warmwasserkosten muss die Heizkostenverordnung angewandt werden. Bezüglich der übrigen Betriebskosten sin...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Vermieter od... / 3.2.1 Nebenkosten bei Wohnraummietvertrag

Als Nebenkosten werden beim Wohnraummietvertrag üblicherweise diejenigen Betriebskosten bezeichnet, die ein Vermieter gemäß Vereinbarung im Mietvertrag, mit Ausnahme der sogenannten Verwaltungskosten, auf seinen Mieter abwälzen kann. Werden die Betriebskosten nicht ausdrücklich im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, muss sie der Vermieter tragen. Praxis-Tipp Heiz- und Warm...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Vermieter od... / 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von "allgemeinen Geschäftsbedingungen" spricht man bei vorformulierten Vertragsbedingungen, die einer der Vertragspartner dem Vertrag zugrunde legen will. Gerade bei kurzfristigen Mietverträgen werden häufig Vordrucke verwendet, die dann den Bestimmungen des AGB-Rechts unterliegen. Aber auch sogenannte Formular-Mietverträge, die man im Buchhandel, über Haus- und Grundbesitzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / Zusammenfassung

Begriff Das Zwei-Konten-Modell erlaubt es dem Betriebsinhaber, mithilfe (mindestens) zweier betrieblicher Konten seine Betriebseinnahmen (ganz oder teilweise) ohne steuerliche Nachteile zu entnehmen und gleichzeitig die betrieblichen Aufwendungen (ganz oder teilweise) mit Krediten zu finanzieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Verein als Marke / Zusammenfassung

Die Vereinslandschaft hat sich insgesamt verändert. Während in der Vergangenheit die Vereine die Freizeitgestaltung der Menschen bestimmten und gleichzeitig als Träger von kulturellen, sozialen und sportlichen Maßnahmen anerkannt waren, müssen sie sich heute stärker denn je auch mit einem kommerziellen Freizeitmarkt auseinandersetzen. Vereine müssen sich daher an die "Marktv...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) hat die Vorschrift vollkommen neu gestaltet und den Tarifspielraum der gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Abs. 1 bis 5, 8 und 9 sind am 1.4.2007, die Abs. 6 und 7 am 1.1.2009 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) v. 26.3.2007 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) (BGBl. I S. 1133) ...mehr

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Jansen, SGB VI Einführung

Einführung zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – Das SGB VI, das am 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) verkündet wurde und am 1.1.1992 in Kraft getreten ist, ist als das Kernstück der Rentenreform 1992 anzusehen. Es schaffte eine Vereinheitlichung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, denn es fasst das materielle Rentenversicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügte Vorschrift ist am 24.12.1988 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere geringfügige Änderungen. Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde Abs. 2 gestrichen. Redaktionell angepasst wurde die Vorschrift mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311) zum 1.1.1999 eingeführt worden. Satz 2 ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisier...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde Abs. 2 neu gefasst und Abs. 2a eingefügt. Das Inkrafttreten dieser Änderung wurde durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) auf den 1.1.2001 verschoben. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) ist Abs. 3 geändert worden. Eine rein redaktionelle Änderung erfolgte in Abs. 3 Satz 2 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005: Abs. 3 wurde um Satz 4 ergänzt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Satz 1 wurde durch Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 30.7.2006 (BGBl. I S. 1706) mit Wirkung zum 1.8.2006 die lebens...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die bisher innerhalb des AsylbLG keine Vorläufernorm hat, wurde mit dem Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt, während andere Teile des o. g. Gesetzes bereits zum 6.8.2016 in Kraft getreten sind. Durch Art. 5 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (sog. Geordnete-Rückkehr-G...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sah die Streichung der Worte "Berufsunfähige oder Erwerbs unfähige" zum 1.1.2000 vor. Durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist der Termin um ein Jahr verschoben worde...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.3 Höhe der Prämienzahlung (Satz 4, 5)

Rz. 18 Die Prämienzahlung an Mitglieder ist begrenzt (Satz 4). Die Prämienzahlung an Versicherte darf für einen Tarif bis zu 20 % (maximal 600,00 EUR) und für mehrere Tarife 30 % (maximal 900,00 EUR) der im Kalenderjahr vom Mitglied getragenen Beiträge betragen. Es werden nur die vom Mitglied (selbst) getragenen Beiträge berücksichtigt. Die vom Arbeitgeber oder Dritten getragen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Aufgrund des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist in Abs. 3 die Nr. 2 geändert wo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundlagen für das gemeinsame Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind §§ 28a bis 28c SGB IV, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 (BGBl. I S. 343) i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759), sowie die zu § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Der UPD kommt mit der Information und Beratung von Patienten eine zentrale Bedeutung im Gesundheitssystem (BT-Drs. 20/5334 S. 1 f.) zu. Auf Grundlage des § 65b werden vom GKV-Spitzenverband seit 2001 Einrichtungen gefördert, die Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei mit dem Ziel informieren und beraten, die Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.8.2 Beschlussfähigkeit (Satz 2)

Rz. 36 Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Ein Hinweis auf eine form- und fristgerechte Ladung fehlt im Gesetz.mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.3 Rechtsstellung der Ausschussmitglieder

Rz. 8 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Ausschusses schweigt das Gesetz. Da sie die Arbeit im Ausschuss nicht vollberuflich ausüben, kann ihre Aufgabe nur ein Ehrenamt sein. Die Satzungen der KV sehen deswegen die Zahlung einer Entschädigung vor. Es ist möglich, aber auch sinnvoll, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Übertragung der Sitzungsleitung hä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.2 Namensgebung (Satz 2)

Rz. 8 Die Stiftung soll den Namen "Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland" tragen. Der eingeführte Name wird beibehalten und die Rechtsform zum Namensbestandteil. Dem GKV-Spitzenverband wird damit hinsichtlich der Namensgebung ein eingeschränktes Ermessen ("soll") eingeräumt. Der Name ist damit wie im Gesetz vorgesehen zu vergeben, wenn nicht zwingende Gründe für...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanz...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.2 Prämienzahlung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung eine Prämienzahlung vorsehen, wenn ein Mitglied und seine nach § 10 mitversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben (Satz 1; BSG, Urteil v. 22.6.2010, B 1 A 1/09 R). Es gilt das "Alles oder Nichts-Prinzip" (Dreher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 53 Rz. 49). Die Norm lässt es ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 103 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und hat im Wesentlichen die frühere Regelung aus § 1277 Abs. 1 Satz 1 RVO, § 54 AVG ersetzt. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Erweiterung insoweit vorgenommen, als im ab 1992 geltenden Recht sich der Rechtsausschluss nicht nur auf die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern auf alle Rentenleistungen be...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.14 Meldung im nichtwirtschaftlichen Bereich (§ 28a Abs. 6a)

Rz. 134 Der Grundsatz der maschinellen Datenübertragung, der die Erstattung von Meldungen des Arbeitgebers in Form von systemuntersuchten Programmen oder maschinellen Ausfüllhilfen für Beschäftigte vorsieht, wird durch Absatz 6a eingeschränkt. Hiernach können Arbeitgeber auf Antrag Meldungen in Papierform, also auf Vordrucken erstatten. Das wiederum hängt von mehreren (engen...mehr

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Jansen, SGB VI § 105 Tötung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1795) erfolgte mit Wirkung zum 1.8.2004 zunächst eine Ergänzung um die Worte "soweit der Anspruch auf dem Rentensplitting unter Ehegatten beruht". Das Gesetz zur Überarbei...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 43 Die Tätigkeit der Stiftung ist alle 2 Jahre extern und unabhängig zu evaluieren (Satz 1). Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen (Satz 2). Die Evaluation wird durch den Stiftun...mehr

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Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 2.2 Rechtsfolgen bei Weigerung (Abs. 2)

Rz. 11 Weigert sich der durch Verwaltungsakt verpflichtete Ausländer, trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung (vgl. dazu Rz. 6) einen für ihn zumutbaren Integrationskurs aufzunehmen oder daran teilzunehmen, so hat er gemäß Abs. 2 Satz 1 nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a Abs. 1. Die Weigerung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Um zu der genannten Rechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.1 Verordnungsermächtigung

Rz. 5 In der Vorschrift ist umfassend vorgeschrieben, welche Einzelheiten des Meldeverfahrens vom BMAS geregelt werden können. Die Ermächtigung ist nicht abschließend, was aus dem Wort "insbesondere" folgt. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verordnungsgeber deswegen befugt wäre, allein auf der Grundlage des Wortes "insbesondere" weitere Regeln zu schaffen. Eine solch o...mehr