Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG)

Rz. 21 Eine weitere Löschungserleichterung enthalten §§ 18, 19 GBMaßnG: Bei Löschung umgestellter Hypotheken oder Grundschulden, deren Nennbetrag 3.000 EUR nicht übersteigt, sowie zur Löschung umgestellter Rentenschulden und Reallasten, deren Jahresleistung nicht mehr als 15 EUR beträgt, kann sich das GBA auch dann mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Bewe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz

Rz. 40 Der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz ist wie der originäre vom rechtsgeschäftlichen Erwerb zu unterscheiden. Er tritt außerhalb des Grundbuchs ohne Auflassung ein,[82] z.B. durch:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Mehrheitserfordernisse verschiedener Rechtsformen nach dem Gesetz

Rz. 66 Die folgende Übersicht zeigt, welche Mehrheitserfordernisse nach dem Gesetz bestehen:mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Überblick der Gesetze

Rz. 137 Die Mitbestimmung ist unterschiedlich ausgestaltet in mittleren und größeren Kapitalgesellschaften, in Montanunternehmen und in ehemaligen Montanunternehmen. Die Gesetze unterscheiden sich voneinander v.a. nach der Intensität der Mitbestimmung und nach dem Gewerkschaftseinfluss. Die Mitbestimmung wird bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern durch das Mitbest...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Die Ausschließung kraft Gesetzes

Rz. 3 Von der Mitwirkung oder Tätigkeit kraft Gesetzes ist ausgeschlossen, für wen die Ausschließungsgründe des § 41 ZPO gelten. Diese gelten über § 6 Abs. 1 FamFG unmittelbar für Rechtspfleger und UdG, ohne dass es noch einer Verweisung bedürfte, § 10 RPflG ist insoweit obsolet.[2] Ausschließungsgrund ist insbesondere die Selbstbetroffenheit oder Betroffenheit eines Ehegatt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt des Gesetzes im Überblick

Rz. 2 Der Inhalt des Gesetzes lässt sich wie folgt gliedern:[2]mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entstehen kraft Gesetzes

Rz. 11 Kraft Gesetzes sind zum 25.12.1993 für Energieversorgungsleitungen, zum 11.1.1995 für wasserwirtschaftliche Anlagen und zum 1.8.1996 für Telekommunikationslagen und die weiteren Fälle des Abs. 11 an den genutzten Grundstücken beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der jeweils nutzenden Unternehmen im Umfang der Grundstücksnutzung entstanden. Voraussetzung f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Belastungserstreckung kraft Gesetzes

Rz. 25 Grundpfandrechte, die am Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich auch auf das Bestandteilsgrundstück, gehen aber den darauf bereits ruhenden Belastungen im Range nach, §§ 1131, 1192, 1199 BGB. Das gilt auch, wenn einem Erbbaurecht ein Grundstück zugeschrieben wird.[23] Belastungen auf dem Bestandteilsgrundstück erstrecken sich kraft Gesetzes nicht auf das Hauptgrundst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Entstehen kraft Gesetzes oder durch Verwaltungsakt

Rz. 131 Ein Entstehen "kraft langjähriger Ausübung" oder gar kraft Gewohnheitsrechts ist abgesehen von altrechtlichen Dienstbarkeiten, die bereits vor 1.1.1900 entstanden sind,[452] ausgeschlossen, auch wenn dieser Irrtum weit verbreitet sein mag. Unberührt bleibt in diesen Fällen eine mögliche schuldrechtliche Duldungspflicht aus § 242 BGB. Die Dienstbarkeit kann durch Buch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVII. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

Rz. 89 Der Wechsel des Gesellschafters kann nicht nur kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung eintreten. Ein Wechsel kann auch durch Änderungen auf der Vermögensebene erfolgen. Infrage kommen hier folgende Fälle:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 6 Franchiserecht / 2. Länder mit Kodifizierung des Franchise-Rechts

Rz. 23 Von den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bilden Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Schweden und neuerdings auch die Niederlande eine Ausnahme. In diesen Ländern wurden zumindest Gesetze zum Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten bzw. speziell zum Franchise-Recht erlassen, so in Frankreich das sog. Loi Doubain v. 31.12.1989[32] und das Spanische Fran...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Löschung von altrechtlichen Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 7 Über den Wortlaut des § 5 GBBerG hinaus können weitere Eintragungen und insbes. Verfügungsbeeinträchtigungen vorliegen, an deren Gültigkeit gezweifelt werden kann. Eine einheitliche Regelung liegt hierzu nicht vor, es ist vielmehr nach der jeweiligen Eintragung zu unterscheiden.[10] Bei Verfügungsbeeinträchtigungen des Nachlassrechts (Nacherbenvermerk, Testamentsvollstr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 2.1 Bundesrat verweist Gesetzentwürfe in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossenen Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften und dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten den Vermittlungsausschluss anzurufen (BR-D...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Ausgleich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Rz. 56 Sofern keine vertraglichen Regelungen getroffen sind, können sich Ausgleichsansprüche nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nach der neueren BGH-Rechtsprechung aus BGB-Innengesellschaft (ab 1.1.2024: "nicht rechtsfähige Gesellschaft", § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB idF durch das MoPeG;[197] § 740b Abs. 1 BGB idF durch das MoPeG bzw. – bei Handelsgewerbe §§ 230 ff....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Autonomes Recht, Art. 24 EGBGB

Rz. 32 Die autonome Kollisionsnorm des Art. 24 EGBGB spielt wegen der gem. Art. 3 EGBGB vorrangigen Staatsverträge, insbesondere KSÜ und ESÜ eine untergeordnete Rolle.[101] Der praktische Anwendungskorridor ist schmal. Unter die Vorschrift fallen Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft als sog. Fürsorgeverhältnisse (Art. 24 Abs. 1 EGBGB). Nicht hierher gehört allerdings die...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Privatschriftliche Hauptversammlungsniederschrift

Rz. 1263 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügt eine privatschriftliche Hauptversammlungsniederschrift, soweit keine Beschlüsse gefasst werden, für die das Gesetz eine ¾- oder größere Mehrheit bestimmt.[3644] Zuständig ist dafür der Versammlungsleiter; zu unterzeichnen ist das Protokoll vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats (§ 130 Abs. 1 Satz 3 AktG), der regelmäßig mi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Hauptversammlungen einer AG

Rz. 58 Bei einer börsennotierten AG sind alle Beschlüsse der Hauptversammlung zu beurkunden, ferner verschiedene andere vom Gesetz ausdrücklich geregelte Vorgänge der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 1 AktG; vgl. § 130 Abs. 2 AktG zum zwingenden Inhalt der Hauptversammlungsniederschrift und o. Rdn 6 und Rdn 10.). Rz. 59 Bei einer nichtbörsennotierten ("kleinen") AG genügt anstell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009;[1] Abs. 1 S. 2 geändert m.W.v. 1.7.2014 durch Gesetz vom 10.10.2013.[2] Mit § 137 GBO werden die aus den §§ 29 ff. GB...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften des 5. Unterabschnitts mit den §§ 80–85a GBV wurden seit der Einführung durch das RegVBG [1] mehrfach modifiziert[2] und in den §§ 62 und 63 GBV mit dem DaBaGG geändert. Sie basieren auf der Ermächtigung in § 134 GBO. Die Regelungen schließen an § 133 GBO an und enthalten detaillierte Ausführungsvorschriften für die neu geschaffene Einsichtsform des aut...mehr

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§ 13 Konzernrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgrundlagen für wertbeständige Rechte

Rz. 4 Vor allem in den 1920er-Jahren ermöglichten zahlreiche Rechtsvorschriften zum Ausgleich der galoppierenden Inflation nicht die Eintragung von Grundpfandrechten in ausländischer Währung sondern auch als sog. wertbeständige Rechte.[4] Der Kapitalbetrag des Grundpfandrechts bestimmte sich dann nach dem jeweiligen Preis von Edelmetall (Feingold oder auch Goldmark) oder ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Befreiung vom Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO (Abs. 4)

Rz. 15 Absatz 4 wurde eingefügt durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 1.6.2017 (BGBl I 2017, 1396). Er ergänzt die ebenfalls durch dieses Gesetz eingefügte Regelung des § 15 Abs. 3 GBO. Nach § 15 Abs. 3 GBO hat der Notar dem Grundbuchamt gegenüber die Eintragungsfähigkeit der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen zu bescheinigen. Die Regelung des § 15 Abs. 3 GBO ist umstri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beginn der Verhandlungen

Rz. 2211 Die Verhandlungen beginnen grds. nach der Einsetzung des bVg. Da die SE-RL von dem Grundsatz der Verhandlungsfreiheit geprägt ist, kann das bVg auch auf die Aufnahme der Verhandlungen gem. § 16 SEBG verzichten. Auch kann es jederzeit beschließen, die Verhandlungen abzubrechen. Für diese Beschlussfassung stellt § 16 Abs. 1 SEBG ein besonderes Mehrheitserfordernis auf...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Das Gesetz gibt in den §§ 84 ff. GBO dem Grundbuchamt die Möglichkeit, gegenstandslose Eintragungen nicht nur klarzustellen, sondern in einem Amtsverfahren zu löschen. Das Grundbuch soll von bedeutungslos gewordenen Eintragungen freigehalten werden, weil diese den Grundbuchverkehr erschweren und verunsichern.[1] Die Regelungen dienen damit der Übersichtlichkeit des Gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Interne Verweise auf § 138 GBO finden sich in §§ 12b und 148 GBO. Die Vorschrift ermöglicht den grundbuchamtsinter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Begriff

Rz. 1 Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009[1] mit Wirkung vom 1.10.2009; Abs. 1 S. 3 geändert durch Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzesänderung

Rz. 1 § 34 GBO wurde geändert durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.[1] Die Vorschrift regelte bis 2009 die Bezugnahme auf das Registergericht, wenn Grundbuchamt und Registergericht dasselbe Amtsgericht waren; sie wurde durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ...mehr

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AGS 01/2024, Anrechnung bei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Gegenstandsgleichheit Der BGH irrt, soweit er eine wertende wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde legt. Die Frage, wann unter welchen Voraussetzungen angerechnet wird, ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz. Die hier einschlägige Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV lautet (Hervorhebung vom Autor): Zitat "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebü...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Belehrungspflicht

Rz. 186 Sollte der Franchisenehmer Existenzgründer und damit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, so ist dieser, wenn der Masterfranchisevertrag[394] zugleich eine Bezugsbindung enthält und die Widerrufswertgrenze von 75.000,- EUR (§ 513 BGB) nicht überschritten wird, über sein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu belehren. Rz. 187 Seit dem 13.6.2014 ist nunmehr für die Widerrufsbel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonderfälle

Rz. 6 Das Reichsheimstättengesetz, das Gesetz zur Änderung des Reichsheimstättengesetzes und die Verordnung zur Ausführung des Reichsheimstättengesetzes wurden durch das Gesetz vom 17.6.1993 aufgehoben.[10] Nur auf Erbfälle vor dem 1.10.1993 ist das alte Recht noch anzuwenden.[11]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Keine zwingende Halbteilung

Rz. 383 Der Grundsatz, dass Ehegatten auch nach der Scheidung Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben,[890] schließt nach Auffassung des BGH die Möglichkeit der Ehegatten nicht aus, ehevertraglich durch einvernehmliche und angemessene Regelung etwas anderes zu vereinbaren.[891] Die vom BVerfG ausgesprochene Halbteilung beziehe sich ohnehin nur auf d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 Das Nachlassgericht (vgl. §§ 342 ff. FamFG, Art. 147 EGBGB) soll dem Grundbuchamt von dem Erbfall sowie dem oder den Erben unter folgenden Voraussetzungen Mitteilung machen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr