Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 83 GBO ergänzt die §§ 82, 82a GBO und begründet für enumerativ aufgezählte Fälle eine Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts. Durch die in ihm aufgestellte Verpflichtung soll dem Grundbuchamt Kenntnis von den Vorgängen gegeben werden, die zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt haben. Er ist die einzige Vorschrift, die eine Verpflichtung von Behörden oder sons...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Eine Einleitung des Verfahrens zur Klarstellung bzw. Neuordnung der Rangverhältnisse, das auch als Rangbereinigungsverfahren bezeichnet wird,[7] hat zwei Voraussetzungen:mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.16 Überschreitung der 450-EUR-Grenze bei geringfügiger Beschäftigung

Aufgrund der Corona-Krise wurde auch im Jahr 2021 ein vermehrtes Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-EUR-Minijobs zugelassen.[1] Ein gelegentliches Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze lag für die Zeit vom 1.6.2021 bis 31.10.2021 noch vor, wenn innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres max. in 4 Kalendermonaten ein nicht vorh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem DaBaGG[1] eingeführt und regelt den Fall eines Zuständigkeitswechsels durch Verweisung auf § 92a GBV und das Verfahren wie bei den Grundbüchern selbst. Zu den Sonderregelungen gegenüber §§ 25–27a vgl. § 92a GBV Rdn 1 ff., zu den Mitteilungspflichten siehe § 40 GBV Rdn 1 f.).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bedeutung des § 878 BGB im Grundbuchverfahren

Rz. 77 § 878 BGB ist eine materiell-rechtliche Vorschrift, die für das Grundbuchverfahrensrecht analog gilt. Sie erhält in ihrem Geltungsbereich[196] auch die Bewilligungsberechtigung des Betroffenen bis zur Vollendung des Rechtserwerbs aufrecht, wenn vor Entstehung der Verfügungseinschränkungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Geschäftsführung durch den Vorstand

Rz. 861 Dem Vorstand obliegt nach § 77 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung. Geschäftsführung ist jede tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit für die Gesellschaft.[2638] Herausgehobener Teil dieser Geschäftsführung ist die Leitungsfunktion des Vorstands nach § 76 AktG. Die Hauptversammlung kann dem Vorstand die Geschäftsführungsbefugnis für einzelne Geschäftsbereiche nicht entzi...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Grundtatbestand des § 33 Abs. 1 WpHG

Rz. 172 Bei den §§ 33, 34 WpHG handelt es sich um die erste Säule der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungstransparenz. § 33 Abs. 1 WpHG enthält den Grundtatbestand der Mitteilungspflichten und verlangt die Abgabe einer Mitteilung ggü. dem Emittenten und der BaFin von demjenigen, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 ...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VII. Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB

Rz. 145 Der Ausgleichsanspruch des HV nach § 89b HGB existiert seit nunmehr über 60 Jahren, wurde aber erst ca. 50 Jahre nach Inkrafttreten des ersten HGB in das Gesetz eingefügt. Der Anspruch dient der Vergütung des vom HV erworbenen Kundenstamms, den der Unternehmer auch nach Vertragsbeendigung weiter nutzen kann. Denn diese Tätigkeit des HV ist nicht von der Provisionszah...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 93 Die Auflassung muss vor einem Notar oder einer sonst zuständigen Stelle oder in einem gerichtlichen Vergleich erklärt werden (§ 925 Abs. 1 BGB). Dieser "Stellenzwang" dient den öffentlichen Interessen an einem richtigen Grundbuch. Er erstreckt sich nur auf die Art und Weise der Auflassungserklärungen.[230] Das Gesetz verlangt, dass die Auflassung erklärt, nicht dass s...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Das Gesetz definiert nicht, wann eine Tätigkeit unzumutbar ist; § 1577 Abs. 2 BGB setzt diese Unzumutbarkeit vielmehr voraus. Eine Tätigkeit ist dann unzumutbar, wenn für ihre Ausübung keine Obliegenheit besteht.[23] Der sie Ausübende ist dann unterhaltsrechtlich nicht gehindert, die Tätigkeit jederzeit zu beenden.[24] Es handelt sich hier allerdings um einen Schluss von der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Aussonderung des gesellschaftsfremden Vermögens

Rz. 449 Zunächst sind Gegenstände, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und damit nicht Bestandteil der Liquidationsmasse sind, auszusondern. Dies ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, aber gleichwohl erforderlich.[732] Zu den herauszugebenden Gegenständen zählen auch solche, die ein Gesellschafter der Gesellschaft im Rahmen seiner Beitragspflicht nur zur Nu...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), G. v. 11.8.2009 BGBl I S. 2713 m.W.v. 1.10.2009. Rz. 2 Mit Blick auf § 17 GBO kommt der exakten Festlegung des Eingangszeitpunkts auch von e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Verwendung von Vordrucken bei der Umschreibung, die jetzt in § 106 GBV geregelt ist. Die Einsicht in herkömmliche Papierakten ist in § 46 Abs. 3 GBV geregelt. § 99 GBV mit den Verweisungen auf die Ausdrucke bei mas...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Sonstige Unterhaltstatbestände

Rz. 392 Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist weniger schutzwürdig, weil nach einer nachhaltigen Sicherung des Erwerbseinkommens das Arbeitsplatzrisiko ohnehin auf den Unterhaltsberechtigten übergeht.[914] Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt ist nach Auffassung des BGH grds. ebenfalls nachrangig gegenüber dem Unterhalt wegen Alters und Krankheit und damit einer ve...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

Rz. 175 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) wurde durch Verordnung des Rates vom 25.7.1985 geschaffen. Die notwendigen Ausführungsvorschriften wurden durch Gesetz vom 14.4.1988 zur Verfügung gestellt.[347] Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, die EWIV ohne Rechtspersönlichkeit auszustatten. Sie ist daher nicht juristische Person, vielmehr ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 214 Seit dem Gesetz zur Änderung des UmwG vom 22.7.1998 ist auch der Partnerschaftsgesellschaft die Möglichkeit der Verschmelzung eröffnet. Da nur Angehörige eines freien Berufs Partner einer Partnerschaftsgesellschaft sein können, ist die Verschmelzung auf eine Partnerschaft nur möglich, wenn alle Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger natürliche Personen sind, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wegfall des Vorbehalts für Baden-Württemberg

Rz. 7 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuchwesen bis Ende 2017 durch die Gemeinden im Landesteil Württemberg und Notariate im Landesteil Baden geführt. Es ist seit 1.1.2018 auf die Amtsgerichte übertragen.[23] Zur bis dahin noch geltenden Zuständigkeit der Gemeinden und der Notare vgl. §§ 26 ff. LFGG vom 12.2.1975[24] mit VO vom 5.11.2012.[25] Die Regelung des § 149 GBO r...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliche...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 957 Nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 138 Abs. 1 HGB) kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung einer KG: Die Auflösungsgründe gem. § 138 Abs. 2 HGB sind nur für die GmbH & Co. KG rel...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ablauf

Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis des Art. 15 SE-VO in das nationale Recht. Gem. Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 198 Abs. 1 UmwG ist die Europäische Gesellschaft (SE) zur Eintragung in das zuständige Register anzumelden.[53...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Grundsatz: Notwendigkeit einer Präsenzversammlung

Rz. 1369 Nach § 118 AktG üben die Aktionäre ihre Rechte "in der Hauptversammlung" aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung ist nach dieser gesetzlichen Grundkonzeption eine Präsenzversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Hiernach war die vollständige Durchführung der Hauptversammlung im Internet bislang unzulässig.[3864] ...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XIII. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 NachwG – Bei Kündigung einzuhaltendes Verfahren

Rz. 27 In Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 wurde auch der neue § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 NachwG geschaffen, wonach über das Verfahren bei Kündigung zu informieren ist. Das Gesetz selbst fordert dabei gewisse "Mindestangaben", nämlich zum Schriftformerfordernis, zu den Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie bezüglich der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Vertragliche Regelung der Kontrollrechte

Rz. 301 Bei der GbR kommt eine Erweiterung der gesetzlichen Kontrollrechte auf vertraglicher Grundlage schon deshalb praktisch nicht in Betracht, da § 717 Abs. 1 BGB n.F. ein umfassendes Kontroll- und Einsichtsrecht gewährt. Gegenstand vertraglicher Regelungen sind folgerichtig nur Einschränkungen des Kontrollrechts. Rz. 302 Im Gesetz selbst findet sich eine Schranke der mögl...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Inhalt der Niederschrift

Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einschränkungen des Vorbehalts

Rz. 10 Die Übernahme der AVO-GBO in die GBO durch das RegVBG vom 20.12.1993 (BGBl I, 2182) hat eine Anpassung des früheren § 136 a.F. bzw. 117 a.F. erforderlich gemacht. § 20 AVO-GBO hat die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers dahin eingeschränkt, dass die Vorschriften des Abschnitts I über die "sachliche" (gemeint ist die funktionelle) Zuständigkeit der Grundbuchbeamte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Abschreibung von Grundstücksteilen

Rz. 13 An der Übereinstimmung des Grundbuchs mit dem amtlichen Verzeichnis (siehe oben Rdn 10) besteht ein allgemeines Interesse; so sollen Grundstücksteile nur nach ihrer Grenzfeststellung in Kataster und Grundbuch abgeschrieben und zu selbstständigen Gegenständen des Rechtsverkehrs erhoben werden.[38] § 2 Abs. 3 GBO verlangte deshalb bis zur Änderung und Vereinfachung durc...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Stiftungsvermögen

Rz. 627 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint" (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Stiftungsbehörde wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stifter bereit- oder in Aussicht gestellte Vermögen nicht ausreicht...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Anfechtung (Abs. 4)

Rz. 20 Gegen die Eintragung in das Grundbuch wäre an sich die Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft, gleichgültig, wer die Eintragung vorgenommen hat. Abs. 4 schaltet bei Entscheidungen des UdG hier ein Abhilfeverfahren vor.[44] Die Entscheidungen des Urkundsbeamten sind mit der Erinnerung anfechtbar, über diese entscheidet der Rechtspfleger wegen dessen genereller Zuständ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Antragsberechtigt ist jeder, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. In den Fällen des § 20 soll die Eintragung nur dann erfolgen, wenn ein Notar den Antrag im Namen eines Antragsberechtigten eingereicht hat. (2) De...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ausscheiden eines Gesellschafters

Rz. 550 Das Ausscheiden eines Gesellschafters kraft Vertrages ist ebenfalls ein Grundlagengeschäft, welches sich nach den allgemeinen Regeln richtet. Zwischen ihm und den übrigen Gesellschaftern findet eine Auseinandersetzung statt, die sich nach den §§ 712 ff. BGB richtet. Anders als nach dem früheren Rechtszustand führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflö...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XI. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG – Fortbildung

Rz. 24 Neu eingeführt wurde wiederum die Pflicht, den Arbeitnehmer über einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung" zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG). Es ist derzeit noch recht unklar, was dies im Detail bedeutet. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass sich ein Anspruch auf Fortbildung aus Individual,- Kollektivvertrag oder au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Kausalität

Rz. 23 Aus dem Normzweck des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO (vgl. Rdn 1 ff.) folgt weiter, dass die zuvor genannten Tatbestände in kausalem Zusammenhang stehen müssen, d.h. der Gesetzesverstoß muss für die Eintragung ursächlich gewesen sein und die Eintragung muss ihrerseits die Grundbuchunrichtigkeit verursacht haben.[88] Umstritten ist indes, ob auch ein unmittelbarer Zusammenhang z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Privates Nachbarrecht

Rz. 7 Die im privaten Nachbarrecht geregelten gesetzlichen Beschränkungen[8] sind weder eintragungsfähig noch eintragungsbedürftig, z.B. die gesetzliche Pflicht zur Duldung eines Überbaus (§ 912 BGB) oder Notweges oder einer Notleitung (§ 917 BGB).[9] Als Grunddienstbarkeit können aber die vom Gesetz nach Umfang oder Inhalt abweichenden oder zur Beseitigung von Zweifeln klar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Geschäftsführung

Rz. 259 Die Pflicht zur Geschäftsführung beginnt mit der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer. Die Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers umfasst allgemein alle zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks erforderlichen gewöhnlichen Maßnahmen. Sie umfasst nicht mehr die Maßnahmen, die wegen ihrer Wichtigkeit nur durch die Gesellschafter entschieden werden könn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Keine Ausweitung gesellschaftsrechtlicher Online-Verfahren

Rz. 2344 Kein Gegenstand der DRL II sind demgegenüber die bereits von der ersten Digitalisierungsrichtlinie erfassten gesellschaftsrechtlichen Sachverhalte.[5740] Das entspricht der in der ersten Digitalisierungsrichtlinie vorgesehenen und bis zum 1.8.2024 bzw. 2025 laufenden Evaluierungsfrist in deren Art. 3 Abs. 1. Erst wenn die Evaluierungsfrist abgelaufen ist, stellt sic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeitskonzentration

Rz. 13 Abs. 3 ermöglicht eine von Abs. 1 abweichende Konzentration der Zuständigkeit, er entspricht § 689 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 2 InsO, § 1 Abs. 2 ZVG, wobei schon durch die Allgemeinvorschrift des § 13a GVG eine Zuständigkeitskonzentration erfolgen kann. Er ist nicht auf die maschinelle Grundbuchführung beschränkt, ist jedoch in diesem Zusammenhang von größerer Bedeutung. Au...mehr