Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den Fall der nachträglichen Mitbelastung eines anderen Grundstücks desselben Grundbuchamtsbezirks,[1] nicht jedoch der Teilung des ursprünglich belasteten Grundstücks. Nach § 63 GBO kann entweder formlos unter Vorlegung des bisherigen Briefes die Erteilung eines neuen Briefes über die Gesamthypothek beantragt werden (§§ 59, 67, 68 GBO), oder es wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Heilung der unwirksamen Abtretung

Rz. 507 Eine Heilung der formunwirksamen oder mangels Bestimmtheit unwirksamen Abtretung (etwa durch Eintragung oder Meldung an das Handelsregister nach § 40 GmbHG) ist im Gesetz nicht vorgesehen. § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG bewirkt lediglich die Heilung einer formunwirksamen Abtretungsverpflichtung durch wirksame Beurkundung der dinglichen Abtretung. Somit bleibt letztlich nur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) "CEO-Modell"

Rz. 2198 Aus der Mitte des Verwaltungsrates muss gem. Art. 45 SE-VO ein Vorsitzender gewählt werden. Trotz der Bedenken gegen die damit entstehende Machtfülle[5460] kann dieser Vorsitzende auch leitender geschäftsführender Direktor (sog. CEO-Modell) sein. Das mögliche "Risiko" der Machtfülle sei vor dem Hintergrund der unternehmerischen Freiheit hinzunehmen.[5461] Eine solche...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. "Angemessene" Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten

Rz. 153 Wenn das Gesetz weiter anordnet, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten "angemessen zu berücksichtigen" sind, so ist dieses Gebot durch ein dreistufiges Vorgehen[319] umzusetzen: In einem ersten Schritt ist die zu überprüfende Klausel anhand der allgemeinen Grundsätze der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Besonderheiten des Arbeitsrechts sind hierbei zunächst außer Betrach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beantragung der Anwendung von § 5 Abs 7 EStG für frühere Wj (§ 52 Abs 14a S 2 EStG aF)

Rn. 353 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das übernehmende Unternehmen konnte die Anwendung der Regeln des § 5 Abs 7 EStG auch für Wj beantragen, die vor dem 29.11.2013 endeten (§ 52 Abs 14a S 2 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung). Das Gesetz sah keine zeitliche Schranke für die rückwirkende Anwendung vor. Allerdings hätte sie nur insoweit zulässig sein können, als für frü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundsatz von Einigung und Eintragung im WEG

Rz. 56 Zur Einräumung von Sondereigentum und zur im Gesetz nicht geregelten Änderung des sachenrechtlichen Inhalts des WE sind Einigung durch vertragliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Auflassungsform (§ 4 Abs. 2 WEG)[224] und Grundbucheintragung erforderlich (§ 4 Abs. 1 WEG). Formmängel des Gründungsaktes werden durch den gutgläubigen Erwerb eines Dritten geheilt.[225...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 36 GBO erleichtert für das Grundbuchamt die Auseinandersetzung von Erben- und Gütergemeinschaften, indem es bei Vorlage eines Zeugnisses weder die Rechtsnachfolge noch die zur Auseinandersetzung nötigen Erklärungen der Beteiligten zu prüfen hat. Den Beteiligten selbst bringt das Zeugnis aber selten einen Mehrwert: Die zugrundeliegenden (und zu beschaffenden) Nachweisd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Abweichende Bestimmungen

Rz. 5 Die notwendigen Sonderregelungen sind im Wesentlichen im siebten Abschnitt der GBO (§ 126–134a GBO) und im XIII. und XIV. Abschnitt der GBV zusammengefasst. Hinzu kommen §§ 92 Abs. 1 S. 2, 148 GBO mit dem Verweis auf die Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhandengekommener Grundbücher und Urkunden[4] in der jeweils geltenden Fassung, die auch für di...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Verknüpfung der nationalen Handelsregister

Rz. 171 Am 13.6.2012 ist die Änderungsrichtlinie 2012/17/EU[337] zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister verabschiedet worden. Im Einzelnen sieht die Richtlinie Änderungen der Publizitäts-, der Zweigniederlassungs- und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung vor. Sie wurde in Deutschland mit Gesetz vom 22.12.2014[338] umgesetzt (si...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abtretung

Rz. 322 Das Ausführungsgeschäft schließt der Kommissionär im eigenen Namen ab, jedoch nach § 383 Abs. 1 HGB für Rechnung des Kommittenten. Um Forderungen aus dem Geschäft geltend machen zu können, bedarf es gem. § 392 Abs. 1 HGB der Abtretung an ihn. Nicht erfasst hiervon sind Nebengeschäfte, z.B. aus Fracht- oder Lagerverträgen, die der Kommissionär zur Erfüllung des Kommis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bekanntgabe

Rz. 4 Die Entscheidung muss den Beteiligten gem. § 41 Abs. 1 S. 1 FamFG bekannt gegeben werden. Eine formlose Übersendung der Entscheidung (vgl. § 15 Abs. 3 FamFG) genügt nur dann ausnahmsweise, wenn gegen die Entscheidung die Einlegung einer befristeten Erinnerung (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG) nicht statthaft ist,[4] also der Richter die Entscheidung nach § 86 GBO getroffen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 5. Belehrungs- und Beratungspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 46 Für den Rechtsanwalt gelten die gleichen umfassenden und erschöpfenden Belehrungs- und Beratungspflichten. Diese ergeben sich hier aus dem Beratungsvertrag (§ 675 BGB). Der Anwalt hat grundsätzlich in jedem Fall sämtliche Lösungswege und Gestaltungsvarianten darzulegen und den Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Hierzu gehört auch ohne Zweifel die Pflicht, den ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 67–73 GBV enthalten die Regeln für die Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs und wurden im Wesentlichen mit dem RegVBG [1] eingefügt und in den §§ 68, 69, 70, 71a, 72 mit dem DaBaGG geändert. Zur Ermächtigungsgrundlage vgl. § 134 GBO (§ 134 GBO Rdn 3). Zur Anlegung der elektronischen Grundakte vgl. § 96 GBV.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 65 Dem Gesellschaftsstatut unterliegt auch die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft.[117] Dies gilt insb. für die Frage, welches Organ zur Vertretung der Gesellschaft berufen ist, in welcher Art und Weise dessen Mitglieder die Gesellschaft vertreten können (einzeln- oder gesamtvertretungsbefugt), welchen Grenzen und Einschränkungen die Vertretungsbefugnis unterli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 74–76a GBV enthalten die Regelungen für das Eintragungsverfahren beim maschinell geführten Grundbuch und wurden im Wesentlichen durch das RegVBG [1] als Abschnitt XIII eingefügt und in den §§ 74, 76, 76a GBV mit dem DaBaGG geändert. § 74 GBV selbst enthält Ausführungsvorschriften zu §§ 129, 130 GBO, die von den Regelungen über die Vornahme von Eintragungen im Pap...mehr

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Vorbemerkungen / I. Einführung eines einheitlichen Grundbuchsystems im Jahre 1936

Rz. 4 Die GBV ist am 1.4.1936 in Kraft getreten (§ 94 S. 1 GBV; in der Neufassung der GBV vom 10.1.1995, BGBl. I S. 115, nicht mehr abgedruckt). Da aber die Umstellung auf das neue Grundbuchsystem notwendigerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nahm, war es erforderlich, auf bestimmten Gebieten und in bestimmtem Umfang dem Landesrecht noch für eine Übergangszeit Geltung zu la...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Anspruchsverpflichteter

Rz. 150 Nach § 89b Abs. 1 HGB ist der Unternehmer Anspruchsverpflichteter des Ausgleichsanspruchs. Er kann sich als Einzelkaufmann auch nicht seiner Anspruchsverpflichtung entziehen, wenn er seinen Vertrieb veräußert. In diesem Fall bleibt er so lange Ausgleichsschuldner, als weder durch Gesetz noch durch Vertrag ein Übergang der Ausgleichsverpflichtung auf den Erwerber vorg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriffe "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht"

Rz. 2 Diese beiden Begriffe, für die es keine gesetzliche Definition gibt, werden in unterschiedlichem Sinn verwendet.[4] Über die im Gesetz nicht geregelte Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht als "selbstständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundstückseigentums"[5] hat, herrscht Streit.[6] In der Rechtsprechung des BGH[7] zeich...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtsformzusatz

Rz. 181 Auch die Firma der OHG bedarf nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 HGB n.F. eines konkreten Rechtsformzusatzes, nämlich "Offene Handelsgesellschaft" oder einer allgemein verständlichen Abkürzung dieser Bezeichnung. Dies gilt auch, wenn sie nach §§ 21, 22, 24 HGB oder anderen Vorschriften fortgeführt wird. Es genügt jetzt nicht mehr ein allgemeiner, das Vorhandensein einer Gesellsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verhandlungstermin

Rz. 2 Die Durchführung des Verhandlungstermins ist zwingend. Die Regelung verdrängt § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG, wonach die Terminsbestimmung im Ermessen des Gerichts liegt. Die Beteiligten können hierauf auch nicht einvernehmlich verzichten;[1] ebenso wenig sieht das Gesetz die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens vor. Es besteht aber die Möglichkeit, durch Vorlage entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 87 GBO enthält die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Löschung einer materiell gegenstandslosen Eintragung im Sinne des § 84 GBO und ergänzt insoweit die §§ 85 f. GBO. Das Gesetz lässt für die Löschung drei Wege zu, die enumerativ genannt werden. Jeder für sich rechtfertigt zwar die Amtslöschung. Sie stehen jedoch in einem subsidiären Verhältnis, und zwar ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zugelassener Nutzerkreis

Rz. 4 § 133 Abs. 2 S. 2 und Abs. 4 GBO i.V.m. § 82 Abs. 1 S. 1 GBV lassen erkennen, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber bei der Konzeption des Abrufverfahrens zwei verschiedene Nutzerkreise im Auge hatte: Rz. 5 Die uneingeschränkt Abrufberechtigten (zur Begriffsbildung siehe § 133 GBO Rdn 5) decken sich mit denjenigen Personen oder Stellen, bei denen nach § 43 GBV eine Darl...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Problematische Konstellationen

Rz. 70 Im Ausgangspunkt problematisch sind Anfechtungsklagen nach § 246 AktG (analog)[151] und Nichtigkeitsklagen nach § 249 AktG (analog) sowie die sog. positiven Beschlussfeststellungsklagen gerichtet auf Feststellung des "tatsächlichen" Inhaltes eines fehlerhaften Beschlusses. Die Klagen sind jeweils gegen die Gesellschaft als Klagegegner gerichtet und zielen auf eine ger...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Anmeldebefugnis und Form

Rz. 146 Die Verschmelzung muss von den Vertretungsorganen der beteiligten Rechtsträger grds. in vertretungsberechtigter Zahl, bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung bei der GmbH durch alle Geschäftsführer (§ 55 UmwG i.V.m. § 78 GmbHG) in beglaubigter Form sowohl bei den Registergerichten aller übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers zur Eintragung angemeldet ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verzinsungsfolgen bei einem späten Erst-Antrag

Rz. 289 Der weite zeitliche Rahmen einer erstmalige Antragstellung i.S.v. § 34a Abs. 1 EStG hat Auswirkungen auf die Verzinsung i.S.d. § 233a AO. Relevant ist dies, wenn sich – wie bei Antragsstellung zu erwarten – zugunsten des Steuerpflichtigen ein Unterschiedsbetrag zwischen erstmaliger Steuerfestsetzung (ohne § 34a EStG) und späterer Steuerfestsetzung (unter Berücksichti...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erhebung eines Widerspruchs

Rz. 6 Hält es die Widersprüche für unzulässig oder unbegründet und hat es auch gegen den ersten Vorschlag aus anderen Gesichtspunkten keine Bedenken, so setzt es die Rangordnung nach dem ersten Vorschlag fest und weist gleichzeitig die Widersprüche zurück. Das Grundbuchamt muss hierbei mit dem Feststellungsbeschluss über die Rangordnung zugleich über die noch nicht erledigte...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Grund für die Auslandsbeurkundung

Rz. 88 Bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile sowie der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH richten sich die Notargebühren nach dem vereinbarten Kaufpreis für den gesamten Geschäftsbetrieb. Seit 1.7.2004 wurde zwar durch das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz[111] eine allgemeine Geschäftswertobergrenze von 60 Mio. EUR für die Beurk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Grundbücher im Beitrittsgebiet wurden angesichts des eingeschränkten Rechtsverkehrs auch von alten und überholten beschränkten dinglichen Rechten nicht bereinigt. Insbesondere bei Rechten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt waren, konnte eine "natürliche" Bereinigung der Grundbücher durch Löschung alter, bereits erloschener und überholter Rechte nic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war zunächst Übergangsvorschrift des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I 2009, 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009. Durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I 2013, 3719) wurde sie Übergangsregelung dieses Gesetzes.mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Rz. 2 § 6 GBBerG gilt nur für das Beitrittsgebiet (Abs. 3). Die übrigen Bundesländer können durch Rechtsverordnung die Regelung für ihr Gebiet in Kraft setzen. Hiervon haben Gebrauch gemacht: Bayern mit VO v. 6.9.1994 (BayGVBl 1994, 928 sowie BayGVBl 1995, 157 und BayGVBl 1996, 577); Nordrhein-Westfalen mit VO v. 13.2.2001 (GVBl NW, 69);[2] Bremen mit VO v. 16.10.2001 (GBl, ...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erweiterung auf weitere Grundstücksnutzungen

Rz. 6 Weil die Rechtslage der Wasserwirtschaft derjenigen der Energieversorgung sehr ähnlich ist, und hier praktisch die gleichen Probleme auftreten, hatte der Gesetzgeber schon durch § 9 Abs. 9 GBBerG gestattet, diese Vorschrift auch auf die wasserwirtschaftliche Nutzung zu erstrecken, das ist durch § 1 SachenR-DV erfolgt. Die SachenR-DV ist am 11.1.1995 in Kraft getreten.[...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Grenzüberschreitende Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften

Rz. 98 Eine erste Möglichkeit zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften hat die SE-VO geboten. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Verschmelzung wurden durch die Verschmelzungsrichtlinie (Zehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EU)[169] eingeführt, die mittlerweile in Art. 118 ff. EU-GesR-RL kodifiziert un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung von Kohleabbaugerechtigkeiten

Rz. 6 Im Hinblick auf die ungeklärte Rechtslage bei Kohleabbaurechten bestimmt § 5 Abs. 2 GBBerG, dass eingetragene Kohleabbaugerechtigkeiten und deren Nebenrechte mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 25.12.1993 erloschen sind. Damit wurde der gesetzliche Erlöschenstatbestand für diese schon während der Zeit der DDR faktisch gegenstandslosen Rechte geschaffen. Die Nutzung des ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO)

Rz. 259 Die Straftat der Insolvenzverschleppung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften, also solchen, die keine natürliche Person als Vollhafter haben, ist durch das MoMiG aus den einzelnen, die Gesellschaften betreffenden Gesetzen herausgenommen und rechtsformübergreifend in § 15a Abs. 4 (Vorsatztat) und Abs. 5 (Fahrlässigkeitstat) InsO geregelt worden. Dadurch wurde zugle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mindestalter 23, 27, 28 und 30

Rn. 106 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Grundsatz, dass eine Pensionsrückstellung erst ab dem Wj der Zusageerteilung gebildet werden darf (s Rn 105), erfährt eine Einschränkung durch eine Mindestaltersbedingung. So darf laut § 6a Abs 2 Nr 1 EStG erste Alt eine Pensionsrückstellung erst ab dem Wj gebildet werden, bis zu dessen Mitte der Versorgungsanwärter das 27. Lebensjahr vo...mehr