Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Negative Registerpublizität

Rz. 16 Ein weiterer Funktionsmechanismus des Registerrechts ist die spezifische negative Publizität des Handelsregisters. Gem. der insoweit maßgeblichen Vorschrift des § 15 Abs. 1 HGB gilt, dass ein zur Eintragung bestimmter Tatsachen verpflichteter Rechtsträger sich auf diese Tatsache ggü. Dritten nur berufen kann, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Hausratsvermächtnis

Rz. 53 Regelmäßig übersehen wird bei Abfassung einer letztwilligen Verfügung die Problematik des Hausrats. Hatte der erstversterbende Ehegatte an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Allein- oder Miteigentum, steht dieses nunmehr seinen Erben zu. In aller Regel wünschen die Ehegatten aber, dass der gesamte Hausrat nach dem ersten Erbfall dem überlebenden Ehegatten alleine ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 449 Die Steuerbefreiungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 Buchst. a) und Buchst. c) EStG gelten bei natürlichen Personen für Veräußerungsgewinne, wenn die Beteiligung unter § 17 EStG fällt oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Dies gilt nach § 8b Abs. 6 KStG auc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Eintragung eines Grundpfandrechts für Inhaberschuldverschreibungen setzte bis zum 31.12.1990 voraus, dass die nach § 795 BGB erforderliche Genehmigung vorlag.[5] § 795 BGB ist zum 1.1.1991 außer Kraft getreten.[6] Bei Forderungen aus Orderpapieren ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.[7] Die Schuldverschreibung selbst muss nach § 43 GBO nicht bereits bei d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Grundbucheintragung

Rz. 82 Es gilt der Antragsgrundsatz, sofern nicht ausnahmsweise die Eintragung von Amts wegen vorgeschrieben ist (z.B. §§ 51, 52 GBO). Auch öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen hat das Grundbuchamt nur auf Ersuchen (§ 38 GBO) oder auf eine wie ein Ersuchen zu behandelnde Mitteilung[199] der dafür zuständigen Behörde einzutragen, allerdings mit der im Interesse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung

Rz. 12 Erforderlich ist die genaue Bruchteilsangabe auch dann, wenn das Gesetz Berechnungsregeln aufstellt, oder wenn eine gesetzliche Vermutung zur Höhe der Bruchteile besteht (so bei Art. 234 § 4a Abs. 1, 3 EGBGB bei Ehegatten im Beitrittsgebiet, die in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft übergeleitet wurden). Empfehlenswert ist die Angabe in Ziffern; jedoch genügt auc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Wertung von Stimmenthaltungen

Rz. 226 Eine Regelung zur Bewertung von Stimmenthaltungen im Rahmen der Beschlussfassung ist sinnvoll und sollte auch in die Satzung aufgenommen werden. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Wertung der Stimmenthaltung als Nicht-Stimmabgabe und ihrer Wertung als Nein-Stimme.[679] Dieser feine sprachliche Unterschied täuscht über die Relevanz der Wertung hinweg. Eine Stimmen...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / VI. Gesetzliche Ansprüche des Nachbarn

Rz. 65 Schließlich gibt das Gesetz dem betroffenen Nachbarn auch eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen an die Hand, mittels derer er im Schadensfall Aufwendungsersatz[35] (Geschäftsführung ohne Auftrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche), deliktischen Schadensersatz[36] oder auch Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche[37] geltend machen kann. Für eine detaillierte Darstellu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stimmrechtsausschluss

Rz. 733 Das Gesetz schließt lediglich das Stimmrecht des Gesellschafters einer OHG in den Fällen von § 118 Abs. 2 HGB (Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Gesellschafter, der das Wettbewerbsverbot verletzt hat), § 116 Abs. 5 HGB und § 124 Abs. 5 HGB (Beschlussfassung betreffend die Entziehung der Geschäftsführungs- und/oder Vertretungsbefugnis) sowie § 134 HGB (Ausschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 90 Angleichung an den gemeinen Wert

Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes [1] Auf Grund des § 90 Abs. 2 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entstehung und Inkrafttreten

Rz. 1 Das Grundbuchbereinigungsgesetz ist als Teil des RegVBG v. 20.12.1993 (BGBl I 1993, 2182) am 25.12.1993 in Kraft getreten. Die Vorschriften beinhalten eher unzusammenhängende Probleme des Grundbuchverfahrens in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet), es ist als Reparaturgesetz für Einzelfallfragen zu betrachten.[1] Das GBBerG wurde mehrfach ergänzt und zuletzt geände...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VI. Kosten der Sicherheit

Rz. 94 Nach § 650f Abs. 3 S. 1 BGB muss der Unternehmer die üblichen Kosten der Sicherheit tragen, dies bis zu einer absoluten Obergrenze von 2 % p.a. Darüber hinausgehende Kosten hat der Besteller zu tragen. "Üblich" ist der statistische Mittelwert der Banken am Ort des Bauvorhabens zur Zeit der Zahlungszusage.[107] Trotz dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung muss der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Ersatz für die Vorlegung des Briefes

Rz. 20 Die in Abs. 2 aufgeführten Tatbestände stehen der Vorlegung des Briefes gleich. Die Vorschrift bezweckt, unnötige Weiterungen zu vermeiden. Rz. 21 Die Sonderregelung trifft zu, wenn der Brief gem. § 1162 BGB für kraftlos erklärt worden oder durch ein Ausschlussurteil gem. §§ 1170, 1171 BGB kraftlos geworden ist. Wird ein neuer Brief beantragt, so genügt Vorlage des Aus...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Subjektive Theorie

Rz. 31 Dieser formalen, mit der Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments sehr zurückhaltenden Sicht, stellte sich eine in der Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommende rein subjektive Theorie entgegen, die allein auf die gemeinschaftliche Willenserklärung der testierenden Ehegatten abstellt und damit vergleichsweise schnell zur Annahme gemeinschaftlichen Testi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Speicherung und Wiedergabe

Rz. 22 Die alsbaldige Aufnahme von Eintragungen in "einen" Datenspeicher, der noch nicht das maschinelle Grundbuch selbst zu sein braucht, ermöglicht eine flexible Gestaltung des Eintragungsverfahrens. Dabei werden die Speichermechanismen regelmäßig modernisiert. Rz. 23 Die Gewährleistung der Wiedergabe des Grundbuchs stellt Anforderungen, die auf die mangelnde unmittelbare W...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / C. Umgangsrecht

Rz. 4 Seit dem 1.4.2004 haben alle Bezugspersonen eines Kindes ein Umgangsrecht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für unverheiratete Lebenspartner des leiblichen Kindes. Das Gesetz fordert allerdings hierfür das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung".[5] Beim Tod des leiblichen Elternteils besteht nach § 16...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 2 Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 118 Abs. 2 GBO)[2] besteht, soweit das Gesetz Ausnahmen nicht ausdrücklich zulässt, Buchungszwang. Die Einbuchung von Grundstücken erfolgt im Verfahren nach den §§ 116 ff. GBO von Amts wegen mit Ermittlung des Eigentümers. Die Buchung eines grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Bergwerkseigentum) erfolgt je nach Vorsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Form und Inhalt

Rz. 6 Zum Inhalt sowie der Form einer Löschungsankündigung enthält das Gesetz keine Vorgaben. Vielmehr ist das Grundbuchamt insoweit frei. Da es sich nicht um eine verfahrensbeendende Entscheidung handelt, wird die Auffassung vertreten, die Ankündigung könne auch im Wege einer Verfügung erfolgen. Angesichts der erheblichen Folgen der Versäumung der Einlegung eines Widerspruc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 92 GBV knüpft an § 148 GBO an und regelt die Wiederherstellung von Grundbüchern (vgl. Rdn 3 f.) und – ausschließlich für das maschinelle Grundbuch – die Anlegung von Ersatzgrundbüchern (vgl. Rdn 5 ff.), nicht jedoch die Rückkehr zum Papiergrundbuch (vgl. Rdn 8). Rz. 2 Die Vorschriften über die Wiederherstellung sind in § 148 Abs. 1 GBO durch das DaBaGG konzentriert (u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Kapitalmehrheit

Rz. 1188 Sofern das Gesetz außer Stimmenmehrheit eine Mehrheit des vertretenen Kapitals vorschreibt, genügt nach dem Satzungsentwurf die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals. Damit wird z.B. von dem satzungsdispositiven Erfordernis der qualifizierten Kapitalmehrheit nach § 179 Abs. 2 AktG abgewichen. Die Kapitalmehrheit muss in diesem Fall stet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Generalklausel des § 307 BGB

Rz. 113 Ergibt sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht bereits aus §§ 308, 309 BGB, ist weiter zu untersuchen, ob sie auch einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB standhält.[236] § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sieht hierzu recht vage vor, dass Bestimmungen in AGB dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 26 Das als Mantelgesetz gestaltete MoPeG ändert im Wesentlichen Vorschriften des BGB, des HGB, des PartGG und des UmwG, enthält aber auch zahlreiche Folgeänderungen etwa im Bereich des Grundbuchrechts, des Insolvenzrechts und des Kostenrechts und zeigt somit das Bestreben nach einer in sich geschlossenen Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes.[68] Rz. 27 Gleichwohl bri...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Pfandrecht

Rz. 219 Das Pfandrecht ist die zur Sicherung einer Forderung bestimmte Belastung einer beweglichen Sache, welche den Gläubiger der gesicherten Forderung berechtigt, seine Befriedigung aus der Sache zu suchen (§ 1204 BGB). Das Pfandrecht ist (wie die Hypothek bei Immobilien) streng akzessorisch ausgestaltet, also vom Bestand einer zu sichernden persönlichen Forderung abhängig...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmewirkungen

Rz. 159 Gem. § 641 Abs. 1 BGB – der auch im VOB-Vertrag gilt[180] – ist die Vergütung "bei der Abnahme des Werkes zu entrichten". Damit ist also die Abnahme grundsätzlich Voraussetzung für das Fälligwerden des Vergütungsanspruchs. Rz. 160 Gem. § 641 Abs. 1 S. 2 BGB gilt dies auch für Teile der Vergütung, soweit die Leistung in Teilen abzunehmen ist. Diese Regelung unterstellt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 103 GBO will verhindern, dass das Rangklarstellungsverfahren bereits an der mangelnden Einigung der Beteiligten scheitert. Daher gibt die Vorschrift dem Grundbuchamt die Möglichkeit, die Initiative zu ergreifen und – ähnlich wie bei § 98 SachenRBerG – einen eigenen Vorschlag für die Rangordnung zu erstellen. Dieser kann, sofern kein Beteiligter ausdrücklich widerspri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Aufhebung der Führung von Grundbuchbänden, die jetzt in § 103 GBV geregelt ist. Der Gesetzgeber stellte angesichts der großen Herausforderungen, die eine Umstellung der Grundakten auf ein rein elektronisches System...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Bindungswille

Rz. 42 Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass der subjektive Bindungswille des Erklärenden nach außen hin erkennbar zum Ausdruck kommt. Dabei ist gem. Art. 8 CISG der Empfängerhorizont maßgeblich. Der Anbietende hat die Möglichkeit, eine Bindung auszuschließen. Dies setzt jedoch voraus, dass dies ausdrücklich geschieht ("freibleibend") oder sich aus den Umständen ergibt. L...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Probleme der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 3 Die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften wirft in der Praxis einige Probleme auf. Regelmäßig stellen sich Fragen der gesetzlichen Vertretung und der etwa erforderlichen familiengerichtlichen Genehmigung. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorgaben kann erhebliche Nachteile verursachen, insb. wenn sie zur Versagung der steuerlichen Anerkennung führt.[4] Versc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründung mit Musterprotokoll: Systematik

Rz. 21 Der Gesetzgeber ordnet nur einen einzigen Vorteil bei der Verwendung des Musterprotokolls ausdrücklich an: §§ 108 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 4 GNotKG sieht vor, dass bei der klassischen GmbH-Gründung der Mindestgeschäftswert 30.000,00 EUR beträgt. Bei der Gründung über das Musterprotokoll gilt dieser Mindestgeschäftswert nicht (§§ 108 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 6 GNotKG. Di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Kostengrundentscheidung

Rz. 81 Ein Ausspruch in der Rechtsbeschwerdeentscheidung darüber, ob gerichtliche Kosten entstanden sind und wer sie zu tragen hat, ist grundsätzlich nicht geboten, weil sich dies aus dem Gesetz ergibt. Insoweit gilt dasselbe wie für die erste und zweite Instanz (vgl. § 77 GBO Rdn 43). Indes ist ein Kostenausspruch, insbesondere über die Erstattung der außergerichtlichen Kos...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstige Veräußerungen und Reinvestitionen

Rz. 308 § 6b EStG begünstigt ausschließlich den Gewinn aus der Veräußerung der im Gesetz abschließend aufgeführten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ebenso benennt die Vorschrift die begünstigten Reinvestitionsgüter. Der Anwendungsbereich von § 6b EStG besteht im Wesentlichen auf Transaktionen mit Grundbesitz. Stille Reserven aus der Veräußerung von Grund und Boden kann ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ermittlung des Berechtigten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Das Grundbuch kann von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung des wahren Berechtigten anstellen und hierzu die geeigneten Beweise erheben. Es handelt sich um ein Amtsverfahren, für das die Grundsätze des § 26 FamFG gelten. Das Grundbuchamt hat nicht nur das Recht zu Ermittlungen, sondern dann sogar die Pflicht hierzu, wenn es Kenntnis vom Wegfall des eingetragenen Be...mehr

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AGS 01/2024, Bemessung der ... / II. Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt

Gem. § 14 Abs. 1 RVG bestimme – so das LG Koblenz – der Rechtsanwalt – hier der Wahlverteidiger – bei den hier geltenden Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. Die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung sei nur dann nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Ob das der Fall sei, unterliege im Kostenfestsetzungsverfahren und auch im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Inhalt des Vorschlags

Rz. 3 Der Vorschlag muss so beschaffen sein, dass dadurch klare und übersichtliche Rangverhältnisse erreicht werden. Das Grundbuchamt darf auch einen geeigneten früheren Vorschlag, der dazu diente, die Einigung der Beteiligten herbeizuführen, weiterverfolgen. Im Hinblick auf dieses Ziel gestattet das Gesetz dem Grundbuchamt auch Eingriffe in die bestehenden materiellen Rangv...mehr

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§ 9 Prozessuales / aa) Streitverkündung zur Sicherung von Ansprüchen gegen Dritte, § 72 Abs. 1 Alt. 1 ZPO

Rz. 64 Die im Gesetz genannten Ansprüche auf Schadloshaltung und Gewährleistung sind eine beispielhafte, keine abschließende Aufzählung.[91] Die Regelung ist entsprechend dem Zweck der Streitverkündung weit auszulegen.[92] Wesentlich ist, dass der Anspruch, um dessen Willen die Streitverkündung erfolgt, und der im Erstprozess streitige Anspruch sich wechselseitig ausschließe...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Publizitätspflicht

Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft geschützt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch Gesetz ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Ergänzung zu § 9 durch Gesetz v. 20.10.1998 (BGBl I 1998, 3180) eingefügt.[1] Sie soll Unklarheiten bei Fragen des Eigentums und vor allem der Unterhaltungspflichten von Anlagen der jeweiligen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG klären. § 9a Abs. 3 GBBerG regelt klarstellend das Überleitungsrecht, soweit über Pflichten und Ansprüche bereits rechtskrä...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 319 Ein Verbot, in Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft zu treten, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Soweit der Unterbeteiligungsvertrag nicht entgegensteht, sind daher sowohl der Hauptbeteiligte als auch der Unterbeteiligte in ihrem Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft frei. Dies bedeutet bspw. auch, dass der Hauptbeteiligte an seiner Hauptbeteiligung w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fehlende Zuständigkeit des Zusagenden

Rn. 82 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird einem GmbH-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, hat dies grds seitens der Gesellschafterversammlung zu erfolgen. Sie ist für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers und somit auch für die Zusageerteilung zuständig, sofern sich nicht etwas anderes aus Gesetz oder Satzung ergibt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Schweizerische Goldhypothek

Rz. 8 Ausgenommen von diesen Umstellungsregeln sind Grundpfandrechte auf Goldbasis für schweizerische Gläubiger (§ 3 Abs. 2 GBBerG).[9] Diese sog. "schweizerischen Goldhypotheken" wurden bestellt aufgrund Art. 3 des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Fr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Handelsgesellschaften

Rz. 151 Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften dürfen immer nur eine Firma führen.[471] Das gilt auch dann, wenn sie verschiedene, voneinander getrennte Geschäfte i.S.v. Betrieben führt,[472] denn sie können im Rechtssinne nur ein Unternehmen führen.[473] Firma und Name bilden bei den Handelsgesellschaften eine notwendige Einheit. Die Gesellschaftsfirma ist ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Normzweck des § 1933 BGB

Rz. 4 Mit dem 1. EheRG[2] hat sich der Normzweck des § 1933 BGB stark verändert. Vor dieser Änderung war der überlebende Ehegatte weder erbberechtigt, noch hatte er einen Anspruch auf den Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB), wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes berechtigt war, Scheidungs- oder Aufhebungsklage zu erheben und diese Klage auch erhoben hatte und der überlebende...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / dd) Durchgriffsfälligkeit

Rz. 175 Das Gesetz gibt dem Nachunternehmer in § 641 Abs. 2 BGB weitere Möglichkeiten, zu einer Fälligkeit seines Schlusszahlungsanspruchs zu gelangen. Für den Anspruch des Nachunternehmers auf Abschlagszahlungen gilt die Vorschrift nicht.[209] Es ist allerdings gleichgültig, ob der Hauptunternehmer seine Schluss- oder eine Abschlagszahlung erhält.[210] Rz. 176 Die Regelung i...mehr