Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneuter Auftrag nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 291 Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in Abs. 5 S. 2 enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in Abs. 5 S. 1 niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie neue Gebühren verlangen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 1

Rz. 1 Die Gebühren im Berufungsverfahren regeln die VV 3200 ff. Im Gegensatz zur BRAGO sind die Gebühren im Berufungsverfahren gesondert geregelt. Das Vergütungsverzeichnis weist in den VV 3200 ff. die erhöhten Gebühren im Berufungsrechtszug unmittelbar aus Rz. 2 Neben den Berufungsverfahren richten sich auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht nach den VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 15 Die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält der Anwalt auch in Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn das Berufungsgericht zuständig ist (§ 946 Abs. 1 ZPO). Während in den Fällen des Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (EuKoPfVO) die Gebühren VV 3309 f. nach Vorb. 3.3.3 Abs. 2 entstehen, bestimmen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Geschäftskosten (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeinen Geschäftskosten können nicht auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Diese Kosten muss der Anwalt vielmehr selbst tragen. Sie sind nach Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Rz. 8 Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags nach erfolgreicher Beschwerde (VV 4137, § 21 Abs. 1 S. 1)

Rz. 35 Wird gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig erfolgreich Beschwerde eingelegt und hebt das Beschwerdegericht die Entscheidung des Ausgangsgerichts lediglich auf, ohne abschließend über die Zulässigkeit zu entscheiden, so muss das Ausgangsgericht erneut über die Zulässigkeit befinden. Wird abschließend über die Zulässigkeit entschieden, schließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 97 Eine Regelung, welche Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren anfallen, wenn die Festsetzung von Gebühren nach VV Teil 4 beantragt wird, fehlt im Gesetz. Bislang war eine solche Kostenfestsetzung nicht möglich, so dass insoweit auch eine Gebührenregelung nicht erforderlich war. Nach der neuen Gesetzeslage kann es jedoch vorkommen, dass der Anwalt im Vergütungsfest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung

Rz. 92 Die Vergütung für Erinnerungen, Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerden und sofortige Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz sind in VV Teil 3 Abschnitt 5 geregelt (VV 3500 ff.). Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten werden, z.B. in Straf- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen, VV 7000 ff.

Rz. 27 Neben den Gebühren nach VV 4200 ff. erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Angelegenheit

Rz. 2 Bei den Mehrpersonenverhältnissen nehmen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht diejenigen eine Sonderstellung ein, bei denen die Vertragspartner des Anwalts mit seinen Mandanten identisch sind. Dann gilt der Grundsatz, dass jeder zusätzliche Mandant auch eine zusätzliche Vergütung bringt, obwohl Abs. 1 dem zu widersprechen scheint, weil der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 45 Die Höhe des Vorschusses richtet sich nicht nur nach den bereits entstandenen, sondern auch nach den voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen. Das Gesetz spricht insoweit nur davon, dass der Anwalt einen "angemessenen" Vorschuss fordern kann. Eine rechtlich überprüfbare Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal kaum zu. Insbesondere eine Einschränkung a...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / G. Selbstständiges Beweisverfahren in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 50 Soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, gelten wiederum die Ausführungen zu den Gebühren in zivilgerichtlichen Verfahren entsprechend. Rz. 51 Soweit nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist, gelten ebenfalls die Ausführungen zu den Gebühren in zivilgerichtlichen Verfahren, allerdings mit der Maßgabe, dass die entsprechenden Rahmengebühren nach VV Teil 3 anzusetzen ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Anwaltsvergütung

Für die vorgenannten Verfahren entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV, sodass Nrn. 6300–6303 VV Anwendung finden. Vorgesehen sind danach Betragsrahmengebühren. Zudem sieht das VV für die verschiedenen Rechtszüge keine unterschiedlichen Gebühren vor, sodass der Anwalt im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren dieselben Gebühren erhält, die aber in jedem Rechtszug des V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vorrang besonderer Vorschriften des VV Teil 6 (Abs. 7)

Rz. 386 Abs. 7 stellt klar, dass die Vorschriften des VV Teil 6 vorrangig sind. Dort sind spezielle gerichtliche Verfahren geregelt, die an sich unter VV Teil 3 fallen würden, soweit es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder um verwaltungsgerichtliche Verfahren handelt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsa...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 206 Da die Entscheidung über eine einstweilige Anordnung eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand darstellt, gelten die gleichen Gebühren wie in der Hauptsache, also die Gebühren der VV 3200 ff. (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Anrechnung der Auslagenpauschale

Rz. 258 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[304] Das RVG sieht lediglich eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vor. Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben.[305] Denn das Gesetz sieht vor, dass die Pauschale nach den gesetzlichen Gebühren berechnet w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unselbstständiges Räumungsfristverfahren

Rz. 4 Ein unselbstständiges Räumungsfristverfahren liegt immer dann vor, wenn das Verfahren mit der Hauptsache verbunden ist. In Betracht kommen insoweit nur Verfahren nach § 721 Abs. 1 ZPO, da hier der Antrag vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen ist und das Gericht in der Regel im Räumungsurteil zugleich auch über den Räumungsfristantrag entscheidet. Rz. 5 Ein u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38a regelt die Gebühren für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigenständige Gebühren werden auch hier nicht geregelt. Es wird pauschal auf die Gebühren eines jeweiligen Revisionsverfahrens verwiesen. Die Regelung entspricht damit den Regelungen für Verfahren vor dem BVerfG für Verfassungsbeschwerden (§ 37 Abs. 2 S. 1) und für Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Festsetzung gegen den verurteilten Angeklagten (Abs. 1, Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann seine über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung gegen den verurteilten Angeklagten festsetzen lassen. Ihm steht insoweit ein eigenes Recht in entsprechender Anwendung des § 126 ZPO zu.[3] Rz. 8 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 gewährt dem Beistand eines Nebenklägers allerdings keinen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (VV Vorb. 4.2)

Rz. 36 Für Beschwerden in den vorgenannten Verfahren nach VV 4200 und in den sonstigen Verfahren, die sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache richten, entstehen die Gebühren erneut (VV Vorb. 4.2 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 2). Der Anwalt kann daher in den Beschwerdeverfahren alle Gebühren erneut verdienen. Allerdings ist § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 zu beachten: Das Einlegen der ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 139 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 37 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Von der Vorschrift werden jede Art von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder erfasst. Rz. 2 In § 13 BVerfGG werden die Verfahren genannt, in welchen das BVerfG zuständig ist. Die Gesetze der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4143, 4144 regeln die Vergütung des Anwalts im Adhäsionsverfahren. Nach §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren – im Verfahren vor dem Amtsgericht oder im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes – geltend machen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. Die Verfahren über Einstellung, Beschränkung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigungsgebühr gemäß VV 1004

Rz. 32 Im Berufungs- oder Revisionsverfahren erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Rz. 33 Eine Änderung durch das 2. KostRMoG vom 23.7.2013 stellt klar, dass die Erledigungsgebühr nach VV 1004 auchmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG

Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeiten zu vermeiden, ordnet Abs. 2 S. 2 an, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verbindung und Trennung

Rz. 45 Bei Verbindung und Trennung kann der Anwalt wählen, wie er seine Gebühren abrechnet.[63] Er kann seine Gebühren einmal aus dem Gesamtwert des verbundenen Verfahrens berechnen oder einzeln aus den Werten der getrennten Verfahren. Für die Postentgeltpauschale selbst besteht insoweit kein isoliertes Wahlrecht.[64] Die pauschale Berechnung hängt immer davon ab, wie der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Anwälte in derselben Instanz

Rz. 29 Diese Fallgestaltung ist die Ausnahme, weil schon nach dem Gebot der sparsamen Prozessführung (vgl. auch § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO) besondere Umstände gegeben sein müssen, um der Partei mehrere Anwälte anstatt nur einen Anwalt beizuordnen (§ 121 Abs. 4 ZPO). Ein Verkehrsanwalt ist jedoch unter besonderen Umständen auf Antrag beizuordnen, wenn das Gericht einen Anwalt am Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entsprechend anwendbar. Grundsätzlich können daher alle dort aufgeführten Gebühren anfallen wie i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren nur einmal. (2) 1Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nummer 7000 des Vergütungsverzeichnisses schuldet er auch insoweit, wie dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft

Rz. 326 Die Nachbesserung/Ergänzung eines im Rahmen der Vermögensauskunft[313] abgegebenen Vermögensverzeichnisses ist lediglich die Fortsetzung des alten Verfahrens und löst daher keine neuen Gebühren aus.[314] Die Tätigkeit im Nachbesserungsverfahren ist daher mit den Gebühren des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft abgegolten. War der Rechtsanwalt, der den Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verzicht des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 19 Allerdings kann der neu beigeordnete Anwalt jederzeit und also auch schon vor seiner Beiordnung gegenüber dem Gericht wirksam auf jene Gebühren verzichten, die bereits dem ersten Anwalt zustehen, soweit diese in seiner Person abermals entstehen sollten. Verzichtet daher der neue Anwalt ausdrücklich gegenüber der Staatskasse auf die ihm zustehenden Gebühren oder einen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 9 Abs. 2 betrifft nur Fälle der Vertretung mehrerer Gläubiger, die verschiedene Forderungen in demselben Verfahren geltend machen.[7] Dabei liegt stets eine verschiedene Angelegenheit vor, so dass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Die Vorschrift verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Vorschriften des § 7 Abs. 1 und § 22 Abs. 2 mit VV 1008.[8] Dasselbe gilt bei V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnungsgrundlage "Vergütungen"

Rz. 44 Ausgangsbetrag für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse bei anrechenbaren Leistungen ist die Summe der "Vergütungen" des Anwalts aus dem erteilten Auftrag (Mandat). Diese braucht sich nicht in den gesetzlichen Gebühren zu erschöpfen, sondern kann auch eine weitergehende Vergütungsvereinbarung (§ 4) zum Gegenstand haben. Das Gesetz macht insoweit keine Einschränkun...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 58 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5, sondern unmittelbar aus § 15, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die Fortsetzung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren über die weitere Beschwerde

Rz. 27 Auch das Verfahren über die weitere Beschwerde ist eine zusätzliche Angelegenheit, in der die Gebühren nach §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 erneut entstehen. Der Anwalt erhält also die Gebühren der VV 3500, 3513 sowohl für das Erstbeschwerdeverfahren als auch für das Verfahren über die weitere Beschwerde.[42]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendung in Familienstreitsachen

Rz. 25 In Familiensachen sind einstweilige Verfügungen nicht möglich. Stattdessen sieht das FamFG einstweilige Anordnungen vor (§§ 49 ff. FamFG). Wird gegen eine solche einstweilige Anordnung Beschwerde erhoben, richten sich die Gebühren nicht nach den VV 3500 ff., sondern gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) nach den VV 3200 ff. Die Terminsgebühr nach VV 3514 kommt hier dah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorzeitige Erledigung des Auftrags, § 15 Abs. 4

Rz. 27 Erledigt sich der Einzelauftrag vorzeitig, so ist dies für den Anfall der Gebühren unerheblich. Auf bereits entstandene Gebühren hat die vorzeitige Erledigung keinen Einfluss (§ 15 Abs. 4). Rz. 28 Eine den VV 3101, 3404 entsprechende Regelung ist in den VV 4300 ff. nicht vorgesehen. Die vorzeitige Beendigung der Angelegenheit ist hier allerdings im Rahmen des § 14 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antrag des Anwalts

Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 ein, so muss er einen bestimmten und bezifferten Antrag stellen. Er muss also angeben, welche Vergütung und in welcher Höhe er festzusetzen beantragt. Darüber hinaus ist die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu beantragen, sofern sie begehrt wird. Rz. 160 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38 regelt die Gebühren, die ein Rechtsanwalt im Vorabentscheidungsverfahren erhält. Unterschieden wird nach der Art des Ausgangsverfahrens. Danach fallen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH nach Abs. 1 die für Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Gebühren an, wenn im Ausgangsrechtsstreit die Gebühren nach Maßgabe von VV Teil 3 entstehen. Rz. 2 Entstehen im Ausga...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde beginnt mit Aufnahme bzw. Bekanntgabe der Ermittlungen und erfasst das gesamte Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (VV Vorb. 5.1 Abs. 1). Rz. 3 Auch Anträge auf gerichtliche Entscheidungen, etwa gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung (§ 62 OWiG), zählen zum vorbereitenden Verfahren und werden durch die dortigen Gebühren abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sonstige Vorschriften

Rz. 34 Auch bei den Gebühren der VV 4300 handelt es sich um Pauschalgebühren, durch die die gesamte anwaltliche Tätigkeit hinsichtlich des Einzelauftrags abgegolten wird. Die Gebühren entstehen auch hier in der Regel mit der Entgegennahme der Information und gelten sämtliche Tätigkeiten bis zur Erledigung des Auftrags ab. Rz. 35 Neben den VV 4300 ff. gelten im Übrigen die all...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 normiert in Abs. 1 den Grundsatz, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit berechnen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie enthält zudem die Legaldefinition des Begriffs des Gegenstandswerts. Rz. 2 In Abs. 2 S. 1 wird zur Höhe der Vergütung auf das Vergütungsverzeichnis (VV) verwiesen, in dem die Vergütung des Anw...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Berechnung

Rz. 34 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal.[24] Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners (§ 954 Abs. 1 S. 1 ZPO) im Fall des Art. 5 Buchst. a VO (EU) Nr. 655/2014

Rz. 268 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3c wurde durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) eingeführt. Art. 5 Buchst. a EuKoPfVO eröffnet die Möglichkeit eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung für den Gläubiger, bevor er in einem Mitgliedstaat ein Verfahren gegen den Schuldner in der Hau...mehr