Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 41 Nach VV 3204 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR) und nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Für die Terminsgebühr gilt die Anmerkung zu VV 3106 mit der Maßgabe entsprechend, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Abs. 1 S. 2 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG findet das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung, soweit dies im SGG bestimmt ist. Nach § 197a Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ist das GKG anzuwenden, wenn weder der Kläger noch der Beklagte (die in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 92 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Betragsrahmengebühren ebenfalls nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Betragsrahmengebühren aber bei einer anfallenden Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 156 Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind nach § 63 Abs. 2 SGB X nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.[222] Da § 63 SGB X dem gleichlautenden § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG nachgebildet worden ist, der wiederum an den weitgehend mit § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 193 Abs. 2 SGG ü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entstehen der Gebühr

Rz. 18 Die Grundgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Entgegennahme der Information.[17] VV Vorb. 4 Abs. 2 ist insoweit analog anzuwenden. Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt erst später beauftragt, etwa erst in der Hauptverhandlung, entsteht dennoch auch die Grundgebühr.[18] Jeder Verteidiger muss sich einarbeiten, unabhängig davon, wann er bestellt wird. D...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / V. Zusätzliche Gebühr nach VV 4142

Rz. 16 Auch im Berufungsverfahren ist VV 4142 anwendbar, so dass der Anwalt zusätzlich eine Wertgebühr nach VV 4142 erhalten kann. Zu den Voraussetzungen siehe die Kommentierung zu VV 4142. Die Höhe der zusätzlichen Wertgebühr beläuft sich auch im Berufungsverfahren auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / 4. Zusätzliche Gebühr nach VV 4142

Rz. 20 Auch im Revisionsverfahren ist VV 4142 anwendbar, so dass der Anwalt zusätzlich eine Wertgebühr nach VV 4142 erhalten kann. Zu den Voraussetzungen siehe die Kommentierung zu VV 4142. Die Höhe der zusätzlichen Wertgebühr beläuft sich auch im Revisionsverfahren auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 131 Richtet sich die Vollstreckung wegen einer Geldforderung gegen den Bund oder ein Land,[119] darf gemäß § 882a Abs. 1 S. 1 ZPO die Zwangsvollstreckung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Gläubiger die beabsichtigte Vollstreckung der Behörde angezeigt hat.[120] Diese Anzeige der Vollstreckungsabsicht löst die Vollstreckungsgebühr aus.[121] Rz. 132 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Höhe der Gebühr

Rz. 8 Die Grundgebühr beläuft sich in Bußgeldverfahren für den Wahlanwalt auf 33 EUR bis 187 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 110 EUR. Die Höhe der Grundgebühr ist nach § 14 Abs. 1 gesondert zu bestimmen und richtet sich danach, welche Kriterien im Rahmen der erstmaligen Einarbeitung erfüllt sind. Daher kann, wenn die Einarbeitung umfangreich und schwierig ist, eine überdurchsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 1 stellt im Zusammenhang mit der des Abs. 2 den Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren auf. In derselben Angelegenheit kann jede Gebühr grundsätzlich nur einmal ausgelöst werden. Die Konsequenz hieraus ist, dass den Gebühren ein Pauschalcharakter zukommt, dass sie also innerhalb derselben Angelegenheit im Rahmen ihres Abgeltungsbereiches sämtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 36 Nach VV 3102 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Ist wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 angefallen, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 207 EUR angerechnet (Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5100 ff.

Rz. 1 Die in Abschnitt 1 geregelten Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen sind in fünf Unterabschnitte aufgeteilt. Geregelt werden inmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 15 bildet die wesentliche Grundlage für das Gebührensystem des RVG. Das Gesetz teilt die einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten in gebührenrechtliche Angelegenheiten auf, in denen dann die jeweiligen Gebühren entstehen. Von der Einordnung in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, welche Gebühren der Anwalt erhält. Die Bestimmung der Angelegenheit is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 8 In zahlreichen Fällen sieht das RVG vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit anzurechnen sind. Einen allgemeinen Anrechnungsgrundsatz gibt es nicht. Die Anrechnung ist die Ausnahme und muss daher ausdrücklich gesetzlich geregelt sein. Anrechnungen innerhalb einer Angelegenheit sieht das RVG nicht vor. Im Gegenteil ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 5. Festgebühren

Rz. 29 Sämtliche Gebühren der VV 2501 ff. sind Festgebühren. Sie sind unabhängig davon, wie viel Arbeit und Aufwand die Angelegenheit tatsächlich verursacht hat. Die Gebühren sind auch unabhängig von der Höhe des Gegenstandswerts. Es kann daher vorkommen, dass die Gebühren nach VV 2501 ff. über den Gebühren liegen, die ein Wahlanwalt erhalten würde. Der im Rahmen der Beratun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4100 ff.

Rz. 1 Die in Unterabschnitt 1 eingeführten allgemeinen Gebühren finden keine Entsprechung in der BRAGO. Weder gab es nach der BRAGO eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Sache, noch waren Termine außerhalb der Hauptverhandlung gesondert zu vergüten. Es galt insoweit vielmehr § 87 BRAGO, wonach solche Tätigkeiten durch die Hauptverhandlungsgebühren bzw. durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In VV Teil 1 sind "Allgemeine Gebühren" geregelt, wobei es sich zum Teil gar nicht um eigene Gebühren handelt. Rz. 2 Die Gebühren nach VV Teil 1 können grundsätzlich in allen Angelegenheiten entstehen, wie sich aus der Vorb. "neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG" ergibt, wobei zum Teil allerdings Ausnahmen gelt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 142 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Auftrag und Antrag Richtig sieht das LG, dass zwischen einem Auftrag und einer Mehrzahl von Anträgen zu unterscheiden ist. Bei dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft liegt ein einheitlicher Auftrag auf Durchsetzung des Informationsanspruchs des Gläubigers vor, der lediglich durch zwei Anträge gestaltet wird, weil nur ein Richter den notwendigen Haftbefehl erlassen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Erhöhungsgebühr

Rz. 3 In der Praxis wird die Erhöhung der Regelgebühr häufig als Erhöhungsgebühr bezeichnet.[4] Das ist ungenau und irreführend, weil nach der Systematik des Gesetzes der Anwalt im Mehrpersonenverhältnis keine gesonderte Gebühr erhält, was mit § 7 Abs. 1 unvereinbar wäre, sondern nur – ähnlich wie bei einer Tätigkeit in der Rechtsmittelinstanz – mit einem anderen Gebührensat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen

Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die der Verteidiger oder der Beistand oder Vertreter eines Neben- oder Privatklägers oder eines sonsti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vereinbarte Vergütung

Rz. 109 Auch für vereinbarte Vergütungen gilt grundsätzlich § 9. Diese Vorschrift ist in Abschnitt 1 des RVG "Allgemeine Vorschriften" enthalten und gilt daher für sämtliche Vergütungen, nicht nur für die gesetzliche Vergütung.[74] Auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung können daher grundsätzlich Vorschüsse vom Auftraggeber verlangt werden. Zweifelhaft ist allerdings, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berechnungsweise

Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz der Partei gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mögliche Aufträge

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinanderzuhalten:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 103 In Verfahren über die Abänderung oder Aufhebung eines Arrests erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren der VV 3100 ff., und zwar auch hier gesondert neben den Gebühren der Hauptsache (§ 17 Nr. 4 Buchst. d). Diese Gebühren entstehen aber nicht, soweit der Anwalt die Gebühren bereits im Anordnungsverfahren verdient hat, da das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss in Angelegenheiten nach Teil 4 bis 6 (Abs. 2)

Rz. 15 VV Vorb. 2.3 geht ausweislich seiner Überschrift davon aus, dass alle außergerichtlichen Vertretungen nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu vergüten sind. Ausgehend hiervon regelt Abs. 2, in welchen Angelegenheiten die Anwendung der Gebührentatbestände nach VV Teil 2 Abschnitt 3 ausgeschlossen ist. Während nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung noch die auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters (Nr. 8)

Rz. 37 Dieselbe Angelegenheit i.S.d. Nr. 8 sind auch das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 regelt die Gebühren im Revisionsverfahren. Rz. 2 Ebenso wie die Gebühren des Berufungsverfahrens aus Teil 3 Abschnitt 2 für die in VV Vorb. 3.2.1 aufgeführten erstinstanzlichen Verfahren und Beschwerdeverfahren gelten, sind die Gebührenvorschriften für Revisionsverfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. (2) Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. (3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren,...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / A. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind im Unterabschnitt 2 geregelt. Ergänzend gelten die Regelungen der VV Vorb. 4, die Allgemeinen Gebühren nach Unterabschnitt 1, die zusätzlichen Gebühren nach Unterabschnitt 5 sowie die Allgemeinen Gebühren nach VV Teil 1 und die Auslagen nach VV Teil 7.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wechsel von Betragsrahmen zu Satzgebühren und umgekehrt

Rz. 27 In einigen Fällen kann es vorkommen, dass für das Verfahren vor Verweisung Wertgebühren gelten und für das Verfahren nach Verweisung Betragsrahmengebühren oder umgekehrt. Beispiele: Verweisung vom Sozialgericht in einer Sache nach § 3 Abs. 1 S. 1 in einen anderen Rechtsweg oder umgekehrt. Verweisung eines Verwaltungsgerichts an das BVerwG als Truppendienstgericht.[10]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich der VV 3100 ff. (Abs. 1)

Rz. 1 Wie sich bereits aus der Überschrift zu VV Teil 3 (Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren) ergibt, gelten die Gebühren nach diesem Teil in sämtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Beschwerdeverfahren nach VV Teil 4–6 (Nr. 10a)

Rz. 148 Nr. 10a ist mit dem 2. KostRMoG[129] eingefügt worden. Die Änderung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Änderung des § 17 Nr. 1. Damit soll sichergestellt werden, dass VV Vorb. 4.1 Abs. 2, Vorb. 5.1 Abs. 1 und Vorb. 6.2 Abs. 1 trotz des neuen § 17 Nr. 1 (siehe § 17 Rdn 1 ff.) wie bisher so ausgelegt werden, dass für Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentsch...mehr