Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / VI. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FeV

Diese Variante[59] setzt den in Art. 7 Abs. 5 der Zweiten Führerschein-Richtlinie wie Art. 7 Abs. 5 der Dritten Führerschein-Richtlinie festgelegten Grundsatz um, dass jede Person nur Inhaber eines Führerscheins (gemeint: Fahrerlaubnis) sein kann. Ob allein der Besitz einer weiteren Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis zu deren Nichtanerkennu...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / D. Derzeit anhängiges Verfahren beim EuGH: C-260/13, Rs. "Aykul"

Zur Zeit ist beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde die Befugnis zukommt, einem nicht im Bundesgebiet wohnenden Unionsbürger die EU-/EWR-Fahrerlaubnis zu entziehen, womit der Betroffene von dieser in Deutschland keinen Gebrauch machen darf.[86] Das betrifft die Fallgestaltung, dass Eignungsbede...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IV. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV

Diese Regelung wurde mit der (ersten) Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung[50] eingefügt. Nach der Begründung[51] sollte der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis davon im Inland keinen Gebrauch machen dürfen, wenn gegen ihn eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 des Strafgesetzbuches/StGB verhängt ist. Dadurch soll eine Gleichbehandlung mit Inhaber...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / VIII. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 FeV

Diese Regelung[70] geht ebenfalls auf die Berechtigung zur Nichtanerkennung von in EU-/EWR-Fahrerlaubnisse umgetauschte Fahrerlaubnisse von Drittstaaten zurück (Art. 8 Abs. 6 S. 3 der Zweiten Führerschein-Richtlinie bzw. Art. 11 Abs. 6 S. 3 der Dritten Führerschein-Richtlinie). Diese Variante setzt einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip bei Erteilung einer umgetauschten Dri...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / B. Regelung in § 28 FeV

Die wesentliche Regelung im deutschen Recht betreffend die Inlandsgültigkeit von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten[33] oder EWR-Staaten[34] stellt § 28 FeV dar.[35] Dort ist die Gültigkeit für diejenigen Fahrerlaubnisinhaber geregelt, die in Deutschland ihren ordentlichen Wohnsitz haben, nachdem sie in einem anderen EU- oder EWR-Staat eine Fahrerlaubnis erhalten haben. Das ist...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet, da der vom Kl. angefochtene Versagungsbescheid der Bekl. hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen A, B und BE rechtswidrig war (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)." 1. Obwohl der Kl. von der Bekl. am 20.11.2014 die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B und BE erhalten und sich sein ursprüngliches Verpflichtungsbegehren hierdurch erledigt hat, kann er gem. §...mehr

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zfs 4/2015, Ungeeignetheit ... / 2 Aus den Gründen:

[1] "I. Das LG hat den Angekl. wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechzehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren für die Neuerteilung de...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IX. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 FeV

Die mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.4.2014 (BGBl I S. 348) aufgenommene Regelung (Inkrafttreten: 1.5.2014) soll die Rechtsprechung des EuGH zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis einer an sich beanstandungsfrei erteilten höherwertigen Klasse, die auf einer nicht anzuerkennenden Fahrer...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / 1

Der Begriff des "Führerscheintourismus" umfasst im Regelfall die Konstellation, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in seinem Aufenthaltsstaat die Fahrerlaubnis verloren hat und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Fahrerlaubnis erwirbt. Der Betroffene berühmt sich dann in seinem Aufenthaltsstaat, in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, der Fahrberec...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / C. Regelung in § 29 FeV

In dieser Norm ist die Berechtigung geregelt, die Fahrerlaubnisse vermitteln, die durch andere Staaten erteilt worden sind, wenn die Fahrerlaubnisinhaber keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von § 7 FeV in Deutschland besitzen (§ 29 Abs. 1 S. 1 FeV). Diese Bestimmung gilt auch für Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen, da insoweit keine Differenzierung zwischen Inhabern dies...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / 2

Da die Europäischen Führerschein-Richtlinien den Mitgliedstaaten nur Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen vorgeben, weichen die Erteilungsvoraussetzungen von Land zu Land ab. Zudem gibt es keinen systematischen Informationsaustausch der Führerscheinbehörden innerhalb der EU. Das weckt das Interesse, von u.U. erleichterten Erteilungsbedingungen in ein...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / II. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV

Diese Vorschrift setzt das in der Rechtsprechung des EuGH statuierte Wohnsitzerfordernis um. Die Norm wurde gerade geschaffen,[36] um die Rechtsprechung des EuGH im nationalen Recht nachzuzeichnen.[37] Aufgrund der nach Inkrafttreten der Regelung ergangenen Rechtsprechung des EuGH folgt die Inlandsungültigkeit einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilten EU- oder ...mehr

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zfs 4/2015, Führen eines Fa... / 1 Aus den Gründen:

" … Entgegen diesem Vorbringen ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Kl. am 10.1.2013 ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer BAK von 2,41 ‰ geführt hat. …" Das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad stellt ein Führen dieses Fahrrads dar, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Das VG hat hierzu ausgeführt, dies gelte u...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / Leitsatz

1. Die alkoholbedingte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB hat keine Tatbestandswirkung für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch i.S.v. § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a FeV. (amtlicher Leitsatz) 2. War die behördliche Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über eine medizinisch-psychologische Untersuchung rechtswidrig, ist der Betroffene diesem Verlangen z...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / E. Ergebnis

Die nationale Regelung zur Inlandungültigkeit von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen ist in § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV (entsprechend Nr. 9 FeV) sowie in § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 FeV europarechtswidrig, soweit die Versagung durch eine Verwaltungsbehörde als Tatbestand genannt ist. Hinsichtlich des Entzugs und eines Verzichts gilt das ebenfalls. § 28 Abs. 4 S. 3 FeV wie auch § 29 Abs. 3 S....mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / I. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung

Als tragender Grundsatz ist sowohl in Art. 1 Abs. 2 der Zweiten Führerschein-Richtlinie[3] wie in Art. 2 Abs. 1 der Dritten Führerschein-Richtlinie[4] die gegenseitige Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der EU erteilten Fahrerlaubnisse verankert. Der EuGH betont diesen fundamentalen Grundsatz, indem er die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung als klare und unbedingte Ve...mehr

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zfs 4/2015, Buschbell (Hrsg.): Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 4. Auflage 2015, 1.333 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-406-66294-2

Die Münchener Anwaltshandbücher sind bisher zu 19 verschiedenen Themen erschienen und decken damit nahezu die gesamte Bandbreite der Rechtsberatung ab, ohne dabei auf die verschiedenen Fachanwaltsgattungen fixiert zu sein. Das vorliegende Handbuch widmet sich ganz dem Straßenverkehrsrecht und fasst auf mehr als 1.330 Seiten inklusive Verzeichnissen die wesentlichen rechtlich...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / V. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 FeV

Diese Norm (Nichtanerkennung bei Fahrverbot oder Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung des Führerscheins) war bereits in der ursprünglichen Fassung von § 28 FeV [56] (als § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV) vorhanden. Durch die Rechtsprechung des EuGH[57] ist geklärt, dass diese Anordnung mit Europarecht in Einklang steht.[58]mehr

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zfs 4/2015, / Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes

Am 7.3.2015 ist das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes v. 2.3.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 186). Hintergrund ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, mit der die Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güterbeförderung und der Personenbeförderung verbessert werden soll. Mit dem Gesetz erfolgen notwen...mehr

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zfs 3/2015, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eingetragene Sperrfrist

FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4, S. 3 Leitsatz 1. Wer während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz führt, macht sich auch dann nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar, wenn er zuvor eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat. 2. Aus dem Urteil muss sich aber ergeben, dass die Sperrfrist im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG ...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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zfs 3/2015, Fahren ohne Fah... / Sachverhalt

Das AG hat den Angekl. wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von 24 Monaten festgesetzt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angekl. hat das LG mit der Maßgabe verworfen, dass die Sperrfrist auf ein Jahr und drei Monate festgesetzt wurde. Grundlage der Verurteilung war das Fah...mehr

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zfs 3/2015, Fahren ohne Fah... / Leitsatz

1. Wer während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz führt, macht sich auch dann nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar, wenn er zuvor eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat. 2. Aus dem Urteil muss sich aber ergeben, dass die Sperrfrist im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist. Die Mitteilung der Eintragu...mehr

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zfs 3/2015, Fahren ohne Fah... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision des Angekl. hat mit der Sachrüge Erfolg. 1. Rechtsfehlerfrei hat das LG angenommen, dass die – angeblich – am 28.6.2010 erworbene Fahrerlaubnis der Republik Tschechien den Angekl. nicht dazu berechtigte, am Tattag, dem 11.4.2012, ein Kfz auf öffentlichem deutschen Straßenland zu führen. Das ergibt sich aus § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV. Nach dieser Vorschrift gilt d...mehr

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zfs 3/2015, Deutscher Verke... / Arbeitskreis I

Europäischer Führerscheintourismus Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind EU-Fahrerlaubnisse anzuerkennen, die nach Ablauf einer Sperrfrist unter Einhaltung des Wohnsitzprinzips erworben wurden. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Demzufolge kann ein nach deutschen Vorschrif...mehr

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zfs 3/2015, Fehlen der Fahr... / Sachverhalt

Der Kl. wandte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Bei ihm wurde nach einer Verkehrskontrolle wegen des Verdachts, dass er unter der Wirkung von Cannabis gefahren sei, eine Blutprobe entnommen. Bei deren Untersuchung wurde ein Wert von 1,3 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC), des psychoaktiven Wirkstoffs von Cannabis, im Blutserum gemessen. Daraufhin entzog das Land...mehr

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zfs 3/2015, Fehlen der Fahr... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II … . Die Revision des Kl. ist unbegründet. Das Urteil des BG steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO)." [13] Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (st. Rspr.; vgl. u.a. Urt. v. 28.4.2010 – BVerwG 3 C 2.10 – BVerwGE 137, 10...mehr

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zfs 3/2015, Fehlen der Fahr... / Leitsatz

1. Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.v. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung liegt dann vor, wenn der Betr. in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen. 2. Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwi...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung der Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtstraßen; Alkohol

GG Art. 20 Abs. 3; SportBootFSV § 8 Leitsatz Der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV lässt sich nicht mit einer dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG genügenden Klarheit und Bestimmtheit entnehmen, dass es für den Entzug des Sportbootführerscheins See ausreicht, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber einmal mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille od...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennung Konsum und Fahren; THC-Konzentration im Blutserum unter 1,0 ng/ml; Anzeichen für psychoaktive Wirkung

StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; § 14 Abs. 1 S. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2 Leitsatz Ob die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumenten bereits ohne Weiteres gerechtfertigt ist, wenn er mit einer THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml THC ein Fahrzeug geführt hat, bleibt offen (a.A. BayVGH). Sie kann jedenfa...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung der ... / 2 Hinweis:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV lautet: "Vorbehaltlich der Anwendung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich der Inhaber nach der Erteilung der Fahrerlaubnis als unzuverlässig erwiesen hat" 1. weil er a) mehrfach mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 ...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung Fahr... / Anmerkung

Hinweis: Das BVerwG hat die Revision gg. das in vorstehender Entscheidung mehrfach zitierte Urt. des VGH Bad.-Württ. v. 22.11.2012 – 10 S 3174/11 – in seinem Urt. v. 23.10.2014 – BVerwG 3 C 3.13 – zurückgewiesen: Die Fahreignung fehlt bei gelegentlichem Konsum von Cannabis, wenn die Blutprobe eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml ergibt. Im dortigen Fall hatte sich der Kl. geg...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung Fahr... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde des ASt. ist gem. §§ 146, 147 VwGO zulässig, aber nicht begründet." Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der VGH nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, führen nicht dazu, dass die vom Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2. VwGO vorzunehmende Abwägung zugunsten des Interesses des ASt. ausfällt, vom Vollzug der Entzi...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung der ... / 1

Mitgeteilt vom Veröffentlichungsverein von Mitgliedern des Niedersächsischen OVG, Lüneburgmehr

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zfs 2/2015, Entziehung Fahr... / Leitsatz

Ob die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumenten bereits ohne Weiteres gerechtfertigt ist, wenn er mit einer THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml THC ein Fahrzeug geführt hat, bleibt offen (a.A. BayVGH). Sie kann jedenfalls dann angeordnet werden, wenn zusätzliche tatsächliche Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussun...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung der ... / Leitsatz

Der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV lässt sich nicht mit einer dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG genügenden Klarheit und Bestimmtheit entnehmen, dass es für den Entzug des Sportbootführerscheins See ausreicht, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber einmal mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr ein Sportboot geführt hat. Niedersäc...mehr

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zfs 2/2015, Fahrerlaubnisen... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde des ASt. ist zulässig (§§ 146, 147 VwGO), aber nicht begründet." Nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO ist der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse des VG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beschränkt. Danach prüft der VGH nur die in einer rechtzeitig eingegangenen Beschwerdebegründung dargelegten Gründe. Auf dieser Grundlage ha...mehr

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zfs 2/2015, Fahrerlaubnisen... / Leitsatz

1. Bedenken gegen die Kraftfahreignung können ausnahmsweise jedenfalls dann auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die nicht mit Punkten bewertet sind (hier: Parkverstöße), wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung...mehr

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zfs 2/2015, Fahrlehrer als ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… III. Der Senat beantwortet die vorgelegte Rechtsfrage wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich." [10] 1. Ein Fahrlehrer, der in der konkreten Situation nicht in die Ausbildungsfahrt eingreift, führt nach allgemeinen Kriterien – etwa i.S.d. §§ 315c, 316 StGB – das Kfz nicht. [11] a) Führer eines Kfz ist, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte ...mehr

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zfs 1/2015, Vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen, die die Nichteinhaltung des Wohnsitzerfordernisses zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis belegen

FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2; Richtlinie 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1 7 Abs. 1 12 Leitsatz Aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom Ausstellermitgliedstaat eingeholten Meldebescheinigung können sich unbestreitbare Informationen darüber ergeben, dass der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis dort zum Zeitpunkt der Erteilung nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. OVG NRW,...mehr

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zfs 1/2015, Entziehung Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; gelegentlicher Canabiskonsum; Trennung Konsum und Fahren; THC-Konzentration im Blutserum unter 1,0 ng/ml; Anzeichen für psychoaktive Wirkung

StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; § 14 Abs. 1 S. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2 Leitsatz Ob die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumenten bereits ohne Weiteres gerechtfertigt ist, wenn er mit einer THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml THC ein Fahrzeug geführt hat, bleibt offen (a.A. BayVGH). Sie kann jedenf...mehr

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§ 18 Verwaltungs-Rechtsschu... / B. Der Versicherungsumfang des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen

Rz. 16 Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen wurde erstmals in die ARB 94 eingefügt und inhaltsgleich von den folgenden Versionen der ARB bis hin zu den ARB 2010 übernommen. Er stellt eine Weiterentwicklung des Führerschein-Rechtsschutzes der ARB 75 dar. Rz. 17 Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 2g ARB 2010 umfasst: Die Wahrnehmung rechtlicher Inter...mehr

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zfs 1/2015, Vom Ausstellerm... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg." Die Feststellung, dass die dem Kl. am 27.8.2009 erteilte polnische Fahrerlaubnis der Klasse B in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit besitzt, kann zwar nicht – wie in der Ordnungsverfügung angenommen – auf § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV gestützt werden. Diese Vorschrift ist nach der Rspr. des EuGH auch u...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 2. Obliegenheiten zu den einzelnen Rechtsschutzformen

Rz. 143 § 21 Abs. 8, 10 ARB 2010, Verkehrs-Rechtsschutz: § 22 Abs. 5 ARB 2010, Fahrer-Rechtsschutz: § 26 Abs. 5 ARB 2010, Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige:mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 1. Die Regelungen, speziell in verkehrsbezogenen Risiken

Rz. 44 Obliegenheiten, die vor Eintritt des Rechtsschutzfalles zu erfüllen sind, gibt es in der Rechtsschutzversicherung nur in den verkehrsbezogenen Risiken. Durch die den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen treffenden Obliegenheiten soll einer Erhöhung des Risikos und damit der Rechtskosten entgegengewirkt werden.[25] Rz. 45 Trotz der sprachlichen Fassung in § 2...mehr

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zfs 1/2015, Vom Ausstellerm... / Sachverhalt

Der Kl.r, ein deutscher Staatsangehöriger, erwarb 1992 eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, die ihm 1999 wegen einer Trunkenheitsfahrt (BAK 1,83 Promille) entzogen wurde. Ein erster Neuerteilungsantrag wurde 2001 nach einer negativen medizinisch-psychologischen Begutachtung abgelehnt; ein zweiter scheiterte 2003, weil der Kl. eine weitere Untersuchung verweigerte. Anfan...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / II. Leistungsfreiheit nur bei Kausalität

Rz. 52 Die Leistungsfreiheit bestimmt sich nach § 28 VVG (§ 6 Abs. 1 und 2 VVG a.F.). Hiernach tritt Leistungsfreiheit des Versicherers aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Rechtsschutzfalles oder den Umfang der ihm obliegenden Leistungen gehabt hat und/oder als unverschuldet anzusehen ist. Rz. 53 Festzuste...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / aa) Verurteilung

Rz. 105 Muster: Rechtskräftige Verurteilung, 1. Instanz Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Gegen den Mandanten bzw. Versicherungsnehmer wu...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 9. Forderungsübergang und Familienprivileg

Rz. 33 Bei dem Stichwort "Familienprivileg" ist zunächst an die Regelung des § 86 Abs. 3 VVG zu denken. Bauer [19] weist darauf hin, dass in den ARB keine der Regelung des § 86 Abs. 3 VVG entsprechende Regelung gegeben ist und dass das Privileg der häuslichen Gemeinschaft bisher in der Praxis keine Rolle spielt. Zu denken ist an den möglichen Rückforderungsanspruch der Rechts...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Die Regelung in § 12 Abs. 1 S. 1 ARB

Rz. 67 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB 2010 ist unverändert gegenüber der früheren Regelung. Ausgangspunkt für Änderungen zum versicherten Risiko ist § 80 Abs. 2 VVG. Diese Regelung betrifft den vollständigen oder dauernden Wegfall der versicherten Interessen des Versicherungsnehmers. Rechtsfolge hieraus ist, dass der Vertrag vor dem vertraglich vereinbarten Ablauf wegen Wegfalls erlisc...mehr