Der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV lässt sich nicht mit einer dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG genügenden Klarheit und Bestimmtheit entnehmen, dass es für den Entzug des Sportbootführerscheins See ausreicht, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber einmal mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr ein Sportboot geführt hat.

Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2014 – 12 LC 252/13

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge