Da die Europäischen Führerschein-Richtlinien den Mitgliedstaaten nur Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen vorgeben, weichen die Erteilungsvoraussetzungen von Land zu Land ab. Zudem gibt es keinen systematischen Informationsaustausch der Führerscheinbehörden innerhalb der EU. Das weckt das Interesse, von u.U. erleichterten Erteilungsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat zu profitieren und dann z.B. in Deutschland – dem Wohnsitzstaat – von der Anerkennungspflicht innerhalb der EU zu profitieren.[2]

[2] In der europarechtlichen Diktion – sowohl hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs – wird fast durchgängig der Begriff des "Führerscheins" verwendet. Dabei verschwimmt die Unterscheidung zwischen "Fahrerlaubnis" (der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen) und Führerschein (die Berechtigung verkörperndes Dokument) im deutschen Recht. Für eine klare Darstellung werden die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" nach dem deutschen Verständnis verwendet.

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