Da die Europäischen Führerschein-Richtlinien den Mitgliedstaaten nur Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen vorgeben, weichen die Erteilungsvoraussetzungen von Land zu Land ab. Zudem gibt es keinen systematischen Informationsaustausch der Führerscheinbehörden innerhalb der EU. Das weckt das Interesse, von u.U. erleichterten Erteilungsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat zu profitieren und dann z.B. in Deutschland – dem Wohnsitzstaat – von der Anerkennungspflicht innerhalb der EU zu profitieren.[2]
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