Der Begriff des "Führerscheintourismus" umfasst im Regelfall die Konstellation, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in seinem Aufenthaltsstaat die Fahrerlaubnis verloren hat und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Fahrerlaubnis erwirbt. Der Betroffene berühmt sich dann in seinem Aufenthaltsstaat, in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, der Fahrberechtigung aus dieser Erlaubnis und pocht auf die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen in der EU.

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