Am 7.3.2015 ist das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes v. 2.3.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 186). Hintergrund ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, mit der die Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güterbeförderung und der Personenbeförderung verbessert werden soll. Mit dem Gesetz erfolgen notwendige redaktionelle Anpassungen, mit denen die nach dem Unionsrecht erforderlichen Änderungen der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften ermöglicht werden (BT-Drucks 18/3254). Zudem soll die Erste-Hilfe-Ausbildung bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis gestrafft werden. Sie soll sich zukünftig auf die Vermittlung von lebensrettenden Maßnahmen und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen beschränken. Der Begriff der "Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr" neben der "Erste Hilfe Ausbildung" wird daher in § 2 S. 1 Nr. 6 und § 13 S. 1 StVG gestrichen (BT-Drucks 18/3586).

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