Die Münchener Anwaltshandbücher sind bisher zu 19 verschiedenen Themen erschienen und decken damit nahezu die gesamte Bandbreite der Rechtsberatung ab, ohne dabei auf die verschiedenen Fachanwaltsgattungen fixiert zu sein. Das vorliegende Handbuch widmet sich ganz dem Straßenverkehrsrecht und fasst auf mehr als 1.330 Seiten inklusive Verzeichnissen die wesentlichen rechtlichen und sonstigen Themen dieser Materie zusammen. Das Autorenteam ist – für ein so umfangreiches Werk – klein, aber fein, vor allem, weil die beteiligten Autoren (RA Baschek, RA Dr. Baumann, RA Buschbell, PräsVG a.D. Prof. Geiger, RA Kuhn, RAin Dr. Mielchen, RA Otting und RA Dr. Schäpe) schon bei vielen anderen Gelegenheiten bewiesen haben, dass man sich auf ihre Ausführungen verlassen kann, sei es in Kommentaren, Lehrbüchern oder Aufsätzen.

Die Darstellung ist klar von der notwendigen Komprimierung der Materie zum Zwecke der raschen Rezeption geprägt, so dass neben dem eng gedruckten Fließtext hilfreiche Beigaben wie Checklisten, Übersichten, Musterschreiben, Arbeitsvorlagen, Schaubilder und Tabellen zu finden sind. Besonders lesens- und lobenswert sind die vielen Vorschläge für Schreiben an den Mandanten, das Gericht und die Rechtsschutzversicherung, die in eigenen Anhängen verortet wurden. Denn selbst bei herausragenden juristischen Kenntnissen kann man als Anwalt doch daran scheitern, das Gewünschte in einfachen Schreiben auszudrücken, sei es wegen zu komplizierter Ausführungen, widersprüchlichen Vortrags oder unklarer Formulierungen.

Die inhaltliche Konzeption des Handbuchs führt den Leser zunächst in die Mandatsannahme und -organisation, sowohl was allgemeine Grundlagen, aber auch die Besonderheiten in bestimmten Rechtsgebieten angeht. Lesenswert sind dabei die Anregungen zum Wissensmanagement und zur sinnvollen Kooperation mit anderen Anwälten. Bereits dann folgt der große Abschnitt zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, was ein schönes Statement ist, denn von einem verkehrsrechtlich tätigen Anwalt werden eben rundum Kenntnisse abverlangt, die sich nicht nur auf die Unfallregulierung beschränken. Natürlich ist das neue Punktesystem samt Fahreignungsregister ein wichtiges Unterkapitel, aber eben genauso die im In- oder Ausland erworbene Fahrerlaubnis.

Der nächste Teil ist dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vorbehalten und konfrontiert den Leser mit der Notwendigkeit, sich sowohl komplexen tatsächlichen Problemen wie auch zahlreichen Rechtsfragen stellen und diese dem Mandanten auch erklären können zu müssen. Selbst kleinere Themen – wie das Adhäsionsverfahren oder die Beratungshilfe – werden berücksichtigt und komplettieren damit ein Gesamtbild, das neben der Rechtsprüfung auch auf das Verhalten in der Hauptverhandlung ein kritisches Auge wirft.

Im umfangreichsten Kapitel des Buches, dem zum Haftungs- und Schadensrecht, werden das außergerichtliche Schadensmanagement und danach zahlreiche Haftungs- und Beweisfragen in den Fokus des Interesses gestellt. Beeindruckend ist dabei das Unterkapitel zum Umgang mit Schwerstverletzungen, denn im Gegensatz zum Feld-, Wald- und Wiesenunfall vor dem Amtsgericht hat ein Rechtsanwalt in diesem Bereich erhebliche Haftungsrisiken, die aus seinem Handeln resultieren können, was sich auch in einem späteren Kapitel zum Abfindungsvergleich gedanklich fortsetzt.

Mit weiteren vier Kapiteln wird das Straßenverkehrsrecht noch rundum erschlossen. Hierzu gehören Ausführungen zum Verfahrensrecht, Steuerrecht, zu vertraglichen Beziehungen bei Kauf, Leasing oder Reparatur, ein eigenes Kapitel zur Kraftfahrtversicherung sowie sonstige Themen wie das Transportrecht oder das Verfallsverfahren.

Natürlich gibt es zahlreiche Kapitel, bei welchen ich Details kritisch herausgreifen oder die Auswahl der zitierten Quellen bemängeln könnte. Dies würde aber dem Charakter des Handbuchs nicht gerecht. Denn es handelt sich eben nicht um einen Kommentar oder ein Lehrbuch, das einen Anspruch auf inhaltliche und dogmatische Vollständigkeit erhebt, sondern bei dem die konkrete und umstandslose Rechtsanwendung im Vordergrund steht. Und dieses Ziel gelingt ganz hervorragend. Insbesondere die Verknüpfung von materiell-rechtlichem, prozessualem und assoziativem Wissen ist lobenswert, etwa wenn, z.B., die Gefahr von Interessenkollisionen, die Notwendigkeit von Hinweisen an den Mandanten oder das Durchsetzen von eigenen Interessen und den Interessen des Mandanten gegenüber der Rechtsschutzversicherung angesprochen werden. Zum anderen ist die Gesamtschau auf die Materie gelungen, etwa wenn das Thema Fahrerlaubnis rundum betrachtet wird. Insofern erachte ich das Handbuch als eine sehr gute Ergänzung zu den üblichen Kommentaren und Handbüchern im Straßenverkehrsrecht, um dem Rechtsanwalt beim Handeln mit Außenwirkung, d.h. Beratung, Vertretung und Korrespondenz, eine Qualitätsbasis zu garantieren.

Autor: Dr. Benjamin Krenberger

RiAG Dr. Benjamin Krenberger

zfs 4/2015, S. 195 - 196

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