Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthaften Rechtsbeschwerde deckt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Der näheren Erörterung bedarf nur das Folgende: Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erklärte Beschränkung des Eins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Rechtsbehelfe

Rn. 168 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sowohl die Feststellung als auch die Mitteilung stellen jeweils für sich gesehen einen VA iSd § 118 AO dar (BFH v 23.06.1983, BStBl II 1983, 768); werden sie miteinander verbunden (wie regelmäßig der Fall), bilden sie einen einheitlichen, mit dem Rechtsbehelf "Einspruch" anfechtbaren VA. Da der Einspruch die Buchführungspflicht nicht außer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH vom 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH vom 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH vom 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH vom 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 19...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat am 15.2.2023 beantragt, gegen den Angeklagten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erlassen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, als Fahrer eines Pkws an einem Fußgängerweg den Geschädigten verletzt zu haben, indem er das Vorderrad des vom Geschädigten geschobenen Fahrrads erfasste, wodurch der Geschädigte zu Boden fiel. Das AG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Keine Auswirkung der Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG auf den Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG (§ 70 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 69 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG lässt den materiell-rechtlichen Anspruch auf Kindergeld unberührt, zB in Bezug auf an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich. Auch die Festsetzung des Kindergeldes bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt, BFH vom 22.09.2022, III R 21/21, BStBl II 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging ein Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 225 EUR sowie 1 Monat Fahrverbot mit Schonfrist. In der Hauptverhandlung beschränkte der Verteidiger der von der Erscheinenspflicht entbundenen Betroffenen den Einspruch gemäß § 67 Abs. 2 OWiG "auf die Rechtsfolgen". Das Urt...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / Leitsatz

Zur Kosten- und Auslagenentscheidung im Adhäsionsverfahren, wenn der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl teilweise zurückgenommen hat und durch die Einspruchsrücknahme bzw. -beschränkung dem Gericht damit eine Entscheidung über die nach § 472a StPO vorgesehene Billigkeitsentscheidung entzogen ist. LG München II, Beschl. v. 1.12.2023 – 6 Qs 7/23mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch stellt eine teilweise Rücknahme des Einspruchs dar, für deren Wirksamkeit der Verteidiger gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen bedarf. 2. Die ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen zur Beschränkung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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AGS 04/2024, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Dem ehemaligen Angeklagten ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Volksverhetzung gem. §§ 86a Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1, 130 Abs. 3, 52 StGB vorgeworfen worden. Nach Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl hat beim AG die Hauptverhandlung stattgefunden, und zwar zunächst am 1.3.2023 von 11:02 Uhr bis 11:16 Uhr und dan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten waren mehrere Strafverfahren anhängig. Mit Verfügung vom 7.6.2023 wurde dann im Verfahren Az 1 der ursprünglich auf den 14.7.2023 bestimmte Termin auf den 11.7.2023 um 9.00 Uhr vorverlegt. Mit Verfügung vom 14.6.2023 wurde im Verfahren Az 2 dann der Termin zur Hauptverhandlung ebenfalls auf den 11.7.2023 um 9.00 Uhr bestimmt. Im Hauptverhandlungstermin v...mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Das AG hat im Hauptverhandlungstermin am 15.8.2022 den Einspruch des Betroffenen gegen einen gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassenen Bußgeldbescheid verworfen, weil der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung ohne Entschuldigung ferngeblieben sei, obwohl eine Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nicht vorge...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Zustellung des Vollstreckungstitels

Rz. 74 Die Zustellung des Vollstreckungstitels muss zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung bereits erfolgt sein oder gleichzeitig erfolgen, § 750 ZPO. Rz. 75 Nach § 50 Abs. 1 ArbGG werden Urteile in Arbeitsgerichtsverfahren von Amts wegen zugestellt. Da die Zustellung zum Beginn der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Vollstreckungsorgan nachzuweisen ist, muss der Rechtsanwalt n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsbehelfe (§ 1 Abs 5 S 1 SolZG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Festsetzung des SolZ erfolgt regelmäßig zugleich auf einer Urkunde zusammen mit der Festsetzung der Maßstabsteuer; dennoch handelt es sich bei der Festsetzung des SolZ um einen selbstständigen VA (BFH BFH/NV 2009, 1273; s Rn 23). Der SolZ-Bescheid kann gem § 347 Abs 1 Nr 1 AO mit dem Einspruch angefochten werden. Nach § 1 Abs 5 S 1 SolZG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH vom 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (42. ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründetheit des Antrags

Rz. 44 Im Rahmen der Begründetheit des Antrags ist nur zu prüfen, ob die zur Begründung der nachträglichen Zulassung vorgetragenen Tatsachen die nachträgliche Klagezulassung rechtfertigen und ob ausreichende Glaubhaftmachung vorliegt. Rz. 45 Die erleichterte Beweisführung im Verfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die – etwa verspätete – Klageerhebung versch...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ... / II. Förmlicher Aufruf nicht notwendig

Nach Auffassung des AG war auch die Terminsgebühr Nr. 4109 VV festzusetzen, weil sie mit (zumindest konkludent erfolgtem) Aufruf der Sache auch im Verfahren Az 2 angefallen sei. Unabhängig von der Frage, ob der Aufruf der Sache eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens darstellt, liege ein solcher hier jedenfalls vor. Zwar enthält das von der Hauptverhandlung unter dem Ak...mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. M.E. kommt es bei der Bewertung der Entscheidung zunächst auf die vom LG angesprochenen Fragen des Entstehens der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr sowie die Frage der Zurückverweisung (§ 21 Abs. 1 RVG) an. Insoweit stellt das LG zutreffend dar, dass die Terminsgebühr nach Vorbem. 5. Abs. 3 VV und auch Vorbem. 4 Abs. 3 VV für die Teiln...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Säumnisverfahren

Rz. 131 Eine der wichtigsten Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gilt auch für das Berufungsgericht: Gem. §§ 64 Abs. 7, 59 ArbGG beträgt die Notfrist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil auch im Berufungsverfahren abweichend von §§ 539 Abs. 3, 339 Abs. 1 ZPO nur eine Woche.[153]mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / II. Keine Grundlage für Kostenentscheidung mehr

Nach Auffassung des LG war die sofortige Beschwerde begründet. Eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren sei nicht veranlasst, da aufgrund der Einspruchsbeschränkung keine Entscheidung mehr über den Adhäsionsantrag habe ergehen können. Endet das Strafverfahren, so sei dem Adhäsionsverfahren die Grundlage entzogen; einer danach getroffene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Beginn der Buchführungspflicht

Rn. 167 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für den Beginn der Buchführungspflicht sind zwei Tatbestandsvoraussetzungen erforderlich: zum einen ist Voraussetzung, dass das FA eine Feststellung trifft, wonach eine der in § 141 Abs 1 AO genannten Grenzen überschritten ist, und zum anderen, dass der LuF auf die bestehende Verpflichtung hingewiesen worden ist. Sind beide Voraussetzungen kum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der ID-Nr (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

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AGS 04/2024, In diesem Heft

Im Beitragsteil weist Reckin darauf hin, dass die e-Rechnung auch für die Anwaltschaft zur Pflicht wird und welche Konsequenzen dies mit sich bringen wird (S. 145). In einem weiteren Beitrag befasst sich Lissner mit den Kosten im Insolvenzverfahren und gibt hierzu einen aktuellen Überblick (S. 147). Über die Aktualisierung der Streitwertkataloge für die Arbeitsgerichtsbarkeit ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 173 Abs 1 Nr 1 und 2 AO (neue Tatsachen oder Beweismittel)

Rn. 284 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderungsvorschrift des § 173 Abs 1 Nr 1 AO wird nicht durch § 70 Abs 2 und 3 EStG verdrängt, BFH vom 25.07, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174. § 173 Abs 1 Nr 1 AO setzt das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel voraus, vgl V 17.1.2 und V 17.1.3 DA-KG 2023. Dabei is...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Kindergelds

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Festsetzung des Kindergelds als einer Steuervergütung handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 Abs 2 AO, sodass der Einspruch (§ 347 Abs 1 S 1 Nr 1 AO) und nachfolgend der Finanzrechtsweg gegeben ist. Ein Verpflichtungsklage ist in den Fällen gegeben, in denen die Familienkasse das Kindergeld nicht antragsgemäß festgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Bestimmtheit des Titels

Rz. 226 Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichtes einschließlich eines Versäumnisurteils[188] oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Rz. 227 Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt b...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / I. Gerichtskosten in 1. Instanz

Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 8210 KV; diese Verfahrensgebühr kann je nach Fall zwischen einem Gebührensatz von 0,4 und 2,0 liegen. Der Gebührensatz ist gegenüber der Verfahrensgebühr in ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren, in denen die Verfahrensgebühr 3,0 beträgt,[10] reduziert. Fälle des Kündigungssc...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / I. Ausgangspunkt der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln

Rz. 4 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist § 62 ArbGG, der für das Urteilsverfahren einerseits die Frage der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsrechtlicher Titel regelt, andererseits die anwendbaren Vollstreckungsregeln der ZPO im Achten Buch, §§ 704 ff. ZPO benennt. Soweit § 62...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei Erbengemeinschaften

Rz. 60 [Autor/Stand] War der Erblasser Alleineigentümer des Grundbesitzes und geht das Eigentum daran auf mehrere Erben als Gesamtrechtsnachfolger über, ist der Wert des Grundbesitzes der Erbengemeinschaft in Vertretung aller Miterben zuzurechnen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 BewG). Die Regelung erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] (s. Rz. 6). Die Erb...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

Rz. 129 Die Möglichkeiten, den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sind durch § 68 ArbGG gegenüber § 538 ZPO erheblich eingeschränkt. Nach § 68 ArbGG ist nämlich eine Zurückverweisung wegen "eines Mangels im Verfahren" unzulässig. Das soll auch für schwerste Verfahrensmängel gelten,[148] insbesondere auch, wenn ein sog. "Urteil ohne Gründe" (siehe...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / I. Alleinentscheidungsbefugnis

Rz. 21 Gem. § 55 Abs. 1 ArbGG entscheidet der Vorsitzende alleinmehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / D. Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG gem. § 102 Abs. 7 BetrVG

Rz. 193 § 102 Abs. 7 BetrVG bestimmt, dass die Vorschriften über die Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass neben dem Beteiligungstatbestand nach § 102 Abs. 1 oder Abs. 6 BetrVG die kündigungsschutzrechtlichen Beteiligungstatbestände nach §§ 3 und 17 KSchG erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Stellungn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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zfs 04/2024, Geschwindigkei... / 5. Vermeidungsstrategien der Verteidigung

Soll es (trotz zunächst erhobenen Fahrlässigkeitsvorwurfs) zu einer Vorsatzverurteilung kommen, so bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 71 Abs. 1 OWiG, § 265 Abs. 1 StPO. Dies gilt auch im Abwesenheitsverfahren, wobei dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist einzuräumen ist.[113] Die Verteidigung muss nach rechtlichem Hinweis in der Haup...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Lohnsumme und Anzahl der Beschäftigten

Rz. 105 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, also des nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögens, insgesamt oder teilweise außer Ansatz (sog. Verschonungsabschlag). Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Keine gesonderte Feststellung ausländischen Vermögens (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Wert ausländischen Vermögens wird nicht gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 4 BewG). Das für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt muss die Werte von Vermögensgegenständen im Ausland im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagung als unselbständige Besteuerungsgrundlagen eigenständig ermitteln. Einwendungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass v 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und Sc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr