Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die – tatsächlich nicht erwirkte – Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen. Normenkette § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 227 AO Sachverhalt Ende 2018 erließ das FA gegen die Kläger einen geänderten ESt-Bescheid für 2012. Darau...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 MTR zu erstatten sind

Leitsatz 1. Das zweigeteilte Verfahren des Kapitalertragsteuereinbehalts mit dem Erfordernis für den Anteilseigner, sich die Kapitalertragsteuer gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b des Einkommensteuergesetzes (EStG) antragsgebunden erstatten zu lassen, ist mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar. 2. Erstattungsbeträge zur Kapitalertragsteuer gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) sind nach dem Unionsrecht zu verzinsen, wenn dem Anteilseign...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG

Leitsatz 1. Sonstige Rücklagen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind alle Rücklagen, die nicht im steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind. 2. Eine vom Sonderausweis auszunehmende "Einlage der Anteilseigner" setzt nicht voraus, dass sie im steuerlichen Einlagekonto erfasst ist. Normenkette § 27 Abs. 1 und 2, § 28 Abs. 1 und 2 KStG Sachverhalt Die Gesellschafter der Klägerin (GmbH) hatten 2009 eine Einlage von 10 Mio. EUR geleistet. D...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Werbungskostenabzug für Berufskraftfahrer

Leitsatz Hält sich ein Berufskraftfahrer nur am Wochenanfang bzw. am Wochenende für ca. 4 Stunden die Woche am Betriebssitz des Arbeitgebers auf und muss er nach seinem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit als Kraftfahrer für den Arbeitgeber in ganz Deutschland auf einem ihm persönlich vom Arbeitgeber zugeordneten Fahrzeug leisten, so stellt der Betriebssitz des Arbeitgebers keine erste Tätigkeitsstätte für den Berufskraftfahrer dar. Der Betriebssitz des Arbeitgebers stellt für den Berufskraftfahrer a...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Buchst. a) Satz 3 EStGmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.6 Verfahrensrechtliche Vorschriften

Rz. 140 Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, ob eine Steueranrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 EStG oder ein Steuerabzug gem. § 26 Abs. 1 i. V. mit § 34c Abs. 2 EStG erfolgen soll. Die Anrechnung der ausl. Steuer auf die deutsche KSt ist Teil des Veranlagungsverfahrens, nicht des Erhebungsverfahrens. Insoweit wird im Veranlagungsverfahren die durch die Anrechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 20 Abs. 3 S. 1)

Rz. 314 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Gesellschaft ist damit auch für den Einbringenden bindend, selbst wenn die übernehmende Gesell...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird

Leitsatz 1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen. 2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt. Normenkette § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 108 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, § 187 Abs....mehr

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Kindergeld: Anspruch auch b... / Hintergrund

Die Familienkasse hatte für November 2023 bis März 2024 die Festsetzung des Kindergeldes aufgehoben, da der Anspruch auf Kindergeld für die Tochter für diesen Zeitraum nicht mehr nachgewiesen sei. Zum einen sei der Sprachkurs der Tochter unter 10 Wochenstunden keine Berufsausbildung, und zum anderen führe die Wartezeit auf einen tatsächlich nicht angetretenen Freiwilligenpla...mehr

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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen

Kommentar Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen Bild: Haufe Online Redaktion Einsprüche gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen werden zurückgewiesen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche, die wegen der Steuerpflicht von erhaltenen Steuerzinsen anhängig waren, zurückgewiesen. Besteuerung von Steuererstattu...mehr

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Privatschule in der Schweiz... / Entscheidung

Nach erfolglosem Einspruch wies auch das Finanzgericht (FG) die Klage des Steuerpflichtigen zurück. Normalerweise können 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000 EUR, als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Schule in der EU/EWR liegt und anerkannt ist. Da diese Bedingung nicht erfüllt war, wurde der Abzug zurückgewiesen. Auch ein Abzug nach dem Freizü...mehr

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Wie ist eine Einnahme für d... / Hintergrund

Eheleute, die zusammen veranlagt werden, vereinbarten im Jahr 2015, dass ihre Bankguthaben als Sicherheiten für die N-GmbH dienen dürfen. Dies half der N-GmbH, sich Fremdkapital für ein Bauvorhaben zu beschaffen. Die Kläger waren und sind an der N GmbH nicht beteiligt. Die Kläger stellten der N-GmbH ein Bankguthaben von 200.000 EUR bei der Y-Bank als Sicherheit für zwei Jahre...mehr

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Teilzeitstudium: Wie können... / Hintergrund

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Während des Streitjahres (2017) übte der Kläger keine Erwerbstätigkeit aus. Nachdem er bereits im Jahr 2008 ein Studium an der Fernuniversität in Hagen erfolgreich abgeschlossen hatte, belegte er dort ab dem Wintersemester 2016/2017 einen weiteren Studiengang. Laut der Studienbescheinigungen war er während des...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt

Leitsatz Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung – AO –), stellt – obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Normenkette § 202 Abs. 1 Satz 3, § 118, § 171 Abs. 3, § 173, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, § 126 Abs. 5 FGO Sachverhalt Der Kläger ist Gesellschafter ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kindergeldanspruch während des freiwilligen Wehrdienstes

Leitsatz 1. Der Freiwillige Wehrdienst ist – anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr – kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG –), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für einen Beru...mehr

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Teilabschlussbescheid (§ 18... / 2. Wer ist richtiger Adressat des Teilabschlussbescheids?

Die Außenprüfung bei einer Personengesellschaft umfasst u.a. die gesonderte und einheitliche Feststellung. Werden diesbezüglich abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung ermittelt, können sie in einem Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Der Teilabschlussbescheid (zugleich Feststellungsbescheid) bindet insoweit den Feststellungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Rechtsschutz

Rz. 17 Die Aufforderung zur Vorlage einer Wertsache ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der gesondert mit Einspruch [1] und ggf. Anfechtungsklage [2] angefochten werden kann. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO oder § 69 FGO erlangt werden. Auch das Vorliegen eines Vorlageverweigerungsrechts ist durch Anfechtung der ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 – X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215). 2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken. 3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Gr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union

Leitsatz 1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird? 2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 13 Nach § 196 AO ist die Prüfungsanordnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 356 AO zu versehen. Dieser ausdrücklichen Anordnung hätte es eigentlich nicht bedurft, weil sich die Anwendbarkeit des § 356 AO bereits aus der für die Prüfungsanordnung vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Form ergibt. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs[1] gegen die P...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 7 Rechtsschutz

Rz. 42 Bei der Prüfungsanordnung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den Einspruch[1] und Anfechtungsklage[2] gegeben sind. Da die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Bestimmung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfangs eine Vielzahl selbständiger Regelungen enthält (s. Rz. 5), kann die Anfechtung auf einzelne dieser Regelungen beschrän...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.4 Teilnahme von Gemeindebediensteten

Rz. 13 Soweit die Realsteuern von Landesfinanzbehörden verwaltet werden, sind die Gemeinden berechtigt, durch Gemeindebedienstete an Außenprüfungen bei Stpfl. teilzunehmen, wenn diese in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben und die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen.[1] Die Regelung des Rechts auf Teilnahme von Gemeindebediensteten an de...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 3.1.3 Rechtsschutz und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Unterrichtungspflicht

Rz. 22 Wird dem Stpfl. eine von ihm begehrte Unterrichtung verweigert, liegt darin ein Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar ist. Gerichtlicher Rechtsschutz wird ggf. durch Verpflichtungsklage gewährt.[1] Vorläufiger Rechtsschutz kann allenfalls im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO erlangt werden. Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FG...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.8 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Hilfen

Eine Körperschaft, die in 2024 noch eine Corona-Hilfe erhalten hat, muss beachten, dass diese Hilfszahlung i. d. R. zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es eine Überbrückungshilfe, Neustarthilfe oder ein ähnlicher Zuschuss aus Bundes- oder Ländermitteln war. Wurden Hilfsgelder zurückgezahlt, stellen diese Betriebsausgaben dar, gg...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.2 Mindestbesteuerung

Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge waren nur zu 60 % abziehbar. Ab 2024 hat sich diese prozentuale Grenze auf 70 % erhöht. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde vom BFH in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung[1] angezweifelt. Der BFH hat aber die Mindestbesteuerung im Hauptsacheverfahren als n...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.2 Prüfungsbeginn

Rz. 7 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO ist dem Stpfl. auch der voraussichtliche Prüfungsbeginn mitzuteilen. Die Festlegung des Prüfungsbeginns ist ein selbständiger Verwaltungsakt[1], der den Zeitpunkt bestimmt, von dem an der Stpfl. verpflichtet ist, Prüfungsmaßnahmen zu dulden und seinen Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO zu genügen.[2] Im Hinblick auf die Regelung des § 200 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 2.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 12 Der in § 88 Abs. 2 S. 1 AO für die Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch für die Außenprüfung.[1] Aus ihm ergibt sich, dass die mit der Prüfung verbundenen Eingriffe in die Freiheitsrechte des Stpfl. zur Erreichung des Prüfungszwecks – d. h. der Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.3 Namen der Prüfer

Rz. 11 Neben der Prüfungsanordnung und dem voraussichtlichen Prüfungsbeginn sind dem Stpfl. auch die Namen der Prüfer bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. zum einen ermöglicht werden, die Personen zu identifizieren, denen gegenüber er zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet ist.[1] Zum anderen soll ihm dadurch Gelegenheit gegeben werden, Gründe geltend zu machen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.2 Teilbarkeit der Prüfungsanordnung

Rz. 5 Nach § 196 AO bestimmt die Finanzbehörde den Umfang der Außenprüfung in "einer" Prüfungsanordnung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Außenprüfung – wie in § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgesehen und in der Praxis üblich ist – mehrere Besteuerungsarten und/oder Besteuerungszeiträume umfasst. Ungeachtet der äußerlichen Zusammenfassung enthält die Prüfungsanordnung in diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 3 Verlegung des Prüfungsbeginns auf Antrag des Stpfl. (Abs. 2)

Rz. 30 Nach § 197 Abs. 2 AO soll der Beginn der Außenprüfung auf Antrag des Stpfl. auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Der Antrag nach § 197 Abs. 2 AO ist von dem Vorgehen gegen eine unter Missachtung des § 197 Abs. 1 S. 3 AO erfolgte Festsetzung des Prüfungsbeginns zu unterscheiden. Den Einwand, dass die Prüfungsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 5 Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten nach Vorlage von Unterlagen i. S. d. Abs. 3 (Abs. 4); Frist für den Erlass von Prüfungsanordnungen (Abs. 5)

Rz. 50 Sind Unterlagen nach § 197 Abs. 3 AO vorgelegt worden, sollen dem Stpfl. nach § 197 Abs. 4 S. 1 AO die beabsichtigten Prüfungsschwerpunkte der Außenprüfung mitgeteilt werden. Durch die Nennung von Prüfungsschwerpunkten soll sich der Stpfl. besser auf die Prüfung vorbereiten, vom Prüfer benötigte Unterlagen schneller zur Verfügung stellen und dadurch die Durchführung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.7 Umgliederung

Die Finanzverwaltung lehnte eine Korrektur der Umgliederung nach Neufassung der §§ 36, 37 KStG ab, wenn der Feststellungsbescheid zum 31.12.2000 bestandskräftig war. Dies hat der BFH[1] als zutreffend bestätigt. Zu weiteren Einzelfragen sind aber aktuell beim BFH Verfahren[2] anhängig, die sich mit tatsächlichen und formellen Fragen zur erfolgten Umgliederung beim Systemwech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 8 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 47 Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung als solcher steht der Auswertung der im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen durch Erlass, Änderung oder Aufhebung von Steuer- und Feststellungsbescheiden nicht entgegen. Die Prüfungsanordnung bildet die Grundlage der Außenprüfung nicht nur in dem Sinne, dass sie die notwendige Voraussetzung für deren Durchführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 1.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eröffnet der Gesetzgeber ab 2022 die Optionsmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft (sog. optierende Gesellschaft) besteuern zu lassen.[1] Mit dem Wachstumschancengesetz[2] wird nun auch eingetragenen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (eGbr) die Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsteuer eingeräumt. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuererlass bei wesen... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Der Erlass wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahrs für die Grundsteuer ausgesprochen, die für das Kalenderjahr festgesetzt worden ist (Erlasszeitraum). Maßgebend für die Entscheidung über den Erlass sind die Verhältnisse des Erlasszeitraums. Der Erlass wird nur auf Antrag, der keiner besonderen Form bedarf[1] und bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters

Leitsatz Einem beherrschenden Gesellschafter fließt eine unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Das gilt auch für Darlehenszinsen, die bei der Kapitalgesellschaft zwar passiviert, aber nicht ausgezahlt werden. Die Fälligkeit der Darlehenszinsen wird durch einen vereinbarten Rangrücktritt ohne Stundungsabrede nicht abgeändert. V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.5 Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide

Rz. 62 Gegen die Bescheide über die Feststellung von Grundsteuerwerten ist gem. § 347 AO zunächst der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft. Der Einspruch ist gem. § 355 Abs. 1 S. 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids einzulegen. Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung im außergerichtlichen Rechtsbehelf ist der Finanzr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2.3 Billigkeits-Übergangsregelungen (Abs. 1 S. 2 Hs. 2)

Rz. 14 Der Ausschluss des § 163 AO (Rz. 12) gilt bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte gem. § 220 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BewG jedoch nicht für (Billigkeits-)Übergangsregelungen, die eine oberste Finanzbehörde eines Landes im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der übrigen Länder trifft. Abweichend vom Wortlaut der Vorschrift dürfte hierbei nach Sinn und Zweck der Vorsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.1 Überblick

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich als gesetzlicher Vertreter der GdWE. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die GdWE gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) liegt hierin nicht (siehe Kap. B.V.3). Der Verwalter ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 13 Kein Vorsteuerabzug für nachträglich eingebauten Stromspeicher

Ein nachträglich erworbener und eingebauter Stromspeicher wird durch seinen Einbau nicht Teil der Photovoltaikanlage, weil er nicht für den Betrieb erforderlich ist und auch nicht der Erzeugung, sondern der Speicherung des bereits erzeugten Stroms dient. Das entschied das FG München mit Urteil vom 9.7.2015.[1] Im entschiedenen Fall betrieb der Kläger seit 2010 eine Photovolt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Kraftfahrzeugsteuer gehört dann zur Masseverbindlichkeit, wenn das Fahrzeuge für dessen Halten sie festgesetzt ist, Teil der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) ist und der Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) verfügen kann. Nicht maßgebend ist, wer verkehrsrechtlich Halter des Fahrzeugs ist. Sachverhalt Das beklagte Hauptzollamt hatte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Einspruch und Klage, Abs. 3a

2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 54 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den Steuerfall, der durch den Rechtsbehelf des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 55 Die Ablaufhemmung wirkt nur für und ...mehr