Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Steuerfestsetzung

Rz. 31 Für die festgestellte Fehlmenge muss die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 155ff. AO erhoben werden. Dies geschieht durch Änderung der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steueranmeldung[1], durch Änderung der Vorbehalts- bzw. Vorläufigkeitsfestsetzung[2] oder durch einen auf die Fehlmenge bezogenen Steuerbescheid.[3] Rz. 32 Ein Steuerbescheid, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 4 Beschlagnahme (Abs. 3)

Rz. 18 Nach § 76 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde die zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Beschlag belegen.[1] Die Beschlagnahme soll die Sachhaftung durch tatsächliche Sicherstellung vor Beeinträchtigungen schützen.[2] Durch die Beschlagnahme wird die kraft Gesetzes bestehende Sachhaftung mit einem tatsächlichen Rechtsakt nach außen erkennbar gemacht. Die Beschla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.1 Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 64 Solange der als Bemessungsgrundlage dienende Bescheid infolge eines Einspruchs nicht bestandskräftig geworden ist, steht die Bemessungsgrundlage unter dem Vorbehalt einer Änderung im anhängigen Einspruchsverfahren. Ist außerdem die Festsetzung des VZ angefochten, so ergibt sich hier eine gewisse Akzessorietät: Rz. 65 Wird auf den Einspruch hin der Bescheid ganz aufgeho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.6 Rechtsschutz

Rz. 136 Die VZ-Festsetzung ist ein gegenüber dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt. Demgemäß erstreckt sich dessen etwaige Anfechtung nicht automatisch auf die Festsetzung des VZ. Hiergegen ist vielmehr gesondert Einspruch[1] einzulegen.[2] Der Wille, neben der Anfechtung des Steuerbescheids auch die VZ-Festsetzung anfec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.5 Rechtsbehelfe

Rz. 19 Gegen die einzelne Grundlage für die Verwirklichung als Steuerbescheid, Freistellungsbescheid, Steuervergütungsbescheid, Haftungsbescheid und Verwaltungsakt zur Festsetzung einer steuerlichen Nebenleistung ist unmittelbar und nicht nur in der Eigenschaft als Verwirklichungsgrundlage der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO gegeben. Dasselbe gilt für den Bescheid, der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Abgrenzung des Abrechnungsbescheids von der Anrechnungsverfügung

Rz. 27 Mit der Anrechnungsverfügung [1], die auch Abrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheids genannt wird, verrechnet das FA die Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträge und KSt mit der festgesetzten Steuerschuld. Es ermittelt also den Stand des zu zahlenden Anspruchs aus diesem Steuerschuldverhältnis. Die Anrechnungsverfügung ist, obwohl sie äußerlich mit dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Rechtsbehelfe

Rz. 24 Gegen den Haftungsbescheid und das Leistungsgebot als selbstständige Verwaltungsakte ist jeweils getrennt gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Dies gilt auch in den Fällen der Zusammenfassung beider Verwaltungsakte in einer Urkunde. Für den Lauf der Rechtsbehelfsfrist bedarf es für jeden der beiden Verwaltungsakte einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.7 Korrektur der VZ-Festsetzung

Rz. 146 Eine Berichtigung der VZ-Festsetzung kommt gem. § 129 AO jederzeit in Betracht, wenn der Finanzbehörde beim Erlass ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist. Für Fehler seitens des Stpfl. gilt es § 173a AO zu beachten, der die Korrektur von Fehlern des Stpfl. bei Erstellung einer Steuererklärung ermöglicht. Die Bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5.2 Inhalt

Rz. 37 Der für die Entscheidung nach § 218 Abs. 2 AO notwendige Inhalt des Bescheids richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere nach denen der Meinungsverschiedenheit.[1] Da im Abrechnungsbescheid über das Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen zu entscheiden ist, muss er die Angaben darüber enthalten, ob und ggf. wodurch die streitige Zahlungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.3 Inhalt

Rz. 110 Die Höhe des VZ ist als EUR-Betrag anzugeben, auch wenn Steuermessbeträge oder gesonderte Feststellungen Bemessungsgrundlage sind. Die Angabe des Prozentsatzes ist nicht ausreichend. Rz. 111 Die Finanzbehörde hat gem. § 121 Abs. 1 AO für die VZ-Festsetzung eine Begründung zu geben.[1] Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt, ist die Begründung zwingen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.4.2 Entscheidung auf Antrag oder von Amts wegen

Rz. 32 Der Abrechnungsbescheid wird zwar regelmäßig auf Antrag des Stpfl. erteilt, kann aber auch von Amts wegen ergehen. § 218 Abs. 2 AO setzt nämlich anders als § 125 RAO keinen ausdrücklichen oder konkludenten Antrag voraus.[1] Dabei steht es dem FA allerdings nicht völlig frei, ob es von Amts wegen tätig werden will. Beruft sich z. B. ein Stpfl. auf das Bestehen eines Gu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Durchbrechung der Bestandskraft und Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 1 § 175a S. 1 AO ermöglicht den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung von Steuerbescheiden, soweit dies erforderlich ist, um eine Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a AO, eine Verständigungsvereinbarung oder einen Schiedsspruch aufgrund eines internationalen Streitbeilegungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf der Grundlage einer völkerrechtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 24 § 175a AO enthält als Rechtswirkungen nur die Durchbrechung der Festsetzungsfrist und die Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung. Darüber hinausgehende verfahrensrechtliche Wirkungen treten durch das Verständigungs- oder Schiedsverfahren nicht ein. Insbesondere ist hierin kein Rechtsbehelfsverzicht des Stpfl. oder eine Einschränkung seiner Rechtsbehelfsbefugnis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Die anwendbaren Verfahrensvorschriften

Rz. 200 Die Tatbestände des § 26a UStG stellen alle Steuerordnungswidrigkeiten i. S. d. § 377 Abs. 1 AO dar (Rz. 36), für die nach § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [1] gelten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.[2] Die hier zu berücksichtigenden, ergänzenden Bestimmungen ergeben sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.7 Verstoß gegen die Verpflichtungen bei der Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach § 18d S. 3 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 167 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 7 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18d S. 3 UStG die dort bezeichneten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Rz. 168 Auch § 26a Abs. 2 Nr. 7 UStG steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schaffung des umsatzsteuerlichen Binnenmarkts und dem Wegfall der Binnengrenzen im Gebie...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung bei mehrfach fehlgeleiteter Faxkorrespondenz

Im Streitfall hatte die Bevollmächtigte in ihrem Faxgerät eine Faxnummer die dem Beklagten zugedacht war, gespeichert. Auf dem Faxprotokoll erschien daher – bauartbedingt – nicht mehr die Faxnummer, sondern die selbst gewählte Bezeichnung des Beklagten. Tatsächlich hinterlegt war aber die irrtümlich die Faxnummer eines Finanzamtes D des gleichen Bundeslandes. Während der Korr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. §§ 118, 367 Abs. 2b AO – Bestandskraftfähigkeit einer Allgemeinverfügung

Die Tücken, die ein Vorgehen der Finanzverwaltung durch eine Allgemeinverfügung nach 367 Abs. 2b AO für den Steuerpflichtigen hat, werden an dem von dem FG Düsseldorf zu entscheidenden Fall deutlich. Der Antragsteller begehrte die Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides, gegen den er unter Bezugnahme auf den damals ergangenen Beschluss des BFH v. 25.4.2018 – IX B 21/...mehr

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Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Leitsatz Ein Teilurteil im Sinne des § 6 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen. Normenkette § 6, § 73, § 98, § 1...mehr

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Allgemeinverfügung weist Einsprüche und Anträge zur Besteuerung von Steuererstattungszinsen zurück

Zusammenfassung Zinsen auf Steuererstattungen unterliegen der Steuerpflicht. Doch Zinsen, die auf Steuernachzahlungen gezahlt werden müssen, können steuerlich nicht abgesetzt werden. Das hielten viele für ungerecht und legten Einspruch ein. Doch die Rechtsprechung hat entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf nun reagiert und eine Allge...mehr

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Allgemeinverfügung weist Ei... / Hintergrund

Eine Allgemeinverfügung ist eine Entscheidung einer Behörde, die für viele Fälle gleichzeitig gilt. Statt jeden einzelnen Einspruch oder Antrag zu bearbeiten, trifft die Behörde eine einheitliche Regelung für alle Betroffenen. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Genau eine solche Allgemeinverfügung wurde nun für die Besteuerung von Steuererstattungszinsen erlassen.mehr

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Allgemeinverfügung weist Ei... / Zusammenfassung

Zinsen auf Steuererstattungen unterliegen der Steuerpflicht. Doch Zinsen, die auf Steuernachzahlungen gezahlt werden müssen, können steuerlich nicht abgesetzt werden. Das hielten viele für ungerecht und legten Einspruch ein. Doch die Rechtsprechung hat entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf nun reagiert und eine Allgemeinverfügung v...mehr

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Allgemeinverfügung weist Ei... / Entscheidung

Die Finanzbehörden haben alle (am 20.2.2025 anhängigen und zulässigen) Einsprüche und Anträge gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen mit einer sogenannten Allgemeinverfügung abgelehnt. Das bedeutet, dass Betroffene nun nur noch vor Gericht klagen können – allerdings mit geringen Erfolgschancen. Außerdem muss die Klagefrist von einem Jahr beachtet werden.mehr

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Säumniszuschläge / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen ist deswegen schwierig gestaltet, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steue...mehr

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Besonderes Aussetzungsinter... / Hintergrund

Wenn man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss die geforderte Steuer grundsätzlich dennoch bezahlt werden. Wer das für ungerecht hält und finanzielle Nachteile befürchtet, kann beim Finanzamt oder Gericht die sogenannte Aussetzung der Vollziehung beantragen. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll erreicht werden, dass man eine Steuerzahlung oder ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern ohne Festsetzung erhoben (§ 218 Abs. 1 AO). Sie werden mit ihrer Entstehung fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 1 AO). Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 AO). Nur wenn die Vollstr...mehr

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Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH

Leitsatz 1. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar. 2. Der übergegangene Verlust ist nicht wegen der Gesamtrechtsnachfolge von einem verrechenbaren in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren. 3. Der bei der KG festgestellte Verlust im Sinne des § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.04.2024 – III R 30/21BStBl II 2025, 56mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

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Allgemeinverfügung zum Körp... / Entscheidung

Allgemeinverfügung Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung reagiert und alle (am 4.3.2025 anhängigen und zulässigen) Einsprüche und Änderungsanträge zu diesem Thema durch eine Allgemeinverfügung abgelehnt. Wer sich dagegen wehren will, kann innerhalb eines Jahres Klage beim Finanzgericht einreichen. Hinweis: Welchen Zweck hat eine Allgemeinverfügung? Seit Jahren gibt...mehr

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Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde. 3. Der auf den Umwandlungsstich...§ 15a des Einkommensteuergesetzesmehr

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Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Leitsatz 1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung – AO) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. 2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab. 3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet...§ 48 Abs. 1§ 225 Abs. 1 AO§ 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB§ 142 BGB§ 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AOmehr

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Allgemeinverfügung zum Körp... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat Einsprüche und Änderungsanträge zum Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben durch eine Allgemeinverfügung abgelehnt.mehr

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Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG

Leitsatz 1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17.02.2011 – V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 – XI R 4/15, BFHE 255,...BStBl II 2021, 106mehr

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Änderung der Gewinnermittlu... / Hintergrund

Der Kläger ermittelte seinen Gewinn durch sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Jahr 2012 stellte er die Gewinnermittlung hingegen auf den Betriebsvermögensvergleich um. Insoweit reichte der Kläger beim FA zusammen mit seiner Erklärung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und der Gewerbesteuererklärung eine erstellte Bilanz ein. Im Januar 2019 fand ein...mehr

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Kindergeld: Geeigneter Sach... / Hintergrund

Die Klägerin, Mutter der am 1996 geborenen Tochter D, beantragte Kindergeld, da D aufgrund gesundheitlicher Probleme, einschließlich Depressionen nach der Entfernung von Tumoren, außerstande war, sich selbst zu unterhalten. Die Familienkasse setzte Kindergeld fest, hob die Festsetzung später jedoch auf und forderte Rückzahlungen wegen unzureichendem Nachweis der Behinderung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnermittlungsverbot bei... / Hintergrund

Der Kläger betrieb auf einer Scheune eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung lt. Marktstammdatenregister i. H. v. 11,7 kWp. Weitere PV-Anlagen betrieb er nicht. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 wurde beim Finanzamt elektronisch eingereicht. Ein Umsatzsteuerjahresbescheid wurde nicht erteilt. Der Kläger hat den Nachzahlungsbetrag an das Finanzamt überwiesen. Für da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Vorsteuerrückvergütun... / Hintergrund

Die Klägerin, eine österreichische Kapitalgesellschaft, beantragte beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Vorsteuervergütung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017. Der Antrag umfasste Vorsteuerbeträge aus zwei Endrechnungen, in denen Anzahlungsrechnungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer abgezogen wurden. Das BZSt gewährte zunächst eine Vergütung nur für die ...mehr

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Steuerliche Behandlung eine... / Hintergrund

Der Kläger war von 2006 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und zusätzlich 2010 am Z-Institut. Nebenberuflich war er von 2012 bis 2014 Lehrer an der Universität A. Er schrieb von 2006 bis 2014 insgesamt acht Artikel, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, und erhielt 2016 die Habilitation. Im Jahr 2018 arbeitete er hauptberuflich als Professor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht (§ 153 Abs. 4 AO)

Zusammenfassung Seit 2025 bestehen neue Mitwirkungspflichten. Werden Feststellungen aus der Außenprüfung umgesetzt, müssen Steuerpflichtige prüfen, inwieweit sich Auswirkungen auf nicht geprüfte Steuerarten ergeben. Ggf. müssen Steuererklärungen korrigiert werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat die Berichtigungspflicht nach § 153 AO erweiter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.3 Verfahren bei der Verwaltungsbehörde

Rz. 19 Die Verwaltungsbehörde führt das Bußgeldverfahren nach den Bestimmungen des OWiG durch. Es ist ein schriftliches Verfahren. Der Umfang der Ermittlungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. In jedem Fall wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu äußern. Im gesamten Verfahren wird die Person, gegen die sich das Verfahren r...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.3 Strafverfahren

Rz. 14 Mit Eingang der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beginnt das Strafverfahren. Sachlich und örtlich zuständig ist in erster Linie das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Tatort liegt (§ 7 Abs. 1 StPO, § 24 GVG). Innerhalb des Amtsgerichts ist im Hinblick auf die Straferwartung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe im Regelfall der Strafri...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berücksichtigung der Beiträge von Grenzgängern zur Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung als Sonderausgaben

Leitsatz Trotz ihres Charakters als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG Altersvorsorgeaufwendungen vom Werbungskostenabzug ausnimmt, den Sonderausgaben zuweist und ihren Abzug der Höhe nach beschränkt. Sachverhalt Die Kläger, ein Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland, waren in den Jahren 2016 bis 2018 in der...§ 10 EStGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweites Versäumnisurteil: U... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K legt gegen ein Versäumnisurteil Einspruch ein. Ferner beantragt er, die Bearbeitung der Sache bis zu Entscheidungen in anderen Verfahren vor demselben Gericht und insbesondere über die dort anhängigen Besetzungs-, Verfahrens- und Sachrügen auszusetzen. Dem Antrag gibt das AG nicht statt und beraumt einen Termin im Oktober 2023 an. K beantragt, den Termin...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks

Leitsatz Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuerfreie Kompensationszahlungen für die Eingehung eines Vertrags

Leitsatz Wenn ein IT-Dienstleister seinem Kunden Kompensation dafür zahlt, dass dieser einen neuen Dienstleistungsvertrag abschließt, kann dies eine umsatzsteuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit sein (§ 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG). Sachverhalt Eine Genossenschaftsbank (Klägerin) wechselte im Streitjahr 2019 - ebenso wie offenbar weitere 400 Institutionen der genossenschaftlichen Finanzgruppe - ihr Kernbanksystem. Diese Migration war erforderlich geworden, weil verbundpolitisch die Entscheid...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Leitsatz 1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 ‐ IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789). 2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist. Normenkette § 41 ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr