Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten

Kommentar Das BMF hat den Vermerk über die Vorläufigkeit überarbeitet und nach Entscheidungen des BFH zur Besteuerung von Renten angepasst. Die Frage der angeblichen oder tatsächlichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renteneinkünften ist ein Dauerthemen. Nachdem im Jahr 2023 das Bundesverfassungsgericht Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat und vorgehend...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewertung von Forderungen

Leitsatz Maßgebend für eine Aktivierung ist, ob ein Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Bei einer in vollem Umfang bestrittenen Forderungen darf die gewinnwirksame Erfassung daher nicht erfolgen. Entscheidend ist der Ansatz in der Bilanz, nicht der unterjährige Ansatz in der Buchführung. Die Grundsätze gelten für bilanzierungspflichtige wie auch für freiwillig bilanzierende Steuerpflichtige. Sachverhalt Die Klägerin betrieb eine Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 3. Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einer Anteilsvereinigung ist der bewertungsrechtliche Grundbesitzwert/Bedarfswert der Grundstücke der Gesellschaft, deren Anteile erworben wurden, § 8 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG (zu 100 %, auch wenn z.B. nur 95 % der Anteile übergehen; bei mehreren Grundstücken sind mehrere Feststellungsbescheide erforderlich). Die Bemessungsgrundlage wird ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag

Kommentar Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche und Änderungsanträge, die wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsguthaben nach § 37 KStG anhängig waren, zurückgewiesen. Keine Erstattung eines fiktiven Solidaritätszuschlags Die Älteren werden sich noch erinnern: B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 36 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / 4. Verwerfung des Einspruchs im schriftlichen Verfahren

Wird gegen einen Vollstreckungsbescheid oder ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt und hält das Gericht den Einspruch für unzulässig, muss es keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen; vielmehr kann es nach § 341 Abs. 2 ZPO den Einspruch durch Urteil im schriftlichen Verfahren verwerfen. a) Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil Beispiel 6 Im Termin zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / b) Verwerfung des Einspruchs gegen Vollstreckungsbescheid

Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen, entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr. Beispiel 7 Im Mahnverfahren ist ein Vollstreckungsbescheid über 10.000,00 EUR ergangen. Hiergegen hat der Beklagte Einspruch eingelegt, allerdings erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Das Gericht verwirft daher den Einspruch im schriftlichen Verfahren als unzulässig. Eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / c) Verwerfung des Einspruchs im vereinfachten Verfahren

Eine Terminsgebühr entsteht auch dann nicht, wenn insoweit im Verfahren nach § 495a ZPO entschieden wird. Beispiel 8 Im Mahnverfahren ist ein Vollstreckungsbescheid über 500,00 EUR ergangen. Hiergegen hat der Beklagte Einspruch eingelegt, allerdings erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Das Gericht verwirft daher den Einspruch im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO als un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / a) Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil

Beispiel 6 Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte nicht. Der Kläger beantragt daraufhin den Erlass eines Versäumnisurteils, das dann auch ergeht. Der Streitwert beträgt 8.000,00 EUR. Der Beklagte legt persönlich Einspruch ein, den das Gericht mangels anwaltlicher Vertretung als unzulässig verwirft. Für das Erwirken des Versäumnisurteils erhält der Anwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / 3. Zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid

Ein zweites Versäumnisurteil setzt nicht unbedingt ein erstes Versäumnisurteil voraus. Es kann auch nach einem Vollstreckungsbescheid ergehen. Beispiel 5 Im Mahnverfahren ist ein Vollstreckungsbescheid über 10.000,00 EUR ergangen. Hiergegen hat der Beklagte Einspruch eingelegt. In dem daraufhin anberaumten Termin bleibt er säumig, sodass sein Einspruch durch zweites Versäumni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.1 Antrag nach § 34 Abs 14 S 2 KStG idF des JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die S 2 bis 7 des § 34 Abs 14 KStG blieben unverändert. Dadurch bleibt insbes auch S 2 der Vorschrift maßgeblich, nach dem der Antrag unwiderruflich ist und von der Kö (nur) bis zum 30.09.2008 bei dem für die Besteuerung zuständigen FA gestellt werden kann (Ausschlussfrist; s § 38 KStG Tz 85). Diese Regelung dürfte für diejenigen Unternehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / 1. Erstes Versäumnisurteil im Termin / Zweites Versäumnisurteil im Einspruchstermin

Beispiel 3 Im ersten Verhandlungstermin ist gegen den säumigen Beklagten ein Versäumnisurteil über 10.000,00 EUR ergangen. Hiergegen hat er Einspruch eingelegt. In dem daraufhin anberaumten Termin über den Einspruch und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte wieder nicht, sodass gegen ihn ein zweites Versäumnisurteil nach § 345 ZPO ergeht. Im ersten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden: Der als ArbN behandelte Stpfl kann, wenn Zweifel an seiner ArbN-Eigenschaft bestehen, gegen die Lohnsteuer-Anmeldung seines ArbG Einspruch einlegen. Zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 18 ff. Hat der ArbG die Steuerabzüge bereits an das FA überwiesen, kann der ArbN beim FA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / 2. Erstes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren / Zweites Versäumnisurteil im Termin

Ebenso ist abzurechnen, wenn das erste Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ergangen ist. Beispiel 4 Im schriftlichen Vorverfahren ist gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil über 10.000,00 EUR ergangen, da dieser seine Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt hat. Hiergegen hat er Einspruch eingelegt. In dem daraufhin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuern dürfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) festgesetzt werden, solange das FA den Fall nicht abschließend geprüft hat (§ 164 Abs 1 AO). Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Steuer idR ohne nähere Prüfung nach der > Steuererklärung festgesetzt wird. Das FA darf jedoch auch bei einer Steuerfestsetzung unter VdN von der Steue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem > Arbeitnehmer ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Regelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Das AG hat am 27.12.2021 einen Strafbefehl gegen den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen. Gegen diesen legte der als Wahlverteidiger tätige Verteidiger Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend nahm der Verteidiger mit Schriftsatz vom 22.2.2022 zu dem Tatvorwurf Stellung und regte eine Einstellung des Verfahrens an. Darauf erwiderte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzögerungsgeld

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzögerungsgelder sind > Steuerliche Nebenleistungen Rz 2ff (§ 3 Abs 4 Nr 1 AO). Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2c AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel ua für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt (vgl zB Neumann, DStR 2013, 1213), besonders im Rahmen der > Außenprüfung R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwirkung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Verwirkung" ist ein spezieller Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von > Treu und Glauben (BFH 83, 441 = BStBl 1965 III, 657): Derjenige, der sich mit der Verfolgung seines Rechts so lange zurückhält, dass die Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt, kann das Recht nicht mehr ausüben. Der Einwand der Verwirkung kann sowohl vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Bestimmung der... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren verteidigt, in dem ihm drei Fälle der Beleidigung zur Last gelegt wurden. Verfahrensgegenstand waren Äußerungen des Angeklagten gegenüber der von Januar 2022 bis Mai 2022 für ein Nachlassverfahren des AG Nürnberg zuständigen Richterin und gegenüber dem Präsidenten des OLG Nürnberg über den damaligen Präsidenten des AG N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Bestimmung der... / V. Besondere Bedeutung

Die Sache habe für den Angeklagten auch nicht deswegen besondere Bedeutung gehabt, weil nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl durch das AG die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen erfolgt ist. Zwar liege diese Strafe in dem Bereich, in dem Eintragungen in ein Führungszeugnis erfolgen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG). Das führe allerdings für sich genommen n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsakt

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verwaltungsakt (VA) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Ein VA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO). Dazu muss er inhaltl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Petition

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden" (Wortlaut Art 17 GG; vgl ebenso entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deuts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 210 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 211 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundbesitzwertes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Kosten im Zus... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist testamentarisch eingesetzte Miterbin nach der im Jahr 2017 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Alleinerbin ihres im selben Jahr vorverstorbenen Ehemanns. Die Eheleute hatten in einem Testament aus dem Jahr 2004 verschiedene Familienmitglieder angeführt, die nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten Erben oder V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 (§ 34 Abs 14 KStG idF des KroatienStAnpG) konnten einige Kö (bestimmte Wohnungsunternehmen und st-befreite Kö) einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung stellen; hierzu s § 38 KStG Tz 85ff. Von der Antragsberechtigung nach § 34 Abs 16 S 1 KStG idF des JStG 2008 ausgeschlos...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 3 Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 2)

Rz. 16 § 237 Abs. 2 BewG bestimmt die Ermittlung des Reinertrags für die landwirtschaftlichen Nutzung (§ 234 BewG Rz. 15). Die Vorschrift konkretisiert i. d. S. die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von Ackerland und Grünland (§ 234 BewG Rz. 15) sowie einer damit verbundenen Tierhaltung nach Maßgabe des § 241 BewG.[1] Die Bewertung der landwirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2023 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen

Leitsatz Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Ermittlung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrags für ein Einfamilienhaus in Sachsen. Sachverhalt Strittig war die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuerwerts. Die Antragsteller waren Eigentümer eines Einfamilienhauses aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags. Sie gaben eine Erklärung zum Grundsteuerwert ...mehr