Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Roscher, GrStG § 11 Persönliche Haftung / 1.3 Regelungszusammenhänge

Michael Roscher
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 8

Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG.

Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuerschuldner nach § 10 GrStG und der persönlich Haftende nach § 11 GrStG werden durch die dingliche Haftung nach § 12 GrStG nicht von ihrer persönlichen Haftung befreit. Die dingliche Haftung des Grundstücks nach § 12 GrStG bleibt von der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG unberührt.

Die Inanspruchnahme des persönlich Haftenden als Haftungsschuldner erfolgt durch Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO und Zahlungsaufforderung i. S. d. § 219 AO.

 
Wichtig

Als Rechtsschutz gegen die von der Gemeinde erlassenen Haftungsbescheide steht der Verwaltungsrechtsweg (Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten) sowie gegen die in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen von den Finanzbehörden erlassenen Haftungsbescheiden steht der Finanzrechtsweg (Einspruch und Klage vor den Finanzgerichten) offen.

Neben den grundsteuerrechtlichen Haftungstatbeständen in §§ 11, 12 GrStG können für Steuerschulden in bestimmten Fällen auch abgabenrechtliche Haftungsvorschriften (z. B. Haftung der Vertreter nach § 69 AO oder Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO) sowie außersteuerliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem bürgerlichen Recht (z. B. Erbenhaftung nach § 1967 Abs. 2 BGB) und dem Handelsrecht (z. B. Firmenfortführung nach § 25 HGB), einschlägig sein. Darüber hinaus kann sich die Haftung aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

 

Rz. 9

einstweilen frei

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    271
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    209
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    167
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    152
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    151
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    138
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    130
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    124
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    110
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    108
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    107
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    106
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    106
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    98
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    98
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    92
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    92
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    88
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    87
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    83
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Mit KI: Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Unternehmen
Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Organisationen

Rechtssicheres Fachwissen trifft auf künstliche Intelligenz im neuen Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Organisationen. Der KI-Assistent CoPilot Vereine & NPO setzt hier neue Standards für Ihre Recherche. Er beantwortet Ihre Fragen klar, blitzschnell und bequem im Dialog.

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren