Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.2 Übrige Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage

Rz. 24 § 44 Abs. 1 FGO verzichtet bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen lediglich auf die Durchführung des Einspruchsverfahrens als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage. Alle anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage müssen dagegen erfüllt werden.[1] Das gilt insbesondere für die in §§ 64 f. FGO gestellten Anforderungen an Form und Inhalt und die in §...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.1 Statthaftigkeit des Vorverfahrens

Rz. 12 Die Vorschrift betrifft damit nur Klagen in Fällen, in denen ein Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf statthaft ist und die Durchführung des Einspruchsverfahrens deshalb durch § 44 Abs. 1 FGO zur Zulässigkeitsvoraussetzung bestimmt wird.[1] Es sind dies im Wesentlichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen.[2] Die Vorschrift kommt dagegen nicht bei sonstigen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.3 Untätigkeit der Finanzbehörde

Rz. 17 Im Fall einer Untätigkeit der Finanzbehörde auf den Antrag des Stpfl. muss dieser nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO zunächst einen Untätigkeitseinspruch [1] einlegen[2], bevor er – bei fortgesetzter bzw. „doppelter“ Untätigkeit – nach § 46 FGO eine Untätigkeitsklage erheben kann.[3] Nach Auffassung der Rechtsprechung[4] und der überwiegenden Auffassung in der Literatur[5] kan...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.4 Fristmäßigkeit des Vorverfahrens

Rz. 18 Um das Vorverfahren überspringen zu können, müsste der Einspruch noch fristgemäß eingelegt werden können.[1] Die Einspruchsfrist beträgt grds. einen Monat seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Sie verlängert sich nach § 356 Abs. 2 AO aber auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Verwaltungsakt unterblieben oder unrichtig erteilt wurde.[2] Auch für die Sprun...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.1.1 "mehrere Berechtigte"

Rz. 61 § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO setzt voraus, dass „mehrere“ Berechtigte Rechtsbehelfe eingelegt haben. Er greift damit nicht ein, wenn nur ein Berechtigter verschiedenartige Rechtsbehelfe erhoben hat. In diesem Fall gelten die bereits oben (s. Rz. 20ff.) dargestellten Regelungen. Rz. 62 Die handelnden Personen müssen „Berechtigte“ sein, sie müssen also zur Einlegung des Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1 Zulässigkeit des Vorverfahrens

Rz. 8 Die Klage ist nach § 45 FGO unter den dort genannten Voraussetzungen "ohne Vorverfahren" zulässig. Die Vorschrift bestimmt damit eine Ausnahme von der in § 44 Abs. 1 FGO aufgestellten Regel, wonach eine Klage, in „den Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, […] vorbehaltlich der §§ 45 und 46 nur zulässig [ist], wenn das Vorverfahren über den a...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.5 Kein Einspruchsverzicht

Rz. 19 Hat der Stpfl. nach § 354 AO auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet, kann dieser Verzicht durch die Erhebung einer Sprungklage nicht umgangen werden. Der Einspruchsverzicht bewirkt somit auch wegen der Bestandskraft des Verwaltungsakts die Unbegründetheit der Sprungklage.[1] Darüber hinaus wird aber auch die Finanzbehörde ihre Zustimmung nicht erteilen, wenn ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.1 Voraussetzungen

3.1.1 "mehrere Berechtigte" Rz. 61 § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO setzt voraus, dass „mehrere“ Berechtigte Rechtsbehelfe eingelegt haben. Er greift damit nicht ein, wenn nur ein Berechtigter verschiedenartige Rechtsbehelfe erhoben hat. In diesem Fall gelten die bereits oben (s. Rz. 20ff.) dargestellten Regelungen. Rz. 62 Die handelnden Personen müssen „Berechtigte“ sein, sie müssen al...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 5 Rechtsfolge bei Nichtzustimmung oder Abgabe (Abs. 3)

Rz. 105 Stimmt die Behörde der Sprungklage nicht nach § 45 Abs. 1 FGO zu oder gibt das Gericht sie nach § 45 Abs. 2 FGO ab, ist die Klage nach § 45 Abs. 3 FGO als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln. Rz. 106 In diesem Fall wird die Rechtshängigkeit der Sprungklage rückwirkend beseitigt.[1] Aufgrund dessen entstehen keine Gerichtskosten [2], andererseits aber auch kein...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.2 Vorliegen eines Verwaltungsakts

Rz. 14 Der Inhalt des Verwaltungsakts ist für die Zulässigkeit der Sprungklage unerheblich, sodass insbesondere auch der Einspruch gegen eine Ermessensentscheidung übersprungen werden kann.[1] Allerdings begibt sich der Stpfl. selbst dadurch der Möglichkeit einer erneuten (kostenfreien) Überprüfung des Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde und erlangt nur die nach § 102 FG...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.4 Frist für die Zustimmung

Rz. 44 Die Zustimmung muss "innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift" erfolgen. Die einmonatige Frist wird nach § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 222 ZPO und §§ 187ff. BGB berechnet.[1] Sie ist nicht verlängerbar, weil dies nicht – wie von § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 224 Abs. 2 ZPO gefordert – ausdrücklich vorgesehen ist.[2] Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.6 Wirkung der Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 54 Durch die Zustimmung der Finanzbehörde wird die Sprungklage „zulässig“. Erst mit ihrem Eingang beim FG tritt die durch sie auflösend bedingte Rechtshängigkeit mit all ihren Wirkungen rückwirkend zum Zeitpunkt ihrer Erhebung ein.[1] Die Klage ist dann – vorbehaltlich einer Abgabe durch das Gericht nach § 45 Abs. 3 FGO – ohne Vorverfahren zulässig. Rz. 55 Wird der angefo...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.1 Zuständige Behörde

Rz. 36 Zuständig für die Zustimmung ist „die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat“. Nach § 367 Abs. 1 und 3 AO ist das die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die für den Steuerfall nachträglich zuständig geworden ist oder – in den Fällen des Auftragshandelns – nach § 367 Abs. 3 AO die Behörde, die für den Streitfall zustän...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 4.1.6 Frist

Frist Rz. 93 § 45 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmt, dass das Gericht die zulässige Sprungklage „innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Akten der Behörde bei Gericht, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Klagezustellung, durch Beschluss an die zuständige Behörde zur Durchführung des Vorverfahrens abgeben“ kann. Rz. 94 Für die Fristberechnung gilt § 54 Abs. 2 FGO i. V. m....mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 6.1.1 Anordnung eines dinglichen Arrests

Rz. 116 § 45 Abs. 4 FGO lässt das Überspringen des Vorverfahrens nur zu, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung eines dinglichen Arrests geltend gemacht wird. Die Anordnung eines dinglichen Arrests ist in § 324 AO geregelt. Danach kann die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 AO den Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 45 FGO regelt mit der Sprungklage keine eigene Klageart, sondern lediglich zwei Ausnahmen von dem in § 44 Abs. 1 FGO [1] genannten Erfordernis, wonach die zulässige Erhebung einer Klage die ganz oder teilweise erfolglose Durchführung eines Einspruchsverfahrens nach §§ 347ff. AO als außergerichtliches Vorverfahren voraussetzt[2]: Mit Zustimmung der Finanzbehörde und de...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 6.1.4 Weitere Voraussetzungen

Rz. 123 § 45 Abs. 4 FGO macht die Zulässigkeit einer Sprungklage zur Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der Anordnung eines dinglichen Arrests nicht von den anderen in den Abs. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen abhängig. Somit bedarf es in diesem besonderen Fall weder der Zustimmung der Behörde, die die Anordnung getroffen hat noch hat das FG die Möglichkeit, die Klage an d...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.49 § 357 AO (Einlegung des Einspruchs)

• 2021 Übermittlung des Einspruchs an die zuständige Behörde / § 357 Abs. 2 S. 4 AO Legt der Stpfl. bei einer unzuständigen Behörde Einspruch ein, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist der zuständigen Behörde übermittelt wird. Fraglich ist, ob es für die Anwendung von § 357 Abs. 2 S. 4 AO ausreicht, dass die Übermitt...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

• 2024 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Probleme im E-Rechtsverkehr / § 110 AO / § 56 FGO Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn das Fristversäumnis nicht verschuldet ist. Geltung hat dies auch im E-Rechtsverkehr. Bei der Absendung von elektronischen Dokumenten muss der Absender den Eingang anhand einer Eingangsbestätigung überprüfen. In diesem Zusammenhang ist...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.48 § 351 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte)

• 2020 Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahren gegen den Folgebescheid / § 351 Abs. 2 AO Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können grundsätzlich nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden. Es stellt sich die Frage, welche Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahme...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.7 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2023 Unrichtig bzw. unberechtigt ausgewiesene Steuer / Rechnungskorrektur und Rückzahlung / § 14c UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 8.12.2022, C-378/21 entschieden, dass ein Stpfl., der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung eine USt ausgewiesen hat, die aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL (= § 14c UStG) den zu Unrecht a...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2021 Verhältnis von § 1 AStG zur vGA / § 1 AStG / § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG als auch nach § 1 AStG vor, stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis § 1 AStG zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG steht. Diese Frage hat der BFH im Urteil v. 27.11.2019, I R 40/19 entschieden. Zu differenzieren ist danach, ob die Rech...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2021 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / § 227 AO Der EuGH hat mit Urteil v. 15.3.2007, C-365/05 entschieden, dass ein aufgrund seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger, der eine zu Unrecht geschuldete, aber in einer Rechnung ausgewiesene USt gezahlt hat, insoweit im Wege eines Direktanspruchs einen entsprechenden Rückersta...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2022 Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung / Keine Erstreckung auf andere Tatbestände / § 238 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Gesetzgeber den Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 neu geregelt. Die Neuregelung erstreckt sich nicht auf die Stundungs-, Hint...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.45 § 233a AO (Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen)

• 2021 Vollverzinsung / Zinssatz von 6 % verfassungswidrig / § 233a AO / § 238 Abs. 1 S. 1 AO Das BVerfG hat mit Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Es hat allerdings den insoweit geltenden Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO ab dem 1.1.2014 als nicht realitätsgerecht und damit als nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.32 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2021 Sachgegenständliche Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs als Veräußerung / § 23 EStG Fraglich und höchstrichterlich bisher noch nicht geklärt ist die Frage, ob die sachgegenständliche Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs eines Ehepartners zu einer Veräußerung führt. Dies dürfte zu verneinen sein. Mangels einer Gegenleistung liegt in diesen Fällen kein ent...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2021 Tarifermäßigung für Corona-Hilfen / Neustarthilfe für Soloselbständige / § 34 EStG / § 24 EStG Es stellt sich die Frage, ob für Corona-Hilfen die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vor dem Hintergrund anzuwenden ist, dass es sich bei ihnen um Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG und damit um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG han...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 4 TG-Sanierung

Ist vom Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ein Beschluss erfasst, die Kosten einer Tiefgaragen-Beton-Sanierung (Wände, Stützen, Decke, Boden) nur auf die Stellplatzeigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu verteilen? Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erfasst einen solchen Beschluss. Dies gilt auch dann, wenn die Kostentragungspflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Die wohl tiefgreifendste und "innovativste" Änderung zur Modernisierung der Außenprüfung ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens". Wird dieses nicht erfüllt, zieht es als neu geschaffene Sanktion ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" nach sich. Voraussetzungen Zunächst soll hier näher beleuchtet werden, was der Gesetzgeber unter einem qualifizierte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 2.1 Rechte Dritter (Abs. 1)

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann ebenso wie ein Verwaltungsakt in Rechte eines Dritten eingreifen. Der beim Verwaltungsakt gegebene Rechtsschutz wäre indessen gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht gegeben. Deshalb trifft Abs. 1 eine ausdrückliche Regelung, dass die schriftliche Zustimmung des Dritten erforderlich ist. Soweit lediglich einzelne Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG

Leitsatz Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, wenn und soweit eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Normenkette § 50d Abs. 9 Satz 4, § 1 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, Art. 14 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a und d DBA-Luxemburg 2012, § 69, § 128 Abs. 3, § 135 Abs. 1 FGO Sachverhalt Die im Inland wohnhaften Antragsteller und Beschwerd...AdV§ 69 FGOAdVFG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2025, 1 V 1398/25mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

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FoVo 03/2026, Der geeignete... / I. Das Problem

Streit um den Beginn der Einspruchsfrist Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner bestreitet, dass ihm der Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt worden sei, und hat Einspruch eingelegt. Der Vollstreckungsbescheid wurde dem Schuldner im Wege der Ersatzzustellung nach § 180 ZPO zugestellt. Der Postbote hat den Schuldner und auch keine sonst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Wissentliche P... / 2 Aus den Gründen:

[8] Mit der gegebenen Begründung durfte das BG nicht annehmen, dass der Versicherungsschutz nach Ziff. 6 ULLA ausgeschlossen sei. [9] 1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes nach Ziff. 6 ULLA setzt voraus, dass gerade die Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, wegen der die versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Pers-Ges hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 12.1...mehr