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Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________,

ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns

Frau/Herr _________________________,

in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündigungsschreiben vom _________________________, welches unserem Mandanten am _________________________ zugegangen ist, liegt uns vor.

[Zusätzlich bei Zurückweisung der Kündigung:

Die unserem Mandanten am _________________________ zugegangene Kündigung, die von _________________________ unterzeichnet worden ist, weisen wir mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde gem. § 174 BGB zurück. Unserem Mandanten ist eine Kündigungsbefugnis von _________________________ nicht bekannt. Darüber hinaus beanstanden wir die Vertretungsmacht von _________________________ gem. § 180 S. 2 BGB.]

Unser Mandant wendet sich gegen die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung und bittet diese für gegenstandslos zu erklären. Unserem Mandanten ist an einer einvernehmlichen außergerichtlichen Regelung der Angelegenheit gelegen. Er hat uns daher ausdrücklich beauftragt, mit Ihnen eine außergerichtliche Einigung bezogen auf die Kündigung und alle nachfolgend in diesem Schreiben aufgeführten Ansprüche zu suchen. Bitte rufen Sie bzw. die von Ihnen gegebenenfalls beauftragten Rechtsanwälte den Unterzeichner an, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu erörtern.

Unabhängig davon, möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Punkte zu beachten und die erbetenen Erklärungen schriftlich abzugeben.

1.

Unser Mandant ist gerne bereit, seine arbeitsvertraglichen Pflichten auch über den _________________________ (Ende der Kündigungsfrist) hinaus zu erfüllen. Er wird auch nach diesem Zeitpunkt im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen Ihren Arbeitszuweisungen Folge leisten. Unser Mandant ist grundsätzlich daran interessiert, auch zu veränderten Arbeitsbedingungen in Ihrem Hause bzw. in anderen Betrieben der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, also z.B. der GmbH, bei der der Arbeitnehmer angestellt ist) weiterbeschäftigt zu werden. Unser Mandant ist bereit, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen durchzuführen, um auf einem etwaigen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden zu können.

[Nur bei falscher Berechnung der Kündigungsfrist:

Wir bitten um Bestätigung, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der _________________________ und unserem Mandanten wegen der _________________________ (z.B. gesetzlichen, tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen etc.) Kündigungsfrist von _________________________ zum _________________________ – unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der Kündigung – frühestens am _________________________ endet.]

[Nur für den Fall, dass der Arbeitsvertrag nicht den Anforderungen des Nachweisgesetzes entspricht:

Der Arbeitsvertrag vom _________________________ entspricht nicht den Anforderungen an das Nachweisgesetz, vgl. § 2 NachwG. Wir bitten um Übersendung eines Arbeitsvertrags bzw. eines schriftlichen Nachweises, der die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthält. Dies sind insbesondere Angaben zu _________________________.]

2.

Aus der Kündigungserklärung ergibt sich, dass die _________________________ das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht. Sie werden um Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gebeten, das sich auf Leistung und Führung erstreckt, damit unser Mandant sich bei anderen Arbeitgebern bewerben kann. Wir bitten ausdrücklich um Erteilung eines Zwischenzeugnisses, da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitnehmer hierauf einen Anspruch hat (BAG v. 27.2.1987, AP Nr. 16 zu § 630 BGB; BAG v. 4.11.2015, 7 AZR 933/13) und bei einem Zwischenzeugnis nicht zum Ausdruck kommt, dass dem Arbeitnehmer gekündigt worden ist. Die Bewerbung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis erhöht die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers und liegt daher aufgrund der Regelung des § 615 BGB auch in Ihrem Interesse.

3.

Wir möchten Sie bitten, die der Kündigung zugrunde liegenden Gründe umgehend mitzuteilen, damit die Erfolgsaussichten einer eventuellen Kündigungsschutzklage geprüft und beurteilt werden können. Zur Mitteilung der Kündigungsgründe sind Sie aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht (beziehungsweise bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung: "gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 BGB") verpflichtet. Durch die Nichterfüllung dieser Pflicht können Sie sich schadensersatzpflichtig machen.[4] Für den Fall, dass die Kündigung mit betrieblichen Erfordernissen begründet werden wird, bitten wir die Gründe anzugeben, die zu einer etwa getroffenen Sozialauswahl geführt haben. Dies gilt auch für Gründe, die zur Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl geführt haben. Zu der Mitteilung der Gründe sind Sie gem. § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG verpflichtet. Bitte teilen Sie uns ohne weitere Aufforderung mit, wenn sich die zum Kündig...

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