Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 17 Persönliche Steuer für den Unternehmer

Auch wenn erfahrungsgemäß in den ersten Jahren mangels eines hohen Gewinns wenig Einkommensteuer anfällt und die ersten Steuererklärungen unter optimaler Ausnutzung der Abgabefristen erst einige Zeit nach der Gründung vorliegen, muss der Steuerberater den Gründer darauf hinweisen, dass ein bestimmter Betrag für die künftige Einkommensteuer beiseite gelegt werden sollte, aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.11 Steuern und Abgaben

Rz. 200 Bei der Frage der Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern und Abgaben muss zunächst danach unterschieden werden, ob der Anspruch sich, wie regelmäßig, gegen die Finanzbehörden oder ausnahmsweise gegen eine Privatperson (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG) richtet. Soweit die Privatperson erstattungspflichtig ist, hand...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Definition des Begriffs Land- und Forstwirtscha...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine am … 2008 errichtete Familienstiftung i.S.d. Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in X/Schweiz. Stifterin ist die Z-Stiftung, ebenfalls aus der Schweiz. Die Klägerin verfolgt nach Art. A der Stiftungsurkunde sowie des durch den Stiftungsrat beschlossenen Stiftungsreglements keinerlei wirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfälle bei Vermietung von Wohnraum

Rz. 59 [Autor/Stand] Neben den Abgrenzungsproblemen, die sich aus der Frage der Zuordnung von Flächen zur Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen ergeben, spielt die Abgrenzung zwischen diesen beiden Vermögensarten auch eine Rolle in den Fällen, in denen land- und forstwirtschaftliche Wohngebäude an fremde Dritte vermietet werden. Rz. 60 [Autor/Stand] Um eine einheit...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der sozialrechtliche Rang

Mit den vorstehend beschriebenen Gesetzesänderungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern. Soweit Unterhaltsansprüche beim Einkommen unberücksichtigt bleiben und der Regressausschluss wirkt, gilt die Maxime vom Primat des Unterhaltsrechts vor dem Sozialrecht nicht mehr. Als primäre Leistung treten die verschiedenen Hilfen des SGB X...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Bevor bei der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Deutschland und/oder der ausländische Staat besteuern darf, ist zu prüfen, wie diese Gesellschaft zu qualifizieren ist. Praxis-Beispiel Qualifikation ausländischer Gesellschaften Der Mandat A ist an der ungarischen X Kozkereseli Larasasag beteiligt. Diese hat nach ungari...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.1 Verfahren ab 2015

Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflichteten beantragt hatte....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anr...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.6 Zeile 35

Diese Zeile ist nur bei einer Organgesellschaft auszufüllen, wenn der Organträger keine Körperschaft ist und damit der Einkommensteuer unterliegt. In diesem Fall ist die Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, abgezogen werden soll gem. § 34c Abs. 2 EStG. Vgl. zu weiteren Ausführungen Zeile 42.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.6 Zeile 40

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn der Organträger keine Körperschaft ist und damit der Einkommensteuer unterliegt. In diesem Fall ist die Steuer einzutragen, die statt angerechnet zu werden, abgezogen werden soll gem. § 34c Abs. 2 EStG. Vgl. zu weiteren Ausführungen Zeile 42.mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen, wie auch die Ermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Kapitalertragsteuer ist, wie die Lohnsteuer, eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie hat bei Privatanlegern regelmäßig Abgeltungswirkung. Ansonsten wird sie generell auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Rechtsgrundlagen für den Kapitalertragsteuerabzug sind die §§ 43–45e EStG. Die Kapitalertragsteuer wird en...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.1 Vor Zeilen 36–40

In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt auch die Daten d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 7 Steuerbescheinigung

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen. Die Vorschrift des § 45a Abs. 2 EStG regelt die Steuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge bzw. die der auszahlenden Stelle. Die Bescheinigung kann elektronisch üb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.1 Einkommensteuer

Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger DBA, nunmehr aber auch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsichtsrecht in die Akten des Finanzamts

Leitsatz Es besteht nach der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakten des Finanzamts. Sachverhalt Die Kläger begehren unter Hinweis auf Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO Einsicht ihre Einkommensteuerakte. Ein entsprechender Antrag, der auf die Regelungen der AO gestützt wurde, wurde vom Finanzamt bereits abgelehnt und ist Gegenstand eines geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einkommensteuer

Rz. 14 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Einkommensteuer auslösen. Dies kann der Fall sein, wenn eine einkommensteuerrechtliche Verstrickung vorlag. Diese ist beispielsweise gegeben, wenn Betriebsvermögen i.R.d. Erfüllung des Vermächtnisses entnommen wird (§ 4 Abs. 1 EStG). Dies kann zur Realisierung stiller Reserven führen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / II. Einkommensteuer

Rz. 16 Der Vorerbe versteuert das eigene Einkommen sowie die Einnahmen aus der Vorerbschaft. Hieraus können im Einzelfall Härten sowohl für Vor- als auch für Nacherben folgen. Beispiele: Vorerbe hat einen Veräußerungsgewinn voll zu versteuern, obschon ihm der Gewinn als Surrogat nicht dauerhaft verbleibt. Oder der Vorerbe nutzt einen Verlust für sich steuermindernd aus, den ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einkommensteuer

Rz. 15 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Einkommensteuer auslösen, wenn eine einkommensteuerrechtliche Verstrickung vorlag. Eine einkommensteuerliche Verstrickung mit einkommensteuerlichen Folgen kann vorliegen, wenn Betriebsvermögen i.R.d. Erfüllung des Vermächtnisses entnommen wird (§ 4 Abs. 1 EStG). Dies kann zur Realisierung stiller Reserven führen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einkommensteuer

Rz. 66 Die einkommensteuerlichen Probleme, die bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auftreten können, sind vielfältig und es können sich teilweise regelrecht dramatische Auswirkungen ergeben, wenn bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die steuerliche Seite nicht ständig "im Auge behalten" wird. Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH sind Erbfall ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 3. Einkommensteuer

Rz. 10 Veräußert ein Miterbe seinen Erbteil, zu dem ein gesamthänderisch gebundener Betriebsvermögensanteil gehört, an einen Dritten außerhalb der Erbengemeinschaft, so kann, wenn der Kaufpreis über dem Buchwert liegt, dies einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn auslösen, §§ 16, 34 EStG.[10] Die unentgeltliche Übertragung der gesamten Erbschaft einschließlich des Betriebs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einkommensteuer

Rz. 41 Dem begünstigten Erben wird i.R.d. Teilungsanordnung regelmäßig nicht bloß der Gegenstand, sondern dazu auch die Früchte, die der Gegenstand abwirft, zugewiesen. In diesem Fall ist die Teilungsanordnung einkommensteuerrechtlich zu beachten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Teilungsanordnung auch wie vom Erblasser vorgesehen vollzogen wird.[109] Der BFH ist damit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 346 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 8 Im Zweifel ist für die Beurteilung, welche Personen der betreffenden Gruppe angehören, der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Dies gilt auch im Falle einer bedingten oder befristeten Verfügung. Für den Fall, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Person vorhanden ist, welche dem bezeichneten Personenkreis angehört, ist die Verfügung unwirksam, es sei denn, es lässt sich d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Betriebsvermögen

Rz. 69 Befindet sich Betriebsvermögen (vgl. hierzu § 95 Abs. 1 S. 1 BewG i.V.m. § 15 Abs. 1 u. 2 EStG) im Nachlass, so ist höchste Aufmerksamkeit bei der Auseinandersetzung geboten. Zwar sollten im Idealfall bereits zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sein, um das unerwünschte Verwirklichen von Steuertatbeständen zu verhindern. Aber auch bei der Ausein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / VIII. Steuerliche Fragen

Rz. 10 Nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 ErbStG unterliegt auch die vorweggenommene Erbfolge der Schenkungsteuer. Die in §§ 16, 17 ErbStG vorgesehenen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass die Freibeträge bei der Schenkung mehrfach in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist, dass die Schenkung einer Erbfolge gleichkommt. Steuerschuldner ist n...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 32 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 364 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte. Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösende Verä...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Ausgleichzahlungen

Rz. 67 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass "versilbert", sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen fließen vor allen Dingen auch dann, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 10 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Ansprüche auf Steuererstattungen [129] fallen insgesamt in den Nachlass, wenn nur der Erblasser steuerpflichtige Einkünfte hatte. Haben beide Ehegatten verdient, so wird empfohlen, eine Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen. Richtiger ist es jedoch, wie bei der Behandlung dieser Ansprüche beim Zugewinnausgleich, diese im Verhältnis d...mehr