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Der Vorerbe versteuert das eigene Einkommen sowie die Einnahmen aus der Vorerbschaft. Hieraus können im Einzelfall Härten sowohl für Vor- als auch für Nacherben folgen. Beispiele: Vorerbe hat einen Veräußerungsgewinn voll zu versteuern, obschon ihm der Gewinn als Surrogat nicht dauerhaft verbleibt. Oder der Vorerbe nutzt einen Verlust für sich steuermindernd aus, den letztlich der Nacherbe wirtschaftlich zu tragen hat. Hier ist an Ausgleichsansprüche zu denken.[32]

[32] Im Einzelnen MüKo/Grunsky, § 2111 Rn 41 f.; Naeve, Die Auswirkungen der Einkommensteuer auf die Aufteilung von Erbschaftsvermögen und Nutzungen zwischen Vor- und Nacherben, Diss. Bielefeld 1995.

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