Rz. 10

Nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 ErbStG unterliegt auch die vorweggenommene Erbfolge der Schenkungsteuer. Die in §§ 16, 17 ErbStG vorgesehenen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass die Freibeträge bei der Schenkung mehrfach in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist, dass die Schenkung einer Erbfolge gleichkommt. Steuerschuldner ist nach § 20 ErbStG sowohl der Erwerber als auch der Schenker; übernimmt der Schenker die Steuerlast, dann wird sie der Schenkung zugerechnet, § 10 Abs. 2 ErbStG. Beide Vertragsparteien sind, wenn der Vertrag nicht vor einem Notar geschlossen wird (§ 30 Abs. 3 ErbStG), gegenüber dem FA anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 u. 2 ErbStG. Bei Grundstücken fällt die Erwerbsteuer nicht zusätzlich an, § 3 Nr. 2 GrEStG. I.R.d. Einkommensteuer können Anschaffungskosten geltend gemacht werden; hierzu gehören die sog. Gleichstellungsgelder für Geschwister, Abstandszahlungen an die Eltern oder auch die Übernahme von Schulden, nicht aber die Gewährung von Versorgungsleistungen.[29] Bei einem entgeltlichen Erbvertrag stellen die erbrachten Gegenleistungen Nachlassverbindlichkeiten dar, die bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen sind.[30]

[29] Vgl. Schmidt-Liebig, BB 1986, 2244.
[30] BFH FamRZ 1995, 481 = ZEV 1995, 117.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge