Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Ausgleichzahlungen

Rz. 67 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass "versilbert", sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen fließen vor allen Dingen auch dann, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Ansprüche auf Steuererstattungen [129] fallen insgesamt in den Nachlass, wenn nur der Erblasser steuerpflichtige Einkünfte hatte. Haben beide Ehegatten verdient, so wird empfohlen, eine Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen. Richtiger ist es jedoch, wie bei der Behandlung dieser Ansprüche beim Zugewinnausgleich, diese im Verhältnis d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 10 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 74–79)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1 Einkommensteuer

1.1 Begriffserläuterung Erschließungsbeiträge dienen der Deckung des Aufwands für die Herstellung – bei Straßen, Wegen, Parkflächen, Grünanlagen und Plätzen auch der Verbesserung –, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. Nach § 123 BauGB ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Die Erschließungsanlagen sollen "entsprechend den Erfordernissen der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2019 / 6.6 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte sowie Hinzurechnungsbeträge nach dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 7 Grundstücks­veräußerung

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4 Beiträge für die Erneuerung oder Modernisierung bereits vorhandener ­Erschließungsanlagen

1.4.1 Grundsätzliche Behandlung Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.5 Beiträge für eine Zweit- oder Mehrfacherschließung

1.5.1 Grundsätzliche Behandlung der Beiträge Beiträge für die Zweiterschließung eines Grundstücks – etwa durch die erstmalige Herstellung einer weiteren Erschließungsanlage - sind nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln bzw. im betrieblichen Bereich als nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu aktivieren, wenn sich du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7 Vom Erbbauberechtigten übernommene ­Erschließungskosten

1.7.1 Erbbaurecht im Betriebsvermögen In der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten sieht die Rechtsprechung ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6 Private Erschließungsmaßnahmen

1.6.1 Erstmalige Erschließung des Grundstücks durch eine Privatstraße Der Grundsatz, dass Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme Anschaffungskosten des Grund und Bodens darstellen, gilt nicht für den Fall, dass Anlieger auf eigene Rechnung eine ihnen gehörende Privatstraße mit Versorgungsanschlüssen errichten.[1] In diesem Fall erwerben die Anlieger die zur Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.2 Abgrenzung zu den Hausanschlusskosten

Von den Erschließungs- oder Anliegerbeiträgen im vorgenannten Sinne zu unterscheiden sind die sog. Hausanschlusskosten, d. h. die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung, soweit es sich um ­Anlagen des Eigentümers oder um Kosten für die Hauszuleitung des Versorgungsträgers auf dem Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 7.5 Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich nach § 35a Abs. 3 EStG die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.1 Begriffserläuterung

Erschließungsbeiträge dienen der Deckung des Aufwands für die Herstellung – bei Straßen, Wegen, Parkflächen, Grünanlagen und Plätzen auch der Verbesserung –, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. Nach § 123 BauGB ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Die Erschließungsanlagen sollen "entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich durch grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.1 Erstmalige Erschließung des Grundstücks durch eine Privatstraße

Der Grundsatz, dass Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme Anschaffungskosten des Grund und Bodens darstellen, gilt nicht für den Fall, dass Anlieger auf eigene Rechnung eine ihnen gehörende Privatstraße mit Versorgungsanschlüssen errichten.[1] In diesem Fall erwerben die Anlieger die zur Erschließung ihres Grundstücks zu errichtende Straße (anteilig) als sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.1 Erbbaurecht im Betriebsvermögen

In der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten sieht die Rechtsprechung ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.5.1 Grundsätzliche Behandlung der Beiträge

Beiträge für die Zweiterschließung eines Grundstücks – etwa durch die erstmalige Herstellung einer weiteren Erschließungsanlage - sind nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln bzw. im betrieblichen Bereich als nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu aktivieren, wenn sich durch die Zweiterschließung der Wert des Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.2 Ersetzung der privaten Erschließungsanlage durch eine erstmalige öffentliche Einrichtung

Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die ­öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird. Dies ist der Fall, wenn sich die öffentliche Erschließungsmaßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.2 Einzelfälle

Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.2 Erbbaurecht im Privatvermögen

Behandlung beim Erbbauberechtigten Nach Verwaltungsauffassung gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort in voller Höhe abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.3 Beiträge für erstmalige Erschließungsmaßnahmen

Beiträge zu einer erstmals durchgeführten Erschließungsmaßnahme sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzurechnen.[1] Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass der erstmalige Anschluss an öffentliche Einrichtungen die Bebauung eines Grundstücks erst ermöglicht und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.5.2 Einzelfälle

Eckgrundstück Ein höherer Wert aufgrund einer durch eine Zweiterschließungsmaßnahme entstandenen Ecklage ist nicht generell, sondern allenfalls bei Grundstücken an Geschäftsstraßen sowie bei Grundstücken an Wohnstraßen anzunehmen, wenn auf ihnen Gebäude mit gewerblich genutzten Räumen, z. B. Eckläden oder Gastwirtschaften errichtet werden können. Dagegen bedingt die Ecklage k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

Der Steuerpflichtige kann Unterhaltsaufwendungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs kommt es nicht an.[1] Erwach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / C. Steuern

Rz. 134 Bei Abfindungsvergleichen vergessen viele Kollegen, neben allgemeinen Vorbehalten vor allem den Versteuerungsvorbehalt mit in die schriftliche Abfindungserklärung aufzunehmen (vgl. auch § 9 Rdn 627 f.). Das ist dann im Zweifel ein klarer Regressfall für den Anwalt. Rz. 135 Beachte Der gesamte Kapitalbetrag anstelle der laufenden Schadensersatzrente, die selbst zu vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Steuern

Rz. 627 Unfallbedingte Steuererleichterungen und -ersparnisse entlasten den Schädiger nicht, soweit es nicht dem Zweck der Steuervergünstigung widerspricht (BGH NZV 1995, 63). Hat der Verletzte aber – wie sich oft erst später, u.U. nach einer Steuerprüfung herausstellt – Steuern nachzuzahlen, hat ihn der Schädiger von dieser Steuerpflicht freizustellen. Rz. 628 Vor Fälligkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 1.2.2 Wahl der Sofortversteuerung

Bei Wahl der Sofortversteuerung wird die Differenz zwischen dem Barwert der Rente – nach Abzug der vom Veräußerer getragenen Veräußerungskosten – und dem Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung als Veräußerungsgewinn versteuert. Die zufließenden Rentenzahlungen unterliegen nur noch mit ihrem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 5.1 Steuerliche Folgen beim Verkäufer

Kaufpreisraten, die anlässlich der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausnahme: Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.[1] Werden die Kaufpreisraten verzinst [2], sind die Zinsen beim Veräußerer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[3] Haben die Vertragsparteien unverzinsliche Rat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 2.6 Steuerliche Folgen auf der Verkäuferseite

Der in der monatlichen Rente enthaltene Ertragsanteil zählt beim Verkäufer zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und muss dort als Einnahme versteuert werden. Erhöht sich die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel, ist auch der Mehrbetrag nur in Höhe des Ertragsanteils als sonstige Einkünfte steuerbar. Achtung Verkauf kann ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Geringverdiener/Einkommensgrenze

Rz. 243 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der bAV-Förderbetrag soll eine bAV für Geringverdiener fördern. Die Förderung kann der ArbG nur für diejenigen ArbN beanspruchen, deren laufender stpfl > Arbeitslohn bei Beitragszahlung eine bestimmte Höhe nicht überschreitet; die Einkommensgrenze (§ 100 Abs 3 Nr 3 EStG) beträgt 2 200 EUR bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum und 73,34...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschluss des Lohnkontos

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der ArbG das für jeden ArbN zu führende Lohnkonto abzuschließen (§ 41b Abs 1 Satz 1 EStG). Ist das Lohnkonto geschlossen und die LSt-Bescheinigung der FinVerw übermittelt, darf der ArbG den LSt-Abzug nicht mehr ändern (§ 41c Abs 3 Satz 1 EStG). Zu Einzelheiten > Lohnkonto ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 M...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Abtretung des Anspruchs auf > Arbeitslohn richtet sich nach § 398 BGB. Soweit der Arbeitslohn unpfändbar ist (vgl §§ 850ff ZPO), kann er auch nicht wirksam abgetreten werden (vgl § 400 BGB; BAG 96, 266 vom 21.11.2001 – 9 AZR 692/99, DB 2001, 650). Eine allgemeine Gehaltsabtretung umfasst nicht den Erstattungsanspruch gegen das FA nach ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Einkommensteuer

Rz. 172 Führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen für die Erben fort (Vollmachtslösung oder Treuhandlösung), so gilt nur der Erbe als Unternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts.[175]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen geltenden Sonderbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 89 Gleichgültig, ob bzw. welche Regelungen in der Satzung einer Kapitalgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbart sind, wird der Anteil zunächst im Weg der Gesamtrechtsnachfolge (insoweit also keine Singularsukzession) vererbt. Dies hat keine einkommensteuerrechtlichen Folgen, weder für den oder die Erben noch auf der Ebene des Erblassers. Kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 84 Die Eintrittsklausel ermöglicht, wie gesagt, einen Eintritt in die Gesellschaft, aus der der Verstorbene durch seinen Tod ausgeschieden ist. Eine automatische (erbrechtlche) Nachfolge findet hier gerade nicht statt. Somit kann sich eine steuerpflichtige Bereicherung des Eintrittsberechtigten von vornherein nur ergeben, wenn er von seinem Eintrittsrecht Gebrauch macht....mehr