Rz. 172
Führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen für die Erben fort (Vollmachtslösung oder Treuhandlösung), so gilt nur der Erbe als Unternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts.[175]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen