Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Gemeinsame Empfehlungen der BAR, veröffentlicht auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de), z. B.: Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess", Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung". Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) , veröffentlicht auf der Websit...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Leistungsempfänger, die sich bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet aufhalten, ist der Anlass zur Gewährung der (abgesenkten) Leistungen nach dem AsylbLG, nämlich der nur vorübergehende Aufenthalt und die fehlende Integration, fraglich. Dem sollen die Regelungen der Vorschrift Rechnung tragen, indem Vorschriften des SGB XII und des SGB IX (Eingliederungshilfe) ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.3 Adaption bei Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 25 Bei Abhängigkeitskranken dient die Adaption im Anschluss an eine Entwöhnung dem Zweck, den Betreffenden auf Dauer in Beruf und Gesellschaft zu integrieren (z. B. Aufbau einer festen Tagesstruktur) und ihn dadurch vor Rückfällen zu schützen. Vom Inhalt her beinhalten Adaptionsmaßnahmen überwiegend Hilfen arbeits- und sozialtherapeutischer Art wie Arbeits- und Haushalts...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.1 Überblick

Rz. 21 § 42 befasst sich mit den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1). Ziel ist, Behinderungen einschließlich Krankheitsfolgen zu beseitigen oder zu mindern. Die Leistungen der Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) setzen nicht bei der "Behandlung" einer Behinderung an, sondern sollen dem Menschen mit Behinderung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantw...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.2 Hilfsmittel

Rz. 23 Als Hilfsmittel i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen wegen des Wortlautes des § 47 Abs. 1 nur bewegliche Sachen in Betracht. Hilfsmittel, die z. B. mit dem Wohngebäude fest verankert sind (Treppenlift, Haltegriffe im Bad, usw.), kann der Rehabilitationsträger nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligen. Ferner ist e...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, also das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungso...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. II. Bedarf der Mutt...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX

Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 SGB IX umfasst der 1. Teil Leistungen zur m...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 141 SGB IX

Rz. 34 Auch § 141 SGB IX hat durch das BTHG einen neuen Regelungsgehalt erhalten. Die Vorschrift entspricht nun dem § 93 SGB XII. Hat die leistungsberechtigte Person einen Anspruch gegen einen oder mehrere Dritte, so muss der Eingliederungshilfeträger dennoch Leistungen erbringen, sofern der Anspruch zunächst nicht realisierbar ist. Anschließend ist aber trotzdem der Nachrang...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Handbücher/Monographien

Bieresborn/Schafhausen, Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 6. Auflage 2024 (zit.: MAH SozR/Bearbeiter) Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 11. Auflage 2023 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Buth/Hermanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. Auflage 2022 Foerste, Insolvenzrecht, 8. Auflage 2022 Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Auflage 2...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.3 [Behinderte Kinder → Zeile 21]

Kinder, die infolge einer Behinderung außerstande sind, selbst (finanziell) für ihren Unterhalt zu sorgen, können unabhängig vom Alter berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. bzw. u. U. 27. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder mit Behinderung Behinderte Kinder können ohne Altersbegrenzung berücksichtigt werden, wenn die Behinderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 5 Verlängerung der Arbeitszeit in nicht-tarifgebundenen Betrieben

Sowohl die Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit als täglicher Spitzenwert als auch die Erweiterung des Arbeitszeitvolumens durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst besteht auch für nicht-tarifgebundene Betriebe, wenn diese sich zumindest fachlich und räumlich im Geltungsbereich eines einschlägigen Tarifvertrags, der Abweichungsregelungen beinhaltet, befinde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewerbesteuerfreiheit der ambulanten Eingliederungshilfe

Die Tätigkeit i.R.d. ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist gewerbesteuerfrei. Nach Auffassung des FG ist gewerbesteuerlich keine Eingrenzung der Rehabilitation auf eine "medizinische Rehabilitation" i.S.d. SGB V (mit Kostentragung durch die gesetzliche Krankenversicherung) geboten. F...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1 Verpflichtungen/Verantwortlichkeiten der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 4 Bereits nach § 86 SGB X sind sowohl die Leistungsträger i. S. d. SGB als auch ihre Verbände und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X) verpflichtet, bei der rehabilitationsübergreifenden Leistungserbringung eng zusammenzuarbeiten. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen, Zuständigkeiten vereinheitlic...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 SGB IX; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046). Abs. 1 Nr. 2 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit redaktionell angepasst, und zwar aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.3 Selbstständige und eigenverantwortliche Leistungsentscheidungen (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 6 Abs. 2 nehmen die Rehabilitationsträger ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Aus der Aufzählung von Zuständigkeiten ergeben sich deshalb – abgesehen von der Regelung des § 6 Abs. 3 – grundsätzlich keine Mitplanungs-, Mitverwaltungs- und Mitentscheidungsbefugnisse für andere Rehabilitationsträger oder sonstige Stellen (vgl. BT-Drs. 14/5074...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.6 Zuständigkeit bei Trägerübergang (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind die Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass andere Rehabilitationsträger rechtzeitig informiert und eingebunden werden, wenn die Zuständigkeit zur Leistungsgewährung von dem einen auf den anderen Rehabilitationsträger übergeht. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass die Verantwortung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit auch de...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Die Regelung entspricht dem bis 31.12.2017 geltenden § 12. Neben redaktionellen Anpassungen wurde im Verhältnis zur Vorgängervorschrift lediglich in Abs. 1 die Nr. 6 ...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Inkrafttreten des SGB IX (2001) kam es in manchen Fällen zu teils erheblichen Leistungsverzögerungen, weil Anträge auf Rehabilitationsleistungen lange unbearbeitet blieben. Das lag daran, dass zeitliche Vorgaben zur Bearbeitung von Rehabilitationsanträgen nicht bestanden und dass sich die Rehabilitationsträger teilweise viele Monate darüber stritten, wer im Ein...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.3 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Haushaltsaufnahme des Kindes zu Erwerbszwecken

Rn. 260 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 1 Nr 2 EStG idF StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) ist, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Kind nur dann nicht als Pflegekind anzusehen, wenn es der StPfl in seinen Haushalt zu Erwerbszwecken aufgenommen hat. Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber auf BFH v 29.01.2003, VIII R 71/00, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.1 Überblick

Rz. 6 § 47 regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Heilbehandlung (= medizinischen Rehabilitation) zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.4 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung

Rz. 35 Für Schüler und Studierende kommen im Rahmen von Leistungen zur Bildung (vgl. § 75) entsprechende Hilfsmittel in Betracht, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten oder ihnen eine angemessene "Schulbildung" zu ermöglichen. Hierunter versteht man die vorschulische, die schulische und die hochschulische Aus- und Weiterbildung. Vorrangig geht es bei diesen Hilfsmitteln um...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 123 sieht eine befristete Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier vor. Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 zur Durchführung der dort näher bestimmten Modellvorhaben in das Gesetz...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.3 Beschlussempfehlungen nach Abs. 3

Rz. 8 Die Förderung von Modellvorhaben durch den Spitzenverband Bund setzt nach Abs. 1 Satz 5 voraus, dass diese den Empfehlungen nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 entsprechen (vgl. Rz. 6). Verantwortlich für den Beschluss der nach dieser Vorschrift einvernehmlich festzulegenden Empfehlungen ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Verband der privaten Kra...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 2 Gründe:

[7] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [8] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [9] Dem Kläger stehe aufgrund der nach § 93 Abs. 1 SGB XII wirksamen Überleitung gegen den Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 und § 818 BGB ein Anspruch auf Zahlung von 6.811,44 EUR zu. Dies...mehr