Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 5/2024. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011, 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016, 169. Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, 8. Aufl. 2024. Pietzcker, Grenzen des...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.2 Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFFs)

Rz. 30 Die interdisziplinären Frühförderstellen (IFFs) diagnostizieren, behandeln, fördern und beraten Kinder mit Entwicklungsverzögerungen bzw. mit drohenden oder bereits eingetretenen Behinderungen interdisziplinär in Form von Komplexleistungen (Rz. 24 ff.) – und zwar von der Geburt bis zum tatsächlichen Schuleintritt (§ 3 FrühV, Rz. 3). Die Zusammenstellung der einzelnen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2.1 Qualitative Eignung – Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Die qualitative Eignung betrifft in erster Linie die personelle und sachliche Ausstattung des Leistungserbringers mit dem Ziel, die nachgefragten Fachleistungen der Eingliederungshilfe fachgerecht erbringen zu können. Hinzu kommen Konkretisierungen an die fachlichen (Abs. 2 Satz 1, 2 und 9) sowie persönlichen Anforderungen des Betreuungspersonals (Abs. 2 Satz 3 bis 8)....mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Abs. 1 und 2 sind im Wesentlichen inhaltlich aus § 92 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 SGB XII übernommen worden, soweit es um minderjährige Leistungsberechtigte geht. Die Regelungen sind eine Folge der Beibehaltung des Rechts der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für minderjährige Leistungsberechtigte. 2.1 Beitrag zu den Kosten des Lebensunterhalts bei Minderjährigen (A...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.3 Vermeidung von Doppelprüfungen (Abs. 1 Satz 3 bis 6)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 verpflichtet die Träger der Sozialhilfe zur Zusammenarbeit mit den Heimaufsichtsbehörden und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um Doppelprüfungen zu vermeiden. Insbesondere wird diese Anforderung durch mögliche gemeinsame Prüfungen und einen Informationsaustausch mit diesen Behörden erfüllt. Die Zulässigkeit eines Datenaustausches bestimmt...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.14 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 14 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe zu melden, in denen sie im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) über einen Antrag auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung i. S. d. § 18 zu entscheiden hatten. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Anträge auf Kostenerstattung bewilligt oder...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 3 Literatur

Rz. 54 Schaumberg, Das neue Recht der Eingliederungshilfe – ein Überblick, Teil 1: ASR 2020, 3; Teil 2: ASR 2020, 93.mehr

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Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 116 bestimmt Möglichkeiten zur Erbringung von ausgewählten Leistungen zur sozialen Teilhabe aus dem Katalog des § 113 Abs. 2. Zum einen können bestimmte Leistungen als pauschale Geldleistung erbracht werden. Zum anderen können bestimmte Leistungen aus dem Katalog des § 113 Abs. 2 an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden. Rz. 3 Abs. 1 enthält einen Kat...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2.2 Prüfungsschema

Rz. 12 Eine wirtschaftlich angemessene Vergütung muss so bemessen sein, dass sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die prognostischen Kosten des Leistungserbringers unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos (Ausfallwagnis) deckt (BSG, Urteil v. 8.12.2022, B 8 SO 8/20 R, Rz. 20 m.W.N.). Die Prüfung, ob die vom Leistungserbringer geforderte Vergütung...mehr

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Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 2.1 Pauschale Geldleistungen

Rz. 9 Abs. 1 enthält alle Leistungen, die in der Leistungsform der pauschalen Geldleistung entsprechend der Vorgabe aus § 105 Abs. 3 erbracht werden können. Der Katalog ist abschließend. Weitere Leistungen können dem mangels einer entsprechenden Ermächtigung in der Vorschrift nicht hinzugefügt werden. Rz. 10 Der Katalog beschränkt sich nach dem Willen des Gesetzgebers auf ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Regelung ist neu, sodass kein Vorläufer der Norm vorhanden ist. Allerdings eröffnete § 76 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019) den Abschluss einer Prüfvereinbarung über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen, wobei auch Abmachungen über die Prüfungsberechtigung des Trägers der Eingliederungshilfe möglich waren.mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.4 Anrufung der Schiedsstelle (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 9 Über die Höhe des Kürzungsbetrags kann der Träger der Eingliederungshilfe nicht allein bestimmen. Es ist zwischen den Vertragsparteien vielmehr Einvernehmen herzustellen (Abs. 1 Satz 2). Nähere Bestimmungen enthält § 129 nicht. Die Vertragsparteien sollten unverzüglich nach Feststellung (vermeintlicher) Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des L...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Sozialen Teilhabe. Sie enthält die Sonderregelungen für die Mobilitätsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Demgegenüber enthält § 83 die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger gültigen Regelungen für die Leistungen zur Mobilität.mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 0.4 Rechtsänderungen

Rz. 3a Mit der Ergänzung in Abs. 1 Satz 2 (neu) durch Art. 4 Nr. 1 (Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020) des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 18.4.2019 (BGBl. I S. 473) wurde mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.7.2 Verlauf der Sitzung der Schiedsstelle

Rz. 17c Zu den Grundsätzen des Verfahrens (mündliche Verhandlung, Verhandlung nicht öffentlich, nur parteiöffentlich, eingeschränkter Untersuchungsgrundsatz) vgl. Komm. in § 126 Rz. 12 ff. Die Schiedsstelle kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Vertragsparteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben oder wenn sie in der Ladung darauf hingewiesen word...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.2 Über die BAR als Institution

Rz. 4 Die BAR hat gemäß § 39 Abs. 1 die Stellung einer Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 94 SGB IX. Mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften wird die bessere Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung der zu erledigenden Aufgaben sowie die Erzielung von Synergieeffekten bezweckt, was klar i. S. des Gesetzgebers ist. Laut § 1 der Satzung der BAR ist die BAR ein eingetragener ...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 124 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildet die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue Verträge mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 123).mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.4 Vergütung/Kostenaufteilung

Rz. 36 Die Vergütung, die der IFF bzw. dem SPZ für die Erbringung der interdisziplinären Leistungen gezahlt wird, hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu entsprechen. Sie soll die Einrichtung in die Lage versetzen, die Komplexleistung "Früherkennung und Frühförderung" nach den maßgebenden Bestimmungen (§ 46 SGB IX, Frühförderverordnu...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 125 Abs. 1 bis 3 SGB IX trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildet die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage, um neue Verträge und Landesrahmenvereinbarungen mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereite...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.3 Aufteilung der Kosten für das offene Beratungsangebot

Rz. 48 Eltern, die über die Entwicklung ihres Kindes besorgt sind oder sich mit dem Gedanken befassen, für sich selbst Hilfe bei der Erziehung, Förderung und der Alltagsgestaltung des auffälligen Kindes in Anspruch zu nehmen, nutzen oft die Möglichkeit, sich ohne Vorbedingung von einem interdisziplinär tätigen SPZ i. S. d. § 46 oder einem interdisziplinär tätigen IFF beraten...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 131 regelt Inhalt und Abschluss von Landesrahmenverträgen sowie Empfehlungen auf Bundesebene zum Inhalt der Rahmenverträge. Die Vorschrift zählt zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe und wurde in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX eingefügt. Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 bestimmt abschließend die Inhalte der Rahmenverträge, darüber hinausgehende Inhalte sind nicht...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 133 regelt das Verfahren der Errichtung einer Schiedsstelle, deren Zusammensetzung und Verfahrensgrundsätze, wobei in Abs. 5 die Konkretisierung auf Länder delegiert wird (Rechtsverordnungsermächtigung). Die Norm zählt zum besonderen Vertragsrecht für die Leistungen des Eingliederungshilferechts in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Rz. 5 Abs. 1 ordnet an, dass zur Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.2 Leistungen (Abs. 2 und 3)

Rz. 26 Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach Abs. 2 sind (vgl. zu Abs. 2 Nr. 1 bis 8 § 76) Leistungen für Wohnraum (Abs. 2 Nr. 1, vgl. Komm. zu § 77), Assistenzleistungen (Abs. 2 Nr. 2, vgl. Komm. zu § 78), heilpädagogische Leistungen (Abs. 2 Nr. 3, vgl. Komm. zu § 79), Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Abs. 2 Nr. 4, vgl. Komm. zu § 80), Leistungen zum Erwerb und E...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.3 Stellung der Mitglieder einer Schiedsstelle

Rz. 14 Abs. 4 Satz 1 legt fest, dass die Mitglieder der Schiedsstelle ihr Amt als Ehrenamt führen also nicht hauptamtlich in einem Beschäftigungsverhältnis. Abs. 4 Satz 2 bestimmt, dass die Mitglieder der Schiedsstelle an Weisungen nicht gebunden sind. Somit ist das Amt des Vorsitzenden oder des Stellvertreters ein Ehrenamt, zu dessen Annahme kein Zwang besteht, anders als z...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.6 Evaluation der Leistungen zur Begleitung bei Krankenhausbehandlung (Abs. 7)

Rz. 46 Abs. 7 verpflichtet das BMG und das BMAS zur Evaluation des Abs. 6 und § 44b SGB V mit Veröffentlichung der Ergebnisse bis zum 31.12.2025. Abs. 7 Satz 2 bestimmt, dass die Einbeziehung Dritter in die Durchführung der Untersuchung im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erfolgen hat, soweit Auswirkungen auf das Sozialleistungssystem der Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 0.4 Rechtsänderungen

Rz. 3a Durch Art. 3 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (GasgerätePSADG) v. 18.4.2019 (BGBl. I S. 473) und Art. 8 des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (StGBuaÄndG 2021) v. 16.6.2021 (BGBl. I S. 1810) erfo...mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2.2.2 Kostenbeitrag der Eltern

Rz. 9 Die Heranziehung der Leistungsberechtigten und ihrer Eltern oder eines Elternteils zum Kostenbeitrag setzt voraus, dass die Hilfe rechtmäßig geleistet worden ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB), vgl. Giere, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII/SGB IX, 8. Aufl. 2024, § 142 SGB IX Rz. 16 f. Der Kostenbeitrag wird in Form eines Leistungsbesche...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG nicht. § 134 ist lex specialis des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe. Inhaltlich entspricht § 134 dem § 76 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG.mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 134 enthält besonderes Vertragsrecht für das Eingliederungshilferecht im Achten Kapitel SGB IX und weicht von der Grundregel des § 125 zur Bestimmung der Inhalte der Leistungsvereinbarung ab. Es werden die Anforderungen an den Inhalt der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für den Sonderfall minderjähriger Leistungsberechtigter und auch in bestimmten Fällen erwachs...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 2.2.1 Leistungsvereinbarung

Rz. 12 Die Sonderregelung in Abs. 2 entspricht in den Formulierungen wörtlich dem § 76 Abs. 2 SGB XII des Vertragsrechts im Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 (i. d. F. des Art. 13 BTHG). Der Hinweis, dass die Vertragsparteien gemeinsame Leistungen an mehrere Leistungsberechtigten bei der Kalkulation zu berücksichtigen haben (§ 125 Abs. 2 Satz 2) fehlt. Da § 116 Abs. 2 (ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 130 trat zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift ist eine Ermächtigungsgrundlage bei neuen Verträgen nach dem Achten Kapitel Teil 2 BTHG eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen zu erklären und konnte dah...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 2.4 Leistungen für ein Kfz

Rz. 12 Leistungen für ein Kfz setzen voraus, dass diese als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der definierten Eingliederungsziele ist, also insbesondere zu fördern, dass Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe realisiert werden, auch, um Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu lindern oder zu beseitigen. Es kommt a...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 132 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue abweichende Zielvereinbarungen vom Vertragsrecht des Achten Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzube...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 0.4 Rechtsänderungen

Rz. 3a Durch Art. 2 Angehörigen-Entlastungsgesetz (AEntlG) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) erfolgten mit Wirkung zum 1.1.2020 (also vor Inkrafttreten des wesentlichen Reformschritts des BTHG) Erweiterungen der Anwendung des § 142 Abs. 3 (privilegierte Einkommensheranziehung in Fällen der Leistungen der Eingliederungshilfe) und des Anwendungsbereichs des § 134 SGB IX (vgl. Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 127 Verbind... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 127 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bilden die Vorschriften über das Vertragsrecht in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG die Rechtsgrundlage neue Verträge mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.1.2 Mitwirkungspflicht des Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7c Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung verpflichtet sind und dabei auf Verlangen des prüfenden Leistungsträgers die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sowie erforderliche Auskünfte zu erteilen haben. Rz. 7d Dem Prüfgeschehen kommt hoheitlicher Charakter zu, sodass im Gegensatz zu vertraglich...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.2 Verhältnis zu individuellen Leistungsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 stellt klar, dass individuelle Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten durch eine Zielvereinbarung nach Abs. 1 nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 132 Rz. 4). Die Konkretisierung des Leistungsfalls erfolgt ausschließlich durch die im zivilrechtlichen Schenkel des Dreiecksverhältnisses abge...mehr

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Sauer, SGB IX § 127 Verbind... / 2.4 Weitergeltung der Vergütungsvereinbarung nach Ablauf der Bindung (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 legt fest, dass eine vereinbarte oder durch die Schiedsstelle festgesetzte Vergütung bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter gilt. Für die Leistungsvereinbarung ist keine Fortbestandsregelung vorgesehen, da diese auch mit Rückwirkung in Kraft gesetzt werden kann. Hintergrund ist das Verbot rückwirkender Inkraftsetzung neuer Vergütungsvere...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 124 regelt die Kriterien für geeignete Leistungserbringer und deren Auswahl und gehört zum besonderen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Abs. 1 enthält darüber hinaus das bereits im Sozialhilferecht existente Prinzip eines Vorrangs der Leistungserbringung durch vorhandene geeignete Leistungserbringer (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB X...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 133 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. im Zeitraum 2018 und 2019 bildeten die Vorschriften der §§ 123 ff. die Rechtsgrundlage, neue Verträge mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 6)....mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.6.2 Information an Leistungsberechtigte (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 15 Leistungsberechtigten wird ein Informationsrecht an den Prüfergebnissen eingeräumt. Das Ergebnis der Prüfung ist diesen in einer wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen. Bei der Auswahl einer wahrnehmbaren Form sollte insbesondere auf die Barrierefreiheit i. S. d. BGG geachtet werden. Von dieser Regelung wird eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 1.1 Anlass der Regelung

Rz. 5 Ein Prüfrecht auf vertraglicher Grundlage kannte das bisherige Recht bereits (§ 76 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis zum 31.12.2019). Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass in der Umsetzung Probleme aufgetreten sind, die in vielen Fällen den Abschluss einer entsprechenden Prüfungsvereinbarung verhindert haben (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 304...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.1 Grundsätze und Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 21 § 113 enthält eine eigenständige Leistungsgesetzgebung. Die Leistungsberechtigten können die Leistungen der Sozialen Teilhabe unmittelbar beanspruchen. Rz. 22 Das LSG Hessen hat festgestellt, dass sich aus dem Wortlaut des Abs. 2, der nur Regelbeispiele aufführt, ergibt, dass demzufolge auch andere Leistungen möglich sind, die sich nicht bereits aus den Regelbeispielen...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.2.5 Scheitern einer Bundesempfehlung

Rz. 17a Es fanden Verhandlungen zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS) und Vereinigungen der Leistungserbringer (Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege – BAGFW) statt. Diese führten nicht zu einem Abschluss. Im Vorfeld konnten sich beide Seiten (BAGFW u. BAGüS) jedoch auf ein Positionspapier zu Eckpunkten für Empfehlungen zu ...mehr

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Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.1 Erbringung eines Beitrages zu den Aufwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die leistungsberechtigte Person einen Beitrag zu den Aufwendungen zu leisten hat, wenn sein Einkommen die in Abs. 2 bestimmten Beträge übersteigt. Ist die antragstellende Person minderjährig, gilt die Heranziehung auch für im Haushalt lebende Eltern oder Elternteile. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 2.3 Gemeinsame Leistungserbringung auf Wunsch der Leistungsberechtigten

Rz. 24 Die Regelung deckt eine hypothetische Möglichkeit ab. Im Regelfall liegt die gemeinsame Leistungserbringung im Interesse der Träger der Eingliederungshilfe. Aufgrund der Unstimmigkeiten im Gesetzgebungsverfahren und dessen Vorfeld liegt nahe, dass die Regelung der Kritik an Abs. 2 den Boden entziehen soll. Rz. 25 Die gemeinsame Leistungserbringung ist auch auf Wunsch d...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 128 trat zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift enthält nur eine Ermächtigungsgrundlage neue Verträge zu prüfen und konnte daher nach Sinn und Zweck frühestens mit deren Außenwirkung zum 1.1.2020 angewendet werde...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.3 Gemeinsames Mittagessen (Abs. 4)

Rz. 27 Abs. 4 regelt die Kostenübernahme zur Ermöglichung einer gemeinsamen Mittagsverpflegung. Die Norm identifiziert zunächst die möglichen Leistungserbringer aus Sicht des Gesetzgebers: Die Werkstätten für behinderte Menschen selbst als verantwortliche Leistungserbringer, andere Leistungsanbieter und auch andere Leistungserbringer vergleichbarer anderer tagesstrukturieren...mehr