Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) hat mit Wirkung zum 23.7.2015 § 22a neu eingefügt und damit einen neuen, eigenen Leistungsanspruch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB X...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Bestimmungen über die Mindestanforderungen und Mindestinhalte der Leistungsvereinbarung und der Vergütungsvereinbarung über Fachleistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entsprechen weitgehend dem Vertragsrecht der allgemeinen Sozialhilfe (§§ 75 Abs. 1 Satz 1, 76 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG). Die Besonderheit liegt im Wegfall der auf existenz...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Mit dieser Regelung wird den Trägern der Eingliederungshilfe erstmals ein gesetzliches Prüfrecht hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Qualität der vereinbarten Leistungen der Leistungserbringer eingeräumt. Sie gehört zum besonderen Vertragsrecht für die Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Anlass der Regelung Rz. 5 Ein Prüfrecht auf vertraglic...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien

Rz. 7 Vertragsparteien sind alle in dem jeweiligen Land beteiligten Träger der Eingliederungshilfe (örtliche und ggf. überörtliche Träger) sowie die Vereinigungen der Leistungserbringer. Zu den Vereinigungen der Leistungserbringer gehören nicht nur die in der Landesliga der Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch die auf Land...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.5 Kriterien der Prüfung (Abs. 2)

Rz. 13 Die Prüfung erstreckt sich auf Inhalt, Umfang, Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der erbrachten Leistungen. Dabei können Vertragsstörungen auf objektiven Gründen wie einer Nichterfüllung oder Unmöglichkeit der Leistung beruhen oder auf Gründen, die eine Bewertung erfordern, wie eine schlechte oder falsche Leistungserbringung. Da eine unwir...mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2.3.1 Volljährige Leistungsberechtigte in Ausbildungsstätten (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Mit dem BTHG wurden die besonderen Bestimmungen zur Heranziehung von Beiträgen für minderjährige Leistungsbezieher nach den Abs. 1 und 2 für Volljährige übernommen, die in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht leben und über deren Leistungen Vereinbarungen nach § 134 Abs. 4 i. V. m. § 142 geschlossen worden sind. Denn nur für diesen Personenkreis gilt weite...mehr

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Sauer, SGB IX § 138 Besonde... / 2.3 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 entspricht inhaltsgleich dem § 87 Abs. 3 SGB XII, soweit es sich um Bedarfsgegenstände handelt, die der Eingliederungshilfe zuzurechnen sind. Der Träger der Eingliederungshilfe kann damit den Eigenbeitrag aus dem übersteigenden Einkommen von bis zu vier Monaten (Bedarfsmonat plus drei Folgemonate) fordernmehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtsschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen (vgl. Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 23). Im Verfahren (n...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 113 ist Eingangsvorschrift für das Kapitel 6 im Teil 2 des SGB IX über die soziale Teilhabe mit den dazugehörigen besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und damit dem Eingliederungshilferecht. Sie listet nicht nur die Leistungen zur Sozialen Teilhabe auf, sondern trifft auch einige grundlegende Regelungen, auch im Verh...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.1 Typen der Vereinbarungen

Rz. 8 § 125 Abs. 1 differenziert zwischen der Leistungsvereinbarung (Nr. 1) und der Vergütungsvereinbarung (Nr. 2). Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung erstmals abschließend in § 128 umfassend geregelt wurde, fehlen Vorgaben zur Prüfungsvereinbarung, wie dies im bisherigen Recht vorgesehen war (§ 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019). D...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.1.1 Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Leistungserbringers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Ausgangspunkt der Prüfung müssen tatsächliche Anhaltspunkte sein, die den plausiblen Schluss zulassen, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Relevante Anhaltspunkte müssen auf Tatsachen beruhen und können nicht auf bloßen Vermutungen oder Unterstellungen fußen (Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, S...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.5 Begleitung bei Krankenhausbehandlungen (Abs. 6)

Rz. 36 Abs. 6 löst die Frage der Kostenträgerschaft für erforderliche Assistenzleistungen bei Krankenhausbehandlungen. Die Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bedeutet auf die Regelung des Abs. 6 übertragen, dass die Ziele nicht mit einem milderen Mittel zu erreichen sind. Ein solches Mittel kann z. B. in der tatsächlichen Unterstützungsl...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.2 Höhe des Kürzungsbetrages

Rz. 7 Kriterien, nach denen die Vergütung zu kürzen ist oder die konkrete Höhe des Kürzungsbetrags, bestimmt § 129 nicht. Die Vergütung kann jedenfalls bis zur der Höhe zurückgefordert werden, in der die Leistung vom Träger der Eingliederungshilfe erbracht worden ist. Es bietet sich eine Orientierung an dem durch die Nicht- oder Schlechterfüllung entstandenen Gewinn des Leist...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 2.1 Grundlagen für Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Rz. 15 Das Gesetz definiert den Begriff der Bildung für die Teilhabegesetzgebung nicht. Die Vorschrift zielt darauf, die Wahrnehmung von Bildungsangeboten zu ermöglichen. Durch das BTHG ist der umfassende Ansatz in das Gesetz aufgenommen worden und hat damit Einzelleistungen für Bildung ersetzt. Zuvor waren die Bildungsleistungen im SGB XII und der Eingliederungshilfe-Verord...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 2.2 Abweichende Regelung in den Vereinbarungen

Rz. 10 Kern des von der Grundregel des § 125 zu den Vertragsinhalten für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abweichenden Rechts sind Vorgaben zur Erbringung auch der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Träger der Eingliederungshilfe. Nach § 27c SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG wird in Abweichung von der allgemeinen Regelung für Personen, die in besonderen Wohnformen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 150a Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Übergangsregelung für Personen aus der Ukraine, die seit Mai 2022 unmittelbar dem Rechtskreis des SGB II oder SGB XII und nicht mehr dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes zugeordnet wurden. Die Norm berücksichtigt die in § 18 AsylbLG geregelte Lösung zu erwartender Verzögerungen bei der Umsetzung des Rechtskeiswech...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 4 In Fällen einer groben Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch den Leistungserbringer ist der Träger der Eingliederungshilfe nach § 130 zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung im Wege der außerordentlichen Kündigung berechtigt. § 130 zählt zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe und wurde in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX eingefüg...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 3 Literatur

Rz. 16 Rasch, Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs, NZS 2017, 593. Schaumberg, Das neue Recht der Eingliederungshilfe – ein Überblick, Teil 1: ASR 2020, 3; Teil 2: ASR 2020, 93.mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 132 legitimiert (nur) für das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe Zielvereinbarungen, die von den Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts nach dem Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 abweichen können. Rz. 5 Abs. 1 ermöglicht den Leistungsträgern und den Trägern der Leistungserbringer zur Erprobung neuer und zur Weiterentwicklung der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 138 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S. 2541) ist in Abs....mehr

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Sauer, SGB IX § 127 Verbind... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 127 enthält Regelungen zur Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung und ist Teil des besonderen Vertragsrechts für die Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG. Rz. 5 Abs. 1 regelt erstmals Modalitäten und Wirkung der Zahlung der vereinbarten Vergütung und stärkt gleichzeitig das Prinzip prospektiver Entgeltvereinbarungen. Mit...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 1.1 Überblick zu den Regelungen des § 124

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 überträgt das Prinzip des Vorrangs der Leistungserbringung durch geeignete gemeinnützige oder gewerbliche Leistungserbringer, soweit diese vorhanden sind (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) auf das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe. Satz 2 regelt in Erweiterung der bisherigen Regelung in § 75 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Sauer, SGB IX § 139 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und Weiterentwicklung zu einem eigenständigen, wenn auch auf die Ermächtigung des Art. 74 Nr. 7 GG (öffentliche Fürsorge) gestütztem System im SGB IX gilt weiterhin der Grundsatz, dass ein Leistungsberechtigter auch mit seinem Vermögen einen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistu...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 fördert individuell – also bedarfsbezogen – Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung bis zum Schuleintritt auf der Basis eines ganzheitlichen Früherkennungs- und Frühförderkonzeptes. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen bzw. -verzöger...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 1.2 Überblick zu den Regelungen des § 128

Rz. 6 Abs. 1 eröffnet den Trägern der Eingliederungshilfe oder einem von diesem Beauftragten ein Prüfrecht der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen des Leistungserbringers. Abs. 1 Satz 3 enthält eine Öffnungsklausel, nach der durch Landesrecht von der Einschränkung, dass von der Voraussetzung, wonach Prüfungen nur dann le...mehr

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Sauer, SGB IX § 137 Höhe de... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten haben. In dem Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz war von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen durchgehend gefordert worden, dass die Leistungen der Eingliederu...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 3 Literatur

Rz. 28 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., § 123 SGB IX. Eicher, Die Schiedsstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SGb 2023, 145. Fahlbusch, Der Anspruch auf Sozialhilfe, in 50 Jahre Sozialhilfe, Festschrift Deutschen Verein, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, 20...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.1.3 Öffnungsklausel für Länder – anlasslose Prüfung (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 8 Durch Landesrecht kann allerdings von dem Kriterium "soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen" abgewichen werden. Diese Öffnungsklausel beruht auf einem Kompromiss aufgrund der kritischen BR-Stellungnahme. Der Bundesrat sprach sich trotz der Bedenken der Bundesregierung für ein anlassloses Prüfrecht aus (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BTHG der Bundesregierun...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.4 Formale Anforderungen an Landesrahmenverträge – Rechtsfolgen von Rechtsverstößen

Rz. 9 Rahmenverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. §§ 53 ff. SGB X, da ihr Abschluss durch öffentlich-rechtliche Normen vorgeprägt ist und die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer konkretisieren (vgl. VG Münster, Urteil v. 22.6.2004, 5 L 728/04, Rz. 16; Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Fl...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.2.1 Regelungsziel

Rz. 14 Abs. 3 weist den Vereinigungen der Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer die Aufgabe zu, gemeinsam und einheitlich Empfehlungen auf Bundesebene zum Inhalt der Rahmenverträge zu vereinbaren. Ziel ist auch hier, die Rechtspraxis bundesweit zu vereinheitlichen. Die Länder sahen keine Notwendigkeit für die Übernahme der Regelung in da...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Der neue Tatbestand des § 129 ermöglicht erstmals gesetzlich eine Kürzung der Vergütung in Fällen, in denen ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht einhält. Er dient damit auch der Verwirklichung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als milderes Mittel im Vergleich zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß ...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.2.3 Inhalte von Bundesempfehlungen

Rz. 16 Bislang ist auf Basis des § 93d Abs. 3 BSHG erst eine Bundesempfehlung zustande gekommen (v. 15.2.1999, die formal bis zum 31.12.2001 galt, abgedruckt in NDV 1999 S. 377). Diese enthielt u. a. Hinweise für die Bestimmung von (insgesamt 34) Leistungstypen auf die in Rahmenverträgen und Einzelverträgen aufgesetzt werden konnte. Die Parteien sollten sich auf dringend bund...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.2 Verhältnis zu § 59 SGB X (Satz 4)

Rz. 7 Satz 4 ordnet die entsprechende Anwendung von § 59 SGB X an. § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB X regelt für den Fall wesentlicher Änderungen der maßgeblichen Geschäftsgrundlage der Vereinbarungen die Anpassung des Vertrages an und eröffnet für den Fall, dass eine Anpassung nicht möglich ist, die Kündigung des Vertrages im besonderen Fall. Es handelt sich insoweit um einen gesetzl...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.2 Kostenträger

Rz. 42 Die interdisziplinären Früherkennungs- und Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie anteilig von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41), soweit keine Zuwendung durch Dritte (z. B. durch das Bundesland; Rz. 47) erfolgt. Jeder Rehabilitationsträger ist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Zielvereinbarung muss im Verhandlungsweg erfolgen, d. h., die vom Vertragsrecht abweichenden Inhalte müssen durch die beteiligten Parteien (Träger der Eingliederungshilfe und Leistungserbringer) einvernehmlich festgesetzt werden. Das Instrument setzt auf beiden Seiten (Leistungserbringer- und Trägerseite) eine hohe Innovationsbereitschaft voraus. Zwischen beiden Se...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.4 Besonderheit: Komplexleistung (Abs. 3)

Rz. 24 Es handelt sich immer dann um eine Komplexleistung i. S. d. § 46, wenn für einen prognostisch festgelegten Zeitraum (Förderzeitraum) Leistungen sowohl aus dem heilpädagogischen als auch aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich notwendig sind, um das übergreifend formulierte Therapie- und Förderziel (Teilhabeziel) zu erreichen. Die Komplexleistung verfolgt das Ziel, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 2.2 Voraussetzungen für die Leistungen zur Mobilität zur Sozialen Teilhabe

Rz. 6 Leistungen nach § 114 setzen zunächst voraus, dass der Antragsteller zu den behinderten Menschen nach § 2 gehört, also körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Sonderregelung des § 142 ist erforderlich, da für minderjährige Leistungsberechtigte und gleichgestellte volljährige Leistungsberechtigte, die Eingliederungshilfe beziehen (- in teilstationären Einrichtungen – "über Tag" oder – in Einrichtungen – "über Tag und Nacht"), die alte Rechtslage vor dem BTHG fortgesetzt wird. Eine Trennung von Fachleistungen und Leistunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.3 Fachliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 1, 2 und 9)

Rz. 19 Geeignete Leistungserbringer müssen nicht nur gemäß Abs. 1 die Leistungen wirtschaftlich und sparsam erbringen können, sondern darüber hinaus eine dem Leistungsangebot entsprechende Anzahl an Fach- und Betreuungskräften beschäftigen (Abs. 2 Satz 1, 2). Ohne eine quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung kann ein Leistungserbringer nicht als geeignet e...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 112 bestimmt die Leistungen zur Teilhabe an Bildung in einem eigenständigen Kapitel 5 des Teil 2 im SGB IX. Leistungen können deshalb nur gewährt werden, soweit die Voraussetzungen aus dem Eingliederungshilferecht vorliegen und Grundsätze der Leistungsgewährung nicht entgegenstehen (vgl. §§ 90 ff., 99 ff.). Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bi...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.2.2 Vertragsparteien

Rz. 15 Vereinigungen der Träger der Eingliederungshilfe auf Bundesebene sind die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Vereinigungen der Leistungserbringer auf Bundesebene sind zahlreicher vertreten, von den größeren sind die BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege), d...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2.3 Tariflich vereinbarte Vergütungen nicht unwirtschaftlich (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 6 stellt ebenfalls in Anlehnung an die Rechtsprechung zum SGB XI klar, dass die Einhaltung einer Tarifbindung und ein daraus entstehender höherer Personalkostenaufwand stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung genügen (BSG, Urteil v. 7.10.2015, B 8 SO 21/14 R, Rz. 19 m.w.N). Mit dieser Klausel wird gewährleistet, dass Leistungserbringer ausrei...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.4 Verfahren der Prüfung (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit dem Träger der Eingliederungshilfe Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Leistungserbringers vorliegen oder eine Ermächtigung auf Grundlage der Öffnungsklausel vorliegt (vgl. Komm. in Rz. 8 f.), kann er die Prüfung ohne vorherige Ankündigung des Leistungserbringers durchführen und in den Geschäftsräumen des Trägers der Eingliederungshilfe vornehmen. Dem ...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Mobilitätsleistungen der sozialen Teilhabe behinderter Menschen gehören zu den Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für den in § 99 genannten Personenkreis nach Maßgabe des in § 90 Abs. 5 aufgeführten Gesetzesziels. Die Regelungen in § 114 sind Spezialregelungen für die Eingliederungshilfe, sie gehen im Rahmen der Sozialen Teilhabe den allgemeinen Regelungen, d...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 19a), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen ste...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung ( Müller, in: Jung, SGB XII, § 79a Rz. 4; Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 130 Rz. 11; Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 22; Jaritz/Eicher, in: juris...mehr

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Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.2 Einkommensfreigrenzen (Abs. 2)

Rz. 4 Für die Ermittlung des Beitrags zu den Leistungen der Eingliederungshilfe sind nach § 135 alle Einkünfte relevant, die der Einkommensteuer unterliegen. Die Pflicht, einen Beitrag aufzubringen, beginnt bei einem Betrag, der oberhalb der Einkommensgrenze in der Vergangenheit nach dem SGB XII liegt. Je nach Situation der steuerlichen und abgaberechtlichen Position des Lei...mehr