Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Teilnahme am Gesamtplanverfahren

Rz. 5 Abs. 3 steht im Zusammenhang mit dem Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 SGB IX und sieht vor, dass das Jugendamt bei der Aufstellung des Gesamtplans nach § 121 SGB IX beratend teilnimmt, soweit die Voraussetzungen nach § 117 Abs. 6 SGB IX vorliegen. Mit der Regelung wird funktionell sichergestellt, dass bis zur schrittweisen Zusammenführung der Zuständigkeiten für j...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in § 13 geregelte Jugendsozialarbeit ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 – genauso wie die Jugendarbeit – eine Leistung der Jugendhilfe. Unter der Jugendsozialhilfe werden verschiedene Leistungen verstanden; ihr Schwerpunkt liegt bei der schulischen und beruflichen Unterstützung und Integration junger Menschen mit sozialen und individuellen Eingliederungsschwierigkeiten. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Haushaltsaufnahme des Kindes zu Erwerbszwecken

Rn. 260 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 1 Nr 2 EStG idF StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) ist, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Kind nur dann nicht als Pflegekind anzusehen, wenn es der StPfl in seinen Haushalt zu Erwerbszwecken aufgenommen hat. Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber auf das Urt BFH v 29.01.2003, VIII R 71/00, BS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bedeutung der Pauschbeträge außerhalb des § 33b EStG

Rn. 130 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Neben dem Grundbedarf ist für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsbedarfs der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) hat mit Wirkung zum 23.7.2015 § 22a neu eingefügt und damit einen neuen, eigenen Leistungsanspruch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.2 Leistungsausschluss

Rz. 8c Das GMG hat durch die Anfügung von Satz 2 in Abs. 1 (ab 9.6.2021 i. d. F. durch das DVPMG nun Satz 3, vgl. Rz. 3d) deutlich gemacht, dass nunmehr der Leistungsanspruch sowohl durch die gesetzlichen Leistungsausschlüsse in § 34 Abs. 1, ferner durch die Regelungen aufgrund der Rechtsverordnungsermächtigungen in § 34 Abs. 2 und 3 i. d. F. des GMG sowie auch durch die Arz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 1 Satz 1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5), die der Pflegestufe I, II oder III bzw. ab 1.1.2017 einem der 5 Pflegegrade, der mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt wird, nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten. Für die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres – Rechtslage bis 31.12.2011

Für Zeiträume bis zum 31.12.2011 wird ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.) erfüllt, bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 3. Eingliederungshilfe (§§ 90 ff. SGB IX) und Beihilfeberechtigung

Rz. 75 Die vorstehende Empfehlung hat vor allem dann besondere Bedeutung, wenn es darum geht, bei Zuwendungen an behinderte Menschen im Rahmen des Bedürftigen-/Behindertentestaments oder lebzeitiger Zuwendungen zu prüfen, ob dem behinderten Menschen etwas zugewendet werden kann, ohne dass es in einem nachrangigen Leistungssystem (z.B. SGB II, SGB XII oder SGB IX) auf den Bed...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, Gesetzen und Leistungsträgern zuordnet. Gedeckt wir...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen

Rz. 14 Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen S hat einen Grad der Behinderung von 100. Der Nachteilsausgleich "g" ist anerkannt. Er erbt nach seiner verstorbenen Mutter eine vermietete Wohnung (Wert 100.000 EUR) mit Mieteinnahmen in Höhe von 550 EUR monatlich. 1. Variante: S besucht seit vielen Jahren eine Behindertenwerkstatt, lebt aber ansonsten i...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (5) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)

Rz. 187 Zum Recht der sozialen Hilfen in der Form der sozialen Förderung gehört seit 1.1.2020 auch das Eingliederungshilferecht (§§ 10, 28a SGB I). Es war bisher Hilfe für behinderte Menschen in speziellen Lebenslagen nach §§ 53 ff. SGB XII. Diese Hilfe unterlag einem gemäßigten Nachrangprinzip. Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz aus dem SGB XII aus- und in das SGB IX ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für sozialhilfebedürftige Leistungsbezieher in der Eingliederungshilfe des SGB IX (Bundesteilhabegesetz)

A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, G...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Pflichtteilsverzicht durch einen behinderten Bezieher von Eingliederungshilfe und Leistungen des SGB XII

Rz. 489 Der Entscheidung des BGH über die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtes lag ein Sachverhalt eines behinderten Beziehers von Eingliederungshilfe i.S.d. §§ 53 ff. SGB XII a.F. und sonstigen Leistungen des SGB XII zugrunde.[822] Grundsätzlich hat der BGH in dieser Pflichtteilsverzichtsentscheidung bestätigt, dass zivilrechtlich jeder frei in seiner Entscheidung ist, ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Härte bei Hilfen in speziellen Lebenslagen und bei Eingliederungshilfe (§ 139 S. 3 SGB IX)

Rz. 357 Ein Stiefkinddasein führt der Härtebegriff bei der Gewährung von Hilfen in speziellen Lebenslagen (z.B. bei Hilfe zur Pflege oder bei Eingliederungshilfe auch nach § 139 S. 3 SGB IX). Dabei geht es nach dem Gesetz vorrangig um den Fall, dass eine Härte anzunehmen ist, wenn eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung er...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (b) Exkurs: Kindergeld für Menschen mit Behinderung nach dem EStG

Rz. 164 Der Schwerpunkt des Kindergeldrechts liegt heute im Einkommensteuerrecht (§§ 31 f., 62 ff. EStG). Das Kindergeld ist keine klassische Sozialleistung i.S.d. sozialen Nachteilsausgleichs mehr. Rz. 165 Der Bezug von Kindergeld kann für einen behinderten Menschen im Zusammenhang mit Erbfall oder Schenkung aber eine ganz besondere Bedeutung haben, nämlich dann, wenn der be...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / h) Zusammenfassung

Rz. 131 Was bedeutet all das zusammengefasst für die erbrechtlich Gestaltung?mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Testamentsvollstreckungslösung

Rz. 97 Eine reduzierte Zwischenvariante stellt die "reine Testamentsvollstreckungslösung" dar, bei der auf die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft verzichtet wird. Der Erbe wird nicht auf die Nutzungen des Nachlasses reduziert, sondern darf den Nachlass unter dem Schutz des Dauertestamentsvollstreckers "verzehren". Manche klassischen Behindertentestamente nähern sich ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wohnen und Leben in einer besonderen Wohnform (früher stationäre Einrichtung)

Rz. 20 Falllösung Fallbeispiel 71 – Variante 2: Eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe war bis zum 31.12. 2019 eine Leistung, die als Komplexleistung erbracht wurde. Heute werden die Leistungselemente getrennt. Es wird Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB IX einerseits und Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX andererseits erbracht. Dazu schl...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel – §§ 41 ff. SGB XII

Rz. 8 Für die Grundsicherung im Alter (d.h. 67. Lebensjahr vollendet oder Altersgrenze i.S.v. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht) oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) regelt § 43a SGB XII, dass der monatliche Gesamtbedarf sich aus der Summe der nach § 42 Nr. 1 bis 4 SGB XII anzuerkennenden monatlichen Bedarfe ergibt. Über § 42 SGB XII und die dortigen Ve...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung für bedürftige behinderte oder pflegebedürftige Menschen (SGB XII und SGB IX)

Rz. 47 Fallbeispiel 11: Der behinderte Sohn M und F haben einen behinderten Sohn S. Als M stirbt, stel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Die Sozialwidrigkeit der unterlassenen Ausschlagung

Rz. 556 Fraglich ist, wie es zu beurteilen ist, wenn eine Ausschlagung unterlassen wurde. Fallbeispiel 42: Die unterlassene Ausschlagung Der Sohn S lebt seit Jahren von Grundsicherung und Eingliederungshilfe nach SGB XII. Seit 1.1.2021 erhält er die Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und nur noch Grundsicherung aus dem SGB XII. Seine Mutter hatte daher ein Behindertentestamen...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 3. Oder kann auch Vermögensschonbetrag des SGB IX gelten?

Rz. 23 In einer Entscheidung zum Vermögensschonbetrag bei Eingliederungshilfeleistungen hat der BGH klargestellt, dass für den Vermögensschonbetrag das Sozialhilferecht des SGB XII und nicht das SGB IX gilt. Fallbeispiel 81: Die Berufsbetreuerin und der Pflichtteilsanspruch B leidet an einer langjährigen und chronifizierten Psychose und steht unter Betreuung einer Berufsbetre...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Erbenhaftung – die Vermächtnislösung lebt!

Rz. 152 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung ist eine Form des "Sozialhilfe"-Regresses. Sie ist eine Reaktion darauf, dass eigentlich während der Leistungszeit beim Leistungsbezieher Vermögen vorhanden war, das aber wegen seines Schonvermögencharakters dem Leistungsanspruch nicht entgegengehalten werden konnte. Rz. 153 Sie dient im Sozialhilferecht des § 102 SGB XII dazu, a...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Die Entwicklung des Behindertentestaments

Rz. 8 Die ersten Entscheidungen zum Behindertentestament basieren auf letztwilligen Verfügungen zugunsten von "Kindern" mit Behinderung im Sinne von in der Regel volljährigen Abkömmlingen, nicht zugunsten von sonstigen Verwandten oder Nichtverwandten mit Behinderung. Das Behindertentestament zugunsten von "Kindern" mit Behinderung in der Ursprungsversion der Erbschaftslösung ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / IV. Einsatz eigener Mittel zwischen Einkommensanrechnung und Kostenbeitrag

Rz. 121 Auch die Art und Weise, wie das Nachrangprinzip der Form nach durchgesetzt wird, ist höchst unterschiedlich und führt deshalb zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Rz. 122 Fallbeispiel 17: Beratung für ein Behindertentestament Die Eltern E haben einen behinderten Sohn S und wollen ihre Erbfolge gestalten. Sie haben ein klassisches Behindertentestament empfohlen bek...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Probleme der Vermächtnislösung

Rz. 641 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung spielt eine weitere Rolle, wenn im Rahmen des Behinderten-/Bedürftigentestaments die Anordnung von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis gewählt wird. Die Vermächtnislösung gilt wegen der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung als nicht gesicherte Lösung.[1059] In der Literatur wird über die Eignung der Lösung heftig gestritten (siehe ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnen zu Hause und arbeiten in der Werkstatt

Rz. 15 Falllösung Fallbeispiel 71 – Variante 1: Allgemein gilt: S hat als dauerhaft voll erwerbsgeminderter Mensch Grundsicherungsbedarf nach §§ 41 ff. SGB XII. Das sind 2021 446 EUR. Hinzu kommen der Mehrbedarf und die Kosten der Unterkunft. Es gelten die Einkommensanrechnungsvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII. Bedarfsrechnung Fallbeispiel 71: Die Leistung im Arbeitsbereich ein...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 4. Zusammmenfassung

Rz. 23 Seit 2020 gelten in SGB XII, SGB IX und SGB II drei unterschiedliche Einkommensbegriffe mit variierenden Inhalten und unterschiedliche Vermögensbegriffe. Je nach bezogener Leistung oder drohendem Leistungsbezug kann ein Zufluss aus Erbfall oder Schenkung mal Einkommen, mal Vermögen sein. Benötigt ein Begünstigter sowohl Leistungen aus dem einen wie aus dem anderen Lei...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Einkommensbegriff des SGB IX

Rz. 6 Der Einkommensbegriff, der im SGB II und SGB XII losgelöst von den Regeln des Einkommensteuerrechts ist, ist seit 1.1.2020 für die Eingliederungshilfe an § 2 Abs. 2 EStG angekoppelt bzw. an den Begriff der Renteneinkünfte. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX, den der bedürftige Mensch zu leisten hat, ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahre...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Allgemeines

Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Zielgruppe

Rz. 2 Behindertentestamente sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung. Man kann sie auch nicht pauschal als Testamente für Menschen mit Behinderung bezeichnen. Schon gar nicht sind sie – wie häufig suggeriert – Testamente für "Kinder"[2] mit Behinderung. Behindertentestamente sind nicht abhängig vom Alter eines Menschen und letztlich auch nicht von der rechtlichen S...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Behinderte Kinder und die Beihilfeberechtigung

Rz. 84 So wie Beamte und ihre Ehegatten und Lebenspartner bei Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht sozialhilfebedürftig werden, so kann das auch für die notwendigen Pflegekosten ihrer behinderten – ggf. auch erwachsenen – Kinder gelten. Dies wird nachfolgend beispielhaft an den Normen der Bundesbeihilfeverordnung erläutert. Rz. 85 Die berücksichtigungsfähigen Personen werde...mehr