Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.2 Leistungsumfang (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 umfasst die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Sie zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Änderung des Satz 3 durch das Krankenhausfinanzierungsrefo...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.2 Verhältnis zu Leistungsentgelten nach §§ 78a ff.

Rz. 5 Eine spezielle Form der Finanzierung freier Träger durch Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungen regeln §§ 78a ff. Verträge auf dieser Grundlage der §§ 78a ff. betreffen nur die in § 78a genannten besonders kostenintensiven Leistungsbereiche. Es handelt sich um Sonderregelungen über die Entgeltfinanzierung stationärer und teilstationä...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 25 Bay VGH, Beschluss v. 18.10.2010, 12 B 12.1048: Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, eine spätere evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit ist aber zu berücksichtigen; Bay VGH, Beschluss v. 2.7.2003, 12 CS 03.1017: Zur Her...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2 Erstangegangener Rehabilitationsträger

Rz. 10 Erstangegangener Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 ist derjenige Träger, der von dem Antragsteller bzw. Leistungsbezieher erstmals mit dem zu beurteilenden Antrag auf Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe befasst worden ist (BSG, Urteil v. 24.1.2013, B 3 KR 5/12 R). Hat der Rehabilitationsträger durch vertragliche Vereinbarung mit einem Leistungserbringer (z. B. Hö...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.6 Fristen bei Teilhabeleistungen von Amts wegen (Abs. 5)

Rz. 69 § 14 Abs. 5 steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Abs. 1 Satz 1 und 2. Normalerweise wird die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 mit dem Tag des Eingangs eines Antrages auf Teilhabeleistungen ausgelöst. Allerdings ist für Teilhabeleistungen nicht immer ein Antrag notwendig: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 19 SGB IV) sowie der Jugendhilfe (§ 8 Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.2 Problem der Erkennung von Anträgen auf Teilhabeleistungen

Rz. 17 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn erkennbar hätte werden müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsl...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.2.1 Voraussichtlich zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 55 Innerhalb der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 hat der zuerst angegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der eigenen Zuständigkeit und die Einschätzung der vorrangigen oder zeitgleichen Leistungsverpflichtung anderer Rehabilitationsträger. Sie beinhaltet z. B. die Prüfung, ob der Unfallversicherungsträger vo...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.3 Von Amts wegen zu erbringende Leistungen (Abs. 5)

Rz. 41 Während Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung nur auf Antrag erfolgen können (§ 19 SGB IV), werden sie in der gesetzlichen Unfallversicherung auch von Amts wegen erbracht. Folgerichtig bestimmt deshalb 14 Abs. 4, dass in der Unfallversicherung dem Tag des Eingangs des Antrags der Tag entspricht, an dem...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.8 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 29 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird in interdisziplinären Frühförderstellen und teils auch in Sozialpädiatrischen Zentren (§ 43a SGB V) erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderun...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Ab 2020 werden die Sozialämter weniger unterhaltspflichtige Personen anschreiben. Denn durch die neue Einkommensgrenze von 100.000 EUR (Bruttobetrag) greift der Elternunterhalt deutlich seltener. Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 2.000 EUR (einschließlich 700 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den e...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 4 Das Alg II, die Sozialhilfe und die weiteren Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII werden bedarfsabhängig gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz, wonach der Hilfeempfänger vorrangig sein Einkommen sowie sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen hat (§ 2 SGB XII, § 3 SGB II). Bestimmtes Einkommen und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§§ 11a, 12 Abs. 3 SGB II...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 3 Seit dem 1.1.2005 sind die staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen von Grund auf wie folgt reformiert worden:mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele können Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel beanspruc...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Nach Abs. 5 gelten die Bestimmungen in Abs. 2 und 3 über das Wahlrecht des Leistungsempfängers, für die Beziehungen zu den Leistungserbringern sowie die Vergütung der Leistungen entsprechend, wenn im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Leistungen zur Rehabilitation gewährt werden. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach §§ 53 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.3 Abgrenzung zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 15 Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe dienen insbesondere dazu, die Wohnung des Versicherten behindertengerecht auszustatten, dem Versicherten die Versorgung des Haushalts und sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens sowie die Verständigung mit der Umwelt zu erleichtern und die Teilnahme des Hilfsmittelempfängers am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.5 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung

Rz. 17c Für Schüler und Studierende (vgl. § 75) kommen entsprechende Hilfsmittel in Betracht, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten oder ihnen eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Zuständig ist hier i. d. R. der Träger der Eingliederungshilfe, sofern ein Kind mit einer Behinderung diese Hilfsmittel benötigt (§ 5 Nr. 4 i. V. m. § 6); die eventuell vorrangige Zustä...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Mittelbarer Behindertenausgleich

Rz. 7b Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich (Rz. 7a) nicht möglich ist oder nicht ausreicht un...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.1 Anbindung an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 1)

Rz. 5 In Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Hilfen nach §§ 47 bis 51 den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Im Vergleich zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BSHG fehlt der Zusatz "soweit in diesem Gesetz keine andere Regelung getroffen ist". Damit sind die Leistungen des Fünften Kapitels ihrem Umfang nach umfassend an das Leistungsrecht der gesetzlichen Kr...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 3 Der Hilfsmittelbegriff i. S. d. § 47 wird unterschiedlich definiert. Unter Hilfsmittel versteht man z. B. ärztlich verordnete Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht und/oder sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unveränderte...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.3 Exkurs: Mittelbarer Behindertenausgleich zur Erhöhung der Mobilität

Rz. 8 Gerade Hilfsmittel, die der Mobilität dienen und die Behinderung mittelbar ausgleichen sollen, werden laut ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BSG, Urteile v. 16.9.1999, B 3 KR 8/98 R, und v. 30.1.2001, B 3 KR 10/00 R) nur dann als Hilfsmittel i. S. d. §§ 33, 34 SGB V und 47 SGB IX anerkannt, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebe...mehr

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FF 09/2019, Pflegekosten: Familien werden entlastet

Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 EUR brutto übersteigt. Das Bundeskabinett hat dazu das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Derzeit erhalten fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pfle...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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Jung, SGB XII § 8 Leistungen

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 f. heißt es: "Die Regelung überträgt unter Berücksichtigung der neuen Gesetzessystematik inhaltsgleich den bisherigen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.8 Zinsanspruch der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 33 Mit der Regelung in Abs. 6 wird klargestellt, dass für den Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge § 108 Abs. 2 SGB X entsprechend gilt. Diese aus leistungsrechtlicher Sicht nachrangigen (steuerfinanzierten) Rehabilitationsträger sind gegenüber den anderen Rehabilitationsträgern besonders schutzb...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung erhalten hat. In d...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fällen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch kommt gemäß § 16 Abs. 2 auch in Fällen der sog. Trägermehrheit nach § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger im Rahmen der Trägermehrheit Leistungen für einen anderen Rehabilitationsträger erbracht hat. Zum Hintergrund: Leistungspflichtig bleibt in den Fällen des § ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.8 Zinsansprüche

Rz. 19 Hat der Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe oder der Kriegsopferfürsorge gemäß § 16 einen Erstattungsanspruch gegenüber einem anderen Träger, gilt § 108 Abs. 2 SGB X und damit ein Anspruch auf Verzinsung der Forderung entsprechend. Weitere Einzelheiten sind der Komm zu Rz. 33 zu entnehmen.mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist, ausnahmsweise den Antrag an einen Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger und hat innerha...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil § 14 und § 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Dieser dient dem Zweck, dass der berechtigte Träger alle seine erbrachten Aufwendungen erstattet bekommen soll. Nach § 76 der Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsk...mehr

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FF 06/2019, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 27.3.2019 – XII ZB 417/18 a) Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 13.3.2019 – XII ZB 523/18, zur Veröffentlichung bestimmt). b) Allein der Umstand, ...mehr

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FF 06/2019, Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Aufgabenspektrum sozialer Arbeit, das von einer allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien (z.B. durch Kindertagesstätten, offene Jugendarbeit und Familienbildung) über spezifische Hilfen zur Erziehung in besonderen Lebenslagen (z.B. bei eingeschränkter Erz...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Sie ist in Abs. 3 Satz 2 und 3 geändert worden durch Art. 8 Nr. 6 Buchst. a und b des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022). Mit diesem Gesetz wurde das BSHG mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB XII eingeor...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.2 Ziel der Leistungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Zielsetzungen der Leistungen. Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönli...mehr

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Jung, SGB XII Vorbemerkungen zum Ersten Kapitel: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 7)

Vorbemerkungen zum Ersten Kapitel Rz. 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 7) Am 1.6.1962 trat das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Kraft und wurde seither durch fast 70 Gesetze immer wieder geändert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde schließlich als vorläufig letzter Schritt das Sozialhilferecht ...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 2.1 Verpflichtung für den Sozialhilfeträger

Rz. 3 Die vom Gesetzgeber in Abs. 1 an hervorgehobener Stelle positionierte Vorschrift stellt den besonders wichtigen Grundsatz der Zusammenarbeit heraus, zu dem die Sozialhilfeträger verpflichtet sind (Schellhorn, Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB – das neue SGB XII, NDV 2004 S. 168). Als weitere Leistungsträger, mit denen zusammengearbeitet werden soll, sind ausd...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis

Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung, eine berufliche Anpassung und Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.4 Dauer der Leistungen im Arbeitsbereich

Rz. 23 Nach § 220 Abs. 2 hat der behinderte Mensch einen Anspruch auf Beschäftigung in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Solange hat der behinderte Mensch auch einen Anspruch auf Leistungen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erheb...mehr