Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 7)

Rz. 83 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.1 Zur persönlichen Verfügung

Rz. 13 Der Betrag steht den Berechtigten zur persönlichen Verfügung zu. Daraus folgt zunächst, dass der Betrag grundsätzlich in einer Weise zur Verfügung zu stellen ist, die auch eine persönliche Verfügung ermöglicht. Dementsprechend ist der Betrag in aller Regel als Geldleistung zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich nicht nur schon aus dem Wort "Barbetrag" in Abs. 2 Sa...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 68 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014 S. 201. Berlit, Kein pauschalierter ...mehr

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Leistungen Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem persönlichen Budget bezahlen. Sachverhalt Der klagende staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger war im Streitjahr 2020 ...mehr

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FF 03/2021, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

OLG Koblenz, Beschl. v. 12.8.2020 – 9 UF 119/20, juris (Orientierungssätze) m. Anm. Schürmann, jurisPR-FamR 3/2021 Anm. 7 1. Als angemessener Unterhalt müssen auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen diejenigen Mittel angesehen werden, durch die das Existenzminimum der Eltern sichergestellt werden kann und die demgemäß als Untergrenze des Bedarfs zu bewerten sind....mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

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Jung, SGB VIII § 86c Fortda... / 2.1 Fortgesetzte Leistungspflicht bei Zuständigkeitswechsel und Wahrung der Kontinuität im Hilfeprozess

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ist keine Zuständigkeitsregelung, sondern Anspruchsnorm. Sie knüpft an eine bisher bereits bestehende Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers für den Fall eines Zuständigkeitswechsels an und stellt damit die weitere Leistungserbringung gegenüber dem/den Leistungsberechtigten sicher. Eine Verpflichtung zur weiteren Leistung kommt jedoch nur dann in Betracht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt den Rahmen für den von den Vertragspartnern auf der Bundesebene (vgl. Abs. 3) zu konkretisierenden Leistungsinhalt des Beratungsangebotes vor. Dabei soll das Beratungsangebot nicht nur allgemein die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln – die hierauf bezogene Beratung obliegt nach § 39b Abs. 1 den Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.2 Vereinbarung über Inhalt und Anforderungen an die Versorgungsplanung

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift gibt vor, dass die Einzelheiten zum Inhalt und zu den Anforderungen an die Versorgungsplanung auf der Bundesebene im Vereinbarungswege zu regeln sind. Da die Bundesvereinbarung für alle regional beteiligten Leistungserbringer und Kooperationspartner bindend ist, wird für die Patientinnen und Patienten eine zwar bundeseinheitliche aber dennoch indi...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, kann ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung und Versorgung in der letzten Lebensphase die Angst schwerstkranker Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftiger vor dem Sterben und vor schweren Leiden in der S...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.1 Leistungserbringer

Rz. 4 Die Leistungserbringer für das Angebot einer gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind in Abs. 1 Satz 1 abschließend beschrieben. Bei den Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI handelt es sich um vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sog. Pflegeheime, in denen pflegebedürftige Menschen wohnen. Hierunter fallen z. B. nicht die Krankenhäuser oder so...mehr

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Schell, SGB IX § 115 Besuch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Ursprungsfassung des BSHG v. 30.6.1961 (BGBl. I S. 815) sah in § 40 bereits Besuchsbeihilfen im Zusammenhang mit "Maßnahmen der Eingliederungshilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung" vor. Musste die Besuchsbeihilfe nach dem BSHG "im Einzelfall gerechtfertigt sein", so trat mit Einfügung des BSHG in das Sozialgesetzbuch als dessen XII...mehr

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Schell, SGB IX § 115 Besuch... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 113 Abs. 2 normiert die prägenden, wesentlichen Leistungen zur Sozialen Teilhabe in einem offenen Katalog ("insbesondere"). In Nr. 9 von Abs. 2 der Vorschrift wird die Besuchsbeihilfe ausdrücklich als Teilhabeleistung benannt. Die Konkretisierung der Besuchsbeihilfe - für die anderen Leistungen zur Sozialen Teilhabe geschieht dies über § 113 Abs. 3 in den §§ 77 bis 8...mehr

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Schell, SGB IX § 115 Besuch... / 2.4 Erforderlichkeit im Einzelfall

Rz. 11 Besuchsbeihilfe kann nur geleistet werden, "soweit es im Einzelfall erforderlich ist", § 115 a. E. Dabei bedeutet "Einzelfall" nicht etwa, dass die Besuchsbeihilfe lediglich bei besonders gelagerten Sachverhalten und damit nur in Einzelfällen geleistet werden kann. Vielmehr geht es darum, dass die Prüfung der Erforderlichkeit unter maßgeblicher Berücksichtigung der Be...mehr

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Schell, SGB IX § 115 Besuch... / 2.1 Voraussetzungen des § 115

Rz. 8 Zentrale Voraussetzung zum Erhalt von Besuchsbeihilfen ist die Erbringung von Leistungen der Sozialen Teilhabe gemäß § 113 an den Antragsteller. Dabei verlangt § 115 einengend, dass diese Leistungen "über Tag und Nacht erbracht" werden müssen. Der Begriff "über Tag und Nacht" ersetzt den bis zum Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.2020 (vgl. Rz. 2) geltenden Begriff de...mehr

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Schell, SGB IX § 115 Besuch... / 2.3 Besuche der Angehörigen beim Leistungsberechtigten

Rz. 10 Die Vorschrift sieht nicht nur Besuche bei den Angehörigen vor, sondern auch Besuche der Angehörigen beim Leistungsberechtigten in seiner Wohngelegenheit. Das folgt aus der Verwendung des Begriffes "gegenseitiger Besuch" (Grube/Wahrendorf, a. a. O.). In diesen Fällen erhält der Angehörige die Besuchsbeihilfe (Mayer, a. a. O.). Zuständig blieb nach altem Recht der für ...mehr

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Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unt...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift regelt – ebenso wie der für den vorangehenden Zeitraum geltende § 136 – pauschal anteilig die Erstattung des Barbetrages nach § 27b Abs. 2 , für Leistungsberechtigte nach dem 4. Kapitel des SGB XII, die zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII in einer stationären Einrichtung erhalten. Sie berücksichtigt dabei die zum 1....mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Sie übernimmt im Wesentlichen den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG. Der neue Satz 2 2. Alternative stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass auch die Hilfe für junge Vol...mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.4 Verzahnung der Altenhilfe mit anderen Leistungen (Abs. 5)

Rz. 15a Durch Art. 3a des PSG III v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) wurde Abs. 5 zum 1.1.2017 neu in das Gesetz aufgenommen und durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle ...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.2.2 Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung (Nr. 2)

Rz. 8 Die Nr. 2 beinhaltet 2 Hilfen, nämlich die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung und die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung. Die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung besteht in erster Linie in der Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Abschluss eines Mietvertrages. Außerdem können z. B. auch die Umzugskosten in eine altersgerechte Wohnung hierunte...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft (zur Gesetzesbegründung vgl. BT-Drs. 15/1636 sowie BT-Drs. 15/2260). Sie wurde erstmals mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änd...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.3 Vorrangige Leistungen

Rz. 7 Die Blindenhilfe ist nachrangig gegenüber dem Bezug gleichartiger Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (Abs. 1 Satz 1). Gleichartige Leistungen in diesem Sinne liegen vor, wenn sie dem gleichen Zweck dienen wie die Blindenhilfe, d. h. dazu einen Ausgleich für die durch Blindheit bedingten materiellen Mehraufwendungen zu schaffen (Meusinger, a. a. O., § 67 Rz. 5)....mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die Regelungen des § 136 an, wonach der Bund den Ländern und Kommunen im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 Anteile an den entstehenden Kosten durch die Zahlung des Barbetrages nach § 27b Abs. 2 und 3 an Leistungsberechtigte nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), die zugleich Leistungen der Ein...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.2 Besondere Lebensverhältnisse

Rz. 8 Das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Lebensverhältnisse" bezieht sich auf die soziale Lage des Betroffenen, die durch eine besondere Mangelsituation – etwa an Wohnraum – gekennzeichnet sein muss (BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 67 Rz. 7) und wird in § 1 Abs. 2 Satz 1 der VO durch eine abstrakte Beschre...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 Abs. 2 GSiG. Art. 11 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BG...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.1 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 3 Aus der Formulierung ("soll") ist zu schließen, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt, auf die zwar kein Rechtsanspruch besteht, die jedoch vorbehaltlich des Eingreifens atypischer Umstände und des Vorrangs speziell geregelter Hilfen zu gewähren ist, wenn die subjektiven und objektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Hilfebedarf eines alten Menschen i. S. der Vors...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Der Bund erstattet gemäß Abs. 1 Satz 1 an Leistungsberechtigte, die zugleich Leistungen in einer stationären Einrichtung erhalten, monatlich einen anteiligen Betrag an der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII. Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt im Jahr 2020 432,00 EUR. Abs. 1 Satz 2 benennt die prozentualen Anteile an der Regelbedarfsstufe 1. Die jährlich g...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel zu anderen Leistungen und betrifft damit die Leistungskonkurrenz. Vorgängervorschrift war im Wesentlichen § 66 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung, der wiederum § 69c BSHG nachgebildet war. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Vorschrift des § 63b Klarheit bei der Abgrenzu...mehr

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Jung, SGB XII § 64b Häuslic... / 3 Literatur

Rz. 10 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., "Zulassungsvoraussetzungen" von Pflegekräften im Bereich der häuslichen Pflegehilfe nach § 64b SGB XII, Gutachten v. 27.8.2018, G 3/17, NDV 2019 S. 89. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017 S. 237. Marburger, Die Auswirkungen des Pfl...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Regelung ist es, bundesweit ein niedrigschwelliges, kostenloses Beratungsangebot über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zu installieren. Die Beratung soll dabei bereits im Vorfeld der Beantragung bzw. des Entstehens von möglichen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen stattfinden und unabhängig von infrage kommenden Leistungserbringern und Rehabilita...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie sollte in dieser Fassung bis zum 31.12.2019 gültig sein. Sodann sollte § 63b Abs. 1 Satz 1 durch Art. 13 Nr. 20...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 (Stufe 2) neu in Kraft getreten und setzt teilweise Art. 26 Abs. 1 der UN-BRK um. Sie besitzt weder eine Vorgängernorm im SGB IX noch BSHG. Ein Bezugspunkt besteht jedoch zu den gemeinsame...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Zur Gewährung von Pflegegeld neben Übernahme der Aufwendungen für eine vollumfänglich im Haushalt der Pflegebedürftigen tätige Pflegekraft durch den Sozialhilfeträger, Gutachten vom 22.11.2018, G 3/18. Klie, Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XI im Transformationsprozess – 25 Jahre nach Einführung der Pfleg...mehr

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Jung, SGB XII § 64b Häuslic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 64b Abs. 1 Satz 1 enthält die Legaldefinition der häuslichen Pflegehilfe. Kann die häusliche Pflege nach § 64 nicht durch Pflegegeld sichergestellt werden – wird sie also nicht oder nicht vollständig durch die der pflegebedürftigen Person nahestehenden Personen oder als Nachbarschaftshilfe übernommen –, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gemäß § 64b Abs. 1 Satz 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Zuschüsse außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Diese Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, di...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / VI. Elternunterhalt

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019[60] in Kraft getreten. Es soll u.a. auch der Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dienen. Unterhaltspflichtige Angehörige sollen von den finanziellen Folgen schicksalhafter Ereignisse entlas...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr