Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.2 Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Teilsatz 3

Rz. 7 Für die Erhebungen zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 3 wurde der Beginnzeitpunkt durch das KICK abermals auf 2007 verschoben, weil sich das ursprünglich vorgesehene Konzept für die Erhebung in diesem Bereich als unpraktikabel erwiesen hat (BT-Drs. 15/1552 S. 11). Aus diesem Grund war der Beginn zuv...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Sauer, SGB IX § 118 Instrum... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019, 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019, 337. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermittlun...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.6 Beteiligung des Jugendhilfeträgers am Gesamtplanverfahren (Abs. 6)

Rz. 10a Gemäß Abs. 6 informiert der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten den nach § 86 SGB VIII zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über das Gesamtplanverfahren, wenn und soweit minderjährige Leistungsberechtigte vorhanden sind. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nimmt am Gesamtplanverfahren beratend ...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.1 Zuständigkeit und Ermessen

Rz. 3 Zuständig für die Durchführung der Gesamtplankonferenz ist gemäß § 94 Abs. 1 der vom jeweiligen Bundesland bestimmte Träger der Eingliederungshilfe (vgl. dazu die Übersicht der Ausführungsgesetze der Länder). Dies ist nicht notwendigerweise der Sozialhilfeträger. Der Träger der Eingliederungshilfe darf gemäß Abs. 1 Satz 1 nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.1.1 Zuständigkeit des örtlichen Trägers

Rz. 3 Für das gesamte Verfahren ist gemäß § 98 der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen, als auch dann, wenn zwar auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger in Betracht kommen, aber der Träger der Eingliederungshilfe das Verfahren als verantwortlicher Reh...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019, 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019, 337. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jm 2023...mehr

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Sauer, SGB IX § 79 Heilpäda... / 3 Literatur

Rz. 13 Berger, Kinder mit Behinderung, NZS 2022, 841. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jm 2023, 192. ders., Die Schiedsstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SRa 2024, 54. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Kühl/Stölting, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder ...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 22 Axmann, Teilhabe an Bildung – die Umsetzung im BTHG, ArchsozArb 2021, Nr. 2, 36. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, JM 2024, 385. ders., Rehabilitation im Sozialrecht, JM 2023, 192. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Luthe, Teilhabe an Bildung nach §...mehr

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Sauer, SGB IX § 120 Festste... / 2.3 Verfahrensweise bei Eilfällen

Rz. 6 Angesichts des zeitraubenden bürokratischen Brimboriums bei Teilhabekonferenz und Gesamtplankonferenz trifft Abs. 4 eine Regelung für Eilfälle. Der Träger der Eingliederungshilfe kann in solchen Fällen Leistungen nach Kapitel 3 bis 6, also Leistungen der Eingliederungshilfe, als vorläufige Leistungen schon vor Beginn der Gesamtplankonferenz erbringen. Falls der Eilfall...mehr

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Sauer, SGB IX § 63 Zuständi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge. Rz. 3 Nach Abs. 2 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM die Trä...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.2 Beratung in der Gesamtplankonferenz

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind Teilnehmer der Beratung der Leistungsberechtigte, der zuständige Träger der Eingliederungshilfe und die weiteren beteiligten Rehabilitationsträger. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des Ergebnisses der Bedarfsermittlung nach § 118, die zuvor stattgefunden hat. Die Beratungsgegenstände werden in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 benannt. Die Aufzählungsliste ist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.4 Ergänzende Leistungen (Abs. 4)

Rz. 15 Sind mit der Assistenz nach Abs. 1 notwendige Fahrkosten oder weitere Aufwendungen des Assistenzgebers, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles notwendig sind, verbunden, werden diese als ergänzende Leistungen erbracht. In Abs. 4 ist die für die Eingliederungshilfe in § 22 der Eingliederungshilfe-Verordnung enthaltene Regelung übernommen worden. Von der "Notwendi...mehr

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Sauer, SGB IX § 120 Festste... / 2.2 Entscheidung über die Feststellung durch Verwaltungsakt

Rz. 4 Zuständig für die Entscheidung ist der gemäß § 94 Abs. 1 von den Ländern zu bestimmende Träger der Eingliederungshilfe (vgl. die Übersicht der Ausführungsgesetze der Länder). Dies muss nicht zwingend der Sozialhilfeträger sein. Der Träger der Eingliederungshilfe stellt nach Abs. 2 Satz 1 die Leistungen nach dem 3. bis 6. Kapitel auf der Grundlage des Gesamtplans nach §...mehr

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Sauer, SGB IX § 79 Heilpäda... / 2.2 Erbringung an noch nicht eingeschulte schwerst- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 werden heilpädagogische Leistungen immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht. Schwerstbehinderte Menschen sind definitorisch von behinderten bzw. schwerbehinderten Menschen abzugrenzen. Schwerstbehinderung ist gekennzeichnet durch mehrere komplexe Beeinträchtigungen sehr vieler Fähigk...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.1 Abschluss der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 3 Der Träger der Eingliederungshilfe kann mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abschließen. Diese Handlungsalternative steht mithin im Ermessen des Trägers. Auch für den Leistungsberechtigten ist der Abschluss der Vereinbarung freiwillig. Der Träger der Eingliederungshilfe kann stattdessen auch die Leistungen gemäß § 120 durch Verwaltungsakt festsetzen. Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 77 Leistung... / 2.2 Erstattung von Aufwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a SGB XII sind zu erstatten, soweit wegen des Umfangs von Assistenzleistungen ein gesteigerter Wohnbedarf besteht. Abs. 2 berücksichtigt, dass Menschen mit Behinderungen oftmals einen gesteigerten Wohnbedarf haben, z. B. für Assistenten, deren Anwesenheit rund um die Uhr notwendig ist. Hierbei handel...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.3 Gesamtplankonferenz und Teilhabeplankonferenz

Rz. 6 Abs. 3 enthält Regelungen, die die Verfahren der Gesamtplankonferenz und der Teilhabeplankonferenz nach § 20 zusammenführen. Ist der nach Abs. 1 zuständige Träger der Eingliederungshilfe zugleich leistungspflichtiger Rehabilitationsträger nach § 15, so soll er die Gesamtplankonferenz mit der Teilhabeplankonferenz nach § 20 miteinander verbinden. Das ist gerade deshalb ...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG werden die zuvor im SGB XII normierten Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ins SGB IX eingeordnet. Dabei handelt es sich um Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen nach § 58. Hinzu kommen nun die Leistungen anderer Anbieter nach § 60, das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung nach § 62 und das...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.3 Blick auf die einzelnen trägerspezifischen Fördervorschriften

Rz. 5 Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden können, sind von Rehabilitationsträger zu Rehabilitationsträger unterschiedlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Anspruch auf die Förderung aus § 20h SGB V hergeleitet. Danach können die Krankenkassen und ihre Verbände die Selbst...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 2.2 Leistungen zur Beschäftigung

Rz. 4 Die Leistungen zur Beschäftigung, die Leistungsberechtigten zur Förderung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht werden können, werden in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 abschließend benannt. Die Leistungsgewährung steht nicht im Ermessen der Leistungsträger. Wenn die Voraussetzungen nach § 111 vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die jeweili...mehr

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Sauer, SGB IX § 77 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 8 Böttcher, Eingliederung durch Unterkunft? Unterkunftskosten als Leistungen der Sozialen Teilhabe für Studierende, NZA 2019, 932. Schweigler/Bachem, Sicherung der Wohnsituation als Fachleistung der Eingliederungshilfe, SRa 2021, 88.mehr

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Sauer, SGB IX § 80 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 DIJuF-Rechtsgutachten, Pflegeerlaubnispflicht bei Familienpflege als Eingliederungshilfe nach dem SGB IX: Reichweite des Verweises in § 80 Satz 2 SGB IX auf § 44 SGB VIII, JAmt 2023, 126. DIJuF-Rechtsgutachten, Pflichten bei Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien gem. SGB IX Teil 2, JAmt 2023, 480. DIJuF-Rechtsgutachten, Neuregelung durch BTHG: Zuständigkeit für Prü...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 117 regelt zusammen mit den §§ 118 bis 120 das Verfahren zur Aufstellung des Gesamtplans. Dessen Rechtsnatur, Funktion und Inhalt sind in § 121 normiert. Zur Umsetzung der Mindestinhalte des Gesamtplanes kann der Leistungsträger mit Leistungsberechtigten nach Maßgabe von § 122 eine Teilhabezielvereinbarung schließen. Ist der Träger der Eingliederungshilfe der für die...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 2.2.4 Hilfen zur schulischen und hochschulischen Weiterbildung (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 17 Unter der hochschulischen Weiterbildung ist sowohl die hochschulische Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung als auch die rein akademische Aus- und Weiterbildung zu verstehen. Insofern kommen z. B. Hilfen bei der Aufnahme eines Meisterkurses oder eines Bachelorstudiums im Anschluss an eine vorherige Berufsausbildung nach Nr. 4 in Bet...mehr

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Sauer, SGB IX § 118 Instrum... / 2.2 Verordnungsermächtigung

Rz. 8 Die Länder, die gemäß Art. 83, 84 GG für die Ausführung des Bundesgesetzes zuständig sind, werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu regeln. Inzwischen haben alle Bundesländer Ausführungsgesetzes zum BTHG erlassen. Ferner wurden umfangreiche Bedarfsermittlungsinstrumente (BEI) in Form von Infomaterialien, Vordruck...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017, 307. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht...mehr

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Sauer, SGB IX § 83 Leistung... / 2.1 Leistungen zur Mobilität (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 umfassen die Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (Schweitzer, in: BeckOK-SGB IX, § 83 Rz. 9; Winkler, in: Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Westphal/Krohne, SGB IX, § 83 Rz. 6). Beförderung dient i. S. v. Nr. 1 ist ein gewerblicher bzw. geschäftsmäßiger Dienst. Hierunter fallen etwa Taxiunterne...mehr

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Sauer, SGB IX § 120 Festste... / 2.1 Frist für die Feststellung

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Leistungen nach Abschluss der Gesamtplankonferenz (falls eine solche stattgefunden hat) innerhalb der Fristen der §§ 14, 15 SGB IX, also 2 Monate danach, festzustellen. Das gilt sowohl für den Träger der Eingliederungshilfe als auch für die übrigen Leistungsträger. Findet keine Gesamtplankonferenz statt, gelten die Fristregelungen der §§ 14, 15 SGB...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 23 Böttcher, Eingliederung durch Unterkunft? Unterkunftskosten als Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Studieende, NZS 2019, 932. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Proufas/Olberg, Sexualassistenz als Leistung der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX, SRa 2023, 47. Schäfer, Inklusives und selbstbestimmtes Wohnen als Grundrecht aller Menschen und das Dilemma ...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 75 wurde nach der Gesetzesbegründung als eigenes Kapitel im SGB IX aufgenommen, um den hohen Stellenwert herauszustellen, der der Bildung i. S. v. Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zukommt. Die Umsetzung inklusiver Bildung ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und bildet eine wesentliche Grundlage für eine inklusive Ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 120 Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Gesamtplanverfahren nach § 117 endet mit der Feststellung der Leistungen, nachdem der Bedarf ermittelt wurde (§ 118) und ggf. eine Gesamtplankonferenz stattgefunden hat (§ 119). Anschließend wird der Gesamtplan aufgestellt (§ 121) und schließlich kann eine Teilhabezielvereinbarung geschlossen werden (§ 122). Damit soll der Weg von der Gesamtplankonferenz zur Bewill...mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.7 Zuständigkeiten

Rz. 19 Die Regelungen des Eingliederungshilferechts in Teil 2 des SGB IX (ab § 90) sehen in § 113 Abs. 2 Nr. 1 vor, dass Assistenzleistungen zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören. Für Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 können die Leistungen mit Zustimmung des Leistungsberechtigten als pauschale Geldleistung nach § 105 Abs. 3 erbracht werden (§ 11...mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.2 Entscheidung und Erbringung der konkreten Assistenzleistung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme, Abs. 2 Satz 1. Der Leistungsberechtigte hat also das Recht, die Personen, die die Assistenzleistungen erbringen, selbst auszuwählen (Personalkompetenz). Er hat das Recht, selbst über ...mehr

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Sauer, SGB IX § 84 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfen nach Abs. 1 können Menschen mit Behinderungen beanspruchen. Menschen mit Behinderungen sind solche Personen nach § 2. Danach sind Menschen mit Behinderungen solche, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellsch...mehr

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Sauer, SGB IX § 63 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 8 Nr. 7 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 sprachlich angepasst. Mit diesem Gesetz wurde die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" in die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Abs. 2 Nr. 2 wurde durch Art. 48 Nr. 1 des Gesetzes zur Gleichstel...mehr

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Sauer, SGB IX § 118 Instrum... / 2.1.3 Lebensbereiche

Rz. 5 Vor dem Hintergrund der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe müssen die Leistungsberechtigten in allen Schritten der Leistungsgewährung und -erbringung, beginnend bei der Antragsprüfung und beim Zugang zu den Leistungen ganzheitlich in den Blick genommen werden. Daher erfolgt eine Orientierung an allen Lebensbereichen, die auch in die ICF aufgenommen...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 2.2.1 Hilfen zur Schulbildung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Hilfen zur Schulbildung kommen in Betracht, wenn die Unterstützung erforderlich und geeignet ist. Satz 1 Nr. 1 entspricht im Wesentlichen dem § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 der Eingliederungshilfeverordnung. Danach dienen die unterstützenden Hilfen zur Schulbildung dazu, dem behinderten Menschen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Auch M...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.1.2 Teilstationäre Leistungen

Rz. 5 Nach Abs. 2 sind folgende weitere teilstationäre Leistungen in die Kostenbeitragspflicht einbezogen: nach Nr. 1: Kosten der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20); nach Nr. 2: Kosten der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 und anderen teilstationären Leistungen nach § 27; nach Nr. 3: Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.1.1 Vollstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen

Rz. 4 Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen der Jugendhilfe werden nach Abs. 1 Kostenbeiträge erhoben: nach Nr. 1: Kosten der Unterkunft eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung; nach Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / II. Die sozialhilferechtliche Gesetzeslage als Ausgangspunkt für eine Rechtsgestaltung

Den Rahmen für die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern geben die sozialhilferechtlichen Bestimmungen vor. Aus diesen ergibt sich, bis zu welcher Grenze ein Mittelzufluss, der aus einem Erbfall resultiert, leistungsunschädlich ist. Hinter dem Personenkreis von "Sozialhilfeempfängern" verbergen sich Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbu...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 4 Musterantrag ambulante Eingliederungshilfe

Rz. 80 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der zurzeit gültigen Fassung einschließlich Dyskalkulietherapie/Legasthenietherapie Angaben zur Person:mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. M...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.6 Vorgängervorschriften

Rz. 6b Das Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) gewährte Eingliederungshilfe für diesen Personenkreis gemäß §§ 39, 40 BSHG.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.2 Normzweck

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr