Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Korrespondierende Verfügung von Todes wegen

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4: Korrespondierende Verfügung von Todes wegen UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.4 Übernahme der Teilhabeplanung durch den Träger der Eingliederungshilfe nach Satz 4

Rz. 26 Satz 4 ordnet an, dass der Träger der Eingliederungshilfe die Teilhabeplanung i. S. v. § 19 SGB IX zu übernehmen hat, wenn seine künftige Zuständigkeit absehbar ist. Damit verliert der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dann die Zuständigkeit für die Hilfeplanung. Damit das Teilhabeplan- und das Gesamtplanverfahren nach § 21 SGB IX sinnvoll verzahnt werden können, so...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2.1 Keine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe – 1. Variante

Rz. 12 Nicht notwendig müssen daher die Voraussetzungen für besondere Pflegesituationen erfüllt sein; die Pflegeperson muss also weder die Voraussetzungen der Vollzeitpflege i. S. d. § 33 noch die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 erfüllen; dies ist ausdrücklich klargestellt.mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2 Zuständigkeitsübergang auf den Träger der Eingliederungshilfe nach Abs. 2

2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1 Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 14 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderli...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.5 Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach Satz 5

Rz. 29 Ist der Träger der Eingliederungshilfe der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger, gelten für ihn die Vorschriften für die Gesamtplanung ergänzend; das ordnet § 21 SGB IX an. Deshalb verweist Satz 5 für die Durchführung des Verfahrens zur Gesamtplanung auf die Vorschriften im Kapitel 7 (Gesamtplanung) des SGB IX; also auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 regelt als verpflichtenden Inhalt des Hilfeplans die Vereinbarungen zur Durchführung des Zuständigkeitsübergangs. Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Art Äquivalenzprüfung an und verpflichtet u. a. den Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 22.5.2023, SN_2023_0316 Wu – Zustimmungs- und Konsultationspflichten betreffend Ferienzeiten im Ausland, JAmt 2023, 467; DIJuF...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.3 Empfängerhilfen nach Nr. 4

Rz. 17 Statistische Erhebungen müssen nach Nr. 4 auch erfolgen für Hilfeempfänger von Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. (Nr. 4 Buchst. a), für junge Volljährige nach § 41 (Nr. 4 Buchst. b) und für Empfängern von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 (Nr. 4 Buchst. c). Rz. 18 Die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.1 Erhebungsmerkmale Hilfen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 legt für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Erwachsene die Erhebungsstruktur fest. Rz. 6 Seit dem 10.6.2021 (durch das KJSG) ist nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nicht mehr der Name, sondern bei Trägern der freien Jugendhilfe nur noch deren Verbandszugehörigkeit Erhebungsmerkmal. Alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält.mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 57 VG München, Urteil v. 17.7.2024, M 18 K 22.1929, VG München, Urteil v. 7.7.2021, M 18 K 18.2218: Zum Übergang des dem Jugendamt eingeräumten Beurteilungsspielraum auf den Leistungsberechtigten bei Selbstbeschaffung und Systemversagen; OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Ste...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 27 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 64 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 41 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn aller in § 37b genannten Regelungen ist die Sicherstellung des Kindeswohls in der Pflegesituation und damit die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl im Rahmen des staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) ist eine wichtige staatliche Aufgabe (BR-Drs. 5/21 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält. Rz. 7 Die in § 32 geregelte Erziehung in einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.1 Stellungnahme i. S. v. § 35a Abs. 1a Satz 1 nach Nr. 1

Rz. 27 Nach Nr. 1 hat der Jugendhilfeträger zunächst eine Stellungnahme einer in § 35a Abs. 1a Satz 1 genannten Person einzuholen; die Regelung entspricht dem Inhalt des bisherigen § 36 Abs. 4 a. F. (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Rz. 28 Die Verpflichtung zur Beteiligung eines Arztes oder Psychotherapeuten im Sinne der Vorgaben des § 35a Abs. 1a Satz 1 gilt für...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 32 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021, 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Struktur der Vorschrift: Satz 1 erfasst ganz allgemein den Anspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung. Der Anspruch korrespondiert mit dem Anspruch der Eltern auf Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach § 37 Abs. 1 Satz 1. Satz 2 stellt den Verzicht auf die Anspruchsvoraussetzungen der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederungshilfe auf und lässt...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält. Rz. 7 Außerdem steht § 28 im Zusammenhang mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält. Rz. 7 Beratung – wie die konkrete Erziehungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10....mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 71 Bei der Fortführung der Hilfe über die Volljährigkeit hinaus handelt es sich um ein neues Leistungsverhältnis und nicht um ein einheitliches Leistungsverhältnis. Ein ursprünglich gestellter Hilfeantrag stellt daher keinen Folgeantrag dar. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 SGB IX (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.6. 2021, 12 B 636/...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2 Anspruch in Sonderfällen nach Satz 2

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegeperson besteht nach Satz 2 auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird, und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf. Rz. 11 Erfasst von diesem Anspruch ist ebenfalls der Vater ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.3 Teilhabeplankonferenz nach Satz 3

Rz. 25 Mit Zustimmung des Leistungsberechtigten oder seines Personensorgeberechtigten ist eine Teilhabeplankonferenz nach § 20 SGB IX durchzuführen. Zwar knüpft die Regelung die Durchführung der Teilhabeplankonferenz nur an die Zustimmung; mit dessen Zustimmung ist allerdings das Verfahren nach § 30 SGB IX durchzuführen. Es besteht damit ein Anspruch. Letztlich kommt der Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.2 Rechtsfolge der rechtmäßigen Selbstbeschaffung

Rz. 46 Als Rechtsfolge einer zulässigen und rechtmäßigen Selbstbeschaffung sieht Satz 1 die Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der Jugendhilfe vor. Sofern die Voraussetzungen i. S. v. § 36a Abs. 3 vorliegen, ist der Träger der Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Anspruchsberechtigter sowohl hinsichtlich Leistungen g...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3 Nachrang der Selbstbeschaffung und Voraussetzungen nach Abs. 3

Rz. 33 Durch § 36a Abs. 3 hat der Gesetzgeber neben das Entscheidungsprimat des Jugendamtes als zweite Säule auch den Nachrang der Selbstbeschaffung kodifiziert. § 36a Abs. 3 soll im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage für die Selbstbeschaffung darstellen (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, zur BT-Drs. 15/3676 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 18 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion. Die Geeignetheit ist daher nicht nur allgemein, sondern im Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.6 Erhebungsmerkmale Maßnahmen des Familiengerichts i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 9 und 13 nach Abs. 6 bis 6b

Rz. 23 Abs. 6 bis 6b legt die Erhebungsstruktur für Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentziehung und sonstige familiengerichtliche Maßnahmen fest. Rz. 24 Da nicht alle Personen und Institutionen eine Maßnahme direkt – wie dies etwa Jugendämtern möglich ist – anregen, sondern lediglich Hinweise geben können, wurde durch das KJSG Abs. 6 Nr. 1 entsprechend zum 10.6....mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 75 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 3 Literatur

Rz. 68 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Achterfeld, Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für geduldete Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringun...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Zur Übergangsplanung gehört auch die proaktive Kontaktaufnahme des Jugendamts mit dem anderen Sozialleistungsträger (vgl. auch JAmt 2024, 615). Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Mon...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 17 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007, 241). Diese stellt eine A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 43 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1

Rz. 9 Satz 1 nimmt dabei Bezug auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Qualitätsmerkmalen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt nach § 79a Satz 2 (BR-Drs. 5/21 S. 87 = BT-Drs. 19/26107 S. 90). Rz. 10 § 79a Satz 2 sieht die Sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.3 Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen

Rz. 53 Der Jugendhilfeträger hat vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage des jungen Menschen, selbst zu prüfen, ob Leistungen anderer Sozialleistungsträger notwendig erscheinen und daher ein Zuständigkeitsübergang auf diese in Betracht kommt. Maßstab ist dessen individuelle Bedarfslage. Rz. 54 Die insoweit naheliegende Fallkonstellation ist die wirtschaftliche Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.7 Erhebungsmerkmale bei Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Pflegestellen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nach Abs. 7 bis 7b

Rz. 32 Abs. 7 bis 7b definiert die Erhebungsstruktur für Maßnahmen der Kindertagespflege. Ab dem 1.7.2022 folgt ein neuer Abs. 7c (vgl. Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG v. 2.10.2021, BGBl. I S. 4602), der die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 konkretisiert. Rz. 33 Nach Abs. 7 Nr. 1 Buchst. e werden ab dem 10.6.2021 (KJSG) auch Schli...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr