Rz. 8

Die Länder, die für die Ausführung des Bundesgesetzes zuständig sind, werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu regeln. Inzwischen haben alle Bundesländer Ausführungsgesetzes zum BTHG erlassen. Ferner wurden umfangreiche Bedarfsermittlungsinstrumente (BEI) in Form von Infomaterialien, Vordrucken usw. entwickelt. Landesrahmenverträge zur Umsetzung des BTHG und zur Bedarfsermittlung und Leistungsgewährung wurden mit den Trägern der Eingliederungshilfe geschlossen (vgl. die Zusammenstellung unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/bthg-laenderspezifische-regelungen/ – zuletzt aufgerufen am 28.9.2020).

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