Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Schell, SGB IX § 100 Eingliederungshilfe für Ausländer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe, die zum 1.1...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe, die zum 1.1.2020 aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII herausgelöst und in den neuen Teil 2 des SGB IX eingestellt wurden, Regelungen des § 23 SGB XII zur Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer.mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2.2 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt, dass Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. In der Begründung des Gesetzentwurfs zum BTHG (BT-Drs. 18/9522) wird darauf hingewiesen, dass auf Leistungsberechtigte, die nach 15 Monaten Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG beziehen (sog. Analogleistungsberechtigte) die Re...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neu definierte Eingliederungshilfe im SGB IX sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in 4 Leistungsgruppen vor. Es handelt sich um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nun Kapitel 4, § 111) und die...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1) Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die Gewährung vo...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleb...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen. Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch mit Behinderungen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) oder bei einem anderen Leitungsanbieter ...mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antrag... / 2.1 Antragserfordernis (Abs. 1)

Rz. 3 In Satz 1 wird für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 des SGB IX in Abweichung zu den Regelungen im Recht der Sozialhilfe, unter das bis zum 31.12.2019 auch das Recht der Eingliederungshilfe im SGB XII fiel, ein grundsätzliches Antragserfordernis geregelt. Im Recht der Sozialhilfe im SGB XII gilt mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.2 Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt, was zur Dienstleistung gehört. Zur Dienstleistung gehört die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Beratungsobliegenheit des Trägers der Eingliederungshilfe beschränkt sich zunächst ausdrücklich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe. Erkennt der Träger ...mehr

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Schell, SGB IX § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe das bisher in § 121 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (§§ 53 bis 60a) durch Art. 13 Nr. 18, 19 BTHG, war § 121 Nr. 1 Buchst. c SGB XII aufzuheben (Ar...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist das in § 8 für alle Rehabilitationsträger geregelte Wunsch- und Wahlrecht für die Leistungen der Eingliederungshilfe präzisiert worden. Damit ist die Regelung auch lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 33 SGB I. Mit der in der Eingliederungshilfe neu verankerten Personenzentrierung der Leistungen ist die Unterscheidung zwischen ambulanter, ...mehr

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Schell, SGB IX § 148 Übermi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX war zum 1.1.2020 in diesem Buch auch eine eigene Vorschrift zur Übermittlung und Veröffentlichung der von den Trägern der Eingliederungshilfe zu führenden Statistik über die Leistungsberechtigten und die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe zu treffen. Eine solche R...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die personenzentrierte Neuausrichtung der Eingliederungshilfe stellt erhöhte Anforderungen an eine kompetente umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie ist die Grundlage für eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diesem Anspruch wird mit der Regelung zur Beratung und Unterstützung durch den Leistungsträ...mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.1 Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Leistungsberechtigten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift benennt die Erhebungsmerkmale für jeden Leistungsberechtigten, die sowohl personenbezogene Daten als auch Daten zu den erbrachten Leistungen umfassen. Entsprechend der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe, bei der dem Ort der Leistungserbringung keine leistungsrelevante Bedeutung mehr zukommt, wird bei der Erhebung der statistischen...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.1 Zuständigkeit des örtlichen Trägers

Rz. 3 Für das gesamte Verfahren ist gemäß § 98 der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen, als auch dann, wenn zwar auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger in Betracht kommen, aber der Träger der Eingliederungshilfe das Verfahren als verantwortlicher Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.2 Arten der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 In Abs. 2 sind – in einer nicht abschließenden Aufzählung ("... insbesondere") – die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeführt, zu denen die Träger der Eingliederungshilfe Erhebungen zu den Leistungsberechtigten sowie zu den Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten (Merkmale) vorzunehmen haben. Die Merkmale orientieren sich am Katalog der Leistungen,...mehr

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII und der Übernahme in den Teil 2 des SGB IX zum 1.1.2020 sind die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation seit dem 1.1.2020 in § 109 geregelt. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, a...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019 S. 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019 S. 337. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermi...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.4 Verweisung auf die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Nr. 2)

Rz. 6 Nach § 83 Abs. 3 Satz 2 bemessen sich die Leistungen zur Mobilität an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung . Dies gilt prinzipiell auch für die Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe, da § 114 auf § 83 verweist, allerdings mit Maßgaben. Eine Abweichung ist in Nr. 2 geregelt. So sind die Vorschriften der §§ 6 und 8 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung nicht maßgeblich. §...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019 S. 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019 S. 337. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermit...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass die Schulbildun...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.3 Häufigkeit des Angewiesenseins auf ein Kfz (Nr. 1)

Rz. 5 In Nr. 1 ist für die Leistungen für ein Kraftfahrzeug zusätzlich zu den in § 83 Abs. 2 genannten Voraussetzungen als Maßgabe bestimmt, dass der Leistungsberechtigte zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig, also nicht vereinzelt oder gelegentlich, auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein muss. Bereits im bis 31.12.2019 geltenden Recht der Einglied...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.3 Geltung von Verpflichtungen der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt in Satz 1, dass die sich aus den §§ 294, 294a, 295 und 300 bis 302 SGB V für die Leistungserbringer ergebenden Verpflichtungen auch für die Abrechnung der Leistungen mit dem Träger der Eingliederungshilfe maßgebend sind. Das sind die allgemeinen Regelungen zu Pflichten der Leistungserbringer (§ 294), die Regelung über die Mitteilung von Krankheitsursache...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.1 Zuständigkeit und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig für die Durchführung der Gesamtplankonferenz ist gemäß § 94 Abs. 1 der vom jeweiligen Bundesland bestimmte Träger der Eingliederungshilfe (vgl. dazu die Übersicht der Ausführungsgesetze: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzung-laender/). Dies ist nicht notwendigerweise der Sozialhilfeträger. Der Träger der Eingliederungshilfe entscheidet zunächs...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.2 Aufgaben der Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Beratung durch den Träger der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem leistungsberechtigten Personenkreis. Zum einen ist das in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bestimmte Recht, soweit es die Eingliederungshilfe betrifft, übernommen worden. Des Weiteren sind mögliche Beratung...mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 2.3 Verfahrensweise bei Eilfällen (Abs. 4)

Rz. 6 Angesichts des zeitraubenden bürokratischen Brimboriums bei Teilhabekonferenz und Gesamtplankonferenz trifft Abs. 4 eine Regelung für Eilfälle. Der Träger der Eingliederungshilfe kann in solchen Fällen Leistungen nach Kapitel 3 bis 6, also Leistungen der Eingliederungshilfe, als vorläufige Leistungen schon vor Beginn der Gesamtplankonferenz erbringen. Falls der Eilfall...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.2 Beratung in der Gesamtplankonferenz (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind Teilnehmer der Beratung der Leistungsberechtigte, der zuständige Träger der Eingliederungshilfe und die weiteren beteiligten Rehabilitationsträger. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des Ergebnisses der Bedarfsermittlung nach § 118, die zuvor stattgefunden hat. Die Beratungsgegenstände werden in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 benannt. Die Aufzählungsliste ist ...mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antrag... / 2.2 Verzicht auf das Antragserfordernis (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, dass ein Antrag nicht gesondert gestellt werden muss, wenn in einem Gesamtplanverfahren ein Bedarf für die jeweiligen Leistungen bereits festgestellt worden ist. Der Gesetzgeber war der Auffassung, das uneingeschränkte Erfordernis eines Antrags für alle Leistungen der Eingliederungshilfe könnte erhebliche Nachteile...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.2 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt die gemeinsame Inanspruchnahme von bestimmten explizit genannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Mit dem BTHG wurde die in der Vergangenheit von Trägern der Eingliederungshilfe schon vielerorts praktizierte und unstrittige gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Diese Rechtsgrundlage hat für die Leistungs...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.4 Leistungsform des Persönlichen Budgets (Abs. 4)

Rz. 8 Abs. 4 bestimmt ausdrücklich, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bis zum 31.12.2019 war dies für die Leistungen der Eingliederungshilfe bereits in § 57 SGB XII ebenfalls bestimmt, allerdings unter Verweisung auf § 159 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Gemeint war die z...mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 2.2 Entscheidung über die Feststellung durch Verwaltungsakt (Abs. 2 und 3)

Rz. 4 Zuständig für die Entscheidung ist der gemäß § 94 Abs. 1 von den Ländern zu bestimmende Träger der Eingliederungshilfe (vgl. die Übersicht beihttps://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzung-laender/). Dies muss nicht zwingend der Sozialhilfeträger sein. Der Träger der Eingliederungshilfe stellt nach Abs. 2 Satz 1 die Leistungen nach dem 3. bis 6. Kapitel auf der ...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 2.2 Umfang der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Die Vorschrift übernimmt die bisherige Regelung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Damit entsprechen die medizinischen Rehabilitationsleistungen der Träger der Eingliederungshilfe nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Damit können medizinische Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe wie bisher keine Ausfallbürgschaft...mehr

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Schell, SGB IX § 146 Period... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Eingliederungshilfe das hierfür bisher in § 124 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (Art. 13, Nr. 18, 19 BTHG) war in § 146 SGB IX zum 1.1.2020 eine eigene Vorschrift zu Periodizit...mehr

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Schell, SGB IX § 148 Übermi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift in Abs. 1 stellt sicher, dass die Datenübermittlung gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung elektronisch erfolgt. Hierfür ist eine Frist von 40 Arbeitstagen, also etwa 2 Monaten, vorgegeben. Diese Frist zur Übermittlung der Ergebnisse an die Statistischen Landesämter orientiert sich an der üblichen Vorgehensweise gemäß der Erhebungsu...mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird das bisher in § 125 SGB XII geregelte Recht zur Auskunftspflicht der Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Zur Erstellung der Bundesstatistik (§ 143) besteht Auskunftspflicht (Abs. 1 Satz 1), auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2). Dabei sind wie im bisherigen Recht Angaben zu Name und weitere Angaben zu für eve...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2 Ermessensentscheidung (Abs. 2)

Rz. 4 Wie die Leistung zu erbringen ist ("Art und Maß der Leistung"), entscheidet der Träger der Eingliederungshilfe nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit das Ermessen nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Der Begriff "Art" der Leistung bezieht sich auf die in § 105 genannten Arten von Leistungen. Danach werden die Leistungen der Eingliederungshilfe als Sach-, Geld- oder D...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.1 Abschluss der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 3 Der Träger der Eingliederungshilfe kann mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abschließen. Diese Handlungsalternative steht mithin im Ermessen des Trägers. Auch für den Leistungsberechtigten ist der Abschluss der Vereinbarung freiwillig. Der Träger der Eingliederungshilfe kann stattdessen auch die Leistungen gemäß § 120 durch Verwaltungsakt festsetzen. Di...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.1 Pauschale Geldleistung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt abschließend die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 113), die in Form einer pauschalen Geldleistung nach § 105 Abs. 3 in Anspruch genommen werden können. Betroffen sind also nur Leistungen zur Sozialen Teilhabe, jedoch nur die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten, zur För...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.3 Gesamtplankonferenz und Teilhabeplankonferenz (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 enthält Regelungen, die die Verfahren der Gesamtplankonferenz und der Teilhabeplankonferenz nach § 20 zusammenführen. Ist der nach Abs. 1 zuständige Träger der Eingliederungshilfe zugleich leistungspflichtiger Rehabilitationsträger nach § 15, so soll er die Gesamtplankonferenz mit der Teilhabeplankonferenz nach § 20 miteinander verbinden. Das ist gerade deshalb ...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.4 Hinweis auf Unterstützung durch externe Stellen (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 übernimmt zum einen inhaltsgleich die Regelung des § 11 Abs. 5 Satz 1 SGB XII. Die Hinweispflicht des Trägers der Eingliederungshilfe ist darüber hinaus aber auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 ausgedehnt worden. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist mit dem BTHG zum 1.1.2018 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, zunächs...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Grundprinzip der Leistungserbringung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 überführt das in § 9 Abs. 1 SGB XII geregelte Grundprinzip der Leistungserbringung nach den Besonderheiten des Einzelfalls in die Eingliederungshilfe. Dabei wird der Fokus jedoch auf die Besonderheiten bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft gerichtet. Neben der Art des Bedarfs und den eigenen Kräften und Mitteln ist...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG werden die zuvor im SGB XII normierten Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ins SGB IX eingeordnet. Dabei handelt es sich um Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen nach § 58. Hinzu kommen nun die Leistungen anderer Anbieter nach § 60, das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung nach § 62 und das...mehr