Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 131 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue Landesrahmenvereinbarungen und Empfehlungen auf Bundesebene mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abz...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.1 Regelungsziel

Rz. 6 Ziel der Regelung in den Abs. 1 und 2 ist es, einen Rahmen für den Abschluss landesweit einheitlicher Grundsätze des Vertragsrechts zu geben. Damit wird eine weiter zurückliegende Tradition aufgegriffen, um Bedingungen, die für alle Verträge gelten sollen,"vor die Klammer" zu ziehen (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 25.2.2011, L 7 SO 237/10 KL, Rz. 50; Neumann, in: Hauck/Nof...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 129 trat zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift ist eine Ermächtigungsgrundlage bei neuen Verträgen nach dem Achten Kapitel Teil 2 BTHG bei Fehlleistungen die Vergütung zu kürzen und kann daher nach Sinn und Zwec...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 3 Literatur

Rz. 22 Busse, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin, 2012, SGb 2013, 191. ders., Die Schiedsstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, S...mehr

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Sauer, SGB IX § 134 Sonderr... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 134 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue Verträge mit Sonderregelungen mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 12...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 2.3 Leistungen zur Beförderung

Rz. 10 Die Leistungen zur Beförderung nach § 114 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 umfassen insbesondere auch Beförderungsdienste. Das ist schon im Wortlaut der Regelung verankert. Rz. 11 Die Verweisung auf die Kfz-Hilfe-V in der Regelung des § 83 wurde durch das BTHG eingeschränkt. Wegen der auf die Eingliederungshilfe konzipierten Regelung zu Einkommen und Vermögen in Teil 2, Kapi...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstrukturen abweichende Ansätze vor. § 132 ist lex specialis des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe.mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff.) erfolgt grundsätzlich über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. Einen bundesweit geltenden Vordruck für die Verordnung bzw.- für das Anstoßen einer Dia...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen. Außerdem wird der Leistungskomplex angereichert um die sog. indirekten Leistungen (Reflexion...mehr

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Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 2.2 Gemeinsame Leistungserbringung

Rz. 17 Mit Abs. 2 wird die verbreitete Praxis der Leistungserbringer zur gemeinsamen Leistungserbringung gesetzlich verankert. Damit wird diese Form der Leistungserbringung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und der Kritik an der Gesetzlosigkeit einer solchen Leistungsgewährung der Boden entzogen. Die Vorschrift ist auch Grundlage für besondere Wohnformen, bei denen die...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 2, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.4 Persönliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 3 bis 8)

Rz. 20 Abs. 2 Satz 3 bis 8 konkretisierten erstmals die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals (entsprechende Bestimmungen sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe aufgenommen worden, § 75 Abs. 2 Satz 3 bis 8 XII i. d. F. des Art. 11 BTHG). Hintergrund ist der Schutzauftrag des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.3 Ersatzvornahme durch Rechtsverordnung (Abs. 4)

Rz. 18 Als Konfliktlösung beim Nichtzustandekommen einer oder nur partiellen Regelung durch Landesrahmenvereinbarungen sieht der Gesetzgeber im Gegensatz zum Scheitern von Vereinbarungen nach den §§ 123 ff. ein Schiedsstellenverfahren nicht vor (zur Kritik an der mangelnden Schiedsstellenfähigkeit von Rahmenverträgen vgl. Rosenow, RP Reha 4/2016 S. 20, 27). Anders ist die Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.7 Erarbeitung von Qualitätskriterien (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 13 § 39 Abs. 2 Nr. 6 ist im Zusammenhang mit Kapitel 7 von Teil I des SGB IX (§§ 36 bis 38) zu sehen. Im Vordergrund stehen Standards für Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen und -dienste und deren Zertifizierungsvoraussetzungen. Aufgrund des § 39 Abs. 2 Nr. 6 verpflichten sich die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR, sowohl die Struktur- als auch di...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.1 Überblick über die Aufgaben

Rz. 3 In § 39 Abs. 1 werden grob die Aufgaben der BAR beschrieben. Hauptaufgabe ist die Gestaltung und Organisation der rehabilitationsträgerübergreifenden Zusammenarbeit zwecks einer einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation/Teilhabe. Dadurch will man die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des jeweils Leistungsberechtigten am Leben in der Ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 115 Besuchs... / 2.1 Leistungscharakter und Voraussetzungen

Rz. 6 Besuchsbeihilfen nach § 115 stellen eine Kann-Leistung dar. Leistungen, die vom zuständigen Träger gewährt werden können, stehen jedenfalls dem Grunde nach im Ermessen des Leistungsträgers. Liegen die Voraussetzungen der Leistung auch deshalb vor, weil die vom Gesetz ausdrücklich geforderte Erforderlichkeit der Leistung von Besuchsbeihilfen festgestellt wurde, ist das ...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 2.3 Schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält für berufliche Weiterbildungen 3 Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen. Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 setzt einen zeitlichen Zusammenhang der Weiterbildung mit der vorausgegangenen (Erst-) Ausbildung voraus. Der Hinweis auf § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Gesetzesbegründung ist insofern überholt. Die Bezugnahme auf § 10 BAföG dürfte aber weit...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.13 Fälle mit langen Verwaltungs-Verfahrenslaufzeiten (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 34 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Das ist besonders für Menschen mit Behinderungen wichtig, weil sie oft so lange, wie die Leistungsgewährung nicht erfolgt, nicht oder nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaf...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.6 Trägerübergreifende Beratungsstandards und Peer Counseling (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 11 Der von Behinderung betroffene Mensch hat ein hohes Interesse an einer umfassenden rehabilitationsträgerübergreifenden Beratung, um mehr Klarheit über Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen, um zu erfahren, welche Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen zulasten welches Rehabilitationsträgers in...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 2.5 Gemeinsame Leistungserbringung (Abs. 4)

Rz. 43 Abs. 4 eröffnet den Leistungserbringern das sog. "Pooling", also die Leistungserbringung in bzw. an einen Pool von leistungsberechtigten Personen (gleichzeitig). Das Interesse daran kann vom Leistungserbringer ausgehen, weil er dieselbe Leistung gleichzeitig an mehrere leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen erbringen kann. Abs. 4 schafft andererseits auch die...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.3 Sozialpädiatrische Zentren (SPZs)

Rz. 33 Hier ist zu unterscheiden zwischen SPZs i. S. d. § 43a SGB V i. V. m. § 119 SGB V einerseits und SPZs i. S. d. § 46 SGB IX. zu a) Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirts...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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Sauer, SGB IX § 148 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX war zum 1.1.2020 in diesem Buch auch eine eigene Vorschrift zur Übermittlung und Veröffentlichung der von den Trägern der Eingliederungshilfe zu führenden Statistik über die Leistungsberechtigten und die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe zu treffen. Eine solche R...mehr

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Sauer, SGB IX § 143 Bundess... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe das bisher in § 121 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (§§ 53 bis 60a) durch Art. 13 Nr. 18, 19 BTHG, war § 121 Nr. 1 Buchst. c SGB XII aufzuheben (Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 144 Erhebun... / 2.1 Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Leistungsberechtigten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift benennt die Erhebungsmerkmale für jeden Leistungsberechtigten, die sowohl personenbezogene Daten als auch Daten zu den erbrachten Leistungen umfassen. Entsprechend der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe, bei der dem Ort der Leistungserbringung keine leistungsrelevante Bedeutung mehr zukommt, wird bei der Erhebung der statistischen...mehr

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Sauer, SGB IX § 144 Erhebun... / 2.2 Arten der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 In Abs. 2 sind – in einer nicht abschließenden Aufzählung ("... insbesondere") – die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeführt, zu denen die Träger der Eingliederungshilfe Erhebungen zu den Leistungsberechtigten sowie zu den Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten (Merkmale) vorzunehmen haben. Die Merkmale orientieren sich am Katalog der Leistungen,...mehr

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Sauer, SGB IX § 150 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese Regelung gilt nur für Personen, die am 31.12.2019 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Kapitel 6 des SGB XII bezogen haben. Ergibt sich bei der Einführung der neuen Bestimmungen zum Einkommenseinsatz nach Kapitel 9, dass die Einkommensanrechnung nach dem Recht bis zum 31.12.2019 günstiger wäre, ist eine Vergleichsberechnung vorzunehmen, solange das Recht z...mehr

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Sauer, SGB IX § 146 Periodi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Eingliederungshilfe das hierfür bisher in § 124 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (Art. 13, Nr. 18, 19 BTHG) war in § 146 SGB IX zum 1.1.2020 eine eigene Vorschrift zu Periodizit...mehr

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Sauer, SGB IX § 148 Übermit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift in Abs. 1 stellt sicher, dass die Datenübermittlung gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung elektronisch erfolgt. Hierfür ist eine Frist von 40 Arbeitstagen, also etwa 2 Monaten, vorgegeben. Diese Frist zur Übermittlung der Ergebnisse an die Statistischen Landesämter orientiert sich an der üblichen Vorgehensweise gemäß der Erhebungsu...mehr

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Sauer, SGB IX § 147 Auskunf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird das bisher in § 125 SGB XII geregelte Recht zur Auskunftspflicht der Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Zur Erstellung der Bundesstatistik (§ 143) besteht Auskunftspflicht (Abs. 1 Satz 1), auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2). Dabei sind wie im bisherigen Recht Angaben zu Name und weitere Angaben zu für eve...mehr

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Sauer, SGB IX § 149 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelung für ambulant Betreute im gesamten Leistungsbereich der Sozialhilfe. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sechsten Kapitel des SGB XII zum 1.1.2020 in das SGB IX, Teil 2 überstellt wurden, war eine § 130 SGB XII entsprechende Übergangsregelung für ambulant Betreute nun für den ...mehr

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Sauer, SGB IX § 144 Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 143. § 143 bestimmt, dass über die Leistungsberechtigten und die Ausgaben und Einnahmen in der Eingliederungshilfe eine Bundesstatistik zu führen ist.mehr

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Sauer, SGB IX § 144 Erhebun... / 2.3 Erhebungsmerkmale nach Abs. 3

Rz. 5 Für die Erhebung der Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe nach § 143 Nr. 2 sind die Erhebungsmerkmale das Bundesland, die Ausgaben gesamt nach der Art der Leistungen, die Einnahmen insgesamt und nach Einnahmearten sowie die Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt. Das Erhebungsmerkmal "Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt", damit sind die Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 141 Übergan... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Sauer, SGB IX § 141 Übergan... / 2.2 Verfahren für den Anspruchsübergang

Rz. 5 Die Überleitung erfolgt nach Satz 1 durch eine schriftliche Anzeige. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), für den, was Bestimmtheit und Form angeht, § 33 SGB X gilt und der den Beteiligten bekanntzugeben ist (§ 37 SGB X). Er ist also sowohl dem leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen als auch dem Drittschuldner bekanntzugeben. Diesem g...mehr

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Sauer, SGB IX § 140 Einsatz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass vor Inanspruchnahme von Leistungen das vorhandene Vermögen - soweit es nicht zum geschützten Vermögen (vgl. Komm. zu § 139, Rz. 4) gehört, geschützt ist das in der Aufzählung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 SGB XII aufgeführte Vermögen – einzusetzen ist. Durch die Beschränkung des Satzes 1 auf die antragstellende Person ist klargestellt wo...mehr

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Sauer, SGB IX § 141 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen entsprechen, nachdem mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) in Abs. 1 ein Satz angefügt worden war, vollumfänglich der bisherigen Regelung des § 93 SGB XII , soweit sich dieser auf Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII bezog. Mit der Übernah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. SGB IX

Rz. 23 Leistungen des SGB IX (Eingliederungshilfe)[29] werden an Menschen mit Behinderung und an von Behinderung bedrohte Menschen erbracht. Ziel der Leistungen des SGB IX ist die Förderung der Selbstbestimmung und der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig hat es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht Benachteiligungen...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Verwaltungsanweisungen

Rz. 65 Herzstück jedes Behindertentestament 1.0 sind die Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker gem. § 2216 Abs. 2 BGB. Sie sind für den Testamentsvollstrecker bindende Richtlinien für die Durchführung seiner Aufgaben.[97] Der Erblasser kann Anordnungen etwa für die Verwendung von Nachlasserträgen, die Zuteilung von Nachlassgegenständen bei der Nachlassteilung ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Zweck der Stiftung

Rz. 85 Zweck der Stiftung ist es, dem Destinatär (Kind mit Behinderung) solche Geld- oder Sachleistungen zuzuwenden, die der Verbesserung seiner Lebensqualität dienen, auf die der Sozialleistungsträger aber nach den sozialleistungsrechtlichen Vorschriften nicht zugreifen kann und hinsichtlich derer eine Anrechnung auf die dem Destinatär gewährten Sozialleistungen nicht in Be...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Regress

Rz. 29 Zur Herstellung des Nachranggrundsatzes sieht auch das Recht der Eingliederungshilfe in § 141 SGB IX eine Regressmöglichkeit vor. Gemäß § 141 SGB IX können Ansprüche gegen Dritte übergeleitet werden. § 141 SGB IX hat durch das BTHG einen neuen Regelungsgehalt erhalten. Die Vorschrift entspricht nun dem § 93 SGB XII.[33] Rechte, wie etwa das Ausschlagungsrecht des pfli...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Zugriff des Sozialleistungsträgers

Rz. 92 Ein Zugriff bzw. Regress des Sozialleistungsträgers ist weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod des Kindes mit Behinderung möglich, da weder die Nachlasssubstanz noch die nicht verbrauchten Erträge dem Vermögen des Kindes zuzuordnen sind. Rz. 93 Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist unter den Voraussetzungen der §§ 136 ff SGB IX bei bestimmte...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VII. Sozialleistungsregress

Rz. 91 Die stiftungsrechtliche Lösung bietet Eltern mit kleinerem und mittlerem Vermögen eine effektive Möglichkeit, ihrem Kind mit Behinderung eine spürbare Teilhabe am Vermögen bzw. Nachlass zu eröffnen und dadurch die Lebensqualität des Kindes mit Behinderung über das Niveau der Sozialleistungen als staatliche Grundversorgung hinaus angemessen zu erhöhen. Die Treuhandstif...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / B. Sozialhilferegress im Überblick

Rz. 3 Ausgangspunkt der Gestaltungsüberlegung zur Nachlassteilhabe sind die maßgeblichen Regelungen zum Sozialleistungsregress, soweit dieser von Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderung abhängig ist. Die Regressnormen ergeben sich aus dem SGB II (Bürgergeld), SGB IX (Eingliederungshilfe) und dem SGB XII (Sozialhilfe). Bei der Gestaltung darf nicht außer Acht gel...mehr