Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1

Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Mit der Kombinationsperspektive der Betreuung soll im Interes...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1a Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe. Abs. 1 Satz 2 konkretisiert das Merkmal "von einer seelischen Behinderung bedroht" und Abs. 1 Satz 3 ordnet die analoge Anwendung von § 27 Abs. 4 an. Rz. 1b Abs. 1a regelt die Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung und macht in seinem Satz 1 die Einhol...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.5 Konkurrenzen; § 10

Rz. 6a Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Von § 10 Abs. 1 abweichend gilt für seelisch behinderte junge Menschen i. S. d. § 35a hingegen der Vorrang der Leistungen der Jugendhilfe (§ 10 Abs. 4 Satz 1). Abweichend von § 10 Abs. 4 Satz 1 gehen jedo...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.8 Weitere Regeln zur Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie

Rz. 6f § 54 Abs. 3 SGB XII in seiner bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung sah Leistung der Eingliederungshilfe auch für die Hilfe im Rahmen einer Betreuung in einer Pflegefamilie vor, ohne allerdings nähere Regelungen über Art und Höhe der Leistung zu treffen. Diese Lücke ist durch Anwendung der jugendhilferechtlichen Bestimmungen des § 39 zu schließen gewesen (zutreffend LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6c Bezugsnormen sind § 33 (Vollzeitpflege) und § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform). Bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie ist insoweit auch § 39 (Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen) zu beachten. Rz. 6d Durch § 35a Abs. 1 Satz 3 direkt in Bezug genommen wird auch § 27 Abs. 4, der eine Regelung enthält, wenn ein Kind oder eine Ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.10 Reformbestrebungen

Rz. 78b Für Personen unter 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) soll die Eingliederungshilfe künftig mit Wirkung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammengeführt werden. Die Differenzierung zwischen Jugendlichen mit seelischer Behinderung, die dem Anwendungsbereich des SGB VIII i. S. eines Vorrangs zugewiesen sind, und denjenigen körperlich und geistig behindertend jungen Mensche...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.4 Antragserfordernis

Rz. 6 Die wissenschaftlich geführte Diskussion, ob Leistungen durch das Jugendamt und damit auch die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Antrag oder antragslos gewährt werden, führt in der praktischen Ausgestaltung i. d. R. nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. zum Diskussionsstand gut aufbereitet auch bei v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1 Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhab...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 1a Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe. Abs. 1 Satz 2 konkretisiert das Merkmal "von einer seelischen Behinderung bedroht" und Abs. 1 Satz 3 ordnet die analoge Anwendung von § 27 Abs. 4 an. Rz. 1b Abs. 1a regelt die Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung und macht in s...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.9 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 7 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8 Kombination und Integration nach Abs. 4

Rz. 73 § 35a Abs. 4 greift den Primat der Kombination- und Integrationsperspektive auf und erschöpft sich zugleich darin. 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1 Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, s...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.2 Abweichung – Geltung des ICD-10 nach Satz 2

Rz. 30 Bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung findet gemäß § 35a Abs. 1a Satz 2 verbindlich das Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO Anwendung (dessen Anwendung wurde bereits vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes – KICK zum 1.10.2005 (BGBl. I S. 2729) praktiziert...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 3 Muster Schweigepflichtentbindung

Rz. 79 Erklärung der Frau/des Herrn: … zur Vorlage bei: … bezüglich des Kindes/Jugendlichen: … Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass sowohl das Lehrpersonal der o. a. Schule als auch die maßgebliche Schulaufsichtsbehörde, des Weiteren der o. a. behandelnde Arzt sowie das genannte Therapie-Institut und alle weiteren oben näher aufgeführten Personen bzw. Institut...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.3 Anspruchsinhaber

Rz. 5 Anspruchssteller ist das Kind bzw. der Jugendliche (Wiesner, § 35a SGB VIII, Rz. 15); nicht etwa – wie bei der Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. – der Personensorgeberechtigte (zutreffend v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 35a Rz. 21). Die Begriffe Kind und Jugendlicher definiert § 7. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ist Kind, wer noch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.3 Krankheitswert der Abweichung nach Satz 3

Rz. 32 Gemäß § 35a Abs. 1a Satz 3 ist bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Hiermit sollen etwaige Konkurrenzansprüche gegen die Krankenkassen abgegrenzt werden, die gemäß § 10 Abs. 1 bei einer diagnostizierten Krankheit vorrangig leistungsverpflichtet sind (vgl. auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.2 Integrative Perspektive nach Satz 2

Rz. 75 Satz 2 greift die integrative Perspektive zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern auf und ordnet bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter eine gemeinsame Betreuung an, sofern diese in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren ist und der Hilfebedarf es zulässt. Eine Beschränkung dieser Integrationsmaxime allein auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 132 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.3 Konkurrenzen und Zweckindentität; § 10

Rz. 15 Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Zu den gegenüber der Jugendhilfe vorrangigen Leistungen gehören u. a. auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in seiner noch bis zum 31.12.2023 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.5 Exkurs: Einfallstor Pflegegeld aus anderen Rechtsgebieten

Rz. 62 Pflegeeltern unterfallen entweder originär dem jugendhilferechtlichen Regime (§ 39 i. V. m. §§ 33, 35a Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) oder aber durch Verweisung aus dem sozialhilferechtlichen Eingliederungsrecht des SGB XII in seiner noch bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung, hier § 54 Abs. 3 SGB IX. Ab dem 1.1.2020 unterfallen Pflegeeltern des Weiteren dem behinderungsrechtli...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 24 Bezugsnormen sind zunächst die in § 39 selbst genannten Regelungen. Hierzu zählen die §§ 32 bis 35 und insbesondere die Regelungen über die Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4, soweit die Hilfe in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen (Nr. 2), durch eine geeignete Pflegeperson (Nr. 3) oder in einer Einrichtung über T...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.1 Personenkreis

Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch für die folgenden Pe...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.13 Inklusive Lösung

Rz. 130 Ab 2028 soll die Aufspaltung der Eingliederungshilfe nach der Art der Beeinträchtigung beseitigt werden. Im Sinne einer "inklusiven Lösung" sollen die Träger der Jugendhilfe für alle jungen Menschen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) mit Behinderungen, also auch für die mit geistigen und körperlichen, vorrangig gegenüber der Eingliederungshilfe des SGB IX die erforderlichen Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 2b Bezugsnorm ist ganz allgemein die Grundregelung in § 27 (Hilfe zur Erziehung). Rz. 2c Außerdem ist § 35a Abs. 2 Nr. 3 zu beachten. Danach kann die Eingliederungshilfe auch durch geeignete Pflegepersonen erfolgen; möglich ist das auch in Form der Vollzeitpflege i. S. d. § 33. Rz. 2d Soweit eine Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a Abs. 2 Nr. 3 in Betracht kommt, ist auch d...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1.5 Weitere Regeln zur Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie

Rz. 2e § 54 Abs. 3 SGB XII in seiner bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung sah Leistungen der Eingliederungshilfe auch für die Hilfe im Rahmen einer Betreuung in einer Pflegefamilie vor, ohne allerdings nähere Regelungen über Art und Höhe der Leistung zu treffen. Diese Lücke ist durch Anwendung der jugendhilferechtlichen Bestimmungen des § 39 zu schließen gewesen (zutreffend L...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6 Bemessungsgrundlagen für laufende Leistungen nach Abs. 4

Rz. 76 § 39 Abs. 4 bis 6 betreffen ausschließlich Leistungen zum Unterhalt bei Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie – vgl. die Verweisungsvorschrift des § 39 Abs. 2 Satz 4, der für die Anwendung auf die Vollzeitpflege i. S. d. § 33 und die Eingliederungshilfe bei einer geeigneten Pflegeperson i. S. d. § 35a Abs. 2 Nr. 3 verweist. 2.6.1 Tatsächlich anfallende Kosten na...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.2 Überblick – Zweck der Norm

Rz. 8 Der Sinn und Zweck der Vorschrift trägt auch nach dem KJSG dem Gedanken Rechnung, dass bei Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien verstärkte Bindungen zu den neuen Bezugspersonen entstehen und deshalb eine einzelfallorientierte Koordination des Hilfeverlaufs notwendig ist, die die Einbeziehung aller Beteiligten – also der Herkunftsfamilie, der leiblichen Eltern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.1 Voraussetzungen des Rechtsanspruchs

Rz. 29 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.1 Familienrechtliche Einordnung der Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch

Rz. 46 Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 1. Var. BGB die Personensorge und damit gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vertretung des Kindes. Die zur elterlichen Sorge gehörende Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen un...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 90 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. die Komm. zu Abs. 5 Satz 1 und Satz 2), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Das sog. erhöhte Pflegegeld gilt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.3 Kind oder Jugendlicher

Rz. 60 Anspruchsberechtigt ist auch das Kind oder der Jugendliche selbst (str.; während ein Teil der Rechtsprechung die Kinder- und Jugendlichen selbst als leistungsberechtigt ansieht – vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 18.2.1993, 7 S 2019/92; folgend auch Wiesner, § 39 SGB VIII, Rz. 16 –, beschränkt der weit überwiegende Teil gerade auch der neueren Rechtsprechung die Anspruchsb...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.1 Pflegeperson

Rz. 44 Die Pflegeperson hingegen ist nicht personensorgeberechtigt. Die Personensorge steht Pflegepersonen regelmäßig jedenfalls bei Begründung des Pflegeverhältnisses zunächst nicht zu (vgl. stellv. VG München, Urteil v. 17.4.2024, M 18 K 19.4818, Rz. 38). Der Begriff der Pflegeeltern ist gesetzlich nicht definiert. Der Pflegeperson steht aus eigenem Recht kein klagbarer An...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern zu erbringenden Fahr- und Reisekosten. Die Vorschrift regelt für alle Rehabilitationsträger die Übernahme der Beförderungskosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) entstehen. Aus diesem Grund verweisen die meisten Fa...mehr

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Jung, SGB XII § 128c Art und Höhe der Bedarfe

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Auch hierfür werden durch detaillierte statistische Daten die erforderlichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 122 Erhebun... / 2.2 Erhebungsmerkmale für Hilfeempfänger nach dem Fünften und Siebten bis Neunten Kapitel

Rz. 4 Abs. 3 nimmt Bezug auf § 121 Nr. 1 Buchst. b bis f. Dort sind die Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel), Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel und Hilfe in anderen Lebenslagen (Neuntes Kapitel) genannt. Für Bezieher dieser Hilfen werden die Erhebungsmerkmale nach Abs. 3 gesondert geregelt...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr

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Jung, SGB XII § 126 Übermittlung, Veröffentlichung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übernahm und erweiterte die bisher in § 132 BSHG enthaltenen Regelungen. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden mit Wirkung zum 1.1.2015 geändert durch Art. 1 Nr. 17 Buchst. a...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.2 Rechtsfolge: Entsprechende Anwendung des SGB XII und Teil 2 des SGB IX

Rz. 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 vor (mindestens 15-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung des Aufenthalts), sind Leistungen in entsprechender Anwendung von Vorschriften des SGB XII und Teil 2 des SGB IX zu gewähren. Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG erhalten keine Leistungen in direkter Anwendung des...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.6 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung/Weiterbildung

Rz. 26 Menschen mit Behinderung erhalten während des Schul- oder Hochschulbesuchs oder während einer Weiterbildung Unterstützung zulasten des Trägers der Eingliederungshilfe, damit sie Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können (kommunikative, technische und andere Hilfsmittel, behindertengerechtes Lernmaterial, Fahrdienste, Übernahme von Fahrtkosten, Assistenzen; §...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Seitdem ist das AsylblG vielfach geändert worden. Rz. 1a Durch Art. 5 Nr. 3 des Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise...mehr