Liebe Leserinnen und Leser,

unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel

Bohl,

Erbe und Schenkung richtig planen,

1. Auflage 2018,

Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-4376-0, 39,95 EUR.

Der Praxisleitfaden richtet sich an Erblasser mit mittlerem und großem Vermögen und deren Berater. Der Autor stellt zunächst die Grundlagen des Erb- und Pflichtteilsrechts sowie die private Regelung der Erbfolge dar. Anschließend werden das Nachlassvermögen, seine Zusammensetzung und Bewertung sowie Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses einschließlich steuerrechtlicher Erwägungen dargestellt. Anders als in vielen anderen Praxisleitfäden ist dem Buch kein klassisches Verzeichnis beigefügt. Der Autor hat vielmehr ein Glossar erstellt in den Stichworten nicht nur die entsprechenden Randziffern im Buch zugeordnet, sondern diese zugleich in kurzen Sätzen erläutert werden.

Der Praxisleitfaden eignet sich gut als kompakter Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten und steuerlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen in der Vermögensnachfolgeplanung. Die Vielzahl von Beispielen und Tabellen erleichtern es insbesondere Laien und den nicht juristischen Beratern einen Mehrwert aus dem Leitfaden zu ziehen. Für die bereits angekündigte 2. Aufl. wäre es wünschenswert, wenn dem Risikofaktor "Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen" ein größerer Raum eingeräumt würde, da hier ein erheblicher Störfaktor Vermögensnachfolgeplanung liegen kann. Leitfaden eignet sich gut als Information für Mandanten.

Grube/Wahrendorf/Flint,

SGB XII, Sozialhilfe mit Eingliederungshilfe (SGB IX Teil 2) und Asylbewerberleistungsgesetz,

Kommentar, 7. Auflage 2020,

C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75267-4, 109,00 EUR.

Mit der Umsetzung des BTHG haben sich die Anforderungen an die Gestaltung von Behindertentestamenten deutlich verändert. War bis vor einigen Jahren noch das Credo, dass nur die umfassend nichtbefreite Vorerbschaft das Mittel der Wahl ist, so gilt heute eine veränderte Sichtweise. Unstreitig ist die Erbschaftslösung der sicherste Weg, hinsichtlich der Befreiungstatbestände muss jedoch sauber differenziert werden. Damit diese Differenzierung gelingt und Haftungsansprüche des Gestalters vermieden werden ist es notwendig, sich bei der Errichtung eines Behindertentestaments mit den Regelungen des SGB IX und SGB XII auseinanderzusetzen. Mit dem Grube/Wahrendorf/Flint liegt dem Leser ein kompakter, gut verständlicher und praxisorientierter Kommentar zu den für das Behindertentestamenten wesentlichen Regelungen vor. Die Einarbeitung in die Leistungen der Grundsicherung und der Teilhabe gelingt leicht und rechtssicher. Giere betont dabei ausdrücklich in seiner Kommentierung zu § 93 SGB XII, dass auch der Anspruch auf Erbauseinandersetzung überleitungsfähig ist und vom Sozialleistungsträger realisiert werden kann. Es wäre begrüßenswert, wenn in einer weiteren Auflage auch der Hinweis darauf aufgenommen würde, dass der Sozialleistungsträger daneben auch etwaige Kontrollrechte gegen den Testamentsvollstrecker auf sich überleiten und diese durchsetzen kann. Die Ausführungen zu Einkommen und Vermögen, deren Unterschiede im SGB IX und SGB XII, sowie zum Sozialhilferegress leisten einen wertvollen Beitrag für die Gestaltung von Behindertentestamenten. Der Grube/Wahrendorf/Flint ist daher auch für den im Erbrecht tätigen Berater uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.

Ländernotarkasse,

Leipziger Kostenspiegel,

Notarkosten Sachverhalt – Rechnung – Erläuterung,

3., völlig neu bearbeitete Auflage 2020,

Verlag Dr. Otto Schmidt, ISBN 978-3-504-06765-6, 89,80 EUR.

Der Leipziger Kostenspiegel gehört zu den Standardwerken des Notarkostenrecht. Er orientiert sich dabei jeweils an einem Lebenssachverhalt für den die Kostenrechnung dargestellt und die einzelnen Kostenpositionen erläutert werden. Dem eigentlichen Kostenspiegel vorangestellt ist eine ausführliche Einführung, die neben der Erläuterung einzelner Gebührentatbestände auch wichtige Hinweise zur Kostenberechnung und zur Beitreibung der Notarkosten enthält. Bedauerlich ist, dass die Autoren bei der Geschäftswertsbestimmung im Rahmen des notariellen Nachlassverzeichnisses nicht näher darauf eingehen, warum die vom Notar verzeichnete Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes nicht hinzuaddiert werden (für die Addition etwa: LG Münster, Beschl. v. 29.6.2020 – 5 OH 5/20 = BeckRS2020, 19036; BeckOK KostR/Neie, 31. Ed. 1.9.2020, GNotKG § 115 Rn 11). Dies gilt umso mehr als unstreitig sein dürfte das bei überschuldeten Nachlässen die Summe der Verbindlichkeiten für die Geschäftswertberechnung maßgeblich ist.

Die Ausführungen im Kostenspiegel zu den erbrechtlichen Vorgängen ermöglichen eine präzise Bestimmung der entstehenden Notarkosten. Die Fallbeispiele erleichtern es in de...

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