Rz. 1

§ 65 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 v. 5.9.2016 S. 257) entspricht § 65 "bis auf redaktionelle Anpassungen dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 45 SGB IX. Redaktionell wird der bisherige Abs. 8 zum neuen Abs. 7. Der bisherige Abs. 7 wurde bereits in der Vergangenheit (durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5.8.2010) aufgehoben. Die Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe erbringen Leistungen zur Rehabilitation nach § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5. Ergänzende Leistungen, wie lebensunterhaltsichernde Leistungen fallen daher nicht in ihren Leistungskatalog. Hilfen zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch."

Zum 1.1.2024 wird § 65 aufgrund des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts – SGB XIV – v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) angepasst. Aufgrund Art. 37 i. V. m. Art. 60 des Gesetzes wird die Vorschrift ab diesem Zeitpunkt wie folgt geändert:

  1. Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: "4. die Träger der Sozialen Entschädigung Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach Maßgabe des § 47 des Vierzehnten Buches."
  2. In Abs. 2 Nr. 4 werden die Wörter "Kriegsopferfürsorge nach Maßgabe dieses Buches und des § 26a des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter "Sozialen Entschädigung nach Maßgabe dieses Buches und des § 64 des Vierzehnten Buches" ersetzt.
  3. In Abs. 5 Nr. 2 werden die Wörter "Kriegsopferfürsorge Unterhaltsbeihilfe unter den Voraussetzungen der §§ 26 und 26a des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter "Sozialen Entschädigung Unterhaltsbeihilfe unter den Voraussetzungen des § 64 des Vierzehnten Buches" ersetzt.
  4. Abs. 6 wird aufgehoben.
  5. Abs. 7 wird Absatz 6.
  6. In dem neuen Abs. 6 wird das Wort "Versorgungskrankengeld" durch die Wörter "Krankengeld der Sozialen Entschädigung" ersetzt.

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