Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 EUR brutto übersteigt. Das Bundeskabinett hat dazu das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Derzeit erhalten fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können.

Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Kabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, Angehörige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 EUR übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt die Einkommensgrenze von 100.000 EUR bereits.

[…] Im gleichen Umfang sollen außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sog. Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Pressemitteilung der Bundesregierung v. 14.8.2019 (Auszug)

FF 9/2019, S. 345

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