Rz. 2

Vor dem Inkrafttreten des SGB IX (2001) kam es in manchen Fällen zu teils erheblichen Leistungsverzögerungen, weil lange Wartezeiten bis zur Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung bestanden und sich die Rehabilitationsträger stritten, wer im Einzelfall in Abgrenzung zueinander für welches Leistungsspektrum zuständig war. Dem versucht § 25 durch 2 Ansätze (Abs. 1 und 2) entgegenzuwirken:

§ 25 Abs. 1 bezweckt das Erreichen einer zügigen, nach Möglichkeit einheitlichen Leistungsdarbietung "wie aus einer Hand" – und zwar auch dann, wenn zwischen den Rehabilitationsträgern die Leistungszuständigkeit mehrfach wechselt. Ziel ist ein schnelles und wirksames Erreichen des für den Rehabilitanden festgelegten Teilhabeziels und die Vermeidung von ungewollten Störungen in der Bereitstellung der von unterschiedlichen Trägern zu erbringenden Teilhabeleistungen. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Leistungen

zur Verfügung gestellt werden müssen. § 25 Abs. 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger deshalb beim Antragsverfahren und beim Ausführen der Leistungen

  • zur Kooperation,
  • zur Koordination,
  • zum "Zusammenwachsen" (Konvergenz).

Abs. 2 hält die Rehabilitationsträger und ihre Verbände ausdrücklich dazu an, zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Abs. 1 nicht nur auf überregionaler, sondern auch auf regionaler Ebene Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Ziel ist, dass diese "örtlichen" Arbeitsgemeinschaften die Leistungsprobleme, die vor Ort – also in der direkten Leistungsdarbietung – entstehen, gelöst werden können. Dieses bedarf einer rehabilitationsträgerübergreifenden Abstimmung nicht nur bezüglich der Abgrenzung von Leistungsansprüchen, sondern auch bezüglich der reibungslosen Zurverfügungstellung der Leistungen. Der Gesetzgeber verspricht sich durch die Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften ein Kennenlernen der Ansprechpartner der unterschiedlichen Rehabilitationsträger und dadurch eine bessere Kommunikationsbereitschaft zwischen den Rehabilitationsträgern bei auftretenden Problemen/Schwierigkeiten im Beziehungsgeflecht.

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