Themenseite

Datenschutz










Aktuelles Interview

Datenschutz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Datenschutz ist nicht nur ein aktuelles Thema, sondern häufig auch unübersichtlich. Oft ist unklar, was alles in den Bereich Datenschutz fällt und ob die eigene Tätigkeit davon betroffen ist. Hinzu kommt, dass der Schutz der Daten immer kompliziertere Anforderungen hat, die ein geplantes Projekt vor große Herausforderungen stellen können. Es ist daher von großer Bedeutung zu wissen, wann und wie der Datenschutz in Zuge der eigenen Tätigkeit berücksichtigt werden muss.




Rechtsfragen rund um die Corona-Impfung

Corona-Impfungen: Rechtsgrundlagen, Nachweispflichten, Haftungsfragen, Impfpflicht

Die Corona-Lage ist von steten Wechsel zwischen Entspannung und Anspannung geprägt. Die zur Zeit beherrschende Omikron-Variante steht für beides: Anspannung wegen der enorm gesteigerten Infektiosität, Entspannung wegen der meist milden Krankheitsverläufe. Gleichbleibend ist der Ansatz von Politik und Wissenschaft, dass Durchimpfung der einzig nachhaltige Weg aus der Pandemie ist.


Urteil

Fristlose Kündigung wegen unbefugter Kenntnisnahme und Weiterleitung von Daten

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.





Corona-Testpflicht

Umsetzung der Corona-Testpflicht unter Beachtung des Datenschutzes

Zum 24. November sind neue Corona-Regelungen in Kraft getreten. Diese sehen unter anderem vor, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte Zugang zur Betriebsstätte erhalten. Wer keinen Impf- oder Genesenenstatus und auch keinen Test nachweisen kann, kann sich vor Ort testen lassen. Doch aufgepasst: Bei der Durchführung der Tests gilt es einige wichtige Dinge zu beachten - vor allem auch in Sachen Datenschutz.

4

Datenschutz

Darf der Arbeitgeber die E-Mails der Beschäftigten lesen?

Die Kontrolle des geschäftlichen E-Mail-Accounts von Mitarbeitenden ist für viele Unternehmen äußerst praxisrelevant. Der Arbeitgeber hat häufig ein Interesse daran zu überprüfen, ob der dienstliche E-Mail-Account missbräuchlich genutzt wird, beispielsweise durch übermäßige Privatnutzung während der Arbeitszeit oder durch Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Der Zugriff auf das Mitarbeiter-E-Mail-Postfach kann aber auch notwendig sein, um bei einer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmenden geschäftliche Korrespondenz bearbeiten zu können.











Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Neue Regelung zum Datenschutz im Betriebsverfassungsgesetz – und nun?

Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt - kurz "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" - fügt einen neuen § 79a in das Betriebsverfassungsgesetz ein. Dort geht es um die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat. Rechtsanwalt Thomas Köllmann erläutert die neue Vorschrift und zeigt auf, welche praktischen Fragen trotz der gesetzlichen Regelung unbeantwortet bleiben.



Interview zu BAG-Urteil

Auskunftsanspruch kann nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden

Die Datenschutz-Grundverordnung sieht einen Auskunftsanspruch vor, der den Arbeitnehmer berechtigt, Kopien aller personenbezogenen Daten anzufordern, die Gegenstand einer Datenverarbeitung beim Arbeitgeber sind. Über Umfang und Inhalt dieses Anspruchs gibt es immer wieder Streit. Am 27. April 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht erstmals über einen solchen Fall zu entscheiden. Was die Entscheidung bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Byers im Interview.
















Gefahrenabwehr versus Persönlichkeitsrechte

BVerfG kippt ausufernde Zugriffe von Behörden und Ermittlern auf Bürgerdaten

Das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden vom Bundesverfassungsgericht erneut gestärkt: Auskünfte über Verbindungsdaten dürfen nicht ins Blaue zugelassen werden. Zwar dürfen Strafverfolger weiterhin auf Daten wie Rufnummern und IP-Adressen zugreifen, aber nicht ohne hinreichenden Verdacht und dezidierte Begründung.




Presserecht vs. Persönlichkeitsrecht

Recht auf Vergessen (werden) - BVerfG zeigt Grenze bezüglich alter Internetartikel auf

Das Recht auf Vergessen, soll als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch davor schützen, dass alte Informationen über Personen online dauerhaft zugänglich bleiben und über Suchmaschinen abrufbar sind. Das BVerfG zeigte kürzlich Grenzen dieses Rechts auf: Es sein kein Recht, öffentlich so wahr genommen zu werden, wie man es wünscht.